Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Werkstofftechnik.
Sonstige Zugangsbedingungen
Je nach Tätigkeitsgebiet muss ein Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung vorliegen.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.
Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
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die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
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eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
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je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Physik:
Da in der Werkstofftechnik vor allem physikalische Prüfverfahren zum Einsatz kommen, wie etwa mechanische, magnetische, elektrische oder strahlentechnische Verfahren, sind in der Weiterbildungsprüfung im Fach Prüftechnik vertiefte Physikkenntnisse notwendig.
Im beruflichen Alltag brauchen Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik diese Kenntnisse, um beispielsweise Prüfverfahren auszuwählen, die für die jeweiligen Werkstoffe geeignet sind.
Chemie:
Für die Weiterbildungsprüfung müssen angehende Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik die Zusammensetzung und Eigenschaften verschiedenster Werkstoffe kennen.
Um im Berufsalltag Werkstoffe mittels chemischer Verfahren zu prüfen und neue Werkstoffe zu entwickeln, sind vertiefte Kenntnisse der Chemie erforderlich.
Mathematik:
Angehende Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik müssen in der Weiterbildungsprüfung Mathematikkenntnisse anwenden, z.B. wenn sie im Fach Werkstoffprüftechnik Kennwerte ermitteln und die Kosten verschiedener Prüfverfahren kalkulieren.
Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Messergebnisse bei der Werkstoffprüfung auswerten zu können, sind gute Mathematikkenntnisse erforderlich.
Englisch:
In der Weiterbildung und im Berufsleben nutzen Techniker/innen der Fachrichtung Werkstofftechnik Fachliteratur und Bedienungsanleitungen, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Werkstofftechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen