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Ausbildungsberuf
Fachwirt/in - Industrie

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Industriefachwirte und -fachwirtinnen steuern und kontrollieren Geschäftsprozesse in den Bereichen Einkauf, Produktion, Marketing und Vertrieb bzw. im Finanz- und Rechnungswesen oder der Personalentwicklung eines Industriebetriebes.

Die Weiterbildung im Überblick

Industriefachwirt/in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriefachwirte und -fachwirtinnen finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Industriefachwirt/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel eine Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf jeweils in Verbindung mit entsprechender Berufspraxis.

Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens vierjährigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

In der Regel ist bei Fachwirt-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann.

Wer nicht über den jeweils geforderten Abschluss verfügt, aber durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann i.d.R. ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.

Hinweis: Diese Angaben gelten für bundesweit oder kammerrechtlich geregelte Weiterbildungen. Für die landesrechtlich geregelte Weiterbildung Fachwirt/in für Organisation und Führung im Schwerpunkt Sozialwesen sowie ggf. für intern geregelte Fachwirt-Weiterbildungen gelten abweichende Regelungen.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Wirtschaft/Recht:

Um z.B. Prüfungsfragen aus der Betriebs- und Personalwirtschaft richtig beantworten zu können, sind gute Kenntnisse in diesen Bereichen erforderlich.

Da sie im späteren Berufsalltag Produktionsprozesse steuern, benötigen Industriefachwirte und -fachwirtinnen fundierte Kenntnisse in speziellen Wirtschaftsfragen, aber auch über entsprechende Rechtsgrundlagen müssen sie Bescheid wissen.

Rechnen/Mathematik:

In der Prüfung sind u.a. Aufgaben aus den Gebieten der Kosten- und Leistungsrechnung zu lösen.

Im Berufsleben benötigen Industriefachwirte und -fachwirtinnen Kenntnisse in Mathematik z.B. im Bereich der Finanz- und Geschäftsbuchführung.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Industriefachwirt/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft (z.B. betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, Unternehmenszusammenschlüsse)

  • Rechnungswesen (z.B. Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung)

  • Recht und Steuern (z.B. rechtliche Zusammenhänge)

  • Unternehmensführung (z.B. Betriebsorganisation, Personalentwicklung)

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen (z.B. Investitionen und Investitionsrechnung durchführen, Finanzierung beurteilen)

  • Produktionsprozesse (z.B. Logistik als Querschnittsfunktion beurteilen, Bedarfsermittlung durchführen)

  • Marketing und Vertrieb (z.B. Marketingplanung durchführen, Vertriebsmanagement bewerten)

  • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen (z.B. Zusammenhang von Unternehmensentwicklung und Wissensmanagement darstellen)

  • Führung und Zusammenarbeit (z.B. Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation erläutern, Konfliktmanagement anwenden)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

    • Volks- und Betriebswirtschaft: 40 Stunden

    • Rechnungswesen: 45 Stunden

    • Recht und Steuern: 80 Stunden

    • Unternehmensführung: 65 Stunden

  • Handlungsspezifische Qualifikationen

    • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen: 90 Stunden

    • Produktionsprozesse: 90 Stunden

    • Marketing und Vertrieb: 70 Stunden

    • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen: 70 Stunden

    • Führung und Zusammenarbeit: 90 Stunden

  • Lern- und Arbeitsmethodik: 10 Stunden

Gesamtstundenzahl: 650 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Fachwirtprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Lernform:

  • Vollzeit: ca. 3-6 Monate

  • Teilzeit: 12-18 Monate

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und ggf. Übungen.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Industriefachwirte und -fachwirtinnen setzen in ihrem Verantwortungsbereich Richtlinien und Maßnahmen der Geschäftsleitung um und führen z.B. im Personal-, Finanz- und Rechnungswesen sowie in der Produktions-, Material- oder Absatzwirtschaft die ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen. In der Materialwirtschaft holen sie beispielsweise Angebote ein, führen Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten, bestimmen Liefer- und Zahlungsbedingungen, leiten Bestellungen rechtzeitig in die Wege und sorgen dafür, dass gelieferte Waren sachgerecht angenommen und gelagert werden. In der Produktionswirtschaft bestimmen sie die kaufmännischen Rahmenbedingungen der Produktion, planen und überwachen die Abwicklung von Produktionsaufträgen. In der Personalwirtschaft erstellen sie Dienst- und Organisationspläne, ermitteln den Personalbedarf, planen den Personaleinsatz und kümmern sich um Personalentwicklung. In der Absatzwirtschaft führen sie Werbe- und Marketingmaßnahmen durch und kontrollieren deren Erfolg. Darüber hinaus sind sie in der Kundenakquise tätig oder pflegen Kundendaten. Im Bereich Finanz- und Rechnungswesen führen sie z.B. Kostenstellenrechnungen und Investitionsrechnungen durch und prüfen Finanzierung oder Investitionen. Zudem wenden sie Controlling-Instrumente an und überprüfen damit ggf. alle im Geschäftsverkehr anfallenden Vorgänge.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Wareneinkauf und -lagerung veranlassen sowie Waren termingerecht der Produktion zuführen

    • kaufmännische Rahmenbedingungen, z.B. das Budget für den Wareneinkauf, entsprechend den Vorgaben der Geschäftsleitung festlegen

    • genauen Materialbedarf ermitteln

    • eingegangene Angebote vergleichen, Einkaufsverhandlungen führen, Liefer- und Zahlungsbedingungen festlegen sowie ggf. Bestellungen veranlassen

    • Liefertermine und -umfang überwachen

    • Warenannahme und -lagerung kontrollieren sowie ggf. bei Warenmängeln Reklamationen veranlassen

    • Wert- und Kosten-Nutzen-Analysen durchführen

  • Produktionsprozesse planen, steuern und überwachen

    • Sollproduktionswege und Fertigungsschritte festlegen, ggf. Fertigungs- und Arbeitsprozesse optimieren

    • Maschinenbelegungen vornehmen, Kapazitätsabgleiche durchführen sowie Produktionszeiträume und Durchlaufzeiten festlegen

    • Einhaltung von Terminen, Stückzahlen und Qualitätsstandards überwachen, für die termingerechte Auslieferung der Produkte sorgen

    • Wartungspläne kontrollieren, Ausführung von Kundendiensten bei Maschinen und Anlagen überwachen

  • Organisationspläne in der Personalwirtschaft erstellen sowie Personaleinsatz und -bedarf bestimmen

    • Stellenbedarf und Einsatzpläne aufstellen

    • bei Personaleinstellungen und -entlassungen mitwirken sowie ggf. Arbeitsverträge ausstellen

    • Personalakten und -statistiken führen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung erledigen

    • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen planen und organisieren

  • Verkaufsverhandlungen mit Kunden führen, Marketing- und Werbemaßnahmen planen und durchführen

    • Kundenakquise veranlassen und ihre Ergebnisse auswerten

    • Verkaufspreise kalkulieren und festlegen

    • Angebote vergleichen und ggf. Angebotszuschlag erteilen

    • Auftragsausführung und Bestellung kontrollieren

    • Warensendungen veranlassen sowie Formulare wie Fracht- und Zollpapiere kontrollieren

    • Reklamationen und Schadensfälle bearbeiten

    • Markt- und Konkurrenzanalysen durchführen

    • Marktforschungsergebnisse auswerten

    • Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen planen und durchführen

  • Finanz- und Geschäftsbuchführung abwickeln

    • Eingangsrechnungen kontrollieren und begleichen

    • Ausgangsrechnungen erstellen

    • Geschäftsvorgänge buchen

    • Kostenrechnungen durchführen

    • Finanzbedarf ermitteln

    • Jahresabschlussarbeiten durchführen

    • Controlling-Instrumente anwenden

  • Mitarbeiter/innen führen und anleiten, u.a. einarbeiten und motivieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.808 bis € 4.130

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Fachwirt/in - Industrie

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Senior clerk (m/f) for industry

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Manager industriel (m/f)

Arbeitsorte

Industriefachwirte und -fachwirtinnen arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Besprechungsräumen

  • in Produktionshallen

  • in Lagerräumen und -hallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Industriefachwirte und -fachwirtinnen planen und kontrollieren Geschäftsprozesse. In der Teamleitung führen und motivieren sie ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Wenn sie Buchführungsaufgaben erledigen, Personaleinsatzpläne erstellen oder Personalakten führen, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Ihre Vielseitigkeit hilft ihnen dabei, immer wieder wechselnde Aufgabenstellungen und Situationen zu bewältigen. Im Umgang mit Kunden sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig. Kunden- und firmenbezogene Informationen behandeln sie vertraulich.

Sie arbeiten hauptsächlich am Schreibtisch, aber auch im Lager oder in Produktionshallen, wenn sie z.B. Rohstoffe oder Fertigerzeugnisse kontrollieren.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Kundenkontakt (z.B. Verkaufsverhandlungen mit Kunden führen)

  • Bildschirmarbeit

  • Arbeit in Büroräumen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Warenlisten, Ein- und Verkaufsunterlagen, Bestelllisten, Lieferscheine, Statistiken, Personalakten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rechtsvorschriften, Fachliteratur

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Videokonferenztools

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriefachwirte und -fachwirtinnen finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche.

Branchen im Einzelnen

  • Chemie, Pharmazie, Kunststoff

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Glas, Keramik, Rohstoffverarbeitung

  • Holz, Möbel

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Nahrungs-, Genussmittelherstellung

  • Papier, Druck

  • Rohstoffgewinnung, -aufbereitung

  • Textil, Bekleidung, Leder

  • Energie, Ver- und Entsorgung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Einkauf, Vertrieb, Lager und Logistik oder Finanz- und Rechnungswesen).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach dem Berufsbildungsgesetz).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Industriebetriebswirtschaft oder Betriebswirtschaftslehre, Business Administration).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Industriefachwirte und -fachwirtinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Hyperautomation

Hyperautomation gilt als Ausbaustufe von Robotic Process Automation (RPA). Sie kombiniert RPA mit intelligenten Automatisierungslösungen und Künstlicher Intelligenz (KI). So sollen unternehmensweite Arbeitsabläufe und Prozesse entdeckt, entworfen, gemessen, automatisiert, vereinfacht und verwaltet werden, stets mit dem Ziel einer immer stärker KI-gestützten Entscheidungsfindung. Fach- und vor allem Führungskräfte werden sich in ihrem Verantwortungsbereich damit auseinandersetzen, welche RPA-Prozesse miteinander verzahnt und mithilfe von Business-Management-Software und KI ausgewertet und gesteuert werden können.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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