Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
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Beherrschen der 1. Fremdsprache (i. d. R. Englisch) auf der Niveaustufe B 2/C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), der 2. Fremdsprache auf der Niveaustufe A 2/B 1 des GER und ggf. einer 3. Fremdsprache auf der Niveaustufe A 1/A 2 des GER
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Anwenden der Fremdsprachen in unterschiedlichen Situationen des Berufs- und Arbeitslebens
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Beherrschen der Sprache mündlich in Phonetik, Intonation und Sprechfertigkeit
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Anwenden wirtschaftlicher Grundkenntnisse und Beherrschen der Fachterminologie in Deutsch und in der Fremdsprache
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Führen fremdsprachlicher Korrespondenz, einfachere Übersetzungs- und Dolmetscheraufgaben
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Betreuung ausländischer Gäste und Geschäftspartner, Pflege geschäftlicher Kontakte mit ausländischen Unternehmen und Geschäftspartnern
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Einsatz moderner Kommunikationsmittel
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Anwenden fundierter IT-Kenntnisse
Während der Ausbildung werden i.d.R. auch Fächer wie Deutsch, Rechnungswesen und Wirtschaftslehre unterrichtet.
Betriebspraktika
Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in international ausgerichteten Unternehmen umgesetzt und angewendet. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebs bzw. der Behörde.
Ausbildungsaufbau
Beispiel für die Stundenverteilung
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Erste Fremdsprache Englisch/Französisch:
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Allgemeine Sprachgrundlagen: 1. Schuljahr 6 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Mündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Einführung in das Übersetzen: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Übersetzen in die Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Korrespondenz (zweisprachig): 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Auslandskunde (fremdsprachig): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Fachkunde und Fachterminologie Wirtschaft oder Technik (mit Übungen, zweisprachig): 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Zweite Fremdsprache:
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Allgemeine Sprachgrundlagen: 1. Schuljahr 8 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Korrespondenz: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Übersetzung und Textproduktion: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Mündliche Sprachbeherrschung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Allgemeinbildende Fächer:
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Deutsch: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Politik und Gesellschaft: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Informationsverarbeitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
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Wirtschaftsfächer:
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Allgemeine Wirtschaftslehre: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 4 Wochenstunden
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Außenwirtschaft: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 4 Wochenstunden
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Rechnungswesen: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 2 Wochenstunden
Gesamtstundenzahl:
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1. Schuljahr insgesamt: 30 Wochenstunden
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2. Schuljahr insgesamt: 32 Wochenstunden
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3. Schuljahr insgesamt: 10 Wochenstunden
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Ausbildungskosten
Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.
Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
Weitere Informationen:
Das BAföG: alle Infos auf einen Blick
Ausbildungsdauer
Vollzeit: 2-3 Jahre
Teilzeit: höchstens 4 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt.
Verkürzung
Verkürzungen sind je nach Bundesland und Bildungsgang möglich, z.B. für Bewerber/innen mit Hochschulreife oder einschlägiger beruflicher Grundbildung oder für Studienabbrecher/innen eines einschlägigen Studienfachs (z.B. Aufnahme ins zweite Ausbildungsjahr oder Einrichtung verkürzter Bildungsgänge).
Verlängerung
Wer wegen mangelhafter Leistungen nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt versetzt wurde, kann das Schuljahr in der Regel einmal wiederholen, wenn dadurch die erlaubte Gesamtverweildauer an der Schule nicht überschritten wird.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:
Bayern:
Berlin:
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Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Wirtschaft" geführt werden.
Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen:
Alternativ kann die Ausbildung nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden. Die Abschlussbezeichnungen können von den oben genannten abweichen.
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im theoretischen Unterricht:
Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause
Im schuleigenen Sprachlabor und im Praktikumsbetrieb:
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. fremdsprachige Geschäftskorrespondenz erledigen und aus Fremdsprachen ins Deutsche oder umgekehrt übersetzen, betriebliche Außenhandelsgeschäfte durchführen
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Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen
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Anforderungen:
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Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz (z.B. den Sprach- und Kulturkreis der Geschäftspartner bei fremdsprachiger Geschäftskorrespondenz berücksichtigen)
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Kunden- und Serviceorientierung (z.B. sich rasch auf Inhalt und Stil der Korrespondenz mit unterschiedlichen Geschäftspartnern einstellen)
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Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. telefonische Kundenanfragen beantworten und Geschäftskorrespondenz erledigen, auch in einer Fremdsprache)
Ausbildungssituation
Die Ausbildung umfasst Unterricht im Klassenverband (theoretisch und praktisch) sowie i.d.R. praktische Arbeit im Rahmen von Praktika.
Theoretischer und praktischer Unterricht
Bei einer Berufsfachschul-Ausbildung besuchen die Schüler/innen theoretischen Unterricht im Klassenverband und führen praktische Übungen durch, z.B. in schuleigenen Werkstätten, Labors o.Ä.
Während der schulischen Ausbildung werden z.B. Klassenarbeiten geschrieben und andere Leistungsnachweise erbracht. Ggf. werden Projektarbeiten im Team durchgeführt. Außerdem müssen die Schüler/innen für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Zeit einplanen.
Betriebspraktika
Hier arbeiten die Schüler/innen praktisch mit und lernen die Arbeitsbedingungen im jeweiligen Beruf kennen. Begleitet werden sie während ihres Praktikums von ausgebildeten Fachkräften. Betriebspraktika werden teilweise in den Schulferien durchgeführt.
Lernorte
Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
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Berufsfachschule
: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Sprachlabors
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Praktikumsbetriebe: Büroräume z.B. von export- oder importorientierten Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen, international ausgerichteten Interessenvertretungen oder internationalen Organisationen
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung:
Academy of languages - F+U Heidelberg
Ausbildung im Ausland
Ausbildungs- und Praktikumsangebote im Ausland
Nach Ausbildungsangeboten kann man in verschiedenen nationalen Datenbanken recherchieren, z.B.:
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in Österreich:
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in Frankreich:
Auslandspraktika und Stipendien durch das Programm Erasmus+ findet man z.B.:
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass