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Ausbildungsberuf
Industriemeister/in - Glas

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Industriemeister/innen der Fachrichtung Glas organisieren die Fertigungsprozesse bei der Glasherstellung und -veredelung. Sie stellen die vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten sicher und leiten Mitarbeiter/innen und Auszubildende an.

Die Weiterbildung im Überblick

Industriemeister/in der Fachrichtung Glas ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen der Fachrichtung Glas finden Beschäftigung in Unternehmen der industriellen Glasherstellung und -bearbeitung.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Glas.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. den Glasberufen zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis und der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Industriemeisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Industriemeister/zur Industriemeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Industriemeisterprüfung sind u.a. betriebs- und fertigungstechnische Größen zu berechnen oder statistische Verfahren anzuwenden.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und statistische Berechnungen durchführen zu können, sind Mathematikkenntnisse ebenfalls wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind Kenntnisse u.a. in den Bereichen Betriebswirtschaft und Recht erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Industriemeister/innen der Fachrichtung Glas Kenntnisse betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Abteilung leiten können. Auch müssen sie sich z.B. mit den Bestimmungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Umweltschutzrecht auskennen, da es zu ihrem Aufgabengebiet gehört, die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften zu überwachen.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Industriemeister/in der Fachrichtung Glas ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Handlungsspezifische Qualifikationen:

    • Handlungsbereich Technik, z.B.: Glastechnologie, Produktionsprozesse

    • Handlungsbereich Organisation, z.B.: Information und Kommunikation, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, betriebliches Kostenwesen

    • Handlungsbereich Führung und Personal, z.B.: Personalführung, Qualitätsmanagement

  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:

    • rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften, des Betriebsverfassungsgesetzes, des Umweltrechts und des Datenschutzes

    • betriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: Berücksichtigung der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation sowie von Methoden der Entgeltfindung und Durchführung von Kalkulationsverfahren

    • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Erfassung von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen, Anwendung von Präsentationstechniken und Erstellung von technischen Unterlagen

    • Zusammenarbeit im Betrieb, z.B.: Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Einzelnen, Auseinandersetzung mit eigenem und fremdem Führungsverhalten sowie Anwendung von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte

    • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, z.B.: Verwendung unterschiedlicher Energieformen im Betrieb und Berechnung betriebs- und fertigungstechnischer Größen

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Handlungsspezifische Qualifikationen:

    • Glastechnologie: 100 Unterrichtsstunden

    • Produktionsprozesse: 170 Unterrichtsstunden

    • Information und Kommunikation: 30 Unterrichtsstunden

    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz: 60 Unterrichtsstunden

    • Betriebliches Kostenwesen: 50 Unterrichtsstunden

    • Personalführung und -entwicklung: 80 Unterrichtsstunden

    • Qualitätsmanagement: 40 Unterrichtsstunden

    • Lern- und Arbeitsmethodik: 10 Unterrichtsstunden

  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:

    • Rechtsbewusstes Handeln: 60 Unterrichtsstunden

    • Betriebswirtschaftliches Handeln: 120 Unterrichtsstunden

    • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung: 80 Unterrichtsstunden

    • Zusammenarbeit im Betrieb: 70 Unterrichtsstunden

    • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten: 70 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl: 940 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Lernform:

  • Vollzeit: ca. 9 Monate

  • Teilzeit: ca. 20-24 Monate

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Glas

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Industriemeister/innen der Fachrichtung Glas planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Glasbildungs- und Veredelungsverfahren fachgerecht und effizient ausgeführt werden. Dafür berechnen sie z.B. Rezepturen für die Gemengeherstellung, beurteilen Schmelzprozesse und legen Parameter für Verarbeitungs- und Kühlprozesse fest. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Bereich Planung und Steuerung der Produktion

  • Fertigungsschritte in der Herstellung von Glas und Glasprodukten planen, überwachen und optimieren, z.B. Werte für Verarbeitungs- und Kühlprozesse festlegen, Materialbedarf kalkulieren

  • den Einsatz der Mitarbeiter/innen und Betriebsmittel sowie die Bereitstellung von Materialien (z.B. Quarzsand, Kalk, Altglas etc.) planen

  • Rezepturen für die Gemengeherstellung berechnen

  • Anlagen, Maschinen und Fertigungseinrichtungen einstellen, in Betrieb nehmen und überwachen, z.B. Schmelzeinrichtungen, CNC-gesteuerte Glaspressen, Gravur- und Schleifmaschinen oder Beschichtungsanlagen

  • Qualität von Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten prüfen, ggf. Nacharbeiten veranlassen

  • Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an den Anlagen und Maschinen organisieren

Bereich betriebliche Organisation

  • bei der Einrichtung von Arbeitsstätten, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Betriebsmittelausstattung mitwirken, insbesondere im Hinblick auf rationelle Arbeitsabläufe und Qualitätssicherung

  • Arbeitsleistungen beurteilen, Kosten und Termine im jeweiligen Arbeitsbereich überwachen

  • Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen sowie mit der Betriebsleitung und anderen betrieblichen Stellen (Personalabteilung, Arbeitsvorbereitung) abstimmen

