Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung als Betriebswirt/in für Außenwirtschaft bzw. als Betriebswirt/in im Außenhandel. Auch andere betriebswirtschaftliche Weiterbildungsabschlüsse aus dem Bereich Außenhandel können den Zugang zur Tätigkeit ermöglichen.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule oder Fachakademie sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.
Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss .
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
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die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
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eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
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je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Hinweis: Diese Angaben gelten für Betriebswirt-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Betriebswirt-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Betriebswirt-Weiterbildung im Bereich Bank setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Fachwirt/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Inhalte gehören zum Pflichtbereich der Weiterbildung und werden auch geprüft.
Im Berufsleben benötigen Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Außenwirtschaft Kenntnisse in Rechnungswesen sowie in Wirtschafts- und Außenhandelsrecht für die Abwicklung von Außenhandelsgeschäften. Um wirtschaftlich planen und handeln sowie das zur Verfügung stehende Budget einhalten zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich nötig.
Rechnen/Mathematik:
Um Kosten berechnen sowie Statistiken auswerten zu können, benötigen sie während der Weiterbildung und im Berufsleben vertiefte Kenntnisse in Mathematik.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Betriebswirt/in für Außenwirtschaft ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen