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Ausbildungsberuf
Industriemeister/in - Polsterei/Polstermöbel

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Industriemeister/innen im Bereich Polsterei/Polstermöbel steuern Arbeitsprozesse in der Produktion von Polstermöbeln und -elementen, sorgen für die Einsatzbereitschaft der Produktionseinrichtungen, stellen die Qualität der Produkte sicher und leiten Mitarbeiter/innen sowie Auszubildende an.

Die Weiterbildung im Überblick

Industriemeister/in im Bereich Polsterei/Polstermöbel ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen im Bereich Polsterei/Polstermöbel finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben der Polstermöbelindustrie oder in Polstermöbelwerkstätten

  • bei Matratzen- und Polsterbettenherstellern

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks

  • im Fahrzeugbau, z.B. bei Fahrzeugsitzherstellern, Schiffs-, Flugzeug-, Eisenbahninnenausstattern

  • in Reparaturwerkstätten für Polstermöbel

  • bei Herstellern von Bettwaren

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Industriemeister/in im Bereich Polsterei/Polstermöbel.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. der Fachrichtung Polsterei zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis.

Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Tätigkeit zur Industriemeisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Industriemeister/zur Industriemeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Längen, Flächen, Körper und Gewichte zu berechnen oder eine Kostenrechnung durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesen Bereichen erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Industriemeister/innen im Bereich Polsterei/Polstermöbel Kenntnisse betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Betriebsabteilung leiten können. Auch benötigen sie gutes Wissen z.B. in den Bereichen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie Umweltschutzrecht, da in ihren Aufgabenbereich ebenfalls die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Regelungen fällt.

Technisches Zeichnen:

In der Weiterbildung beschäftigen sich die angehenden Industriemeister/innen der Fachrichtung Polsterei/Polstermöbel auch mit dem Lesen technischer Zeichnungen sowie dem Zeichnen von Polsterschnitten.

Im beruflichen Alltag sind das eigene Anfertigen sowie Interpretieren von Zeichnungen essenzielle Qualifikationen, um Gestell- und Werkzeichnungen von Polstermöbeln erstellen und verstehen zu können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachrichtungsspezifischer Teil:

    • mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen, z.B.: Berechnung von Kräften, Leistung, Maßänderungen und technischen Größen, fachspezifische Mathematik

    • technische Kommunikation, z.B.: Lesen technischer Zeichnungen, Anfertigung von Werkstattskizzen, Erstellen von Tabellen, Statistiken und Diagrammen

    • Technologie der Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Aufbau, Eigenschaften und Verwendung der Spinnstoffe, Naturfasern, Chemiefasern und Kunststoffe, Faser- und Gewebeprüfungen, Vorschriften und internationale Kennzeichen für Textilpflege, Füllstoffe

    • Betriebstechnik, z.B.: Bedienung von Geräten, Maschinen, Anlagen und Werkzeugen der Polsterherstellung, Energieversorgung im Betrieb, Steuer- und Regeltechnik

    • Fertigungstechnik, z.B.: industrielle Fertigungsverfahren, Arbeitssicherheit im Betrieb, Qualitätssicherung und -kontrolle

  • Fachrichtungsübergreifender Teil:

    • kostenbewusstes Handeln: Volkswirtschaftslehre (z.B. Produktionsformen, Wirtschaftssysteme), Betriebswirtschaftslehre (z.B. Betriebsorganisation, Kostenrechnung)

    • rechtsbewusstes Handeln: Grundgesetz (z.B. Grundrechte, Gesetzgebung), Arbeits-, Sozial- und Umweltrecht (z.B. Arbeitsvertragsrecht, Umweltschutzrecht)

    • Zusammenarbeit im Betrieb: Sozialverhalten der Menschen, Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten, Einflüsse des Industriemeisters/der Industriemeisterin auf die Zusammenarbeit im Betrieb

  • Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Fachrichtungsspezifischer und fachrichtungsübergreifender Teil: 900 Unterrichtsstunden

  • ggf. berufs- und arbeitspädagogische Eignung (nach AEVO): 80 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl: 980 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Lernform:

  • Vollzeit: ca. 8 Monate

  • Teilzeit: ca. 31 Monate

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

je nach zuständiger Kammer z.B.

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Polsterei

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Polstermöbel

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an privaten und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Industriemeister/innen im Bereich Polsterei/Polstermöbel planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass die Produktionsmaschinen betriebsbereit sind und die Herstellung und das Beziehen von Polstermöbeln fachgerecht und effizient ausgeführt werden. Des Weiteren fertigen sie Schnittzeichnungen an und kontrollieren Roh-, Halb- und Endprodukte. Sie entscheiden auch über die Personalauswahl und kontrollieren Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Bereich Planung und Steuerung der Produktion

  • Fertigungsschritte in der Polsterei planen, einleiten, steuern, überwachen und optimieren

  • bei Planungs- und Entwicklungsaufgaben bezüglich der Betriebsmittelausstattung mitwirken, insbesondere im Hinblick auf rationelle Arbeitsabläufe und Qualitätssicherung

  • den Einsatz der Mitarbeiter/innen und Betriebsmittel sowie die Bereitstellung von Materialien und Hilfsmitteln planen

  • Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen sowie mit der Betriebsleitung und anderen betrieblichen Stellen abstimmen

  • Anlagen, Maschinen und Fertigungseinrichtungen in Betrieb nehmen und einstellen

  • fertige Erzeugnisse, Rohstoffe, Halberzeugnisse sowie Hilfsmittel auf ihre Übereinstimmung mit betrieblichen, gesetzlichen und vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitsnormen prüfen

  • Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an den Anlagen und Maschinen veranlassen und überwachen

  • auf die Einhaltung von Arbeits-, Brand-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen achten

  • bei der Entwicklung und Einführung neuer Maschinen, Fertigungsanlagen, Materialien, Arbeitsverfahren und Hilfsmittel mitarbeiten

Bereich betriebswirtschaftliche Organisation

  • bei Planungs- und Entwicklungsaufgaben bezüglich der Betriebsmittelausstattung mitwirken, insbesondere im Hinblick auf rationelle Arbeitsabläufe und Qualitätssicherung

  • Arbeitsleistungen und die Einhaltung von Terminen überwachen

  • beeinflussbare Kosten im eigenen Verantwortungsbereich kontrollieren und ggf. optimieren

Bereich Personalführung bzw. -entwicklung

  • am betrieblichen Teil der Berufsausbildung mitwirken, z.B. Ausbildungspläne erstellen, Arbeitsgänge vorführen, Lehrgespräche führen, Auszubildende beurteilen

  • die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen organisieren und überwachen, Mitarbeiter/innen bei neuen oder schwierigen Arbeitsgängen anleiten

  • Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anregen und veranlassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.040

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Industriemeister/in - Polsterei/Polstermöbel

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Polstererhandwerks

  • Meister/Meisterin für Polstertechnik

Arbeitsorte

Industriemeister/innen im Bereich Polsterei/Polstermöbel arbeiten in erster Linie

  • in Produktionshallen und Werkstätten

  • in Lagerräumen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Industriemeister/innen der Fachrichtung Polsterei/Polstermöbel übernehmen Leitungsaufgaben in der Produktion und Qualitätssicherung. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Kaufmännische und planerische Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Industriemeister/innen der Fachrichtung Polsterei/Polstermöbel übernehmen auch praktische Aufgaben. Beim Beziehen und Montieren von Polsterelementen bzw. -möbeln ist handwerkliches Geschick erforderlich. Das Überwachen von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen verlangt technisches Verständnis.

Industriemeister/innen der Fachrichtung Polsterei/Polstermöbel richten Maschinen und Anlagen ein und steuern die Arbeitsprozesse in ihren Verantwortungsbereichen. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Handschuhe, Atem- oder Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstätten, Fertigungshallen und Lagern. Körperlicher Einsatz ist erforderlich, z.B. beim Heben schwerer Maschinenteile oder Werkstücke. Laufende Maschinen und Anlagen verursachen einen erheblichen Lärmpegel. Dämpfe durch Bügelarbeiten, Gerüche von Klebstoffen, Imprägniermitteln und Leder begleiten die Arbeit. Durch das Um- bzw. Einfüllen von Füllmaterialien kann Staub in der Luft liegen. Schichtarbeit ist möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Zuschneidemaschinen, Stanzmaschinen und -automaten, Kleb- und Schweißmaschinen, Nähautomaten und -maschinen, Füllmaschinen und Dampfbügelanlagen)

  • Handarbeit (z.B. Polsterelemente zusammensetzen und montieren)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Atem-, Gehörschutz)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei künstlicher Beleuchtung

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Staub von Textilien und Füllstoffen, Dämpfe an Bügelanlagen)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Geruch von Klebstoffen, Imprägniermitteln, Kunststoffen und Leder)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Bildschirmarbeit

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Polstermöbel, Stühle, Matratzen, Betten

Anlagen, Maschinen und Werkzeuge, z.B.: Dampfbügelanlagen, Nähmaschinen und -automaten, Zuschneide- und Stanzmaschinen, Kleb- und Schweißmaschinen, Füllmaschinen, Pressluftpistolen, Elektroscheren, Hefthammer

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Möbel- und Bezugstoffe, Kunstleder, Leder, Schaumstoffe, Füll- und Versteifungsmaterialien, Klebstoffe, Farben

Zubehör, z.B.: Formteile, Gurte, Gurtspanner, Stahlfedern, Täckse, Polsternägel, Nadeln, Zwirn

Unterlagen, z.B.: Entwurfszeichnungen, Auftragsunterlagen, Kalkulationen, Fertigungsanweisungen, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzvorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen im Bereich Polsterei/Polstermöbel finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben der Polstermöbelindustrie oder in Polstermöbelwerkstätten

  • bei Matratzen- und Polsterbettenherstellern

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks

  • im Fahrzeugbau, z.B. bei Fahrzeugsitzherstellern, Schiffs-, Flugzeug-, Eisenbahninnenausstattern

  • in Reparaturwerkstätten für Polstermöbel

  • bei Herstellern von Bettwaren

Branchen im Einzelnen

  • Möbel

    • Herstellung von Polstermöbeln

    • Herstellung von Matratzen

Auch denkbar:

  • Ausbau

    • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei, z.B. Fachbetriebe des Raumausstatterhandwerks

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen, z.B. Zulieferer für Kraftfahrzeugteile, insbesondere Hersteller von Fahrzeugsitzen

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau), z.B. Schiffsinnenausstatter

    • Boots- und Yachtbau, z.B. Bootssattlereien

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen, z.B. Eisenbahnausstatter

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau, z.B. Flugzeuginnenausstatter

  • Leder, Schuhe

    • Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung), z.B. Polstereien und Sattlereien mit Bezug- und Reparaturservice für Polstermöbel

  • Sonstige Konsumgüter

    • Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, z.B. Polstermöbelreparaturwerkstätten

  • Textilien

    • Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung), z.B. Bettwarenhersteller

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Polsterei, Materialverarbeitung, CAD, Lederverarbeitung, Produktions- und Fertigungstechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textil-, Bekleidungstechnik oder Produkt-, Industriedesign).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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