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Ausbildungsberuf
Schiffsmechaniker/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Schiffsmechaniker/innen bedienen, reparieren und warten die Maschinen und technischen Anlagen an Bord eines Schiffes und führen Instandhaltungsarbeiten an Deck durch.

Die Ausbildung im Überblick

Schiffsmechaniker/in ist ein 3-jähriger Ausbildungsberuf in der Seeschifffahrt.

Arbeitsbereiche/Branchen

Schiffsmechaniker/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • bei Reedereien in allen Bereichen der Küsten- und Seeschifffahrt, im Güterverkehr und im Passagierverkehr

  • in Hafenbetrieben

  • bei Unternehmen der Bugsier- und Bergungsschifffahrt

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in der Meeresfischerei

  • bei der Bundesmarine

  • bei der Küstenwache (Bundespolizei)

  • bei Wasserwirtschafts- und Schifffahrtsämtern

  • in Schiffbaubetrieben

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Schiffsmechaniker/in.

Sonstige Zugangsbedingungen

Die Seediensttauglichkeit muss nachgewiesen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Seediensttauglichkeit muss nachgewiesen werden.

Für den Einsatz an Bord eines Seeschiffes gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Wer erstmalig eine Beschäftigung an Bord eines Seeschiffes aufnimmt, muss eine sogenannte Einführungsausbildung in persönlichen Überlebenstechniken erhalten.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Derzeit liegen keine Informationen vor.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Um z.B. Daten für den Schiffsbetrieb zu ermitteln, müssen angehende Schiffsmechaniker/innen über ein gutes Zahlenverständnis verfügen. Gute Mathematikkenntnisse sind für die Ausbildung daher unabdingbar.

Physik:

Egal, ob Wirkung von Hebezeugen, Abläufe bei der Metallbearbeitung oder Wartung von pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen: es geht stets um physikalische Vorgänge. Gute Physikkenntnisse sind daher wichtig.

Englisch:

Englisch ist die internationale Schifffahrtssprache. Auch zur Verständigung mit Vorgesetzten und Mannschaftsmitgliedern unterschiedlicher Nationalitäten ist es nützlich, wenn angehende Schiffsmechaniker/innen über Englischkenntnisse verfügen.

Werken/Technik:

Angehende Schiffsmechaniker/innen bedienen Maschinen, verlegen beispielsweise Rohrleitungen oder montieren elektrische Anlagen und warten Dieselmotoren. Für diese Tätigkeiten wird handwerkliches und technisches Geschick benötigt. Wer gute Kenntnisse in Technik und Werken mitbringt, ist daher im Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Schiffsmechaniker/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stelle ist der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. (BBS) Bremen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man den Wachdienst in der Schiffsbetriebsführung an Deck und im Maschinenraum ausführt (z.B. Betriebswerte von Maschinen und Anlagen wie Temperaturen, Füllstände oder Drücke ablesen, aufzeichnen und einschätzen)

  • wie man bei Ladungs- und Umschlagprozessen vorgeht (z.B. die Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaffenheit sowie die Laderäume, Ladetanks und Decks während der Reise kontrollieren)

  • wie man für die Sicherheit des Schiffes und der Besatzung sorgt (z.B. Gefahren und Risiken für das Schiff einschätzen und dokumentieren)

  • wie man Maschinen und Anlagen wartet und instand setzt (z.B. Bauteile und Baugruppen demontieren und montieren, zerlegen und reinigen)

  • wie man Metall bearbeitet (z.B. Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen sägen)

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Bauteile für Maschinen, Geräte und Anlagen des Schiffsbetriebes mit handgeführten Werkzeugen herstellen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem länderübergreifenden Lehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst

  • Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst

  • Ladungs- und Umschlagstechnik

  • Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung

  • Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik

  • Wartung und Instandsetzung

  • Bearbeiten von Metallen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Bauteile für Maschinen, Geräte und Anlagen des Schiffsbetriebes mit handgeführten Werkzeugen herstellen

  • Kraftmaschinen in Betrieb nehmen, überwachen und außer Betrieb nehmen

  • Wachdienstliche Aufgaben in der nautischen Schiffsbetriebsführung wahrnehmen

  • Einfache Maßnahmen der Schiffssicherheit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen

  • Bauteile für Maschinen, Geräte und Anlagen des Schiffsbetriebes maschinell herstellen

  • Schiffstechnische Systeme in Betrieb nehmen, überwachen und außer Betrieb nehmen

  • Schiffstechnische Teilsysteme instand halten

  • Technische Daten für die nautische Schiffsbetriebsführung ermitteln

  • Brandabwehr- und Rettungseinrichtungen im Schiffsbetrieb handhaben

  • Ladungsgüter und Stores handhaben und sichern

Teil 1 der Abschlussprüfung frühestens drei Monate vor und spätestens drei Monate nach Ablauf der Hälfte der Ausbildungsdauer

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Schiffstechnische Systeme wirtschaftlich, effizient und umweltfreundlich betreiben

  • Automatisierte schiffstechnische Systeme überwachen

  • Komplexe schiffstechnische Systeme prüfen und instand halten

  • Arbeiten im Rahmen von Schiffsmanövern durchführen

  • Komplexe Brandabwehr-, Rettungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen im Schiffsbetrieb durchführen

  • Ladungsfürsorge leisten

Teil 2 der Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Seeschifffahrt (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 1.046

2. Ausbildungsjahr: € 1.305

3. Ausbildungsjahr: € 1.807

Quelle:

Heuertarifvertrag See (HTV-See), Stand Oktober 2022

Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur) und Fahrtkosten entstehen. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Wohnheim der Berufsschulen oder in überbetrieblichen Ausbildungsstätten werden von der ausbildenden Reederei getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Schiffsmechaniker/Schiffsmechanikerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Hebezeuge und Maschinen bedienen, Verstauung der Ladung kontrollieren, Öl- und Filterwechsel an Motoren vornehmen

  • Umgebung: an Bord, auf und unter Deck, im Hafen (Nässe, Kälte, Hitze, Zugluft, künstliche Beleuchtung, Maschinenlärm, Seegang)

  • Kleidung: Schutzkleidung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzhelm)

  • Arbeitszeit: Schichtdienst, oft längere Abwesenheit

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Ablesen nautischer und meteorologischer Messinstrumente, beim Überprüfen der Sicherheitseinrichtungen)

    • Umsicht (z.B. beim Arbeiten auf und unter Deck oder beim Bedienen von Kränen und Winden)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Montieren und Demontieren von Motoren oder Ladungs-, Umschlags- und Ankereinrichtungen)

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Einbau von Ersatzteilen)

An der Berufsschule

Unterricht als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Schiffsmechaniker/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (Reedereien): an Bord von Seeschiffen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Überbetriebliche Ausbildungsabschnitte, zum Beispiel für die Metallbearbeitung, für Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr, sind für alle Auszubildenden verbindlich. Die überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind den seefahrtbezogenen Berufsschulen, die in mehreren Küstenstädten eingerichtet sind, angeschlossen.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Lübeck-Travemünde (Schleswig-Holstein): Schleswig-Holsteinische Seemannsschule Wiekstraße 3a 23570 Lübeck-Travemünde D +49.4502.51520 +49.4502.515224 http://www.seemannsschule-priwall.de/ shs@seemannsschule.landsh.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um die gesamte Ausbildung oder Teile davon im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Ausbildung auf Schiffen unter ausländischen Flaggen nach Verordnung über die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt

Weitere Informationen: Ausbildung Schiffsmechaniker*in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Schiffsmechaniker/innen bedienen die technischen Anlagen und Maschinen an Bord eines Schiffes und halten sie instand. Zudem übernehmen sie auf der Kommandobrücke und im Maschinenraum Wachdienste. Sie bedienen die Ladeeinrichtungen und die Einrichtungen zum Losmachen und Festmachen des Schiffes. Während der Fahrt überwachen sie die sichere Verstauung der Ladung. Darüber hinaus kontrollieren sie die Sicherheitseinrichtungen an Bord und halten die Rettungsgeräte betriebsbereit.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Schiffsmechaniker/innen bedienen, reparieren und warten die Maschinen und technischen Anlagen an Bord eines Schiffes und führen Instandhaltungsarbeiten an Deck durch.

Allrounder an Bord

Damit die Ladung sicher verstaut wird, an Bord alles reibungslos funktioniert und das Schiff sicher seinen Zielhafen erreicht, müssen zahlreiche Arbeitsgänge erledigt und laufend die Maschinen und Instrumente kontrolliert werden. Schiffsmechaniker/innen übernehmen sowohl eine Vielzahl an handwerklich-technischen als auch seemännische Arbeiten. Sie sind in der Linienfahrt auf festen Seerouten, in der Trampfahrt auf wechselnden Routen, auf Containerschiffen, Tankern sowie Fahrgast- und Fährschiffen im Einsatz.

Keine Angst vor großen Motoren

Ohne gut gepflegte Motoren und Nebenaggregate kommt kein Schiff voran: Schiffsmechaniker/innen warten das "Herzstück" an Bord, erledigen Öl- und Ölfilterwechsel und führen Instandhaltungsarbeiten durch. Neben den Schiffsmotoren kontrollieren und warten sie Anlagen zur Stromerzeugung, Wasserver- und -entsorgung sowie zum Heizen und Kühlen. Im Schadensfall reparieren sie die Maschinen und Anlagen. Wenn sie an Bord ein Ersatzteil selbst herstellen müssen, schweißen, bohren oder feilen sie z.B. Metallteile oder wenden Holz- und Kunststoffbearbeitungstechniken an. Dass sie bei Wartungsarbeiten mit Schmierstoffen und Fetten in Kontakt kommen und es im Maschinenraum oft heiß und laut ist, schreckt sie nicht ab.

Gut geladen ist halb gefahren

Schiffsmechaniker/innen arbeiten auch beim Laden und Löschen mit. Technische Hilfsmittel erleichtern diese Arbeit, aber Körpereinsatz ist immer noch nötig. Ist das Schiff sicher befestigt, stellen sie den Zugang zum Land her, indem sie Lotsenleiter und Gangway, d.h. den Übergang zwischen Schiff und Kai, ausbringen. Sie bedienen die Kräne und Hebezeuge, mit denen Massengutschiffe oder Containerschiffe be- oder entladen werden, oder die Pumpen, mit denen man z.B. Öl von Tankschiffen abpumpt. Die oftmals lange Zeit einer Überfahrt nutzen Schiffsmechaniker/innen für Instandhaltungsarbeiten: Sie bereiten z.B. die Schiffsböden oder die Außenwände mit mechanischen und chemischen Mitteln vor, entrosten sie und lackieren sie neu. Darüber hinaus pflegen sie die Taue und überprüfen die Betriebsbereitschaft der Rettungsgeräte.

Klar Schiff!

Auf der Kommandobrücke halten Schiffsmechaniker/innen Wachdienst und haben die Schiffsdaten mithilfe nautischer und meteorologischer Messinstrumente stets im Blick. Beispielsweise beobachten sie den Radarschirm, die Kompassanzeige und die Navigation. Nach den Anweisungen der Schiffsführung steuern sie das Schiff auch. Sie erkennen Seezeichen, Schiffe und Schifffahrtshindernisse und melden diese. Auch bei schwerem Seegang arbeiten sie zuverlässig und sicher. Da das Schiff stets überwacht werden muss, arbeiten sie im Schichtbetrieb, auch am Wochenende.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • mechanische, feinmechanische, elektrische und elektronische Maschinen und Anlagen an Bord bedienen, instand setzen und warten

    • Arbeitsmaschinen, Apparate, Rohrleitungs- und elektrische Anlagen bedienen

    • Motoren sowie Hilfs- und Nebenanlagen, z.B. Rohrleitungen, Behälter, pneumatische und hydraulische Steuer- und Regelungseinrichtungen, Kälte- und Klimaanlagen, Mess- und Anzeigegeräte, elektrische Anlagen, Ladungs- und Umschlagseinrichtungen, Ankereinrichtungen, montieren und demontieren

    • Bauteile und Baugruppen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen

    • Bauteile durch Metallbearbeitungstechniken wie Spanen, Trennen, Umformen oder Fügen bearbeiten, ggf. auch Holz- und Kunststoffbearbeitungstechniken anwenden

    • Rohrleitungen verlegen und auswechseln

    • Motoren sowie Hilfs- und Nebenanlagen warten, z.B. Öl- und Filterwechsel vornehmen, allgemeine Reinigungsarbeiten durchführen

  • Aufgaben im Maschinenwachdienst wahrnehmen

    • Motoren in Betrieb nehmen, während des Betriebs überwachen und außer Betrieb nehmen

    • nautische und meteorologische Mess- und Anzeigegeräte ablesen, Position aufzeichnen

    • Betriebswerte von Maschinen und Anlagen ermitteln, kontrollieren und aufzeichnen, insbesondere Temperaturen, Drücke, Füllstände, Fördermengen und Umdrehungsfrequenzen

    • Störungen und Fehler des Betriebs von Maschinen und Anlagen eingrenzen und bestimmen, Maßnahmen zur Beseitigung von Betriebsstörungen einleiten

  • Aufgaben im Brückenwachdienst wahrnehmen

    • Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen steuern

    • Schiffe, Seezeichen, Schifffahrtshindernisse und sonstige Objekte auf See und an Land erkennen und melden

    • Signale erkennen und übermitteln

  • Ladungs- und Umschlagsarbeiten erledigen

    • Ladungsgüter und Stores handhaben

    • Laderäume, Decks und Ladetanks für den Ladungsumschlag vorbereiten

    • Arbeiten zur Ladungssicherung und Ladungsfürsorge ausführen

    • Ladungs- und Umschlagseinrichtungen handhaben, z.B. Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Förderbänder, Pumpen, Anschlaggeschirr

  • Anlagen, Geräte und Ausrüstungen für die Brandabwehr und Rettung in Seenotfällen auf Betriebsbereitschaft überprüfen, warten und pflegen

    • Brandverhütungsmaßnahmen durchführen

    • Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräte und -anlagen warten, prüfen und handhaben

    • Rettungsmittel wie Rettungsboote und -flöße prüfen und handhaben

    • Aufgaben nach der Sicherheitsrolle und bei Sicherheitsübungen an Bord im Hinblick auf das Verhalten und die Durchführung von Notfallmaßnahmen wahrnehmen

  • Schiffe los- und festmachen

    • Wurfleine handhaben, Fender ausbringen

    • Schiffe und Schlepper an/von Piers, Dalben und Bojen festmachen, belegen und losmachen

    • Festmacherleinen über Spillköpfe hieven, d.h. über die beweglichen Teile der Winden, über die die Trossen - starke Leinen aus Naturfasern, Kunststoff oder Stahl - laufen, und Festmacherleinen mit Stoppern abstoppen

    • Verholeinrichtungen, Mooringwinden, d.h. automatische Verhol- und Festmacherwinden, und Ankergeschirr bedienen

    • Zugang zum Schiff herstellen, z.B. Lotsenleiter und Gangway, d.h. den Übergang zwischen Schiff und Kai, ausbringen

  • Tauwerk handhaben und pflegen

    • Faser- und Drahttauwerk konservieren

    • Tauwerk spleißen, Knoten bzw. Steken, d.h. leicht lösbare Knoten, herstellen

  • Konservierungs- und Anstricharbeiten ausführen

    • Untergrund mit mechanischen und chemischen Mitteln vorbereiten und entrosten

    • Farbanstriche ausführen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttoheuer (monatlich): € 3.939 bis € 4.643

In der Bruttoheuer sind pauschalierte Beträge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Überstunden, Verköstigung und andere Sachbezüge und Leistungen enthalten.

Quelle:

Heuertarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt (HTV-See)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Schiffsmechaniker/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Matrose/Matrosin

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Matrose der Handelsschifffahrt

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

  • Schiffsbetriebsschlosser/Schiffsbetriebsschlosserin

    (Ausbildungsberuf von 1966 bis 1990)

  • Vollmatrose der Handelsschifffahrt

    (Ausbildungsberuf von 1967 bis 1985)

Arbeitsorte

Schiffsmechaniker/innen arbeiten in erster Linie

  • an Bord eines Schiffes, z.B. im Maschinenraum, auf der Brücke, im Laderaum oder an den Rettungsbooten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Hafen

Arbeitssituation

Schiffsmechaniker/innen arbeiten mit technischen Geräten, Handwerkzeugen und Messgeräten, mit denen sie schiffstechnische Maschinen und Anlagen warten und reparieren. Um Unfälle zu vermeiden, tragen sie Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe, Handschuhe sowie ggf. Schutzhelm und beachten die Sicherheitsvorschriften. Schiffsmechaniker/innen sind an Bord dem Seegang ausgesetzt, bei Außenarbeiten an Deck oder teilweise auch in Werften der Witterung. Daher müssen sie eine entsprechende körperliche Konstitution besitzen. Im Maschinenraum ist es laut und die Schiffsmaschinen erzeugen Vibrationen. Bei Wartung und Montage kommen die Schiffsmechaniker/innen mit Lacken, Chemikalien, Ölen und anderen Schmierstoffen in Kontakt. An Schiffswänden arbeiten sie oft in größeren Höhen, wozu sie eine gute Bewegungskoordination brauchen. Häufig sind Schiffsmechaniker/innen über einen längeren Zeitraum auf Fahrt, sind dabei mehrere Wochen oder Monate von ihrem sozialen Umfeld getrennt und leben an Bord oft auf engem Raum mit anderen Besatzungsmitgliedern zusammen. Auch die Umschlagszeiten in Häfen sind oft kurz und die Zeiten für einen Landgang knapp bemessen. Das Bordleben stellt hohe Anforderungen an Sozialverhalten, psychische Anpassungsfähigkeit und Teamfähigkeit. Um die Sicherheit auf Schiffen zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherzustellen, ist Schichtdienst üblich.

Da die Funktionsfähigkeit der Schiffsanlagen und -maschinen jederzeit gewährleistet sein muss, sind eine sorgfältige und umsichtige Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein und technisches Verständnis erforderlich. Beim Einbauen von Ersatzteilen beweisen Schiffsmechaniker/innen handwerkliche Geschicklichkeit und eine gute Auge-Hand-Koordination. Die Arbeit kann körperlich anstrengend sein, wenn z.B. Ersatzteile an schwer zugängliche Stellen getragen und dabei Zwangshaltungen eingenommen werden müssen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Schiffsmotoren warten)

  • Handarbeit (z.B. Anker-, Ladungs- und Umschlagseinrichtungen montieren)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. in Werften und im Maschinenraum)

  • Arbeit im/am Wasser

  • Arbeit im Freien (an Deck, z.T. auch in Werften)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (an Deck, im Freien)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. Motoren sowie Hilfs- und Nebenanlagen warten)

  • Arbeit mit starken Erschütterungen, Stößen, Schwingungen (Vibrationen) (Schwankungen des Schiffs bei schwerem Seegang)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Lärm im Maschinenraum)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. bei Streicharbeiten Lacknebel und Dämpfe von Chemikalien)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. beim chemischen Entrosten)

  • Unfallgefahr (beim Arbeiten an und unter Deck oder beim Bedienen von Kränen und Winden)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort

  • Schichtarbeit

  • Verantwortung für Personen (z.B. Sicherheitseinrichtungen eines Schiffs sorgfältig überprüfen, um Unfälle zu vermeiden)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Wasserfahrzeuge, z.B.: Containerschiffe, Tanker, Fahrgast- und Fährschiffe

Komponenten und technische Einrichtungen, z.B.: Dieselmotoren, Kälte- und Klimaanlagen, Anker-, Ladungs- und Umschlagseinrichtungen, pneumatische und hydraulische Steuer- und Regelungseinrichtungen, Pumpen, Beleuchtung

Geräte, z.B.: Schweiß- und Lötgeräte, Bohrer, Navigationsgeräte, Radarsichtgeräte, Kompasse, Mess- und Anzeigegeräte

Ausrüstung und Hilfsmittel, z.B.: Brandschutzausrüstungen, Rettungsgeräte, Lotsenleitern, Gangways, Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Verholeinrichtungen, Anschlaggeschirr, Winden, Leinen, Taue

Hilfsstoffe, z.B.: Fette, Schmiermittel, Farben, Lacke, Reinigungsmittel

Unterlagen, z.B.: Protokolle, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Schiffsmechaniker/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • bei Reedereien in allen Bereichen der Küsten- und Seeschifffahrt, im Güterverkehr und im Passagierverkehr

  • in Hafenbetrieben

  • bei Unternehmen der Bugsier- und Bergungsschifffahrt

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in der Meeresfischerei

  • bei der Bundesmarine

  • bei der Küstenwache (Bundespolizei)

  • bei Wasserwirtschafts- und Schifffahrtsämtern

  • in Schiffbaubetrieben

Branchen im Einzelnen

  • Schifffahrt

    • Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, z.B. im Decks- und Maschinendienst an Bord von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen, Fähren

    • Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, z.B. im Decks- und Maschinendienst an Bord von Schwergut- und Containerschiffen, Fähren

    • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt a. n. g., z.B. im Decks- und Maschinendienst an Bord von Schlepp- und Schubschiffen, bei der Bugsier- und Bergungsschifffahrt, Vermessungs- und Forschungsschifffahrt

    • Betrieb von Häfen

Auch denkbar:

  • Fischerei, Fischzucht, Aquakultur

    • Meeresfischerei

  • Öffentliche Verwaltung

    • Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht, z.B. Wasser- und Schifffahrtsämter

  • Sicherheit, Brandschutz, Verteidigung

    • Verteidigung, z.B. Marine

  • Schiffe, Boote

    • Boots- und Yachtbau

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau), z.B. Werften

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schiffstechnik, Elektrotechnik, Ladungssicherung, Brandschutz).

Darüber hinaus kann sich der Trend, Augmented-Reality-Anwendungen für Wartung und Reparatur einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Schiffsmechaniker/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch eine Weiterbildung als Schiffsbetriebstechniker/in oder Schiffsmaschinist/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Schiffsbetriebstechnik oder Nautik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Fach- und Führungskräfte sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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