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Ausbildungsberuf
Fremdsprachenkorrespondent/in (Ausbildung)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen bearbeiten kaufmännische Vorgänge, die sich aus Auslandskontakten bzw. internationalen Geschäftsbeziehungen von Unternehmen ergeben.

Die Ausbildung im Überblick

Fremdsprachenkorrespondent/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Darüber hinaus gibt es Ausbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten/zur Fremdsprachenkorrespondentin zu absolvieren.

Arbeitsbereiche/Branchen

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung als Fremdsprachenkorrespondent/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss .

Je nach Bundesland können abweichende schulische Voraussetzungen sowie Vorkenntnisse in der gewählten Fremdsprache gefordert werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber/innen wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft. Gelegentlich werden auch schriftliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Auch die Reihenfolge der Anmeldungen kann eine Rolle spielen.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen ggf. eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Auswahlverfahren

Die Schulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf das gute Beherrschen der jeweiligen Fremdsprache und Deutsch gelegt. Zum Teil werden Aufnahmetests oder Aufnahmegespräche durchgeführt.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Deutsch:

Angehende Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen müssen fremdsprachige Texte ins Deutsche übersetzen. Dazu sind gute Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung und Grammatik notwendig.

Englisch, Französisch, weitere Fremdsprachen:

Bereits während der Ausbildung benötigen angehende Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen Sprachkenntnisse im gewählten sprachlichen Schwerpunkt, z.B. für das Erledigen der fremdsprachigen Geschäftskorrespondenz oder das Abwickeln von Zollformalitäten in einer Fremdsprache.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Fremdsprachenkorrespondent/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen für die Anerkennung schulischer Ausbildungen sind Behörden der Länder wie z.B. Landesschulämter. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen im Bereich Weiterbildung sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden: IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:

  • Beherrschen der 1. Fremdsprache (i. d. R. Englisch) auf der Niveaustufe B 2/C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), der 2. Fremdsprache auf der Niveaustufe A 2/B 1 des GER und ggf. einer 3. Fremdsprache auf der Niveaustufe A 1/A 2 des GER

  • Anwenden der Fremdsprachen in unterschiedlichen Situationen des Berufs- und Arbeitslebens

  • Beherrschen der Sprache mündlich in Phonetik, Intonation und Sprechfertigkeit

  • Anwenden wirtschaftlicher Grundkenntnisse und Beherrschen der Fachterminologie in Deutsch und in der Fremdsprache

  • Führen fremdsprachlicher Korrespondenz, einfachere Übersetzungs- und Dolmetscheraufgaben

  • Betreuung ausländischer Gäste und Geschäftspartner, Pflege geschäftlicher Kontakte mit ausländischen Unternehmen und Geschäftspartnern

  • Einsatz moderner Kommunikationsmittel

  • Anwenden fundierter IT-Kenntnisse

Während der Ausbildung werden i.d.R. auch Fächer wie Deutsch, Rechnungswesen und Wirtschaftslehre unterrichtet.

Betriebspraktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in international ausgerichteten Unternehmen umgesetzt und angewendet. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebs bzw. der Behörde.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung

  • Erste Fremdsprache Englisch/Französisch:

    • Allgemeine Sprachgrundlagen: 1. Schuljahr 6 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Mündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Einführung in das Übersetzen: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Übersetzen in die Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Korrespondenz (zweisprachig): 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Auslandskunde (fremdsprachig): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Fachkunde und Fachterminologie Wirtschaft oder Technik (mit Übungen, zweisprachig): 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Zweite Fremdsprache:

    • Allgemeine Sprachgrundlagen: 1. Schuljahr 8 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Korrespondenz: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Übersetzung und Textproduktion: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Mündliche Sprachbeherrschung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Allgemeinbildende Fächer:

    • Deutsch: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Politik und Gesellschaft: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Informationsverarbeitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Wirtschaftsfächer:

    • Allgemeine Wirtschaftslehre: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 4 Wochenstunden

    • Außenwirtschaft: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 4 Wochenstunden

    • Rechnungswesen: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 2 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:

  • 1. Schuljahr insgesamt: 30 Wochenstunden

  • 2. Schuljahr insgesamt: 32 Wochenstunden

  • 3. Schuljahr insgesamt: 10 Wochenstunden

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick

Ausbildungsdauer

Vollzeit: 2-3 Jahre

Teilzeit: höchstens 4 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Verkürzungen sind je nach Bundesland und Bildungsgang möglich, z.B. für Bewerber/innen mit Hochschulreife oder einschlägiger beruflicher Grundbildung oder für Studienabbrecher/innen eines einschlägigen Studienfachs (z.B. Aufnahme ins zweite Ausbildungsjahr oder Einrichtung verkürzter Bildungsgänge).

Verlängerung

Wer wegen mangelhafter Leistungen nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt versetzt wurde, kann das Schuljahr in der Regel einmal wiederholen, wenn dadurch die erlaubte Gesamtverweildauer an der Schule nicht überschritten wird.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Bayern:

  • Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

  • Staatlich geprüfter Euro-Korrespondent/Staatlich geprüfte Euro-Korrespondentin

Berlin:

  • Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Wirtschaft" geführt werden.

Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Alternativ kann die Ausbildung nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden. Die Abschlussbezeichnungen können von den oben genannten abweichen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im theoretischen Unterricht:

Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause

Im schuleigenen Sprachlabor und im Praktikumsbetrieb:

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. fremdsprachige Geschäftskorrespondenz erledigen und aus Fremdsprachen ins Deutsche oder umgekehrt übersetzen, betriebliche Außenhandelsgeschäfte durchführen

  • Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen

  • Anforderungen:

    • Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz (z.B. den Sprach- und Kulturkreis der Geschäftspartner bei fremdsprachiger Geschäftskorrespondenz berücksichtigen)

    • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. sich rasch auf Inhalt und Stil der Korrespondenz mit unterschiedlichen Geschäftspartnern einstellen)

    • Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. telefonische Kundenanfragen beantworten und Geschäftskorrespondenz erledigen, auch in einer Fremdsprache)

Ausbildungssituation

Die Ausbildung umfasst Unterricht im Klassenverband (theoretisch und praktisch) sowie i.d.R. praktische Arbeit im Rahmen von Praktika.

Theoretischer und praktischer Unterricht

Bei einer Berufsfachschul-Ausbildung besuchen die Schüler/innen theoretischen Unterricht im Klassenverband und führen praktische Übungen durch, z.B. in schuleigenen Werkstätten, Labors o.Ä.

Während der schulischen Ausbildung werden z.B. Klassenarbeiten geschrieben und andere Leistungsnachweise erbracht. Ggf. werden Projektarbeiten im Team durchgeführt. Außerdem müssen die Schüler/innen für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Betriebspraktika

Hier arbeiten die Schüler/innen praktisch mit und lernen die Arbeitsbedingungen im jeweiligen Beruf kennen. Begleitet werden sie während ihres Praktikums von ausgebildeten Fachkräften. Betriebspraktika werden teilweise in den Schulferien durchgeführt.

Lernorte

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule : Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Sprachlabors

  • Praktikumsbetriebe: Büroräume z.B. von export- oder importorientierten Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen, international ausgerichteten Interessenvertretungen oder internationalen Organisationen

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung: Academy of languages - F+U Heidelberg

Ausbildung im Ausland

Ausbildungs- und Praktikumsangebote im Ausland

Nach Ausbildungsangeboten kann man in verschiedenen nationalen Datenbanken recherchieren, z.B.:

Auslandspraktika und Stipendien durch das Programm Erasmus+ findet man z.B.:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen übernehmen Aufgaben, die fremdsprachliche und auch landeskundliche Kenntnisse verlangen. Sie prüfen und erstellen Lieferscheine, Rechnungen, Zolldokumente und Warenbegleitpapiere für ein- oder ausgehende Sendungen, wickeln die fremdsprachliche Geschäftskorrespondenz ab und übernehmen anspruchsvolle Übersetzungstätigkeiten. Des Weiteren führen sie Telefonate in einer oder mehreren Fremdsprachen und erarbeiten Projektunterlagen, Präsentationen, Broschüren oder Dokumentationen. Sie betreuen ausländische Geschäftspartner und dolmetschen bei Geschäftstreffen, Messen oder Firmenpräsentationen. Darüber hinaus erledigen sie allgemeine Büro- und Sachbearbeitungsaufgaben.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • fremdsprachliche Aufgabenbereiche übernehmen

    • Geschäftskorrespondenz mit ausländischen Geschäftspartnern, Lieferanten oder Behörden abwickeln, dabei Formvorschriften und Gestaltungspraktiken, die im Land der Zielsprache gelten, beachten

    • Verträge, Ausschreibungen, Gutachten, Betriebsanleitungen, Unternehmensberichte, Prospekte, Pressetexte oder Vortragsmanuskripte aus einer Fremdsprache oder in eine Fremdsprache übersetzen

    • Telefonate in einer bzw. mehreren Fremdsprachen führen

    • Informationen, u.a. aus fremdsprachlichen Quellen, zusammenstellen, bewerten und aufbereiten

    • Berichte und Präsentationen erstellen

    • ausländische Geschäftspartner empfangen und betreuen

  • allgemeine kaufmännische und organisatorische Aufgaben übernehmen

    • beim Bearbeiten von Import- und Exportaufträgen mitwirken, Exportpapiere erstellen bzw. ausfüllen

    • kaufmännische Sachbearbeitungsaufgaben erledigen, z.B. Geschäftsreisen buchen, Zahlungseingänge überwachen, Rechnungen ausstellen

    • Tagungen und Konferenzen organisieren

    • Datenbanken fremdsprachlicher Terminologien aufbauen und pflegen

  • einfache Dolmetschertätigkeiten übernehmen

    • bei Geschäftsverhandlungen, Besprechungen mit internationalen Teilnehmern oder Firmenpräsentationen übersetzen

    • bei internationalen Messen vorbereitend und als Standpersonal mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.298 bis € 4.379

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Fremdsprachenkorrespondent/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Fremdsprachenassistent/in

  • Fremdsprachensekretär/in

Berufsbezeichnungen in englischer Sprache

  • Bilingual secretary (m/f)

  • Foreign language correspondent (m/f)

Berufsbezeichnungen in französischer Sprache

  • Correspondancier/Correspondancière multilingue

  • Secrétaire (m/f) bilingue

Arbeitsorte

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen arbeiten in erster Linie

  • in Büro- und Besprechungsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • beim Kunden

  • in Messehallen

Arbeitssituation

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen übernehmen kaufmännische Aufgaben, die Fremdsprachenkenntnisse erfordern. Um beim Erstellen oder Übersetzen von Dokumenten z.B. sprachbedingte Missverständnisse zu vermeiden, ist eine sorgfältige Arbeitsweise unerlässlich. Bei Aufgaben im Import- und Exportgeschäft beachten sie die geltenden Vorschriften, z.B. zu Zollformalitäten. Interkulturelle Kompetenzen benötigen Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen, um etwa Formvorschriften und Gestaltungspraktiken für Dokumente, die im Land der Zielsprache gelten, anwenden zu können. Im Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern sind Serviceorientierung, Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen wichtig. Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen müssen in der Lage sein, sich immer wieder schnell auf neue Situationen und Gesprächspartner einzustellen. Übernehmen sie Dolmetschertätigkeiten, ist ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit erforderlich.

Sie arbeiten hauptsächlich am Schreibtisch. Präsentationen und Kundentermine finden meist in Besprechungsräumen statt. Im Außendienst und Vertrieb sind sie oft über einen längeren Zeitraum unterwegs, ggf. auch im Ausland.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Kundenkontakt (z.B. am Telefon, bei Geschäftsverhandlungen und Besprechungen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Geschäftsbriefe schreiben, Datenbanken aufbauen und pflegen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Zollformalitäten)

  • Arbeit in Büroräumen

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (sich rasch auf Inhalt und Stil der Korrespondenz mit unterschiedlichen Geschäftspartnern einstellen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. bei Vertriebstätigkeiten Messe- und Kundenbesuche im In- und Ausland)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: fremdsprachige Korrespondenz (Briefe, E-Mails), Dokumente, Formulare, Verträge, Gutachten, Betriebsanleitungen, Prospekte, Import- und Exportaufträge, Exportdokumente, Rechnungen, Zollvorschriften, Statistiken, Terminkalender

Datenverwaltungssysteme und Software, z.B.: Datenbanken fremdsprachiger Terminologien, Übersetzungshilfsprogramme, digitale Wörterbücher

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche.

Branchen im Einzelnen

  • Bau, Architektur

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Finanzdienstleistungen, Immobilien

  • Gesundheit, Soziales

  • Handel

  • Hotel, Gaststätten, Tourismus

  • IT, DV, Computer

  • Kunst, Kultur, Sport, Freizeit

  • Management, Beratung, Recht, Steuern

  • Medien, Informationsdienste

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Transport, Verkehr

  • Verbände, Organisationen, Interessenvertretungen

  • Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Außenhandel, Korrespondenz, Übersetzen, Wirtschaftssprachen).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch eine Aufstiegsweiterbildung (z.B. durch eine Weiterbildung als Handelsbetriebswirt/in) oder ein grundständiges Studium (z.B. im Studienfach Internationale Wirtschaft oder Interkulturelle Kommunikation).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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