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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Glastechnik (Glashüttentechnik)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik planen und überwachen die Produktion von Halbfertigwaren oder Fertigartikeln aus Glas. Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben in der Qualitätssicherung, Konstruktion, Kalkulation und Auftragsabwicklung sowie in der Vermarktung und Kundenberatung.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben, die Glas und Glaswaren herstellen

  • in Unternehmen, die optische Instrumente produzieren

  • in Recyclingfirmen

  • in Universitäten

  • bei Glasmaschinenherstellern oder im Glasergewerbe

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Chemie:

In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem chemische Eigenschaften von Werkstoffen, hauptsächlich Glas, zu bestimmen und zu beschreiben. Dazu sind chemische Kenntnisse nötig.

Um später die für den jeweiligen Fertigungsbereich erforderlichen Roh- und Halbstoffe, zum Beispiel Quarzsand, Soda, Kalk, Chemikalien, Glasscherben und Granulat, vorbereiten zu können, sind vertiefte Kenntnisse der Werkstoffeigenschaften und der Chemie unerlässlich.

Rechnen/Mathematik:

Um in der Weiterbildungsprüfung beispielsweise Angebotskalkulationen und Arbeitsplanungen durchzuführen, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik gute Kenntnisse der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung.

Damit im Berufsleben beispielsweise Wertanalysen und Vorkalkulationen zu Angeboten erstellt werden können, sind gute Kenntnisse der Mathematik unverzichtbar.

Technisches Zeichnen:

In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem technische Zeichnungen und Konstruktionen anzufertigen.

Um später technische Konstruktionszeichnungen wie Entwurfszeichnungen, Skizzen, Werkzeichnungen und Detailzeichnungen anfertigen zu können, sind Kenntnisse des technischen Zeichnens unabdingbar.

Physik:

Die Glashüttentechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um den richtigen Schmelz- und Bearbeitungspunkt zum Verarbeiten von Glas finden zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik im Berufsleben beispielsweise Arbeitsgänge wie das Aufheizen und Schmelzen des Glasgemenges vornehmen können, sind gute Physikkenntnisse notwendig.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • chemische und physikalische Eigenschaften des Werkstoffs Glas kennen und damit umgehen

  • Glas maschinell und handwerklich erzeugen, bearbeiten und veredeln

  • Fertigungstechnologien in der Glaserzeugung kennenlernen, auswählen und anwenden

  • Glaserzeugung, z.B. Gemenge- und Schmelzbetrieb oder Heißfertigung, überwachen und leiten

  • Ofenbau- und Feuerungstechniken kennen und anwenden

  • Mess-, Steuerungs-, Regelungstechniken anwenden

  • Aufgaben in der Mitarbeiterführung kennenlernen, Entwicklung von Sozialkompetenzen

  • Maßnahmen des Qualitätsmanagements entwickeln, umsetzen und anwenden

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Mathematik, Physik, Datenverarbeitung

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Deutsch: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Englisch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Mathematik: 1. Schuljahr 5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Betriebspsychologie: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Informationstechnik: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Technische Kommunikation: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Betriebswirtschaftliche Prozesse: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Chemie und glastechnische Anwendungen: 1. Schuljahr 4 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Elektro- und Automatisierungstechnik I: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Physik: 1. Schuljahr 4 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Werkstoffkunde I: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Arbeitssicherheit: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Qualitäts- und Umweltmanagement: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

Pflichtbereich insgesamt: 1. Schuljahr 27 Wochenstunden, 2. Schuljahr 12 Wochenstunden

Wahlpflichtbereich, z.B.

  • Technisches Englisch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Projektarbeit: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Berufs- und Arbeitspädagogik: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Glaschemisches Praktikum: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Glaserzeugung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Glasmaschinen und Glasverarbeitung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Ofenbau- und Feuerungstechnik: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Funktions- und Sondergläser: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Werkstoffkunde II: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Fertigungstechnik Glas: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Konstruktion: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Glastechnisches Praktikum: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Elektro- und Automatisierungstechnik II: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Glastechnisches Praktikum (Vertiefung): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Digitale Transformation: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Künstliche Intelligenz: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

Wahlpflichtbereich insgesamt: 1. Schuljahr 9 Wochenstunden, 2. Schuljahr 22 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:

1. Schuljahr 36 Wochenstunden, 2. Schuljahr 34 Wochenstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Seevermessungstechnik und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur im genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:

Bayern:

  • Staatlich geprüfter Glastechniker/Staatlich geprüfte Glastechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Labors

  • Unternehmen der Glasindustrie (z.B. im Rahmen von Projektarbeiten)

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik übernehmen planende und überwachende Aufgaben bei der Produktion von Halbfertigwaren oder Fertigartikeln aus Glas, z.B. Flachgläser, Glasröhren, Flaschen, Beleuchtungs- oder Kristallglas. Sie erstellen Konstruktionszeichnungen, Materiallisten und Arbeitspläne und steuern die Arbeitsabläufe.

Dabei planen sie den materiellen, maschinellen und personellen Einsatz für die Fertigung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und überwachen den Arbeitsfortschritt. Regelmäßig kontrollieren sie die Qualität der in den einzelnen Fertigungsphasen entstandenen Zwischen- und Endprodukte. Darüber hinaus kalkulieren sie Aufträge, führen die Mitarbeiter/innen und beraten Kunden.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Fertigungsabläufe im jeweiligen Verantwortungsbereich planen, organisieren und überwachen

  • Fertigung steuern

    • Einstellungsvorschriften und -hinweise, z.B. für Glasöfen oder Glasbearbeitungsmaschinen, erarbeiten, erproben und diese Vorschriften in der Produktion durchsetzen

    • turnusmäßige Wartung, Pflege bzw. Reparatur von Maschinen, Anlagen und Geräten veranlassen und überwachen

    • Abteilungs- oder Betriebsleitung bezüglich erforderlicher technischer Neuerungen und Investitionen beraten

    • beim Einbau neuer technischer Anlagen assistieren und Bedien- und Wartungspersonal einweisen

  • Material beschaffen und vorbereiten

    • Einkauf der benötigten Rohstoffe und Halberzeugnisse, Hilfsmittel planen und organisieren

    • rechtzeitige Bereitstellung der Rohstoffe (z.B. Quarzsand, Pottasche, Kalk, Tonerde und Chemikalien, wie z.B. Bleioxid oder Phosphate) in erforderlicher Menge für den Fertigungsprozess organisieren und überwachen

    • Aufbereitung der Erzeugnisse für den Fertigungsprozess veranlassen und überwachen (z.B. richtige Mischung von Rohstoffen für die Gemengebereitung, Aufheizen bzw. Schmelzen des Glasgemenges usw.)

  • Materialprüfung sowie Qualitätskontrolle durchführen

    • regelmäßige Materialprüfung von Roh-, Halb- und Fertigerzeugnissen in Übereinstimmung mit den festgelegten Qualitätsnormen veranlassen, ggf. selbst durchführen

  • beim Ermitteln, Festlegen und Überwachen von Leistungskennziffern, Material- und Energieverbrauchsnormen sowie Qualitätsparametern mitarbeiten

  • Prozessdaten im Rahmen der Suche nach Lösungen zur Rationalisierung des Produktionsprozesses mit Hilfe der betrieblichen EDV erfassen und auswerten, Schwachstellen und Fehlerquellen im Produktionsprozess feststellen, Vorschläge zu deren Behebung erarbeiten

  • ggf. am Entwurf von Glaserzeugnissen mitwirken, dazu Konstruktionszeichnungen erstellen

  • Kosten im Verantwortungsbereich kalkulieren

  • Termine planen und deren Einhaltung überwachen

  • Kunden beraten, Aufgaben im Vertrieb übernehmen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und führen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.544 bis € 4.193

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Glastechnik (Glashüttentechnik)

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Glashüttentechniker/in

  • Glastechniker/in (Glashüttentechnik)

  • Hüttenmeister/in (Glastechnik)

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und -hallen

  • in Lagerhallen

  • in Büroräumen

  • in Labors

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik planen und überwachen die Produktion von Halbfertigwaren oder Fertigartikeln aus Glas. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen zur Arbeitssicherheit achten oder regelmäßig Materialproben entnehmen, die sie auf ihre Qualität hin überprüfen, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Bei der Steuerung und Überwachung der Fertigung führen und motivieren sie ihre Mitarbeiter und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Materialzulieferern und Kunden sind Serviceorientierung, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick wichtig. Zur Vorbereitung von Arbeitsabläufen sind organisatorische Fähigkeiten wichtig.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Planung, Materialdisposition und Kalkulation. In Produktionshallen überwachen sie die maschinellen Fertigungsabläufe und im Labor prüfen sie Roh-, Halb- und Fertigerzeugnisse. Dabei tragen sie Schutzkleidung wie Gehörschutz und Schutzbrillen. Im Außendienst arbeiten sie häufig an wechselnden Arbeitsorten und beraten Kunden vor Ort, mitunter auch im Ausland. In Produktionsbetrieben wird meist in Wechselschicht gearbeitet.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über die Gestaltung von Glasapparaten beraten und sie in neue technische Anlagen einweisen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Vakuumanlagen, Schleif-, Bohr- und Poliermaschinen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. die Fertigung überwachen, regelmäßige Wartung der Maschinen organisieren)

  • Arbeit in Lagerhallen (z.B. Materialbeschaffung kontrollieren)

  • Arbeit im Labor (z.B. Roh-, Halb- und Fertigerzeugnisse prüfen)

  • Unfallgefahr (z.B. Umgang mit Bruchglas)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Bleioxid und Phosphate)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm in der Werkhalle)

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Flachgläser, Glasröhren, Flaschen, Beleuchtungs- oder Kristallglas

Roh- und Hilfsstoffe, z.B.: Quarzsand, Kalk, Feldspat, Dolomit, Tonerde, Altglas, Chemikalien wie Bleioxid und Phosphate

Anlagen, Maschinen und Geräte, z.B.: Vakuumanlagen, Glasöfen, Schleif-, Bohr- und Poliermaschinen, Durchleuchtungsgeräte, Labor- und Analysegeräte

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, Konstruktionszeichnungen, Materiallisten, Arbeitspläne, Material- und Energieverbrauchsnormen

Software, z.B.: CAD-, CAM-, CAQ- und Plotterprogramme

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben, die Glas und Glaswaren herstellen

  • in Unternehmen, die optische Instrumente produzieren

  • in Recyclingfirmen

  • in Universitäten

  • bei Glasmaschinenherstellern oder im Glasergewerbe

Branchen im Einzelnen

  • Glas

    • Herstellung von Flachglas

    • Veredlung und Bearbeitung von Flachglas

    • Herstellung von Hohlglas

    • Herstellung von Glasfasern und Waren daraus

    • Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren, z.B. Laborglashersteller, Glasbausteinhersteller

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten, z.B. Prismen, Linsen

  • Abfallwirtschaft, Recycling

    • Rückgewinnung sortierter Werkstoffe

  • Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, Fachakademien

    • Universitäten, z.B. Glasbläserwerkstätten naturwissenschaftlicher Forschungsinstitute

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, z.B. Glasmaschinenhersteller

  • Ausbau

    • Glasergewerbe

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Glasverarbeitung, Produktionstechnik). Außerdem bieten sich Anpassungsweiterbildungen in den Bereichen Qualitätsmanagement oder Mitarbeiterführung an.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Keramik-, Glastechnik oder Werkstoffwissenschaft, -technik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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