Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Flugzeugbau/Luftfahrttechnik.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. der Fachrichtung Flugzeugbau oder der Fachrichtung Luftfahrttechnik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis im Flugzeugbau zur Industriemeisterprüfung zugelassen werden.
Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung
Bei Weiterbildungen zum Industriemeister/zur Industriemeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis nachweisen kann.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Mathematik/Naturwissenschaften:
In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerrechnung anzuwenden, aber auch Kräfte und Geschwindigkeiten zu berechnen oder technische Größen unter Anwendung der Winkelfunktionen zu ermitteln.
Um im späteren Berufsalltag z.B. Kosten kalkulieren oder die Zusammenhänge von statischer Aufladung und elektromagnetischer Verträglichkeit an Flugzeugen richtig einschätzen zu können, sind Kenntnisse in Mathematik und den Naturwissenschaften wichtig.
Wirtschaft/Recht:
Um den Teil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft sowie Recht erforderlich.
Im Berufsleben müssen Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren erfassen und beurteilen können. Zudem benötigen sie z.B. Wissen über Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften oder arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen.
Technik:
Für das Bestehen des Prüfungsteils "Fachrichtungs- bzw. handlungsspezifische Qualifikationen" der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kenntnisse über Betriebs- und Fertigungstechnik sowie Einsatzbereiche pneumatischer, hydraulischer und numerisch gesteuerter Anlagen erforderlich.
Im Beruf müssen Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik technische Zeichnungen lesen und bei der Flugerprobung an messtechnischen Untersuchungen mitwirken. Sie müssen technische Anlagen und Einrichtungen funktionsgerecht aufstellen und einsetzen sowie Aufträge zur Installation von Maschinen oder Wartungsanlagen umsetzen.
Planung/Organisation:
In der Industriemeisterprüfung sind u.a. planerische und organisatorische Kenntnisse nachzuweisen, wie beispielsweise in der Kosten- und Kapazitätsplanung oder der Organisation von Maßnahmen für Mitarbeiter/innen.
Auch in der beruflichen Tätigkeit wird bei Planungs- und Entwicklungsaufgaben bezüglich der Betriebsmittelausstattung oder der Organisation von Arbeitsabläufen mitgewirkt, weiterhin werden die Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit im eigenen Verantwortungsbereich sowie mit anderen Abteilungen koordiniert.
Mitarbeiterführung und -anleitung:
Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb von berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein.
Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten unabdingbar.