Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Prozessmanager/in für Mikrotechnologie.
Auch ein Technikerabschluss im Bereich Mikrosystemtechnik kann den Zugang zur Tätigkeit eröffnen.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Mikrotechnologe/Mikrotechnologin, sowie entsprechende einschlägige Berufspraxis.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens vierjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Die Berufspraxis muss eine Qualifikation eines der Spezialisten/einer der Spezialistinnen in der Mikrotechnologie (Spezialist/in für Mikrotechnologie-Einzelprozesse oder Spezialist/in für Mikrotechnologie-Prozessintegration) oder eine entsprechende Qualifikation beinhalten.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Rechnen/Mathematik:
In der Prüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren anzuwenden und Deckungsbeitragsrechnungen durchzuführen.
Im Berufsleben gehört Mathematik zum täglichen Geschäft von Prozessmanagern und -managerinnen für Mikrotechnologie, z.B. beim Berechnen von Kosten und Erlösen.
Technik:
Für das Bestehen des Prüfungsteils "Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse" ist fundiertes technisches Wissen erforderlich.
In der beruflichen Tätigkeit sind z.B. technische Lösungen zu konzipieren oder prozesstechnische Neuerungen zu planen.
Mitarbeiterführung und -anleitung:
Im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" werden Kenntnisse zu Personalauswahl und Personaleinsatz sowie zu Personalentwicklung geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Mitarbeitern sind daher von Vorteil.
Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Vorgesetzen ab. Für eine erfolgreiche Mitarbeiterführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie zum Beispiel Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Prozessmanager/in für Mikrotechnologie ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen