Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Leiterplattentechnik.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.
Schulische Mindestvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss .
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
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die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
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eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
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je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Chemie:
Die Weiterbildungsprüfung umfasst z.B. Bereiche wie Elektrochemie, wofür chemische Kenntnisse notwendig sind.
Leiterplatten werden mit verschiedenen chemischen Materialien beschichtet. Techniker/innen der Fachrichtung Leiterplattentechnik müssen die chemische Zusammensetzung verschiedener Rohstoffe kennen.
Physik:
In der Prüfung sind z.B. Fragen zur technischen Physik zu beantworten.
Mit Hilfe von Leiterplatten werden z.B. komplexe elektronische Schaltungen aufgebaut. Techniker/innen der Fachrichtung Leiterplattentechnik benötigen physikalisches Wissen, z.B. über Schaltkreise.
Technisches Zeichnen:
In der Prüfung sind z.B. Schaltpläne zu lesen und zu erstellen.
Techniker/innen der Fachrichtung Leiterplattentechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse des technischen Zeichnens, um beispielsweise Leiterplatten-Designs anfertigen zu können.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Leiterplattentechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Regierungspräsidien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen