Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Kfm. Ass./Wirtschaftsassistent/in - Fremdsprachen

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen im Bereich Fremdsprachen sind vor allem in der Sachbearbeitung und im Sekretariat tätig. Sie bearbeiten die fremdsprachige Korrespondenz, übersetzen Unterlagen und erfüllen Dolmetscheraufgaben.

Die Ausbildung im Überblick

Kaufmännische/r Assistent/in bzw. Wirtschaftsassistent/in im Bereich Fremdsprachen ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs .

Sie dauert i.d.R. 2 Jahre, ggf. auch 3-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Darüber hinaus gibt es Ausbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.

Arbeitsbereiche/Branchen

Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und Wirtschaftsassistentinnen im Bereich Fremdsprachen finden Beschäftigung in export- oder importorientierten Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche oder bei internationalen Organisationen und Interessensvertretungen.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmännische/r Assistent/in bzw. Wirtschaftsassistent/in im Bereich Fremdsprachen.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt wird in der Regel mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss .

Je nach Bundesland können abweichende schulische Voraussetzungen sowie z.B. Vorkenntnisse in den gewählten Fremdsprachen gefordert werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber/innen wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft. Gelegentlich werden auch schriftliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Auch die Reihenfolge der Anmeldungen kann eine Rolle spielen.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen ggf. eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Auswahlverfahren

Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in Deutsch und Englisch gelegt.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Englisch, Französisch usw.:

Die angehenden Assistenten und Assistentinnen im Bereich Fremdsprachen erwerben während ihrer Ausbildung Kenntnisse in drei Fremdsprachen, um z.B. die Handelskorrespondenz in diesen Sprachen zu führen. Bereits vorhandene Sprachkenntnisse bilden eine gute Basis für die Ausbildung.

Wirtschaft:

Die angehenden Assistenten und Assistentinnen erledigen in Wirtschaftsunternehmen administrative Aufgaben. Dabei gilt es, verschiedene wirtschaftliche Abläufe, z.B. Einkauf und Verkauf, abzuwickeln. Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge sind dabei, beispielsweise für die Preisfestlegung, von Vorteil.

Mathematik:

Zu den Aufgaben von angehenden Assistenten und Assistentinnen im Bereich Fremdsprachen gehört auch die Abwicklung des Rechnungswesens. So sind z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Dabei sind gute Mathematikkenntnisse erforderlich.

Deutsch:

Gute Deutschkenntnisse werden für die schriftliche und mündliche Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden benötigt.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Kaufmännische/r Assistent/in bzw. Wirtschaftsassistent/in im Bereich Fremdsprachen ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Behörden der Länder wie z.B. Regierungspräsidien oder Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Englisch, insbesondere Korrespondenz, Konversation, Übersetzung

  • Zweite Fremdsprache, z.B. Französisch, Spanisch oder Russisch

  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre

  • Rechnungswesen

  • Berufliche Kommunikation

  • Textverarbeitung, Gestaltung und Präsentation von (fremdsprachigen) Texten und Grafiken

  • Grundkenntnisse nationaler und internationaler Vorschriften und wirtschaftlicher Besonderheiten, die für Auslandsbeziehungen bzw. -geschäfte relevant sind

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Sozialkunde unterrichtet.

Betriebspraktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in Wirtschaftsunternehmen umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebs bzw. der Behörde.

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife ermöglichen.

Ausbildungsaufbau

Zeitrichtwerte gemäß KMK-Vereinbarung:

  • Berufsübergreifender Lernbereich: 320 Stunden

  • Berufsbezogener Lernbereich: 2.240 Stunden

Gesamtstundenzahl: 2.560 Stunden

Die Einteilung in Fächer, Lernfelder oder Projekte ist in den Berufsfachschulverordnungen der Länder geregelt.

Beispiel für die Stundenverteilung

  • Wirtschaftslehre: 1. Ausbildungsjahr 120 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 160 Stunden

  • Rechnungswesen: 1. Ausbildungsjahr 80 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 80 Stunden

  • Lernbüro: 1. Ausbildungsjahr 240 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 240 Stunden

  • Informationsverarbeitung/Textverarbeitung: 1. Ausbildungsjahr 120 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 120 Stunden

  • Englisch: 1. Ausbildungsjahr 240 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 240 Stunden

  • 2. Fremdsprache: 1. Ausbildungsjahr 240 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 240 Stunden

  • Politische Bildung: 1. Ausbildungsjahr 80 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 80 Stunden

  • Deutsch/Kommunikation: 1. Ausbildungsjahr 120 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 80 Stunden

  • Sport: 1. Ausbildungsjahr 40 Stunden, 2. Ausbildungsjahr 40 Stunden

Gesamtstundenzahl:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.280 Stunden

  • 2. Ausbildungsjahr: 1.280 Stunden

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick

Ausbildungsdauer

i.d.R. 2 Jahre

Mit Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife: 3-4 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Verkürzungen sind je nach Bundesland und Bildungsgang möglich, z.B. für Bewerber/innen mit Hochschulreife oder einschlägiger beruflicher Grundbildung oder für Studienabbrecher/innen eines einschlägigen Studienfachs (z.B. Aufnahme ins zweite Ausbildungsjahr oder Einrichtung verkürzter Bildungsgänge).

Verlängerung

Wer wegen mangelhafter Leistungen nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt versetzt wurde, kann das Schuljahr in der Regel einmal wiederholen, wenn dadurch die erlaubte Gesamtverweildauer an der Schule nicht überschritten wird.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg:

  • Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin

Berlin, Brandenburg, Thüringen:

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin - Fachrichtung Fremdsprachen

Bremen:

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin mit dem Schwerpunkt Fremdsprachen

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin, Fachrichtung Fremdsprachen

Hamburg:

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin Schwerpunkt Fremdsprachen

Hessen:

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für das Fremdsprachensekretariat/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin für das Fremdsprachensekretariat

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin Fachrichtung Fremdsprachen

Niedersachsen:

  • Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin - Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz

Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin - Fachrichtung Fremdsprachen

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin - Schwerpunkt Fremdsprachen

Saarland:

  • Staatlich geprüfter internationaler Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte internationale Wirtschaftsassistentin

Sachsen-Anhalt:

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für Fremdsprachen und Korrespondenz/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz

Schleswig-Holstein:

  • Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin mit dem Schwerpunkt Fremdsprachen

Alternativ kann die Ausbildung nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden. Die Abschlussbezeichnungen können von den oben genannten abweichen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im theoretischen Unterricht:

Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause

In schuleigenen Unterrichtsräumen und im Praktikumsbetrieb:

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. fremdsprachige Korrespondenz bearbeiten, Formulare übersetzen, Dolmetscheraufgaben wahrnehmen, Rechnungen bearbeiten

  • Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen

  • Anforderungen:

    • Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz (z.B. Kunden beraten, dabei angemessen auf den Sprach- und Kulturkreis der Geschäftspartner eingehen)

    • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. sich rasch auf Inhalt und Stil der Korrespondenz mit unterschiedlichen Geschäftspartnern einstellen)

    • Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. telefonische und schriftliche Kundenanfragen auch in der Fremdsprache beantworten)

    • Kaufmännisches Denken und rechnerische Fähigkeiten (z.B. Import- und Exportaufträge bearbeiten)

Ausbildungssituation

Die Ausbildung umfasst Unterricht im Klassenverband (theoretisch und praktisch) sowie i.d.R. praktische Arbeit im Rahmen von Praktika.

Theoretischer und praktischer Unterricht

Bei einer Berufsfachschul-Ausbildung besuchen die Schüler/innen theoretischen Unterricht im Klassenverband und führen praktische Übungen durch, z.B. in schuleigenen Werkstätten, Labors o.Ä.