Bereich Personalführung bzw. -entwicklung

  • am betrieblichen Teil der Berufsausbildung mitwirken

  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen organisieren und überwachen, Mitarbeiter/innen führen und motivieren sowie bei neuen oder schwierigen Arbeitsgängen anleiten

  • Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anregen und veranlassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.393 bis € 4.365

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Industriemeister/in - Glas

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin für Glastechnik

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Industrial supervisor (m/f) specializing in glass

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Agent de maîtrise (m/f) - spécialisation verre

Arbeitsorte

Industriemeister/innen der Fachrichtung Glas arbeiten in erster Linie

  • in Produktionshallen

  • in Maschinenhallen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Industriemeister/innen der Fachrichtung Glas planen, steuern und kontrollieren die Herstellungs- und Veredlungsprozesse von Glas. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Betriebswirtschaftliche Arbeiten wie die Materialdisposition erfordern kaufmännisches Denken, Fragen der Arbeitsorganisation Entscheidungsfähigkeit. Verantwortungsbewusst überwachen die Industriemeister/innen die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Fachlich besonders anspruchsvolle Arbeiten führen sie häufig selbst aus.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Planung oder Kalkulation. In Produktions- und Maschinenhallen überwachen sie die Arbeitsabläufe, z.B. an Glaspressen. Dabei können sie Gasen, Dämpfen und Staub sowie Maschinenlärm ausgesetzt sein. Zum Schutz vor Hitze, Blendung, Lärm und anderen Gesundheitsgefährdungen tragen die Industriemeister/innen Schutzkleidung. In großen Industriebetrieben ist Schichtarbeit üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für die Qualität des Arbeitsergebnisses und für die Einhaltung von Fertigstellungsterminen)

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. computergesteuerte Regelungs- und Steuerungsanlagen, Glaspressen, Beschichtungsanlagen, Gravur- und Schleifmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Formgebungsmaschinen umrüsten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzkleidung, Gehörschutz)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Unfallgefahr (z.B. Umgang mit Glas bzw. Bruchglas, Arbeit an heißen Glasöfen)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. an heißen Schmelzöfen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. Kühl- und Schmiermittel)

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Hohlglas, Flachglas, Gebrauchs- und Spezialglas, Glasfaser

Werkstoffe und -materialien, z.B.: Quarzsand, Kalk, Feldspat, Dolomit, Tonerde, Altglas

Maschinen und Geräte, z.B.: Schmelzöfen, Gravur- und Schleifmaschinen, Glaspressen, Beschichtungsanlagen, Verpackungsanlagen, Regelungs- und Steuerungseinrichtungen, Mess- und Kontrollgeräte

Unterlagen und Software, z.B.: Konstruktionszeichnungen, Modellvorgaben, Rezepturen für die Mischung der Rohstoffe, Termin- und Auftragsbücher, Arbeits- und Bedienungsanleitungen, Rechtsvorschriften, Qualitätsvorgaben, Arbeitsprogramme für automatisch gesteuerte Anlagen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen der Fachrichtung Glas finden Beschäftigung in Unternehmen der industriellen Glasherstellung und -bearbeitung.

Branchen im Einzelnen

  • Glas

    • Herstellung von Hohlglas, z.B. Flaschen, Trinkgläser, Gefäße

    • Herstellung von Flachglas

    • Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren, z.B. Herstellung von Laborbedarf aus Glas

    • Veredlung und Bearbeitung von Flachglas

    • Herstellung von Glasfasern und Waren daraus

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Glasverarbeitung, Verfahrenstechnik, Fertigungstechnik).

Darüber hinaus können sich die Trends, 3-D-Druck in der Glastechnik oder sehr dünnes und flexibles Glas z.B. für Hightech-Anwendungen einzusetzen, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Industriemeister/innen der Fachrichtung Glas entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Keramik-, Glastechnik oder Werkstoffwissenschaft, -technik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in der Glastechnik

In den nächsten Jahren werden sich die Handlungsfelder der Additiven Fertigung (3-D-Druck) vervielfachen und auch die Glastechnik erobern. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Angewendet werden könnten additiv hergestellte Glasprodukte z.B. in der Datentechnik, Optik oder in der biologischen und medizinischen Technik. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Ultradünnes und biegsames Glas

An biegbarem, ultradünnem Glas wird derzeit geforscht, vor allem wenn es darum geht, Kunststoffe, Metalle oder Textilien zu ersetzen oder elektronische Schaltungen zu miniaturisieren. Zahlreiche Hightech-Anwendungen können auf Grundlage der Forschungsergebnisse bereits realisiert werden, beispielsweise dünnere Mikrochips mit schnelleren Datentransferraten oder Trennmaterial für elektronische Bauteile im Smartphone, für Mikrobatterien sowie für Fingerprint- und Bio-Sensoren. Fachkräfte für Glastechnologie werden zunehmend z.B. mit der Entwicklung von ultradünnem Glas als Ersatz für Polymere bei Halbleitern, gedruckter Elektronik, in Sensoren oder Solaranwendungen beschäftigt sein.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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