Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Wirtschaftstechniker/in.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in die Weiterbildung ist der Abschluss einer Fachschule im Bereich Technik.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
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die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
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eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
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je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Mathematik:
In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem Aufgaben aus der technischen Mathematik und aus der Verfahrens- und Produktionstechnik zu lösen, für die Mathematikkenntnisse erforderlich sind.
Um im späteren Berufsalltag Markt- und Wettbewerbssituationen analysieren zu können und Lösungen zur Verbesserung der Effizienz und Reduktion der betrieblichen Kosten zu erarbeiten, benötigen Wirtschaftstechniker/innen gute mathematische Kenntnisse.
Datenverarbeitung/Informatik:
In der Prüfung können Fragen zu den Bereichen Informationsverarbeitung und Office-Anwendungen gestellt werden.
In der späteren Berufstätigkeit werden Aufgaben aus dem Rechnungswesen, Controlling und Personalmanagement mithilfe des Computers durchgeführt. Gute Kenntnisse in Datenverarbeitung und ggf. Informatik sind hierfür notwendig.
Fremdsprachen:
In der Weiterbildung und im Berufsleben gehen Wirtschaftstechniker/innen mit Fachliteratur um, die zum Teil in englischer Sprache verfasst ist. Auch Fachbegriffe entstammen häufig dem Englischen.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Wirtschaftstechniker/in ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen