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Ausbildungsberuf
Betriebswirt/in (HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung planen, organisieren und kontrollieren Geschäftsprozesse in größeren Handwerksbetrieben unterschiedlicher Branchen.

Die Weiterbildung im Überblick

Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung finden Beschäftigung in größeren Handwerksbetrieben unterschiedlicher Branchen.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Meisterprüfung in einem Handwerksberuf oder die Abschlussprüfung als Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung. Auch mit einer Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Weiterbildungsberuf, z.B. als Industriemeister/in oder Fachwirt/in, einer Abschlussprüfung mit anderen einschlägigen Qualifikationen oder mit einem Abschluss an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule jeweils in Verbindung mit entsprechender einschlägiger Berufspraxis kann man zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Wirtschaft/Recht:

Um Prüfungsfragen zu Grundlagen der Betriebs- und Volkswirtschaft sowie zum Handelsrecht beantworten zu können, sind Kenntnisse im Bereich Wirtschaft/Recht hilfreich.

Wenn Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung die Rentabilität von Investitionen prüfen, ist betriebswirtschaftliches wie auch z.B. steuerrechtliches Wissen gefragt.

Mathematik:

In der Prüfung sind u.a. Erfolgsrechnungen durchzuführen. Dabei greifen angehende Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung auf ihre Mathematikkenntnisse zurück.

Im späteren Berufsalltag berechnen sie z.B. Löhne und Gehälter der Angestellten.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Unternehmensstrategie

  • volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten

  • rechtliche Rahmenbedingungen bewerten

  • Unternehmensstrategie planen

Unternehmensführung

  • Unternehmensführung und -organisation gestalten

  • Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern

  • Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen

  • Wertschöpfung optimieren

Personalmanagement

  • Personal planen und gewinnen

  • Personal führen und entwickeln

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Unternehmensstrategie:

    • Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten: 70 Stunden

    • Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten: 120 Stunden

    • Unternehmensstrategie planen: 50 Stunden

    Stundenzahl: 240 Stunden

  • Unternehmensführung:

    • Unternehmensführung und -organisation gestalten: 80 Stunden

    • Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern: 100 Stunden

    • Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen: 60 Stunden

    • Wertschöpfung optimieren: 70 Stunden

    Stundenzahl: 310 Stunden

  • Personalmanagement:

    • Personal planen und gewinnen: 50 Stunden

    • Personal führen und entwickeln: 70 Stunden

    Stundenzahl: 120 Stunden

  • Innovationsmanagement:

    • Innovationsmanagement: 30 Stunden

    Stundenzahl: 30 Stunden

Gesamtstundenzahl: 700 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Schweiz

Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz

(z.B. mit dem Suchbegriff "Betriebswirtschafter/in")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung übernehmen in einem Handwerksbetrieb technische und kaufmännische Fach- und Führungsaufgaben oder leiten als selbstständige Handwerksmeister/innen einen Betrieb. Sie bewerten auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Kennziffern die wirtschaftliche Situation des Betriebes und entwerfen Strategien, um dessen Konkurrenzfähigkeit und Liquidität zu sichern. Im Personalbereich planen sie die Personalentwicklung und den Personaleinsatz, organisieren Weiterbildungsmaßnahmen und die betriebliche Berufsausbildung. Projekte betreuen sie von der Angebotserstellung über den Auftragseingang und die Abwicklung bis hin zur Nachkalkulation und Bewertung. Im Rahmen des Kundenmanagements beraten sie Kunden, nehmen Aufträge entgegen und wickeln Reklamationen ab. In den Bereichen Marketing und Vertrieb, führen sie beispielsweise Verkaufsverhandlungen, planen Marktaktivitäten und erarbeiten zusammen mit Fachleuten aus der Werbebranche Vermarktungskonzepte, setzen diese um und kontrollieren deren Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • wirtschaftliche Situation des Betriebes bewerten und Rentabilität sicherstellen

    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen, z.B. zu Kosten und Rendite, Umsatzentwicklung überwachen

    • Finanzplan aufstellen, Maßnahmen zur Finanzierung planen und ergreifen

    • Liquidität des Betriebes planen und sichern

    • Standort-, Konkurrenz- und Marktanalysen durchführen, Innovationen und Trends recherchieren

    • bei Investitionsentscheidungen mitwirken, z.B. Rentabilität von Investitionen prüfen

    • Buchführung leiten und überwachen

    • Schwachstellenanalysen durchführen, Controllingtätigkeiten ausüben

  • Personal planen und entwickeln

    • längerfristige Personalentwicklung planen, z.B. Einstellung neuer Mitarbeiter/innen

    • Bewerbungen sichten, Vorstellungsgespräche führen

    • kurzfristigen Personaleinsatz koordinieren, z.B. für einzelne Projekte

    • betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen organisieren, Konzepte zur betrieblichen Berufsausbildung entwerfen und umsetzen

  • Durchführung von Projekten koordinieren

    • Kunden beraten, ggf. Reklamationen entgegennehmen

    • Angebotskalkulationen erstellen

    • Mitarbeitereinsatz planen, ggf. Betriebsmittel und Materialien bereitstellen lassen

    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen abgewickelter Aufträge durchführen

    • Betriebsabläufe analysieren und ggf. optimieren

  • Marketing, Werbung und Vertrieb

    • Ein- und Verkaufsverhandlungen führen

    • Marktaktivitäten des Betriebes planen, koordinieren und kontrollieren

    • Marketingkonzeptionen durchführen und kontrollieren

    • Werbeaktionen in Zusammenarbeit mit Werbeagenturen durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.512 bis € 3.935

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Betriebswirt/in (HwO)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Business economist (m/f) under the Crafts Code

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Expert/Experte en gestion d’entreprise conformément au code de l’artisanat

Arbeitsorte

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Besprechungsräumen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Werkstätten und Werkhallen

Arbeitssituation

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung organisieren und überwachen betriebswirtschaftliche Prozesse. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Wenn sie Angebote kalkulieren oder Rechnungen erstellen, ist Sorgfalt unerlässlich. Verantwortungsbewusst treffen sie z.B. Investitionsentscheidungen. Sie bringen das nötige branchenspezifische Fachwissen für die Kundenberatung mit und zeigen sich im Kundengespräch serviceorientiert und kommunikationsstark. Im Umgang mit Auftraggebern oder Lieferanten benötigen sie auch Verhandlungsgeschick.

Sie arbeiten hauptsächlich am Schreibtisch, sind aber auch im Außendienst unterwegs, z.B. bei Kunden oder Lieferanten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Ausführung und Kosten der handwerklichen Leistungen des Unternehmens beraten)

  • Bildschirmarbeit

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: betriebswirtschaftliche Analysen, Vermarktungskonzepte, Angebote, Aufträge, Lieferscheine, Rechnungen, Kalkulationen, Finanzpläne, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Personaleinsatzpläne, Personalakten, Werbe- und Informationsmaterialien, technische Zeichnungen, Rechtsvorschriften

Büroausstattung und Präsentationsmittel, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Beamer, Flipchart

Arbeitsbereiche/Branchen

Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung finden Beschäftigung in größeren Handwerksbetrieben unterschiedlicher Branchen.

Branchen im Einzelnen

  • Bau, Architektur

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Glas, Keramik, Rohstoffverarbeitung

  • Holz, Möbel

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren, Schmuck

  • Nahrungs-, Genussmittelherstellung

  • Papier, Druck

  • Textil, Bekleidung, Leder

  • Medien, Informationsdienste

  • Chemie, Pharmazie, Kunststoff

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen, Betriebswirtschaftslehre).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Betriebswirtschaftslehre, Business Administration oder Handwerksmanagement).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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