Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als IT-Fachwirt/in. Auch ein Abschluss als Betriebswirt/in (Fachschule) - Informationsverarbeitung kann den Zugang ermöglichen.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten, mindestens dreijährigen IT-Ausbildungsberuf sowie eine mindestens einjährige IT-Berufspraxis.
Alternativ ermöglichen die Abschlussprüfung in einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens zweijährige IT-Berufspraxis die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung.
Darüber hinaus kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis im IT-Bereich zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist die bestandene Prüfung in den Prüfungsteilen "Betriebswirtschaftliche Qualifikationen" und "IT Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt sowie entsprechende Berufspraxis.
Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung
In der Regel ist bei Fachwirt-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann.
Wer nicht über den jeweils geforderten Abschluss verfügt, aber durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann i.d.R. ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Hinweis: Diese Angaben gelten für bundesweit oder kammerrechtlich geregelte Weiterbildungen. Für die landesrechtlich geregelte Weiterbildung Fachwirt/in für Organisation und Führung im Schwerpunkt Sozialwesen sowie ggf. für intern geregelte Fachwirt-Weiterbildungen gelten abweichende Regelungen.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgendem Bereich bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Um Prüfungsaufgaben zur Wirtschaftlichkeit eines Computereinsatzes oder zum Datenschutz beantworten zu können, sind gute Kenntnisse in diesen Bereichen notwendig.
IT-Fachwirte und -Fachwirtinnen planen im späteren Berufsleben den Einsatz von EDV-Anlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundlagen. Um die rechtlichen Bestimmungen im Umgang mit Daten aller Art einhalten zu können, müssen sie sich gut mit den entsprechenden rechtlichen Regelungen, wie z.B. dem Telemediengesetz, auskennen.