Während der schulischen Ausbildung werden z.B. Klassenarbeiten geschrieben und andere Leistungsnachweise erbracht. Ggf. werden Projektarbeiten im Team durchgeführt. Außerdem müssen die Schüler/innen für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Betriebspraktika

Hier arbeiten die Schüler/innen praktisch mit und lernen die Arbeitsbedingungen im jeweiligen Beruf kennen. Begleitet werden sie während ihres Praktikums von ausgebildeten Fachkräften. Betriebspraktika werden teilweise in den Schulferien durchgeführt.

Lernorte

Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen im Bereich Fremdsprachen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule / Berufskolleg : Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)

  • Praktikumsbetriebe: z.B. Wirtschaftsabteilungen von Unternehmen unterschiedlicher Branchen

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen im Bereich Fremdsprachen pflegen die Beziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern oder Institutionen. Sie sind in den Bereichen Marketing, Absatz und Vertrieb tätig. Dabei übernehmen sie Aufgaben der Sachbearbeitung und des Sekretariats und unterstützen das mittlere Management. Im Rahmen von Import- und Exportgeschäften erledigen sie die fremdsprachige Handelskorrespondenz, übersetzen Formulare und Unterlagen und nehmen Dolmetscheraufgaben wahr. Zudem verfassen sie Routinebriefe und erstellen Geschäftsbriefe nach Diktat. Sie sammeln relevante Daten für das mittlere Management und bereiten diese auf.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen im Bereich Fremdsprachen sind vor allem in der Sachbearbeitung und im Sekretariat tätig. Sie bearbeiten die fremdsprachige Korrespondenz, übersetzen Unterlagen und erfüllen Dolmetscheraufgaben.

Fremdsprachige Korrespondenz und Kommunikation

Die Fremdsprachenkenntnisse der Assistenten und Assistentinnen sind vor allem in import- und exportorientierten Handels- oder Produktionsunternehmen gefragt. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die fremdsprachige Handels- bzw. Geschäftskorrespondenz. Sie fassen Geschäftsbriefe nach Diktat oder Stichworten ab oder setzen Routinebriefe auf. Hierbei sind Kenntnisse der formalen Vorschriften und Gestaltungspraktiken, die in den Ländern der Zielsprache gelten, erforderlich. Die Assistenten und Assistentinnen beherrschen mindestens zwei Fremdsprachen, dabei auch die kaufmännische sowie branchenspezifische Fachsprache. Gegebenenfalls sind sie am Aufbau und der Pflege von Datenbanken, die fremdsprachige Terminologien umfassen, beteiligt. Zudem übernehmen sie beispielsweise im Rahmen von Verhandlungen Dolmetscheraufgaben. Im Kundendienst nehmen sie Beschwerden und Mängelrügen entgegen und erteilen Auskünfte.

Sachbearbeitung und Sekretariat

Auch in der Sachbearbeitung setzen sie ihre Fremdsprachenkenntnisse ein. Sie wirken bei der Bearbeitung von Import- und Exportaufträgen mit, bearbeiten und fertigen fremdsprachige Formulare und Mahnbescheide an. Zudem erstellen sie Dokumente, z.B. Frachtbriefe, Rechnungen oder Lieferscheine, und erledigen Zollformalitäten. Sie bereiten Entscheidungen des mittleren Managements durch die Zusammenstellung von Daten und Unterlagen vor. Weiterhin verbuchen sie Aufträge und überwachen Liefertermine.

Im Sekretariat bearbeiten die Assistenten und Assistentinnen unter anderem die aus- und eingehende Post, fassen Notizen, Vermerke und Protokolle ab, treffen Verabredungen, koordinieren Termine und arrangieren Geschäftsreisen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • die Korrespondenz erledigen

    • Routinebriefe selbstständig abfassen

    • Geschäftsbriefe nach Diktat oder Stichworten erstellen bzw. gegebenenfalls übersetzen

    • Formvorschriften und Gestaltungspraktiken, die im Land der Zielsprache gelten, beachten

  • in der Sachbearbeitung tätig sein

    • Daten und Unterlagen für mittleres Management sammeln und erstellen

    • beim Bearbeiten von Import- und Exportaufträgen mitwirken

    • mittels Telefongesprächen Kundenkontakte pflegen, ggf. auch Verhandlungen führen oder bei Geschäftsgesprächen einfache Dolmetscheraufgaben übernehmen

    • Zollverfahren vorbereiten und abwickeln

    • Rechnungen in fremder Sprache ausstellen

    • sonstige kaufmännische Tätigkeiten in Bezug auf Import oder Export durchführen

    • Kundendiensttätigkeiten, beispielsweise Auskünfte erteilen, beraten, Beschwerden und Mängelrügen entgegennehmen

    • Mahnbescheide in fremder Sprache erstellen

    • bei Veranstaltungen mitwirken, beispielsweise Firmenpräsentationen auf Messeständen

  • Sekretariatsaufgaben wahrnehmen

    • Termine koordinieren, Geschäftsreisen arrangieren

    • Post bearbeiten

    • Ablagen, Dateien/Karteien und Statistiken organisieren und führen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.219 bis € 3.537

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Kfm. Ass./Wirtschaftsassistent/in - Fremdsprachen

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Fremdsprachenassistent/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Business assistant (m/f) specialising in foreign languages

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Assistant commercial/Assistante commerciale spécialisation langues étrangères

Arbeitsorte

Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und Wirtschaftsassistentinnen im Bereich Fremdsprachen arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Besprechungsräumen

  • auf Messen

Arbeitssituation

Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen im Bereich Fremdsprachen bearbeiten vor allem fremdsprachige Unterlagen mithilfe des Computers und branchenspezifischer Software. Sie sind in erster Linie in Büroräumen am Bildschirm tätig.

In ihrem Arbeitsalltag benötigen Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz, wenn sie Kunden beraten und dabei angemessen auf den Sprach- und Kulturkreis der Geschäftspartner eingehen müssen. Bei der Korrespondenz sowie im direkten Kontakt mit Kunden oder Geschäftspartnern sind Sorgfalt sowie ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen erforderlich. Kaufmännisches Denken ist wichtig, um Import- und Exportaufträge gewinnorientiert zu bearbeiten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Bildschirmarbeit (z.B. fremdsprachige Korrespondenz erledigen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (sich rasch auf die Inhalte der Korrespondenz mit unterschiedlichen Geschäftspartnern einstellen)

  • Kundenkontakt (z.B. ausländische Gäste auf Messen betreuen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: (fremdsprachige) Korrespondenz, Protokolle, Berichte, Terminkalender, Lieferscheine, Frachtbriefe, Rechnungen, Präsentationsunterlagen, Wörterbücher, Umrechnungstabellen für fremde Währungen, Gewichte und Maße, Import- und Exportbestimmungen

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Kopfhörer, Diktiergeräte, Content-Management-Systeme

Arbeitsbereiche/Branchen

Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und Wirtschaftsassistentinnen im Bereich Fremdsprachen finden Beschäftigung in export- oder importorientierten Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche oder bei internationalen Organisationen und Interessensvertretungen.

Branchen im Einzelnen

  • Bau, Architektur

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Finanzdienstleistungen, Immobilien

  • Gesundheit, Soziales

  • Handel

  • Holz, Möbel

  • Hotel, Gaststätten, Tourismus

  • IT, DV, Computer

  • Kunst, Kultur, Sport, Freizeit

  • Management, Beratung, Recht, Steuern

  • Medien, Informationsdienste

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Transport, Verkehr

  • Verbände, Organisationen, Interessenvertretungen

  • Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Wirtschaftssprachen, Dolmetschen und Übersetzen, EDV-Anwendungen, Betriebswirtschaft).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Fremdsprachenkaufmann/-frau oder als Fremdsprachenkorrespondent/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Internationale Wirtschaft).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

Newsletter bestellen