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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Glasbautechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik entwerfen und konstruieren Verglasungen, Glasbauelemente sowie Glaskonstruktionen, leiten Fertigungs- und Montagearbeiten oder sind im technischen Vertrieb tätig.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Glasbautechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik finden Beschäftigung

  • in Glasbauunternehmen

  • in Glasereien

  • in Betrieben des Fensterbaus

  • in sonstigen Baubetrieben, insbesondere im Hochbau

  • in Planungs- und Konstruktionsbüros im Bereich Architektur/Bauplanung

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Glasbautechnik.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Um in der Weiterbildungsprüfung Aufgaben aus dem Bereich Glasbaukonstruktionen zu bearbeiten, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Um im Berufsleben beispielsweise Bauteile, -elemente und -objekte zu konstruieren, die in Aussehen und Funktion den Kundenwünschen und zugleich den bauphysikalischen Anforderungen entsprechen, sind Physikkenntnisse notwendig.

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem Angebotskalkulationen und statische Berechnungen für Glasbaukonstruktionen durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Preise zu kalkulieren oder die Maße der einzelnen Bauelemente für eine Konstruktion zu berechnen, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Technisches Zeichnen:

In der Prüfung sind z.B. Konstruktionsunterlagen für Glasbaukonstruktionen zu lesen und zu erstellen.

Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse des technischen Zeichnens, um beispielsweise Konstruktionszeichnungen anfertigen zu können.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Glasbautechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Schulämter. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Glas-, Metall-, Holz- und Kunststofftechnologie

  • Statik und Festigkeitslehre

  • Konstruktion und CAD

  • Entwurf und Design

  • Datenverarbeitung

  • Fertigungstechnische Prozesse: Glas/Metall/Holz/Kunststoff

  • Betriebswirtschaft, Betriebspsychologie

  • Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft

  • Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

  • Verdingung und Abrechnung - Baurecht, Bauplanung

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch, Englisch, Physik, Chemie, Mathematik

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)

  • Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Glaserhandwerk

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Deutsch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Englisch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Mathematik: 1. Schuljahr 5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Betriebspsychologie: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Physik: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Chemie: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Glastechnologie: 1. Schuljahr 5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden

  • Statik und Festigkeitslehre: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Holztechnologie: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Kunststofftechnologie: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Metalltechnologie: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Konstruktion: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Entwurf und Gestaltung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden

  • Datenverarbeitung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Fertigungstechnische Übungen: 1. Schuljahr 4 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden

  • Betriebswirtschaft: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Arbeitsvorbereitung und Kalkulation: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Verdingung und Abrechnung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

Pflichtbereich insgesamt: 1. Schuljahr 37 Wochenstunden, 2. Schuljahr 35 Wochenstunden

Wahlbereich

z.B. zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie Ausbildereignung

Gesamtstundenzahl

1. Schuljahr 37 Wochenstunden, 2. Schuljahr 35 Wochenstunden, zzgl. Wahlbereich

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur im genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:

Bayern:

  • Staatlich geprüfter Glasbautechniker/Staatlich geprüfte Glasbautechnikerin

Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik entwerfen, entwickeln und konstruieren Glasbauelemente bzw. -konstruktionen u.a. für Duschkabinen, Raumteiler, Glastüren, Schaufenster, Terrassen- oder Wandverglasungen. Sie planen und überwachen den Personaleinsatz sowie die Arbeitsprozesse in der Fertigung, stellen die Qualität der Erzeugnisse sicher und sorgen dafür, dass Maschinen und Anlagen stets einsatzbereit sind. Im technischen Vertrieb beraten sie Kunden, kalkulieren Aufträge und betreuen die Auftragsabwicklung. Auf Baustellen leiten und beaufsichtigen sie die Arbeiten beim Einbau bzw. der Montage von Verglasungen oder Glasbaukonstruktionen wie Pavillons, Wintergärten oder Vordächer. Auch die Organisation und Beaufsichtigung von Glasreparaturen kann zu ihren Aufgaben gehören. Außerdem wirken sie an der Ausbildung und Weiterqualifizierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Glasbauelemente konstruieren, Produktion planen und überwachen

    • in Abstimmung mit Meistern/Meisterinnen, Ingenieuren/Ingenieurinnen sowie Konstrukteuren und Konstrukteurinnen Glasbauteile und -konstruktionen entsprechend den Vorgaben oder Kundenwünschen entwerfen, konstruieren und berechnen

    • Fertigungsunterlagen erstellen

    • Aufträge planen, Fertigungstermine festlegen, Einsatz von Personal, Material und Maschinen planen

    • Arbeitsprozesse überwachen, z.B. das Zuschneiden und Bohren von Flachglas, ggf. auch das Ablängen von Holz oder Metallprofilen für Rahmen, Stütz- oder Unterkonstruktionen mithilfe von CNC-Maschinen, Qualität der Erzeugnisse kontrollieren

    • Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel sicherstellen, z.B. Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten veranlassen, Arbeiten überwachen

  • Glasbauarbeiten leiten und überwachen

    • ggf. Aufmaß nehmen

    • Material bestellen, bzw. Bereitstellung von z.B. Glasbauelementen veranlassen und Transport zur Baustelle organisieren

    • Montage von Glasbauteilen und ggf. Stütz-oder Unterkonstruktionen z.B. für Duschkabinen, Treppen, Glasdächern, Wintergärten, Fassaden sowie Verglasung von Türen oder Wänden organisieren und überwachen

    • Qualität von Produkten und Ausführungsqualität der Arbeiten sicherstellen

    • Endkontrolle durchführen; ggf. Mängelbeseitigung veranlassen

  • Aufgaben in Einkauf, Marketing und technischem Vertrieb übernehmen

    • Kunden beraten, z.B. über spezielle Funktionsgläser wie Sicherheits- oder Isolierglas

    • Angebote kalkulieren und Auftragsabwicklung überwachen

    • im Einkauf günstige Bezugsquellen ausfindig machen, Verhandlungen mit Lieferanten und Speditionen führen

    • Märkte beobachten, Neuheiten und Trends aufspüren, bei der Platzierung eigener Produkte auf den Märkten mitwirken

  • bei der Planung und Durchführung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.935 bis € 3.630

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Glasbautechnik

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Verglasungstechniker/in

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik arbeiten in erster Linie

  • in Produktionshallen bzw. Werkstätten

  • auf Baustellen

  • in Lagerräumen

  • in Büro- und Besprechungsräumen

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik sind für Konstruktion und Produktion von Verglasungen sowie Glasbauelementen verantwortlich. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Wenn sie z.B. die Qualität der angelieferten Fertigprodukte und Werkstoffe kontrollieren oder die Ausführungsqualität der Glasbauarbeiten prüfen, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Im Umgang mit Materialzulieferern und Kunden sind Serviceorientierung, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick wichtig. Wenn sie Glas- und Fensterbauelemente entwerfen, sind Kreativität und zeichnerische Fähigkeiten gefragt.

Im Büro am Computer erledigen Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik Aufgaben wie z.B. Entwurf, Planung und Kalkulation. Auf Baustellen überwachen sie Montagearbeiten. Dabei arbeiten sie z.T. auch auf Leitern und Gerüsten. Um sich in Produktionshallen vor Maschinenlärm und Schnitt- oder Stichverletzungen an Glaskanten und Bruchglas zu schützen, tragen sie Gehörschutz und Schutzkleidung. Im Außendienst sind sie häufig an wechselnden Arbeitsorten tätig und beraten Kunden vor Ort. In Produktionsbetrieben wird meist in Wechselschicht gearbeitet.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden zu der Gestaltung von Glasbauelementen beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. CNC-gesteuerte Maschinen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz, Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe)

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. Glasbauarbeiten überwachen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Qualitätskontrollen durchführen)

  • Unfallgefahr (z.B. beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. auf Gerüsten und Leitern)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Glasbauelemente wie Türen, Fenster, Fassadenbekleidungen, Ganzglastüranlagen, Glasvollwandsysteme, Vitrinen, Duschkabinen, Wintergärten, Pavillons

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Isolierglas, Verbundsicherheitsglas, Design-Glas, Holz, Metalle, Kunststoffe, Klebstoffe, Dichtmaterialien

Maschinen und Hilfsmittel, z.B.: CNC-Maschinen zum Schneiden, Bohren, Schleifen von Flachglas

Unterlagen, z.B.: Baupläne, technische Zeichnungen, Ausschreibungs- und Kalkulationsunterlagen, Regelwerke

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik finden Beschäftigung

  • in Glasbauunternehmen

  • in Glasereien

  • in Betrieben des Fensterbaus

  • in sonstigen Baubetrieben, insbesondere im Hochbau

  • in Planungs- und Konstruktionsbüros im Bereich Architektur/Bauplanung

Branchen im Einzelnen

  • Glas

    • Veredlung und Bearbeitung von Flachglas

  • Ausbau

    • Glasergewerbe, z.B. Fensterbau; Entwurf, Herstellung, Montage von Glasbauteilen

    • Bautischlerei und -schlosserei, z.B. Einbau von Glastüren, Wandverglasungen, Montage von Wintergärten

  • Hochbau, Beton- u. Stahlbetonb., Feuerungs- u. Schornst.bau

    • Bau von Gebäuden, z.B. Glasfassadenbau

    • Baugewerbe a. n. g., z.B. Glasbauunternehmen

  • Architektur, Bauplanung

    • Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung, z.B. Entwicklungs-, Konstruktionsbüros

    • Architekturbüros für Hochbau, z.B. für Bereiche wie Verglasung, Glaskonstruktionen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Glaserei, Fassadenbau, Glasverarbeitung, Konstruktion).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Keramik-, Glastechnik oder Architektur).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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