Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Techniker/in - Metallbautechnik (Gebäudetechnik)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik wirken bei der Entwicklung, Fertigung, Montage und Instandhaltung von gebäudetechnischen Stahl- und Metallbaukonstruktionen mit.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Stahl- und Leichtmetallbaus

  • in Betrieben der Versorgungstechnik

  • in Dachdeckereien

  • in Bauspenglereien

  • in Betrieben des Hochbaus

  • in Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für Außendiensttätigkeiten, z.B. für Aufgaben im Bereich Montage oder Wartung, ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Die Metallbautechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus dem Bereich Konstruktion beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit angehende Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik im Berufsleben beispielsweise die Wirkung von Kräften und Hebeln bei der Konstruktion abschätzen können, sind Physikkenntnisse notwendig.

Mathematik:

In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem Kenntnisse im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich nachzuweisen.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Kostenrechnungen durchzuführen und Kalkulationen zu erstellen, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik u.a. Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung.

Technisches Zeichnen:

In der Technikerprüfung sind im Bereich Entwicklung und Konstruktion gebäudetechnischer Systeme Skizzen und Zeichnungen zu lesen oder selbst zu erstellen. Dazu sind Kenntnisse im technischen Zeichnen erforderlich.

Bei der Konstruktion einer neuen gebäudetechnischen Anlage greifen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik auf Methoden und Werkzeuge des technischen Zeichnens zurück.

Fremdsprachen:

In der Weiterbildung und im Berufsleben gehen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik mit technischen Unterlagen um, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Schulbehörden. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungs- bzw. schwerpunktbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Betriebsmanagement

  • Entwicklung und Konstruktion

  • Projektmanagement

  • Gebäudeerstellung

  • Fertigungstechnik

  • Qualitätsmanagement

  • Technische Dokumentation

  • Ausschreibung, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaft

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Deutsch/Kommunikation: 120 Unterrichtsstunden

    • Fremdsprache/Kommunikation: 120 Unterrichtsstunden

    • Mathematik: 120 Unterrichtsstunden

    • Naturwissenschaft: 120 Unterrichtsstunden

    • Politik: 80 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsübergreifender Lernbereich insgesamt: 560 Unterrichtsstunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

    • Projekte planen, realisieren und auswerten: 200 Unterrichtsstunden

    • Technische Lösungen erweitern: 400 Unterrichtsstunden

    • Produktionsprozesse planen und steuern: 160 Unterrichtsstunden

    • Führungsaufgaben und Personalverantwortung übernehmen: 160 Unterrichtsstunden

    • Technische Lösungen entwickeln: 320 Unterrichtsstunden

    • Technische Lösungen oder Prozesse optimieren: 280 Unterrichtsstunden

    • Qualität prüfen und verbessern: 160 Unterrichtsstunden

    • Ökonomisch und nachhaltig handeln: 160 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsbezogener Lernbereich insgesamt: 1.840 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl

2.400 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur im genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:

Niedersachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Metallbautechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Werkstätten

  • Labors

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Schweiz

Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz

(z.B. mit den Suchbegriffen "Metallbau" oder "Gebäudetechnik")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik entwerfen, berechnen und konstruieren Treppen, Türen, Tore und Fenster sowie versorgungstechnische Anlagenteile aus Stahl, Aluminium, Kunststoff und Edelstahl, die beim Bau von Gebäuden, Hallen oder Fassadenkonstruktionen gebraucht werden. Sie organisieren und überwachen sowohl Fertigungs- und Montageprozesse als auch Wartungs- oder Reparaturarbeiten. Dabei planen sie den Personaleinsatz, weisen die Mitarbeiter/innen ein bzw. leiten sie an und achten auf die Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen.

Darüber hinaus erarbeiten sie die notwendigen Vorgaben für einen wirtschaftlichen und termingerechten Fertigungs- und Montageprozess und kalkulieren Kosten. Sie verteilen die Aufgaben unter den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und kontrollieren die Qualität der Produkte. Des Weiteren stellen sie sicher, dass ausreichend Material und Betriebsmittel zur Verfügung stehen. Auch die Angebotserstellung sowie die Beratung und Betreuung von Kunden gehören zu ihrem Aufgabengebiet.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Stützen, Treppen, Türen, Tore und Fenster sowie versorgungstechnische Anlagenteile aus Stahl, Aluminium, Kunststoff und Edelstahl entwerfen, berechnen und konstruieren

  • technische Unterlagen erstellen, Werkstoffe auswählen und testen, Betriebsmittel entwickeln

  • Herstellungs- und Montageprozesse sowie Automatisierungsvorgänge planen und steuern, für Instandhaltungsarbeiten sorgen

  • Rohstoffe, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen auswählen, einkaufen und bereitstellen

  • Kunden beraten und betreuen, Angebote erstellen, Aufträge entgegennehmen

  • Kostenrechnungen durchführen, Kalkulationen erstellen

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Arbeitsabläufe abstimmen und koordinieren

  • Personaleinsatz und -bedarf planen, Personalangelegenheiten bearbeiten

  • Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • die Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen überwachen

  • Mitarbeiter/innen einweisen und anleiten, bei der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mitwirken

  • ggf. Energieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ausstellen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.998 bis € 4.379

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Metallbautechnik (Gebäudetechnik)

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Metallbautechniker/in (Gebäudetechnik)

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

  • auf Baustellen

  • in Büroräumen

  • beim Kunden

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik wickeln in kleineren Betrieben komplette Aufträge ab, vom Angebot über die Ausführung bis zur Montage, oder leiten in größeren Betrieben Verantwortungsbereiche z.B. in Konstruktion oder Herstellung von Metallbauteilen. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, technischen Regeln, betrieblichen oder gesetzlichen Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Bei Problemen im Fertigungsprozess müssen sie schnell Entscheidungen treffen, um Verzögerungen zu vermeiden. Im Umgang mit Auftraggebern sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Im Büro am Computer planen und entwerfen sie z.B. Bauelemente. Auf Baustellen übernehmen sie z.B. die Bauleitung. In der Produktion überwachen sie Arbeitsprozesse. Sie tragen Schutzkleidung wie Helm, Arbeitsschuhe und ggf. Gehörschutz. Auf Baustellen und in der Produktion herrscht Maschinenlärm. Im Außendienst sind unregelmäßige Arbeitszeiten möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften für Fertigung und Montage)

  • Kundenkontakt (z.B. Bauherren und Auftraggeber bei der Entwicklung von Baukonstruktionen aus Stahl oder Metall beraten)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. auf Leitern und Gerüsten)

  • wechselnde Arbeitsorte (z.B. häufiger Wechsel zwischen Arbeiten in Büroräumen oder Werkhallen und Tätigkeiten im Freien)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für die maschinelle und grobschlosserische Metallbearbeitung)

  • Handarbeit (z.B. Bauelemente montieren)

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. die Montage überwachen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Fertigungsarbeiten überwachen)

  • Bildschirmarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Treppen, Türen, Fenster, versorgungstechnische Anlagenteile, Metallhallen, Fassadenkonstruktionen

Maschinen und Geräte, z.B.: CNC-gesteuerte Fertigungsmaschinen, Lasermessgeräte

Unterlagen, z.B.: Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen, Fertigungs-, Schweiß- und Montagepläne, Materiallisten, Kostenkalkulationen, Maschinenbelegungs- und Wartungspläne, technische Regelwerke

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Systeme

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Bereich Gebäudetechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Stahl- und Leichtmetallbaus

  • in Betrieben der Versorgungstechnik

  • in Dachdeckereien

  • in Bauspenglereien

  • in Betrieben des Hochbaus

  • in Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Stahl- und Leichtmetallbau

  • Ausbau

    • Dachdeckerei und Bauspenglerei, z.B. spezialisierte Dachdeckereien für Metallbedachungen

  • Hochbau, Beton- u. Stahlbetonb., Feuerungs- u. Schornst.bau

    • Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau), z.B. Fassadenbauunternehmen für Metallverkleidungen

  • Architektur, Bauplanung

    • Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung, z.B. Planung von Rolltoren oder Metallfassaden

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Gebäudesystemtechnik, Metallbau, Metallbearbeitung, Konstruktion).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik, Gebäudeenergietechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

Newsletter bestellen