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Ausbildungsberuf
Industriemeister/in - Flugzeugbau/Luftfahrttechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik steuern Arbeitsprozesse in der Produktion, Montage und Instandhaltung von Flugzeugen, Hubschraubern und anderen Fluggeräten bzw. stellen die Einhaltung der Qualitätsvorgaben sicher. Neben ihren kaufmännischen Arbeiten sind sie für die Personalführung und -entwicklung zuständig.

Die Weiterbildung im Überblick

Industriemeister/in im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Weiterbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik finden Beschäftigung

  • in der Flugzeug- bzw. Luft- und Raumfahrtindustrie

  • in Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Fluggesellschaften und Flughäfen

  • auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Flugzeugbau/Luftfahrttechnik.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. der Fachrichtung Flugzeugbau oder der Fachrichtung Luftfahrttechnik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis.

Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis im Flugzeugbau zur Industriemeisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Industriemeister/zur Industriemeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Mathematik/Naturwissenschaften:

In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerrechnung anzuwenden, aber auch Kräfte und Geschwindigkeiten zu berechnen oder technische Größen unter Anwendung der Winkelfunktionen zu ermitteln.

Um im späteren Berufsalltag z.B. Kosten kalkulieren oder die Zusammenhänge von statischer Aufladung und elektromagnetischer Verträglichkeit an Flugzeugen richtig einschätzen zu können, sind Kenntnisse in Mathematik und den Naturwissenschaften wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den Teil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft sowie Recht erforderlich.

Im Berufsleben müssen Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren erfassen und beurteilen können. Zudem benötigen sie z.B. Wissen über Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften oder arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen.

Technik:

Für das Bestehen des Prüfungsteils "Fachrichtungs- bzw. handlungsspezifische Qualifikationen" der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kenntnisse über Betriebs- und Fertigungstechnik sowie Einsatzbereiche pneumatischer, hydraulischer und numerisch gesteuerter Anlagen erforderlich.

Im Beruf müssen Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik technische Zeichnungen lesen und bei der Flugerprobung an messtechnischen Untersuchungen mitwirken. Sie müssen technische Anlagen und Einrichtungen funktionsgerecht aufstellen und einsetzen sowie Aufträge zur Installation von Maschinen oder Wartungsanlagen umsetzen.

Planung/Organisation:

In der Industriemeisterprüfung sind u.a. planerische und organisatorische Kenntnisse nachzuweisen, wie beispielsweise in der Kosten- und Kapazitätsplanung oder der Organisation von Maßnahmen für Mitarbeiter/innen.

Auch in der beruflichen Tätigkeit wird bei Planungs- und Entwicklungsaufgaben bezüglich der Betriebsmittelausstattung oder der Organisation von Arbeitsabläufen mitgewirkt, weiterhin werden die Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit im eigenen Verantwortungsbereich sowie mit anderen Abteilungen koordiniert.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb von berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten unabdingbar.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachrichtungs- bzw. handlungsspezifische Qualifikationen, Fachrichtung Flugzeugbau:

    • Technische Kommunikation, z.B. Anfertigen technischer Zeichnungen

    • Technologie der Werk- und Hilfsstoffe, z.B. Aufbau, Eigenschaften und Verwendung der Luftfahrtwerkstoffe

    • Betriebstechnik, z.B. Flugzeugteile, Hydraulikanlagen, Energieversorgung, Qualitätssicherung

    • Fertigungstechnik, z.B. Fertigungsverfahren, Arbeitssicherheit

    • Fluggerät, z.B. Flugzeugkunde, Antriebe für Fluggeräte, flugzeugtechnische Mathematik, konstruktiver Aufbau des Luftfahrzeugs

  • Fachrichtungs- bzw. handlungsspezifische Qualifikationen, Fachrichtung Luftfahrttechnik:

    • Handlungsbereich Luftfahrttechnik, z.B. Betriebstechnik, Wartung

    • Handlungsbereich Organisation, z.B. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

    • Handlungsbereich Führung und Personal, z.B. Qualitätsmanagement

  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:

    • rechtsbewusstes Handeln

    • betriebswirtschaftliches Handeln

    • Methoden der Information, Kommunikation und Planung

    • Zusammenarbeit im Betrieb

    • naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten

  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Spezialisierung während der Weiterbildung

Die Weiterbildung erfolgt in einer der Fachrichtungen

  • Flugzeugbau

  • Luftfahrttechnik

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Handlungsspezifische Qualifikationen, Fachrichtung Luftfahrttechnik:

    • Betriebstechnik: 120 Unterrichtsstunden

    • Dienstleistung und Fertigung: 120 Unterrichtsstunden

    • Wartung: 130 Unterrichtsstunden

    • Betriebliches Kostenwesen: 70 Unterrichtsstunden

    • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme: 70 Unterrichtsstunden

    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz: 60 Unterrichtsstunden

    • Personalführung: 70 Unterrichtsstunden

    • Personalentwicklung: 70 Unterrichtsstunden

    • Qualitätsmanagement: 60 Unterrichtsstunden

  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: 400 Unterrichtsstunden

  • Lern- und Arbeitsmethodik: 10 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.180 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

je nach zuständiger Kammer z.B.

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Flugzeugbau

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Luftfahrtelektronik

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Luftfahrttechnik

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Luftfahrttechnik/Bachelor Professional in Luftfahrttechnik

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass die richtigen Werkstoffe und Bauteile verwendet und die Montageschritte an den Fluggeräten fachgerecht und effizient ausgeführt werden. Bei der praktischen Fluggeräterprobung übernehmen sie zudem messtechnische Aufgaben. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Bereich Planung und Steuerung der Produktion

  • eine Abteilung in der Flugzeugbauindustrie leiten, Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit im eigenen Verantwortungsbereich abstimmen und mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen (z.B. Arbeitsvorbereitung, Personalabteilung) koordinieren

  • Arbeitsabläufe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich in organisatorischer und fachlicher Hinsicht steuern und überwachen

  • Einsatz der Betriebsmittel planen, Bereitstellung von Materialien und Fertigungsmitteln veranlassen

  • schwierige Montageschritte bei der Endmontage von Fluggeräten selbst durchführen

  • im Rahmen der Qualitätssicherung Rohmaterialien, Hilfsmittel sowie Erstmuster und Baugruppen auf ihre Übereinstimmung mit betrieblichen, gesetzlichen und vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitsnormen prüfen

  • regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den Vorrichtungen und Fertigungseinrichtungen - beispielsweise den Werkzeugmaschinen - veranlassen und überwachen

  • bei der Einführung neuer Maschinen, Fertigungsanlagen, Materialien, Arbeitsverfahren und Hilfsmittel mitarbeiten

  • die Einhaltung der Arbeits-, Brand-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen sowie der Vorgaben zur Flugsicherheit sicherstellen

Bereich betriebswirtschaftliche Organisation

  • bei Planungs- und Entwicklungsaufgaben bezüglich der Betriebsmittelausstattung mitwirken, insbesondere im Hinblick auf rationelle Arbeitsabläufe und Qualitätssicherung

  • Arbeitsleistungen und die Einhaltung von Terminen überwachen

  • Materialbedarf kalkulieren, dabei beeinflussbare Kosten im eigenen Verantwortungsbereich gering halten

Bereich Personalführung bzw. -entwicklung

  • beim betrieblichen Teil der Berufsausbildung mitwirken, z.B. Ausbildungspläne erstellen, Arbeitsgänge vorführen, Lehrgespräche führen, Auszubildende beurteilen

  • effektive Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen organisieren und überwachen, Mitarbeiter/innen bei neuen oder schwierigen Arbeitsgängen anleiten

  • Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anregen und veranlassen

Bereich Flugerprobung

  • als Messtechniker/in bei Probeflügen mitwirken, Daten erheben und auswerten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.963 bis € 4.303

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Industriemeister/in - Flugzeugbau/Luftfahrttechnik

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin für Flugzeuginstandhaltung

  • Meister/Meisterin für Luftfahrzeuginstandhaltung

Arbeitsorte

Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkhallen und Werkstätten

  • im Freien auf dem Rollfeld

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik übernehmen in Betrieben der Fluggeräteindustrie Leitungsaufgaben in der Fertigung und Qualitätssicherung. Wenn sie z.B. die Produktionskosten kontrollieren oder die Fertigungsschritte planen und überwachen, sind Sorgfalt und Organisationstalent unerlässlich. Verantwortungsbewusst achten sie auf das Einhalten der strengen Sicherheitsvorschriften sowie der Arbeitsanweisungen und technischen Vorgaben, denn Abweichungen oder Fehler können die Flugsicherheit gefährden. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Lieferanten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Vorgesetzten sind Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

In den Werkhallen, in denen sie die Fertigung bzw. Wartungsarbeiten überwachen, herrscht Maschinenlärm. Klebstoffe, Lösungsmittel sowie Schweißrauch können Haut und Atemwege belasten. Die Industriemeister/innen tragen deshalb je nach Tätigkeit Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe, Atem- und Gehörschutz oder auch Schweißschutzschild und Schutzbrille. Im Büro am Computer erledigen sie z.B. Materialdisposition, Planung und Kalkulation. In Unternehmen der Fluggeräteindustrie ist Schichtarbeit üblich, denn Wartungsarbeiten werden oft in der Nacht ausgeführt. Bei auswärtigen Montageeinsätzen sind die Industriemeister/innen auch im Ausland unterwegs.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • wechselnde Arbeitsorte (z.B. häufiger Wechsel zwischen Arbeiten in Büroräumen und Tätigkeiten in Produktionshallen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. mit CNC-, Dreh-, Fräs- und Standbohrmaschinen, Nietrobotern, Montagevorrichtungen, Lasern und Prüf- und Testständen für Hydraulik oder Pneumatik)

  • Handarbeit (z.B. Bauteile montieren)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Bohrungen und Gewinde einbringen)

  • Bildschirmarbeit

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schweißrauch)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Gerüche von Farben, Klebstoffen, Lösungsmitteln)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Schichtarbeit

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. bei internationalen Montageeinsätzen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Werkstücke und Bauteile, z.B.: Holme, Rippen, Spanten, Tragflächen, Rumpfteile, Landeklappen, Propeller, Trieb- und Fahrwerke

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Kunststoffe, Eisenmetalle, Leichtmetalllegierungen, Spezialkleber

Maschinen und Geräte, z.B.: CNC-, Dreh-, Fräs- und Standbohrmaschinen, Nietroboter, Montagevorrichtungen, Prüf- und Teststände für Hydraulik und Pneumatik, Multimeter, Druckmesser

Unterlagen und Software, z.B.: Konstruktionszeichnungen, Arbeitspläne und Stücklisten, Termin- und Auftragsbücher, Arbeits- und Bedienungsanleitungen, Arbeitsschutzvorschriften, Normen, Sicherheitsrichtlinien, Abrechnungs- und Kalkulationsprogramme

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik finden Beschäftigung

  • in der Flugzeug- bzw. Luft- und Raumfahrtindustrie

  • in Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Fluggesellschaften und Flughäfen

  • auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr

Branchen im Einzelnen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau, z.B. Fertigungskontrolle

  • Luftfahrt

    • Güterbeförderung in der Luftfahrt

    • Personenbeförderung in der Luftfahrt, z.B. Wartungsabteilungen von Fluggesellschaften

  • Sicherheit, Brandschutz, Verteidigung

    • Verteidigung, z.B. Wartung von Bundeswehr-Flugzeugen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Luftfahrttechnik, Hydraulik, Mechatronik, Fertigungstechnik).

Darüber hinaus können sich die Trends, 3-D-Druck im Flugzeugbau anzuwenden oder bei Wartung und Reparatur Augmented-Reality-Anwendungen einzusetzen, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik entwickeln. Digitale Flugzeugentwicklung und sensorgesteuerte Wartung bieten ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in oder eine Weiterbildung als Prüfer/in von Luftfahrtgerät ).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft- und Raumfahrttechnik oder Industriebetriebswirtschaft).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Nachhaltigkeit in der Luftfahrt

Aufgrund der ansteigenden globalen CO2-Emmisionen suchen Flugzeughersteller und Wissenschaftler/innen aktuell nach Möglichkeiten, die Zukunft der Flugzeugmobilität klimaschonender, kosteneffizienter und leiser zu gestalten. Als besonders attraktiv erweist sich dabei der klimaneutrale Wasserstoff, der bereits Züge und Schiffe antreibt. Damit in wenigen Jahren die ersten Passagierflugzeuge mit Wasserstoffantrieb starten können, müssen unter anderem Tank- und Sicherheitssysteme neu konzipiert werden. Fach- und Führungskräfte in der Luftfahrtbranche werden sich mit dem Einsatz von Wasserstoff beschäftigen und dessen Verwendbarkeit prüfen.

Digitale Flugzeugentwicklung und sensorgesteuerte Wartung

Um Entwicklungszeiten und Kosten für aufwändige Testreihen zu sparen, werden künftig Flugzeuge und Triebwerke virtuell entwickelt und getestet, beispielsweise durch einen digitalen Zwilling oder durch Embedded Systems. Da am Rechner alle physikalischen Eigenschaften, Funktionen und Umweltwirkungen simuliert werden, können auch Konzepte frühzeitig optimiert und korrigiert werden. In der zustandsabhängigen Wartung überwachen Hunderte Sensoren Flugzeugkörper sowie Triebwerke, erkennen etwaigen Instandhaltungsbedarf schon während des Fluges und senden entsprechende Informationen an die Techniker am Boden. Für Fach- und Führungskräfte bedeutet dies ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

3-D-Druck in Luft- und Raumfahrt

Im Flugzeugbau werden mittels 3-D-Druck bereits kleinere Bauteile wie Einspritzdüsen hergestellt, aber auch Triebwerke, Rumpf, Außenhüllen und die Inneneinrichtung für Flugzeuge und Raketen. Von besonderem Vorteil für die Luftfahrt ist dabei, dass die gefertigten Produkte deutlich leichter sind und deshalb den Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß senken. Künftig sollen in der Raumfahrt auch Roboter eingesetzt werden, die im Weltall Reparaturen oder Erweiterungen von Weltraumstationen mithilfe des 3-D-Drucks autonom durchführen können. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Die Beschäftigten sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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