Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
-
wie Entwürfe für Modelle oder Formen erstellt werden und wie man Kundenanforderungen berücksichtigt
-
welche Fertigungsverfahren unterschieden werden, wie man geeignete Verfahren auswählt und überwacht
-
wie man Werkzeuge, Geräte und technische Einrichtungen handhabt und wartet
-
wie man Muster, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen bzw. Modelle, Formen oder Modelleinrichtungen herstellt und prüft
-
wie man elektronische, hydraulische und pneumatische Antriebs- und Steuerungselemente montiert und in Betrieb nimmt
-
welche Prüfverfahren es gibt, nach welchen Kriterien man sie auswählt und wie sie angewendet werden
-
wie man Bedingungen für den Einsatz von Anschauungsmodellen beim Kunden erfasst und entsprechende Pläne und Skizzen erstellt
-
wie man Fertigungsdaten erzeugt und Konstruktionsdaten für die Fertigung übernimmt
-
wie man Werkstoffe und Herstellungsverfahren auswählt und Anschauungsmodelle herstellt
-
wie man Verfahren der Oberflächenbehandlung festlegt und Materialien auswählt
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
-
in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen durch Fügen, Planen und Herstellen von Anschauungsmodellen mittels rechnergestützter Fertigung)
-
in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
-
Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:
HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk
-
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
-
Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
-
Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
-
Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
-
Erstellen von Fertigungsunterlagen
-
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen
-
Festlegen von Fertigungsverfahren
-
Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
-
Anwenden von computergestützten Fertigungsverfahren
-
Herstellen von Modellen, Formen oder Modelleinrichtungen
-
Herstellen von Mustern, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen
-
Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modelleinrichtungen oder Fertigungseinrichtungen
-
Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik
-
Anwenden von Prüfverfahren
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
-
1. Ausbildungsjahr:
-
Herstellen von Bauteilen durch Zerspanen
-
Urformverfahren bauteilbezogen auswählen
-
Umformverfahren bauteilbezogen auswählen
-
Planen und Herstellen von einfachen Modellen und Formen für Ur- und Umformbauteile
-
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen durch Fügen
-
2. Ausbildungsjahr:
-
Herstellen von Bauteilen mit Werkzeugmaschinen
-
Modelle und Formen planen, herstellen, instand setzen und ändern
-
Muster und Prototypen planen und herstellen
-
Einzelteile auf numerisch gesteuerten Maschinen fertigen
-
Installieren und Inbetriebnehmen von Steuerungen an Einrichtungen des Modellbaus
Teil 1 der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
-
Planen und Gestalten von Anschauungsmodellen
-
Planen der Fertigung
-
Herstellen von Anschauungsmodellen
-
Gestalten und Behandeln von Oberflächen
-
Prüfen von Anschauungsmodellen
-
Vorbereiten von Anschauungsmodellen für den Versand
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
-
3. Ausbildungsjahr:
-
Planen und Herstellen von Architekturmodellen
-
Oberflächen von Anschauungsmodellen gestalten und behandeln
-
Planen und Herstellen von Designmodellen
-
Planen und Herstellen von Anschauungsmodellen mittels rechnergestützter Fertigung
-
4. Ausbildungsjahr:
-
Planen und Herstellen von Funktionsmodellen
-
Planen und Gestalten von Maschinen-, Anlagen- und Verkehrsmodellen
Teil 2 der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in der Fachrichtung Anschauung nach 3,5 Ausbildungsjahren
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Modellbauerhandwerk (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 900
2. Ausbildungsjahr: € 950
3. Ausbildungsjahr: € 1.000
4. Ausbildungsjahr: € 1.050
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
4. Ausbildungsjahr: € 1.279 bis € 1.397
Beispiel Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 673
2. Ausbildungsjahr: € 843
3. Ausbildungsjahr: € 1.012
4. Ausbildungsjahr: Derzeit keine Informationen
Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin - Fachrichtung Anschauung
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
-
Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Metalle und Holzwerkstoffe bearbeiten, Messinstrumente ablesen, Werkzeugmaschinen bedienen, Oberflächen gestalten
-
Umgebung: Maschinenlärm in Werkstätten
-
Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe)
-
Anforderungen:
-
Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Arbeiten mit Holz- und Metallbearbeitungswerkzeugen, bei Wartungsarbeiten an Holz-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsmaschinen)
-
Räumliches Vorstellungsvermögen und rechnerische Fähigkeiten (z.B. beim Arbeiten nach technischen Zeichnungen und Skizzen, bei Maßstabsrechnungen)
-
Geschicklichkeit (z.B. für das Montieren von Kleinteilen)
-
Sorgfalt (z.B. für das Herstellen maßgenauer Modelle)
An der Berufsschule
Unterricht als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Technische Modellbauer/innen der Fachrichtung Anschauung werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
-
Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Ingenieur- und Architekturbüros oder Betriebe des Modell-, Formen- und Musterbaus): Werkstätten, Büroräume
-
Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
-
duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
-
Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
-
internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass