Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Wirtschaftsinformatiker/in im Bereich IT-Systeme.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist eine abgeschlossene Weiterbildung zum operativen Professional oder ein Hochschulabschluss in einem Studiengang, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann, in Verbindung mit Qualifikationen im Bereich Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Außerdem werden eine zweijährige einschlägige Berufspraxis und der Nachweis englischer Sprachkenntnisse gefordert.
Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung
Die drei Ebenen Spezialist, operativer Professional und strategischer Professional bauen aufeinander auf. Daher wird für die Zulassung zur Prüfung
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als operativer Professional eine Qualifikation als Spezialist/in
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als strategischer Professional ein Abschluss als operativer Professional
verlangt.
Spezialisten
Der Zugang zur Weiterbildung ist nicht geregelt. Eine bestimmte Vorbildung ist für die Zertifizierung nicht vorgeschrieben. I.d.R. richten sich Spezialisten-Weiterbildungen an Absolventen und Absolventinnen der IT-Ausbildungsberufe, Quereinsteiger/innen in den IT-Sektor oder Studienabbrecher/innen.
Operative und strategische Professionals
Es ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann. Für die Prüfung als strategischer Professional müssen zudem englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Wer nicht über den jeweils geforderten Abschluss verfügt, aber durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann i.d.R. ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Informationstechnik:
In der Prüfung müssen angehende Wirtschaftsinformatiker/innen im Bereich IT-Systeme Unternehmensstrategien für die Produktentwicklung oder Marktanalysen für IT-Produkte erstellen. Hierzu sind umfassende Kenntnisse der Informationstechnologie die Grundlage.
Auch im Berufsleben sind umfassende Fachkenntnisse notwendig, um z.B. Vertriebsstrategien zu entwickeln oder neue Märkte für IT-Produkte zu erschließen.
Wirtschaft/Recht:
Um den Prüfungsteil Projekt- und Geschäftsbeziehungen erfolgreich abschließen zu können, müssen die Prüfungsteilnehmer/innen u.a. nachweisen, dass sie die rechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Geschäftsverkehr aus spezifischen Märkten kennen.
Im Berufsleben verhandeln sie z.B. Verträge mit Kooperationspartnern und setzen dabei ihre Rechts- und Wirtschaftskenntnisse ein.
Fremdsprachen, insbesondere Englisch:
Im Prüfungsteil Projekt- und Geschäftsbeziehungen ist nachzuweisen, dass man Geschäftsprozesse in internationalen Zusammenhängen strategisch planen und umsetzen kann. Hierfür sind gute Fremdsprachenkenntnisse vorteilhaft. Besonders gute Kenntnisse in Englisch sind unabdingbar.
Da die Kunden im IT-Bereich häufig aus dem Ausland stammen, werden im Berufsalltag Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch, benötigt. Auch Fachliteratur ist häufig auf Englisch verfasst.
Marketing:
Im Prüfungsteil Projekt- und Geschäftsbeziehungen kann u.a. eine Situationsaufgabe zum Etablieren von Marketingstrategien gestellt werden.
Im Berufsleben setzen Wirtschaftsinformatiker/innen im Bereich IT-Systeme z.B. Vertriebs- und Marketingstrategien um oder positionieren Produktlinien am Markt neu.
Personalführung:
Im Prüfungsteil Strategisches Personalmanagement müssen Kenntnisse in der strategischen Personalplanung, der Personalführung sowie der Personalentwicklung und Qualifizierung in einem Gespräch nachgewiesen werden.
Je nach Einsatzgebiet wenden Wirtschaftsinformatiker/innen diese Kenntnisse im Beruf an, wenn sie z.B. Teams für eine Marketingkampagne bilden oder Mitarbeiter zur Erreichung der Zielvorgaben qualifizieren und führen.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Wirtschaftsinformatiker/in im Bereich IT-Systeme ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen