Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man IT-Systeme und deren Einsatzbereiche unterscheidet und was beim Entwickeln und Erstellen von IT-Lösungen zu beachten ist
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wie man Sicherheitsanforderungen an IT-Systeme analysiert, Bedrohungsszenarien erkennt und die Wirksamkeit von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüft
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wie Leistungen unter Berücksichtigung organisatorischer und terminlicher Vorgaben mit den Kunden abgestimmt werden und wie man Kunden in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweist
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wie man Systemlösungen kundenspezifischen Anforderungen entsprechend konzipiert und was man bei der Auswahl, Installation und Konfigurierung von IT-Systemen beachten muss
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wie Kompatibilitätsprobleme von IT-Systemen und Systemkomponenten gelöst werden können
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wie man Testkonzepte erstellt, Tests durchführt und dokumentiert
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welche Netzwerkschnittstellen sich für unterschiedliche Anwendungsbereiche eignen
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wie Netzwerkkomponenten ausgewählt, installiert und konfiguriert werden und wie man Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementiert
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worauf es beim Erstellen von Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen und der Verwaltung von Lizenzrechten ankommt
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wie man Konzepte zur Datensicherung und -archivierung sowie zur Daten- und Systemwiederherstellung erstellt und umsetzt
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wie die Systemauslastung und das Systemverhalten überwacht werden und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind
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wie man Benutzeranfragen aufnimmt, analysiert und bearbeitet
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Netzwerke und Dienste bereitstellen, Kundenspezifische Systemintegration durchführen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
Zusatzqualifikationen
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
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Die Zusatzqualifikation "Elektrotechnik - Industrie" bietet Auszubildenden die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die zunehmend vernetzte Arbeitsumgebung fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Elektrotechnik und der Vernetzung anzueignen. Vermittelt werden z.B. Kenntnisse im Bereich der Sicherheitstechnik sowie der Schaltungs- und Funktionsanalyse. Das Erlernte wird durch eine Mischung aus schriftlicher Prüfung und praxisorientierten Handlungsaufträgen geprüft. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer z.B.:
IHK Nürnberg - Elektrotechnik - Industrie
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. bis 18. Ausbildungsmonat
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
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Informieren und Beraten von Kunden
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Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
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Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
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Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
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Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
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Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
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Betreiben von IT-Systemen
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Programmieren von Softwarelösungen
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Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen
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Installieren und Konfigurieren von Netzwerken
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Administrieren von IT-Systemen
1. und 2. Ausbildungsjahr
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb beschreiben
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Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten
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Clients in Netzwerke einbinden
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Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich durchführen
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Software zur Verwaltung von Daten anpassen
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Serviceanfragen bearbeiten
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Cyber-physische Systeme ergänzen
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Daten systemübergreifend bereitstellen
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Netzwerke und Dienste bereitstellen
Teil 1 der Abschlussprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr
19. - 36. Ausbildungsmonat
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
3. Ausbildungsjahr
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Serverdienste bereitstellen und Administrationsaufgaben automatisieren
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Betrieb und Sicherheit vernetzter Systeme gewährleisten
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Kundenspezifische Systemintegration durchführen
Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 800 bis € 1.109
2. Ausbildungsjahr: € 850 bis € 1.168
3. Ausbildungsjahr: € 900 bis € 1.227
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Fachinformatiker/Fachinformatikerin - Fachrichtung Systemintegration
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. IT-Systeme installieren und konfigurieren, Systeme verwalten und betreiben, Benutzeranfragen bearbeiten
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Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen, wechselnde Arbeitsorte und -bedingungen im Außendienst
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Arbeitszeit: Abend- oder Wochenendarbeit (im Kundensupport)
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Anforderungen:
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Technisches Verständnis und Handgeschick (z.B. Kompatibilitätsprobleme von IT-Systemen und Systemkomponenten beheben, Netzwerkbauteile installieren)
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Kreativität (z.B. Systemlösungen konzipieren)
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Durchhaltevermögen (z.B. langwierige Fehlersuchen durchführen)
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Kundenorientierung und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Systemübergaben mit Kunden abstimmen, Nutzer beraten und schulen)
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Lernbereitschaft (z.B. sich kontinuierlich Kenntnisse über neue technische Entwicklungen in der IT-Branche aneignen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Fachinformatiker/innen der Fachrichtung Systemintegration werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Unternehmen der Informatikbranche; Unternehmen, die IT-Produkte und -Dienstleistungen anbieten oder einsetzen): Büroräume, beim Kunden
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass