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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Korrosionsschutz

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik wirken bei der Planung und Ausführung von Korrosionsschutzmaßnahmen an Metallbauteilen und -konstruktionen sowie an Beton- und Stahlbetonbauten mit.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik finden Beschäftigung

  • in Unternehmen des Metallbaus

  • in Unternehmen des Maschinenbaus

  • in Unternehmen des Fahrzeugbaus

  • in Betrieben des Maler- und Lackierergewerbes

  • in Firmen für Betonsanierungstechnik

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Im Außendienst ist ein Führerschein Klasse B erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Chemie:

In der Weiterbildungsprüfung sind Fragen zur Beschichtungs- und Korrosionsschutztechnik zu beantworten. Hierfür muss man u.a. die für den Bereich einschlägigen chemischen Grundstoffe, Verfahren, Reaktionen und Mischungen kennen.

Um im Berufsalltag chemische Analysen durchzuführen und neue Beschichtungsmittel zu entwickeln, sind vertiefte Kenntnisse in Chemie erforderlich.

Mathematik:

Angehende Techniker/innen müssen in der Weiterbildungsprüfung Mathematikkenntnisse anwenden, z.B. wenn sie Kalkulationen erstellen.

Im späteren Berufsalltag erstellen Techniker/innen der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik beispielsweise Aufmaße und errechnen daraus Materialmengen und Arbeitszeiten. Dafür sind gute Mathematikkenntnisse nötig.

Englisch:

In der Weiterbildung und im Berufsleben nutzen Techniker/innen der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik Bedienungsanleitungen und Fachliteratur, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Werkstoffe entsprechend korrosionsschutztechnischen Vorgaben auswählen, prüfen und einsetzen

  • Korrosionsschäden an Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen analysieren

  • Korrosionsschutzsysteme anwenden

  • Maschinen und Geräte bedienen, überwachen und warten

  • Aufmaß erstellen und betriebliche Leistungen ermitteln

  • Stahlkonstruktionen korrosionsschutzgerecht planen und schützen

  • Richtlinien zu umweltschutzgerechten Korrosionsschutzmaßnahmen umsetzen

  • Instandsetzungsmaßnahmen an Stahlbetonbauwerken und an Stahlkonstruktionen planen und durchführen

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache, Betriebs- und Personalwirtschaft

Zusatzkenntnisse

Es werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • I. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

    • Deutsch/Kommunikation: 80-160 Unterrichtsstunden

    • Fremdsprache: 80-160 Unterrichtsstunden

    • Politik/Gesellschaftslehre: 80 Unterrichtsstunden

    • Betriebs- und Personalwirtschaft: 80-120 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 400-600 Unterrichtsstunden

  • II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich

    • Aufmaßerstellung: 80-120 Unterrichtsstunden

    • Baurecht: 40-80 Unterrichtsstunden

    • Chemietechnik: 80-120 Unterrichtsstunden

    • Entwicklungsverfahren: 40-80 Unterrichtsstunden

    • Geräte- und Sicherheitstechnik: 40-80 Unterrichtsstunden

    • Gerüstbautechnik: 40-80 Unterrichtsstunden

    • Technische Kommunikation: 80-120 Unterrichtsstunden

    • Konstruktionstechnik: 40-80 Unterrichtsstunden

    • Korrosionsanalyse: 80-120 Unterrichtsstunden

    • Werkstofftechnik Beton: 40-80 Unterrichtsstunden

    • Werkstofftechnik Metall: 40-80 Unterrichtsstunden

    • Beschichtungstechnik: 160-200 Unterrichtsstunden

    • Korrosionsschutztechnik Beton: 160-200 Unterrichtsstunden

    • Korrosionsschutztechnik Metall: 160-200 Unterrichtsstunden

    • Umweltschutztechnik: 120-160 Unterrichtsstunden

    • Projektarbeit: 160-320 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: 1.800-2.000 Unterrichtsstunden

Pflichtbereich insgesamt: 2.200-2.600 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich

  • Technische Mathematik: 40-80 Unterrichtsstunden

  • Applikationsverfahren: 40-80 Unterrichtsstunden

  • Arbeitsstudien: 0-80 Unterrichtsstunden

  • Berufs- und Arbeitspädagogik: 0-80 Unterrichtsstunden

  • Betontechnik: 40-80 Unterrichtsstunden

  • Entsorgungstechnik: 0-40 Unterrichtsstunden

  • Festigkeitslehre: 0-40 Unterrichtsstunden

  • Werkstoffprüftechnik: 40-80 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich insgesamt: maximal 200 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl

mindestens 2.400 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur im genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:

Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Korrosionsschutztechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Labors

  • Computerräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik beurteilen Korrosionsschäden an Stahl- und Nichteisenmetallkonstruktionen sowie an Beton- und Stahlbetonbauten wie Industrieanlagen oder Brücken. Hierzu analysieren sie diese in Bezug auf Werkstoffe, Umgebungseinflüsse oder Konstruktionsmängel. Um die Substanz zu erhalten und die Bauwerkssicherheit zu gewährleisten, wählen sie die geeigneten Korrosionsschutz- und Instandsetzungsmaßnahmen aus. Anschließend planen, koordinieren und überwachen sie die Arbeiten.

