Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Techniker/in - Holztechnik (ohne Schwerpunkt)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik wirken bei Entwurf und Konstruktion von Holzprodukten mit.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik finden Beschäftigung in erster Linie

  • in handwerklichen und industriellen Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung, z.B. in Sägewerken oder bei Herstellern von Ausbauelementen und Fertigbauteilen

  • bei Möbelherstellern

  • in Betrieben des Messe-, Aus- und Hochbaus sowie des Schiffs- und Bootsbaus

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • im Maschinen- und Anlagenbau

  • in der Farben- und Lackindustrie

  • in der chemischen Industrie

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildungsprüfung sind u.a. Angebotskalkulationen und statische Berechnungen für die Möbelkonstruktion durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Materialmengen und -preise zu kalkulieren und um die Maße der geplanten Möbelstücke zu ermitteln, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik gute Kenntnisse u.a. in der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung.

Physik:

Die Holztechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus den Bereichen Statik oder Konstruktion beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit angehende Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik im Berufsleben beispielsweise die Wirkung von Kräften und Hebeln bei der Konstruktion abschätzen können, sind Physikkenntnisse notwendig.

Technisches Zeichnen:

In der Prüfung sind z.B. Konstruktionsunterlagen für die Produktion eines Möbelstücks zu lesen und zu erstellen.

Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse des technischen Zeichnens, um beispielsweise Konstruktionsskizzen und -zeichnungen eines Werkstücks anfertigen zu können.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • technische Mathematik

  • Produktentwicklung

  • Konstruktion

  • Fertigungstechnik

  • Werkstofftechnologie

  • Betriebsorganisation und Kostenrechnung

  • Betriebstechnik

  • Fertigungstechnik

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. betriebliche Kommunikation, berufsbezogenes Englisch, Betriebswirtschaftslehre

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Tischler-Handwerk

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Betriebliche Kommunikation: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Berufsbezogenes Englisch: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    • Betriebswirtschaftslehre: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    Grundstufe insgesamt: 9 Wochenstunden

    Fachstufe insgesamt: 8 Wochenstunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

    • Technische Mathematik: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 1 Wochenstunde

    • Produktentwicklung: Grundstufe 5 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    • Konstruktion: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Werkstofftechnologie: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Betriebsorganisation und Kostenrechnung: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    • Betriebstechnik: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Fertigungstechnik: Grundstufe 4 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Informationstechnik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    • Technikerarbeit: Grundstufe 0 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    Grundstufe insgesamt: 25 Wochenstunden

    Fachstufe insgesamt: 20 Wochenstunden

Pflichtbereich insgesamt:

Grundstufe: 34 Wochenstunden

Fachstufe: 28 Wochenstunden

Wahlpflichtbereich

  • z.B. zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen zu Fächern aus dem Pflichtbereich, zu weiteren Fremdsprachen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Ausbildereignung: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 6 Wochenstunden

Wahlbereich

  • Grundstufe: 4 Stunden

  • Fachstufe: 6 Stunden

Gesamtstundenzahl

  • Grundstufe: 36 Wochenstunden (zzgl. Wahlbereich)

  • Fachstufe: 34 Wochenstunden (zzgl. Wahlbereich)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Holztechnik

Bayern, Rheinland-Pfalz:

  • Staatlich geprüfter Holztechniker/Staatlich geprüfte Holztechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Holztechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Sachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin für Holztechnik

Schleswig-Holstein:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Fachbereich Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume, Schulwerkstätten, Geräte- und Computerräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume, Schulwerkstätten, Geräte- und Computerräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

  • bei Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Schweiz

Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz

(z.B. mit dem Suchbegriff "Techniker/in Holztechnik")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik übernehmen technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Aufgaben in der Holz be- und verarbeitenden Industrie. Für die Konstruktion und Herstellung von Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen fertigen sie Produktions- und Baupläne an und überwachen die Arbeits- und Fertigungsschritte. Anschließend führen sie die Qualitätskontrollen durch. In der Auftragsabwicklung und der Arbeitsvorbereitung kalkulieren sie Kosten, optimieren Arbeitsprozesse, geben Termine vor und prüfen die Rentabilität von Aufträgen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Mitarbeiter/innen zu führen und für deren Qualifizierung zu sorgen, Angebote und Aufträge zu kalkulieren und Kunden zu beraten.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Fachaufgaben in den Bereichen Arbeitsvorbereitung, Produktions-, Fertigungs- und Terminplanung wahrnehmen

    • die für die Produktion, den Holz- oder Innenausbau notwendigen und bestmöglichen Fertigungs- und Arbeitsschritte analysieren und festlegen

    • Arbeitszeitpläne und -studien erarbeiten, Termine vorgeben

    • Arbeitsfortschritt und Termine überwachen

    • Materialpläne, Stücklisten, Leistungsverzeichnisse, Genehmigungs- und Ausführungspläne erstellen

    • Arbeits- und Montageskizzen erstellen

    • die Produktions-, Fertigungs- und Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Arbeitsplatzgestaltung optimieren

  • Fachaufgaben in den Bereichen Projektierung und Kalkulation übernehmen

    • Konzeptionen über den Bau von Produktions- und Fertigungsanlagen

    • Angebote für bestimmte Leistungen unter Berücksichtigung der Konkurrenzsituation berechnen und ausarbeiten

    • tatsächliche Kosten der erbrachten Leistungen errechnen

    • Rentabilität des Auftrags feststellen

  • Produktions-, Fertigungs- und Montageschritte überwachen

    • Disposition und Einsatz von Betriebs-, Produktions- und Fertigungsmitteln kontrollieren

    • Einstellung sowie plangerechte Nutzung von Maschinen und Anlagen überwachen

    • Fertigung von einzelnen Bauteilen und -gruppen aus Holz und Holzwerkstoffen überwachen

    • Montage und Einbau von Möbeln, Fenstern, Türen, Treppen und anderen Holzbauteilen planen und überwachen

  • Holzprodukte und Fertigungsanlagen entwerfen und konstruieren sowie Designarbeiten ausführen

    • Grundkonzeptionen und Alternativlösungen zur technischen Gestaltung von Möbeln, Bauteilen und Holzbauten entwerfen

    • Produktions-, Fertigungs- und Baupläne sowie technische Zeichnungen erstellen

    • beim Entwurf von Maschinen und Fertigungsanlagen zur Serienproduktion mitwirken

    • Formgestaltung und Designarbeiten unter Berücksichtigung von konstruktions- und fertigungstechnischen, funktionellen, wirtschaftlichen und ergonomischen Faktoren durchführen

  • Qualitätskontrollen durchführen

  • Fachaufgaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Versuch und Labor übernehmen

  • Fachaufgaben im Bereich Einkauf wahrnehmen

  • Fachaufgaben in den Bereichen Vertrieb, Werbung, Akquisition sowie Kundenberatung wahrnehmen

  • Fachaufgaben in den Bereichen Sicherheitswesen und Umweltschutz wahrnehmen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.040

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Holztechnik (ohne Schwerpunkt)

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Techniker/Technikerin Fachrichtung Schnittholz und Holzwerkstoffe

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

  • auf Baustellen

Arbeitssituation

Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Holztechnik planen, koordinieren und überwachen die Herstellung von Holzprodukten in handwerklichen und industriellen Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen zur Arbeitssicherheit achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Bei der Steuerung und Überwachung der Fertigung führen und motivieren sie ihre Mitarbeiter und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Auftraggebern sind Serviceorientierung, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig. Wenn sie Holzprodukte entwerfen, sind Kreativität und zeichnerische Fähigkeiten notwendig.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Entwurf, Planung und Kalkulation. In Werkstätten oder Werkhallen kontrollieren sie z.B. den Fertigungsablauf. Dabei tragen sie Schutzkleidung wie Gehörschutz oder Sicherheitsschuhe. Im Außendienst sind sie unterwegs, wenn sie Kunden vor Ort beraten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über die Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten von Hölzern und Holzprodukten beraten)

  • Bildschirmarbeit

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Mess- und Prüfgeräte)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz oder Sicherheitsschuhe in Produktionsräumen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. die Fertigung überwachen)

  • Arbeit in Lagerhallen (z.B. Hölzer und Holzwerkstoffe auswählen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Holzprodukte, Holzbauteile

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Holz, Holzspan- und -faserplatten, Holzschutzmittel, Imprägnierungen, Lacke

Maschinen und Geräte, z.B.: Säge-, Hobel-, Fräs-, Dreh- und Bohrmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Universalmaschinen, CNC-gesteuerte Maschinen und Geräte, Plotter, Feuchtemessgeräte

Unterlagen und Software, z.B.: Montageskizzen, Materialpläne, Konstruktionszeichnungen, Maschineneinsatzpläne, Kalkulationsunterlagen, Normen, technische Regelwerke, CAD-Programme

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik finden Beschäftigung in erster Linie

  • in handwerklichen und industriellen Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung, z.B. in Sägewerken oder bei Herstellern von Ausbauelementen und Fertigbauteilen

  • bei Möbelherstellern

  • in Betrieben des Messe-, Aus- und Hochbaus sowie des Schiffs- und Bootsbaus

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • im Maschinen- und Anlagenbau

  • in der Farben- und Lackindustrie

  • in der chemischen Industrie

Branchen im Einzelnen

  • Holzwerkstoffe

    • Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke

    • Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz

    • Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz

    • Herstellung von Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel), z.B. Sargfabriken, Bilderrahmenfabriken

  • Möbel

    • Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln

    • Herstellung von sonstigen Möbeln

    • Herstellung von Küchenmöbeln

  • Hochbau, Beton- u. Stahlbetonb., Feuerungs- u. Schornst.bau

    • Errichtung von Fertigteilbauten, z.B. Bau von Fertigholzhäusern

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau), z.B. Innenausstattung

    • Boots- und Yachtbau, z.B. Innenausstattung

Auch denkbar:

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g., z.B. Holztrockner

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen, z.B. Säge- oder Hobelmaschinen

  • Farben, Lacke

    • Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten, z.B. Kundenberatung

  • Chemie

    • Herstellung von Klebstoffen, z.B. Kundenberatung bei Holzleimwerken

    • Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbearbeitung, Holzbau, Konstruktion, Fertigungstechnik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck in der Holzverarbeitung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Techniker/innen der Fachrichtung Holztechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik oder Architektur).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in der Holzverarbeitung

Bislang wurde die Technik des 3-D-Drucks vor allem im Bereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung eingesetzt. Inzwischen erweitern sich die Anwendungsmöglichkeiten: Künftig sollen mittels additiver Fertigung (3-D-Druck) auch Kleinmöbel oder individuelle Bauteile auf Holzwerkstoffbasis gefertigt werden. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

Newsletter bestellen