Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Meisterprüfung in einem Handwerksberuf oder die Abschlussprüfung als Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung. Auch mit einer Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Weiterbildungsberuf, z.B. als Industriemeister/in oder Fachwirt/in, einer Abschlussprüfung mit anderen einschlägigen Qualifikationen oder mit einem Abschluss an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule jeweils in Verbindung mit entsprechender einschlägiger Berufspraxis kann man zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Um Prüfungsfragen zu Grundlagen der Betriebs- und Volkswirtschaft sowie zum Handelsrecht beantworten zu können, sind Kenntnisse im Bereich Wirtschaft/Recht hilfreich.
Wenn Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung die Rentabilität von Investitionen prüfen, ist betriebswirtschaftliches wie auch z.B. steuerrechtliches Wissen gefragt.
Mathematik:
In der Prüfung sind u.a. Erfolgsrechnungen durchzuführen. Dabei greifen angehende Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung auf ihre Mathematikkenntnisse zurück.
Im späteren Berufsalltag berechnen sie z.B. Löhne und Gehälter der Angestellten.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen