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Ausbildungsberuf
Industriemeister/in - Holz

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Industriemeister/innen der Fachrichtung Holz organisieren Fertigungsprozesse in der Holz- und Möbelindustrie sowie Montagearbeiten. Sie stellen die vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten sicher und leiten Mitarbeiter/innen und Auszubildende an.

Die Weiterbildung im Überblick

Industriemeister/in im Bereich Holz ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Weiterbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen im Bereich Holz finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Holz verarbeitenden Industrie

  • in der Möbelproduktion

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Industriemeister/in im Bereich Holz.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. dem Bereich Holztechnik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis.

Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Industriemeisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Industriemeister/zur Industriemeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren anzuwenden oder statistische Berechnungen durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft sowie Recht erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Industriemeister/innen der Fachrichtung Holz Kenntnisse rechtlicher Bestimmungen sowie betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Betriebsabteilung leiten können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, etwa Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Handlungsspezifische Qualifikationen:

    • Handlungsbereich Holzverarbeitung, z.B.: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Konstruktion, Montagetechnik

    • Handlungsbereich Organisation, z.B.: betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

    • Handlungsbereich Führung und Personal, z.B.: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement

  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:

    • rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Umweltrecht, Produkthaftung/Datenschutz

    • betriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: Volkswirtschaft, Aufbau- und Ablauforganisation, Organisationsentwicklung, Entgeltfindung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Kostenrechnung, Kalkulationsverfahren

    • Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten, Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten, Anwenden von Präsentationstechniken, Anwenden von Projektmanagementmethoden

    • Zusammenarbeit im Betrieb, z.B.: Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung, Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf Sozialverhalten und Betriebsklima, Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstrukturen auf das Gruppenverhalten, Führungsverhalten, Anwenden von Führungsmethoden und -techniken

    • naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten, z.B.: Berücksichtigen von Auswirkungen chemischer Vorgänge, Verwendung unterschiedlicher Energieformen, Berechnung von Belastung und Bewegung

  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Handlungsspezifische Qualifikationen: ca. 550 Stunden

  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: ca. 400 Stunden

  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (nach AEVO): ca. 90 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.040 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter:

  • Vollzeit: 6-7 Monate

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

je nach zuständiger Kammer z.B.

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Holzbearbeitung

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Holztechnik - Bachelor Professional in Holztechnik

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Holzverarbeitung

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Industriemeister/innen im Bereich Holz planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass z.B. die Montage von Holzbauteilen fachgerecht und effizient ausgeführt wird, und veranlassen regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen an den Holzverarbeitungsmaschinen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Bereich Planung und Steuerung der Produktion

  • eine Betriebsabteilung in der Holz verarbeitenden Industrie leiten, die Arbeitsabläufe in organisatorischer und fachlicher Hinsicht planen, steuern, überwachen und optimieren, Zusammenarbeit im eigenen Verantwortungsbereich abstimmen und mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen koordinieren

  • den Einsatz von Personal und Betriebsmitteln planen, die Bereitstellung von Roh- und Hilfsstoffen (z.B. Hölzer, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Beschläge, Lacke) veranlassen

  • im Rahmen der Qualitätssicherung Holzprodukte auf ihre Übereinstimmung mit betrieblichen, gesetzlichen und vertraglich festgelegten Qualitätsnormen prüfen

  • regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen beispielsweise an Sägen, Hobel- und Fräsanlagen veranlassen und überwachen, Reparaturen selbst ausführen bzw. kontrollieren

  • bei der Auswahl, Beschaffung und Einführung neuer Maschinen, Fertigungsanlagen, Materialien, Arbeitsverfahren und Hilfsmittel mitarbeiten

  • die Einhaltung der Arbeits-, Brand-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen überprüfen

Bereich betriebswirtschaftliche Organisation

  • bei Planungs- und Entwicklungsaufgaben bezüglich der Betriebsmittelausstattung mitwirken, insbesondere im Hinblick auf rationelle Arbeitsabläufe und Qualitätssicherung

  • Arbeitsleistungen und die Einhaltung von Terminen überwachen

  • beeinflussbare Kosten im eigenen Verantwortungsbereich kontrollieren und ggf. optimieren

Bereich Personalführung bzw. -entwicklung

  • am betrieblichen Teil der Ausbildung mitwirken, z.B. Ausbildungspläne erstellen, Arbeitsgänge vorführen, Lehrgespräche führen, Auszubildende beurteilen

  • effektive Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen organisieren und überwachen, Mitarbeiter/innen bei neuen und schwierigen Arbeitsgängen anleiten

  • Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anregen und veranlassen; Mitarbeiter/innen motivieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.040

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Industriemeister/in - Holz

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin für Holztechnik

Arbeitsorte

Industriemeister/innen im Bereich Holz arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und Produktionshallen

  • in Lagerräumen und -hallen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Industriemeister/innen im Bereich Holz planen, koordinieren und überwachen die Produktion, Weiterverarbeitung und Qualitätssicherung von Holzprodukten. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Betriebswirtschaftliche Arbeiten wie die Materialdisposition erfordern kaufmännisches Denken, Fragen der Arbeitsorganisation Entscheidungsfähigkeit. Verantwortungsbewusst überwachen die Industriemeister/innen die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Fachlich besonders anspruchsvolle Arbeiten führen sie häufig selbst aus.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Planung, Kalkulation oder Konstruktion. In Fertigungshallen oder Werkstätten überwachen sie z.B. die Montage und Inbetriebnahme von neuen Hobel- und Fräsanlagen. Dabei tragen sie Schutzkleidung wie Helm und Arbeitsschuhe. In großen Industriebetrieben ist Schichtarbeit üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für die Qualität des Arbeitsergebnisses und für die Einhaltung von Fertigstellungsterminen)

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. mit Fertigungsanlagen, Maschinen und Geräten für die Holzverarbeitung)

  • Handarbeit (z.B. Einzelteile nageln, klammern, kleben, sägen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz beim Arbeiten an Sägemaschinen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Hobel- und Fräsanlagen montieren und in Betrieb nehmen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Holzstaub)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. durch laufende Maschinen)

  • Unfallgefahr (z.B. beim Umgang mit Hebezeugen und durch schnell laufende Maschinen)

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Holzwerkstoffe, Möbel-, Parkett-, Holzkonstruktionsteile, Bauteile für Fertighäuser, Messebauten oder Verpackungsmittel

Anlagen, Maschinen und Geräte, z.B.: Säge-, Hobel- und Fräsanlagen, Zuschnittanlagen, Furniermaschinen, CAD-Systeme, Mess- und Kontrollgeräte

Hilfsstoffe, z.B.: Schleifmittel, Beize, Lacke, Holzschutzmittel

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Entwurfsskizzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Dienst- und Organisationspläne, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen im Bereich Holz finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Holz verarbeitenden Industrie

  • in der Möbelproduktion

Branchen im Einzelnen

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz

    • Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz

    • Herstellung von Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel), z.B. Rahmenfabriken, Bilderrahmenhersteller

  • Möbel

    • Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln

    • Herstellung von Küchenmöbeln

    • Herstellung von sonstigen Möbeln

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzverarbeitung, Holzbau, Holzschutz, Fertigungstechnik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck in der Holzverarbeitung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Industriemeister/innen im Bereich Holz entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik oder Forstwissenschaft, -wirtschaft).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in der Holzverarbeitung

Bislang wurde die Technik des 3-D-Drucks vor allem im Bereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung eingesetzt. Inzwischen erweitern sich die Anwendungsmöglichkeiten: Künftig sollen mittels additiver Fertigung (3-D-Druck) auch Kleinmöbel oder individuelle Bauteile auf Holzwerkstoffbasis gefertigt werden. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Beschäftigte mit der neuen Technik vertraut machen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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