Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Glasbautechnik.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
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die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
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eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
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je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Physik:
Um in der Weiterbildungsprüfung Aufgaben aus dem Bereich Glasbaukonstruktionen zu bearbeiten, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.
Um im Berufsleben beispielsweise Bauteile, -elemente und -objekte zu konstruieren, die in Aussehen und Funktion den Kundenwünschen und zugleich den bauphysikalischen Anforderungen entsprechen, sind Physikkenntnisse notwendig.
Rechnen/Mathematik:
In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem Angebotskalkulationen und statische Berechnungen für Glasbaukonstruktionen durchzuführen.
Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Preise zu kalkulieren oder die Maße der einzelnen Bauelemente für eine Konstruktion zu berechnen, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.
Technisches Zeichnen:
In der Prüfung sind z.B. Konstruktionsunterlagen für Glasbaukonstruktionen zu lesen und zu erstellen.
Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse des technischen Zeichnens, um beispielsweise Konstruktionszeichnungen anfertigen zu können.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Glasbautechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Schulämter. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen