Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie der Bedarf an Produkten und Dienstleistungen ermittelt wird
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wie Kosten erfasst und überwacht werden
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wie Instrumente der Kostenplanung und -kontrolle zum Einsatz kommen
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wie der Personalbedarf errechnet wird und wie die Personalverwaltung organisiert ist
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welche Instrumente der Personalbeschaffung und -auswahl zum Einsatz kommen
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wie Bestands- und Erfolgskonten zu führen sind
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wie Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeitet werden
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wie Absatzwege wirksam genutzt werden
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wie Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen zu handhaben sind
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen, marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
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Vertrieb
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Lagerlogistik
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Personalmarketing
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Produktentwicklung
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Projektabrechnung
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Auslandseinsatz
Zusatzqualifikationen
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
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Die Zusatzqualifikation "Forderungsmanagement" bietet Auszubildenden die Möglichkeit, sich in diesem für die Unternehmensführung besonders wichtigen Bereich über ihre Erstausbildung hinaus zu bilden. Vermittelt werden z.B. Kenntnisse über die Arten der Vertragsgestaltung, die Forderungsüberwachung, das Insolvenzverfahren und die Rechnungserstellung einschließlich Dokumentation. Das Erlernte wird anschließend geprüft. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer, z.B.:
Bergische IHK - Forderungsmanagement
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Die Zusatzqualifikation "Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen" ermöglicht es Auszubildenden mit Hochschulreife und guten Englischkenntnissen, wirtschaftliche und fremdsprachliche Qualifikationen über die Erstausbildung hinaus zu erwerben. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind zusätzlicher Unterricht in internationaler Betriebswirtschaftslehre, Englisch und einer zweiten Fremdsprache (Französisch, Spanisch oder Italienisch). Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer, z.B.:
IHK Heilbronn-Franken - Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Geschäftsprozesse und Märkte
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Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation
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integrative Unternehmensprozesse
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Marketing und Absatz
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Beschaffung und Bevorratung
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Personal
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Leistungserstellung
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Leistungsabrechnung
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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in Ausbildung und Beruf orientieren
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marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen
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Werteströme erfassen und dokumentieren
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Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen
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Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
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Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
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personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
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Jahresabschluss analysieren und bewerten
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das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren
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Investitions- und Finanzierungsprozesse planen
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Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das
Berufsbildungsgesetz
über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 770 bis € 1.000
2. Ausbildungsjahr: € 830 bis € 1.050
3. Ausbildungsjahr: € 900 bis € 1.150
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 981 bis € 1.154
2. Ausbildungsjahr: € 1.029 bis € 1.187
3. Ausbildungsjahr: € 1.102 bis € 1.261
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Industriekaufmann/Industriekauffrau
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Waren einkaufen, Produktionsprozesse planen, Personaleinsatz ermitteln, Verkaufsverhandlungen mit Kunden führen
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Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen, wechselnde Umgebungsbedingungen in Lager- und Produktionshallen, Maschinenlärm
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Anforderungen:
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Kaufmännisches Denken, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen (z.B. kosteneffiziente Verhandlungen mit Lieferanten von Produktionsmitteln führen)
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Kommunikationsfähigkeit, Kontaktbereitschaft und Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Kunden beraten und die Kundenwünsche berücksichtigen)
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Sorgfalt und Konzentrationsfähigkeit (z.B. beim Erstellen von Stücklisten und Arbeitsplänen)
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Organisatorische Fähigkeiten (z.B. die Herstellung von Waren und Dienstleistungen planen und steuern)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Industriekaufleute werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche): Büroräume, Lager, Produktionshallen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um die gesamte Ausbildung oder Teile davon im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
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Irland, Österreich und Spanien
Auslandspraktikum "EuroTrainee" für Auszubildende im kaufmännischen Bereich sowie in der Hotel- und Gaststättenbranche
Dauer: 4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
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Spanien
Duale, deutsch-spanische Ausbildung
Ort: Madrid
Dauer: 2 Jahre (gesamte Ausbildung)
Zugangsvoraussetzung: Hochschulreife
Abschluss: Abschlussprüfung durch Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK Spanien) und den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK); Abschlusszeugnis der Berufsschule FEDA Madrid
Weitere Informationen:
feda Berufsschule Madrid
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Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass