Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Industriefachwirt/in.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel eine Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf jeweils in Verbindung mit entsprechender Berufspraxis.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens vierjährigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung
In der Regel ist bei Fachwirt-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann.
Wer nicht über den jeweils geforderten Abschluss verfügt, aber durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann i.d.R. ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Hinweis: Diese Angaben gelten für bundesweit oder kammerrechtlich geregelte Weiterbildungen. Für die landesrechtlich geregelte Weiterbildung Fachwirt/in für Organisation und Führung im Schwerpunkt Sozialwesen sowie ggf. für intern geregelte Fachwirt-Weiterbildungen gelten abweichende Regelungen.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Um z.B. Prüfungsfragen aus der Betriebs- und Personalwirtschaft richtig beantworten zu können, sind gute Kenntnisse in diesen Bereichen erforderlich.
Da sie im späteren Berufsalltag Produktionsprozesse steuern, benötigen Industriefachwirte und -fachwirtinnen fundierte Kenntnisse in speziellen Wirtschaftsfragen, aber auch über entsprechende Rechtsgrundlagen müssen sie Bescheid wissen.
Rechnen/Mathematik:
In der Prüfung sind u.a. Aufgaben aus den Gebieten der Kosten- und Leistungsrechnung zu lösen.
Im Berufsleben benötigen Industriefachwirte und -fachwirtinnen Kenntnisse in Mathematik z.B. im Bereich der Finanz- und Geschäftsbuchführung.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Industriefachwirt/in ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen