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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in-Möbel-,Küchen-,Umzugsserv.(§66BBiG/§42rHwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Zu den Aufgaben der Auszubildenden gehört es, Küchen und Möbel aufzubauen und Geräte zu installieren. Kenntnisse in Werken und Technik sowie handwerkliches Geschick sind daher hilfreich.

Mathematik

Um z.B. Materialkosten und Materialbedarf berechnen zu können, sollte man die Grundrechenarten beherrschen.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man prüft, welche Waren auf Lager sind, und wie man Fehlbestände ergänzt

  • was man beim Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen beachten muss

  • wie man Küchenteile und Möbelteile beim Transport schützt und welche Transportmittel man wofür einsetzt

  • wie man Küchenteile und Möbelteile zusammenbaut und anpasst

  • was man beachten muss, wenn man elektrische Geräte und Einrichtungen einbaut

  • wie man prüft, ob Geräte funktionieren und ob Leitungen dicht sind

  • wie man Lüftungsrohre und Lüftungskanäle anschlussfertig einbaut

  • wie man Mängel, Schäden oder Fehler an Waren feststellt und dokumentiert und was man bei Reklamationen beachten muss

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Warenbestände und Warenzustand prüfen, Fehlbestände ergänzen, Waren rückführen

  • Bearbeiten von Küchen- und Möbelteilen

  • Verpacken, Lagern und Transportieren

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19.-36. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Montieren, Auf- und Abbauen von Küchen- und Möbelteilen

  • Abholung und Auslieferung

  • Behandeln von Reklamationen

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice/Fachpraktikerin für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

  • Fachwerker für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice/Fachwerkerin für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Küchen und Möbel verpacken und lagern, Fahrzeuge beladen, Holz bearbeiten, Küchen und Möbel auf- und abbauen

  • Umgebung: Maschinenlärm und Holzstaub in der Werkstatt, wechselnde Arbeitsorte bei der Montage

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, ggf. Gehörschutz)

  • Arbeitszeit: unregelmäßig (nach Kundenwunsch), z.T. Arbeit am Wochenende

  • Anforderungen:

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Tragen von Möbelteilen, Be- und Entladen von Umzugsfahrzeugen)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Bearbeiten und Zusammenbauen von Küchenmöbeln)

    • Teamfähigkeit (z.B. beim Transportieren und Montieren schwerer Einbauteile)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Lagerräume, Transportfahrzeuge, beim Kunden

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkstätten, Lagerräume, Transportfahrzeuge

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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