Zudem übernehmen die Techniker/innen Vertriebsaufgaben wie die Kundenakquise. Teilweise sind sie auch im Außendienst tätig und beraten Kunden über geeignete Maßnahmen, kalkulieren Angebote und rechnen Aufträge ab.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Korrosionsschutzmaßnahmen an Beton- und Stahlbetonbauten sowie an Stahl- oder Metallkonstruktionen (z.B. Industrieanlagen, Brücken) planen und ausführen

    • Korrosionsschäden untersuchen und beurteilen

    • Sanierungskonzepte ausarbeiten

    • Arbeitspläne erstellen

    • Geräte-, Material- und Arbeitskräfteeinsatz planen

    • Gerüste organisieren und aufstellen lassen

    • Umfeld der zu sanierenden Stellen abdecken

    • Untergrund vorbehandeln, beispielsweise durch Sandstrahlen oder Entrosten

    • Korrosionsschutzarbeiten durchführen oder durchführen lassen, z.B. durch Beschichten mit Speziallacken oder Verzinken

    • Baustellenablauf bei den unterschiedlichen Verfahren an Stahlkonstruktionen, Beton- oder Stahlbetonbauten planen, überwachen und steuern

    • die Arbeiten mit anderen beteiligten Unternehmen koordinieren

    • Baustellentagebuch und Arbeitszeitnachweise führen

    • Korrosionsschutzarbeiten abnehmen, Nachbesserungen veranlassen

  • Korrosionsschutzarbeiten abrechnen, dazu Aufmaß erstellen, Daten zusammenstellen, Abrechnung vorbereiten

  • bei Forschung und Entwicklung neuer Korrosionsschutzsysteme mitwirken

    • Korrosionsversuche an Werkstoffen planen und durchführen

    • Korrosionsversuche auswerten

  • Vertriebs- und Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Korrosionsschutz

    • Kunden über vorbeugenden Korrosionsschutz und entsprechende Maßnahmen beraten

    • Aufträge akquirieren

    • Angebote kalkulieren und erstellen, Aufträge abrechnen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.998 bis € 4.379

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Korrosionsschutz

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Korrosionsschützer/in

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • auf Baustellen im Freien

  • in Labors

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • beim Kunden

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Korrosionsschutz planen Korrosionsschutzmaßnahmen und steuern deren Durchführung. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, technischen Regeln, betrieblichen oder gesetzlichen Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Auftraggebern sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Im Büro am Computer erstellen sie z.B. Gutachten zu Korrosionsschäden. Bei einigen Tätigkeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Schutzhelm, Schutzbrille, Arbeitshandschuhe und Atemschutz. Sie sind an wechselnden Arbeitsorten tätig und beurteilen z.B. Schäden an Geländern oder Brückenpfeilern oder überwachen Instandsetzungsarbeiten vor Ort. Dabei sind sie z.T. Maschinenlärm (Schleifarbeiten), Witterungseinflüssen, Staub und Gerüchen von Lacken und Korrosionsschutzmitteln ausgesetzt. Für Tätigkeiten auf Gerüsten müssen sie schwindelfrei sein.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Korrosionsschutz beraten, Korrosionsschäden begutachten)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. auf Gerüsten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Handarbeit (z.B. Beschichtungsstoffe mit Pinseln, Spritzpistolen auftragen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzhelm, Schutzbrille, Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe)

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. Baustellenablauf überwachen und steuern)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. je nach Witterungsbedingungen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsobjekte und Restaurationsgut, z.B.: Metallbauteile und -konstruktionen, Beton- und Stahlbetonbauten

Geräte, Werkzeuge und Hilfsstoffe, z.B.: Schleifgeräte, Spritzpistolen, Pinsel, Farben, Lacke, Korrosionsschutzmittel

Unterlagen, z.B.: Sanierungskonzepte, Gutachten, Angebotskalkulationen, Aufmaß, Abrechnungen, Arbeits- und Personaleinsatzpläne, Arbeitszeitnachweise, technische Normen, Arbeits- und Umweltschutzrichtlinien

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Korrosionsschutztechnik finden Beschäftigung

  • in Unternehmen des Metallbaus

  • in Unternehmen des Maschinenbaus

  • in Unternehmen des Fahrzeugbaus

  • in Betrieben des Maler- und Lackierergewerbes

  • in Firmen für Betonsanierungstechnik

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)

    • Herstellung von Press-, Zieh- und Stanzteilen

    • Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen

    • Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall

    • Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn

    • Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen

    • Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, z.B. Kräne, kälte- und lufttechnische Anlagen

    • Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung

    • Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, z.B. für die Erzeugung und Nutzung mechanischer Energie (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Ausbau

    • Maler- und Lackierergewerbe, z.B. in Beschichtungs- und Korrosionsschutzunternehmen

  • Hochbau, Beton- u. Stahlbetonb., Feuerungs- u. Schornst.bau

    • Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau), z.B. in Betrieben der Betonsanierungstechnik

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Korrosionsschutz, Oberflächenbehandlung, Beschichtung, Werkstofftechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Werkstoffwissenschaft, -technik oder Materialwissenschaft).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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