Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik zur Industriemeisterprüfung zugelassen werden.
Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung
Bei Weiterbildungen zum Industriemeister/zur Industriemeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis nachweisen kann.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Rechnen/Mathematik:
In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren anzuwenden oder Betriebsabrechnungen zu erstellen.
Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.
Wirtschaft/Recht:
Um den Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft und Recht erforderlich.
Im Berufsleben benötigen Industriemeister/innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk Kenntnisse rechtlicher Bestimmungen sowie betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Betriebsabteilung leiten können.
Technik:
Um den Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen der Industriemeisterprüfung zu bestehen, ist fundiertes technisches Wissen über Fertigungsverfahren oder -systeme erforderlich.
Auch im Berufsleben müssen die Industriemeister/innen z.B. Produktionsverfahren von Kunststoff und Kautschuk beherrschen oder Maschinen und Fertigungssysteme bedienen.
Mitarbeiterführung und -anleitung:
Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist das Bestehen der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein.
Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Industriemeister/in der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen