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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Werkstofftechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik untersuchen die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Werkstoffen wie Stahl, Nichteisenmetallen, Baustoffen, Kunststoff, Verbundstoffen und technischer Keramik.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Werkstofftechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Metallerzeugung sowie Metallver- und -bearbeitung, z.B. Gießereien

  • in Unternehmen vieler industrieller Wirtschaftsbereiche, z.B. Glas-, Keramik- oder Baustoffindustrie, Maschinen- und Werkzeugbau, Fahrzeugbau, chemische Industrie

  • in Instituten für physikalische Untersuchung und Beratung

  • in Forschungsinstituten

  • bei Recyclingfirmen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Werkstofftechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Je nach Tätigkeitsgebiet muss ein Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung vorliegen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Da in der Werkstofftechnik vor allem physikalische Prüfverfahren zum Einsatz kommen, wie etwa mechanische, magnetische, elektrische oder strahlentechnische Verfahren, sind in der Weiterbildungsprüfung im Fach Prüftechnik vertiefte Physikkenntnisse notwendig.

Im beruflichen Alltag brauchen Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik diese Kenntnisse, um beispielsweise Prüfverfahren auszuwählen, die für die jeweiligen Werkstoffe geeignet sind.

Chemie:

Für die Weiterbildungsprüfung müssen angehende Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik die Zusammensetzung und Eigenschaften verschiedenster Werkstoffe kennen.

Um im Berufsalltag Werkstoffe mittels chemischer Verfahren zu prüfen und neue Werkstoffe zu entwickeln, sind vertiefte Kenntnisse der Chemie erforderlich.

Mathematik:

Angehende Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik müssen in der Weiterbildungsprüfung Mathematikkenntnisse anwenden, z.B. wenn sie im Fach Werkstoffprüftechnik Kennwerte ermitteln und die Kosten verschiedener Prüfverfahren kalkulieren.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Messergebnisse bei der Werkstoffprüfung auswerten zu können, sind gute Mathematikkenntnisse erforderlich.

Englisch:

In der Weiterbildung und im Berufsleben nutzen Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik Fachliteratur und Bedienungsanleitungen, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Werkstofftechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Phänomenologie metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe

  • thermochemische und thermomechanische Verfahren anwenden

  • mechanische Prüfungen planen, durchführen und ermittelte Kennwerte beurteilen

  • Werkstoffe durch metallografische Untersuchungen analysieren; Werkstofffehler ermitteln und bewerten

  • Schadensfalluntersuchungen planen, durchführen und Untersuchungsergebnisse bewerten

  • Halbzeug herstellen und optimieren

  • Umformungsprozesse hinsichtlich der werkstoffspezifischen Eigenschaften bewerten und die zur Produktoptimierung geeigneten Prozesse auswählen

  • Prozesse der Fügetechnologie, Einfluss der Prozessparameter auf die Werkstoffeigenschaften

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Betriebswirtschaft, Deutsch, Englisch

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • I. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

    • Deutsch/Kommunikation: 1. Schuljahr 80-160 Stunden, 2. Schuljahr 0 Stunden

    • Englisch: 1. Schuljahr 40-80 Stunden, 2. Schuljahr 40-80 Stunden

    • Politik/Gesellschaftslehre: 1. Schuljahr 80 Stunden, 2. Schuljahr 0 Stunden

    • Betriebs- und Personalwirtschaft: 1. Schuljahr 20-60 Stunden, 2. Schuljahr 20-60 Stunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 400-600 Stunden

  • II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich

    • Entwicklung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen: 1. Schuljahr 160 Stunden, 2. Schuljahr 200 Stunden

    • Prüftechnik: 1. Schuljahr 300-460 Stunden, 2. Schuljahr 200-340 Stunden

    • Herstellung und Verarbeitung von Werkstoffen: 1. Schuljahr 280-360 Stunden, 2. Schuljahr 160-400 Stunden

    • Projektarbeit: 1. Schuljahr 0 Stunden, 2. Schuljahr 160-320 Stunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: 1.800-2.000 Stunden

Pflichtbereich insgesamt: mind. 2.200 Stunden

Wahlpflichtbereich

  • Mathematik: 1. Schuljahr 40-60 Stunden, 2. Schuljahr 40-60 Stunden

  • Festkörperphysik: 1. Schuljahr 40-60 Stunden, 2. Schuljahr 40-60 Stunden

  • Berufs- und Arbeitspädagogik: 1. Schuljahr 40-60 Stunden, 2. Schuljahr 40-60 Stunden

  • Sicherheits- und Umweltschutztechnik: 1. Schuljahr 0 Stunden, 2. Schuljahr 40-80 Stunden

Wahlpflichtbereich insgesamt: 0-200 Stunden

Gesamtstundenzahl

mindestens 2.400 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Bayern:

  • Staatlich geprüfter Werkstoff- und Prüftechniker/Staatlich geprüfte Werkstoff- und Prüftechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Nordrhein-Westfalen, Saarland:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Werkstofftechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Labors

  • Computerräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik untersuchen die Zusammensetzung von Werkstoffen wie Beton, Stahl, Nichteisenmetallen, Kunststoff, Verbundstoffen und technischer Keramik sowie deren physikalische und chemische Eigenschaften. Sie führen mit mechanischen, magnetischen, elektrischen und strahlentechnischen Verfahren Messungen durch. Hierzu entnehmen sie zunächst Materialproben und behandeln diese, z.B. in der metallografischen Werkstoffprüfung, durch Schleifen, Polieren und Ätzen vor. Im nächsten Schritt führen sie mithilfe von Mess- und Prüfinstrumenten die eigentliche Materialprüfung durch. Die Ergebnisse werten sie aus und stellen sie in Tabellen, Statistiken oder Diagrammen dar. Den Untersuchungsverlauf und die Werkstoffbefunde halten sie in Prüfprotokollen fest. Darüber hinaus sind sie in der Qualitätssicherung und Anwendungsberatung tätig und wirken an der Entwicklung neuer sowie der Optimierung bestehender Werkstoffe mit.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • zerstörungsfreie Prüfverfahren durchführen, z.B. Magnetpulververfahren zur Feststellung von Fehlerquellen in Oberflächen, magnetinduktive Prüfverfahren zur Feststellung von Fehlern an Seilen, elektromagnetische Prüfverfahren, Ultraschall-Holografie-Verfahren oder manuelle Ultraschall- und Oberflächenrissprüfungen an Halbzeugen

  • zerstörende Prüfverfahren durchführen, z.B. Druck-, Scher-, Falt- oder Kerbschlagbiegeversuch, Blechprüfung, Zugfestigkeits- oder Dauerschwingversuch

  • Durchstrahlungsprüfungen mit Röntgen- bzw. Gammastrahlen durchführen

  • chemische Prüfverfahren durchführen, z.B. Feststellungen zur Art und Menge von Bestandteilen wie Kohlenstoff, Schwefel, Chrom u.a. mittels Spektralanalyse

  • Baustoffe hinsichtlich ihrer Materialbeschaffenheit prüfen und ggf. für die Verwendung freigeben

  • Messergebnisse auswerten und darstellen, ggf. Statistiken anfertigen

  • Untersuchungsverlauf und Werkstoffbefunde protokollieren

  • Abnahmezertifikate und Qualitätsstatistiken im Rahmen der Qualitätssicherung erstellen

  • anwendungstechnische Beratungen durchführen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 3.173 bis € 3.939

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (monatlich): € 3.686 bis € 4.166

Quellen:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Werkstofftechnik

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Werkstofftechniker/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Techniker/Technikerin Fachrichtung Laboratoriumstechnik der Physik

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik arbeiten in erster Linie

  • in Labors

  • in Büroräumen

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • beim Kunden

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik arbeiten eigenständig, wenn sie z.B. die Beschaffenheit von Werkstoffen prüfen. Ihre Analysen führen sie verantwortungsbewusst und äußerst sorgfältig durch, um verlässliche Messwerte z.B. über die Zug- und Bruchfestigkeit von Werkstoffen zu erhalten und so Unfälle oder Folgeschäden für Mensch und Umwelt zu verhindern. Präzision und eine ruhige Hand sind besonders beim Durchführen von Messungen oder dem Optimieren der Einstellungen von hochsensiblen Messgeräten notwendig. Wenn sie Durchstrahlungsprüfungen mit Röntgen- bzw. Gammastrahlen vornehmen, achten die Techniker/innen umsichtig auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Im Umgang mit Auftraggebern sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

In Laborräumen führen sie Materialprüfungen durch, im Büro am Computer dokumentieren sie z.B. Messergebnisse und werten sie aus. In Produktionshallen nehmen sie ggf. Proben. Im Labor tragen sie Laborkittel, ggf. Handschuhe und Schutzbrille, beim Durchführen von Durchstrahlungsprüfungen entsprechende Strahlenschutzkleidung. In der Produktion sind sie ggf. Maschinenlärm ausgesetzt. In manchen Betrieben ist Schichtarbeit üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Anleiten und Führen von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. hochsensible Messgeräte präzise einstellen)

  • Umgang mit Strahlung (z.B. Durchstrahlungsprüfungen mit Röntgen- bzw. Gammastrahlen durchführen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über die Anwendungsmöglichkeiten von Werkstoffen beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Härteprüfmaschinen, Schallmessgeräte, Wirbelstromprüfgeräte oder Zerreißmaschinen sowie Sekundärmassenspektrometer)

  • Handarbeit (z.B. Umgang mit Schallmess- und Wirbelstromprüfgeräten)

  • Arbeit im Labor (z.B. Werk- und Baustoffe untersuchen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (je nach Witterung)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Bildschirmarbeit

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsobjekte, z.B.: Werkstoffe wie Stahl, Nichteisenmetalle, Baustoffe, Kunststoffe, Verbundstoffe, technische Keramik

Maschinen und Prüfgeräte, Zubehör, z.B.: Härteprüf- und Zerreißmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Schallmessgeräte, Elektronenmikroskope, Wirbelstrom-, Druck- oder Haftzugprüfgeräte, Sekundärmassenspektrometer, Röntgendiffraktometer, Röntgenfluoreszenzanalyse-Geräte, Mikrosonden, Auge-Sonden

Unterlagen, z.B.: Mess- und Prüfprotokolle, Qualitätsstatistiken, Gutachten, technische Regelwerke

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, technisch-wissenschaftliche Prüfsoftware

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Metallerzeugung sowie Metallver- und -bearbeitung, z.B. Gießereien

  • in Unternehmen vieler industrieller Wirtschaftsbereiche, z.B. Glas-, Keramik- oder Baustoffindustrie, Maschinen- und Werkzeugbau, Fahrzeugbau, chemische Industrie

  • in Instituten für physikalische Untersuchung und Beratung

  • in Forschungsinstituten

  • bei Recyclingfirmen

Branchen im Einzelnen

  • Metallerzeugung, Gießerei

    • Leichtmetallgießereien

    • Stahlgießereien

    • Eisengießereien

    • Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen

    • Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen

  • Chemie

    • Herstellung von Chemiefasern

    • Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

  • Glas

    • Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren

  • Keramik

    • Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren

  • Baustoffe

    • Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Werkzeugen

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

    • Herstellung von elektronischen Bauelementen

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung

  • Öffentliche Verwaltung

    • Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht

  • Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, Fachakademien

    • Universitäten, z.B. Labors von Instituten für Werkstofftechnik

  • Abfallwirtschaft, Recycling

    • Rückgewinnung sortierter Werkstoffe

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Werkstofftechnik, Werkstoffprüfung, Physikalische Messtechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Werkstoffwissenschaft, -technik oder Materialwissenschaft).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.10.2021 (BGBl. I S. 4645)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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