Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Prozessmanager/in für Produktionstechnologie.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung als Produktionstechnologe/-technologin bzw. die Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und jeweils entsprechende Berufspraxis.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens vierjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Die Berufspraxis muss eine Qualifikation eines der Spezialisten/einer der Spezialistinnen in der Produktionstechnologie (Prozessexperte/Prozessexpertin oder Applikationsexperte/Applikationsexpertin) oder eine entsprechende Qualifikation beinhalten.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Mathematik:
In der Prüfung sind u.a. Kosten zu kalkulieren und Investitionsberechnungen durchzuführen.
Im Berufsleben gehört Mathematik zum Alltag, z.B. beim Berechnen von Durchlaufzeiten.
Technik:
Für das Bestehen des Prüfungsteils "Produktionsprozesse" ist fundiertes technisches Wissen erforderlich.
Auch in der beruflichen Tätigkeit sind z.B. technische Lösungen zu konzipieren oder prozesstechnische Neuerungen zu planen.
Mitarbeiterführung und -anleitung:
Im Teil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" der Prüfung werden Kenntnisse zu Personalauswahl und Personaleinsatz geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Mitarbeitern sind daher von Vorteil.
Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Vorgesetzen ab. Für eine erfolgreiche Mitarbeiterführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten wie zum Beispiel Zielvereinbarung und Feedback unabdingbar.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Prozessmanager/in für Produktionstechnologie ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen