Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Fachwirt/in für Holzindustrie und Holzhandel.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder die Abschlussprüfung in einem sonstigen mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf jeweils in Verbindung mit einer entsprechenden einschlägigen Berufspraxis.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens vierjährigen einschlägigen Tätigkeit in der Holzwirtschaft zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung
In der Regel ist bei Fachwirt-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann.
Wer nicht über den jeweils geforderten Abschluss verfügt, aber durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann i.d.R. ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Hinweis: Diese Angaben gelten für bundesweit oder kammerrechtlich geregelte Weiterbildungen. Für die landesrechtlich geregelte Weiterbildung Fachwirt/in für Organisation und Führung im Schwerpunkt Sozialwesen sowie ggf. für intern geregelte Fachwirt-Weiterbildungen gelten abweichende Regelungen.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Um Prüfungsaufgaben zu Betriebswirtschaftslehre und Handelsrecht beantworten zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.
Im Berufsleben benötigen Fachwirte und Fachwirtinnen für Holzindustrie und Holzhandel z.B. Kenntnisse in Buchführung.
Mathematik:
In der Prüfung sind u.a. Fragen zu Finanzierung und Investition zu beantworten.
Um im späteren Berufsalltag Rohstoffmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.
Personalführung und -entwicklung:
In der Weiterbildungsprüfung werden auch Kenntnisse in den Bereichen Personalführung und -entwicklung geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.
Die Motivation von Mitarbeitern hängt maßgeblich vom Führungsverhalten ab. Deshalb sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.