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Ausbildungsberuf
Produktgestalter/in - Textil

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Produktgestalter/innen - Textil erstellen nach vorgegebenen Musterentwürfen oder eigenen Dessins Mustervorlagen für Web- und Maschenwaren, Bodenbeläge, bestickte und bedruckte Stoffe oder technische Textilien. Dabei berücksichtigen sie die Vorstellungen der Kunden sowie die wirtschaftliche Rentabilität und die technische Produzierbarkeit eines Musters.

Die Ausbildung im Überblick

Produktgestalter/in - Textil ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Produktgestalter/innen - Textil finden Beschäftigung

  • in Unternehmen der Textilindustrie

  • bei Bekleidungsherstellern

  • in Ateliers für Textildesign

  • in Betrieben, die sich auf die Herstellung von Teppichböden oder technischen Textilien spezialisiert haben

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Produktgestalter/in - Textil.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es neun Ausbildungsanfänger/innen. Jeweils drei der zukünftigen Produktgestalter/innen - Textil verfügten über einen Hauptschulabschluss bzw. einen mittleren Bildungsabschluss bzw. die Hochschulreife .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Kunst:

Angehende Produktgestalter/innen - Textil entwickeln und entwerfen Dessins und gestalten Textilmuster nach eigenen Vorstellungen oder Kundenwünschen. In Kunst hat man sich hierfür Voraussetzungen wie manuelles Geschick und Kreativität aneignen können.

Werken/Technik:

In der Ausbildung benötigen angehende Produktgestalter/innen - Textil auch technisches Verständnis, z.B. wenn sie Musterdatenträger für die maschinentechnische Umsetzung von Entwürfen herstellen. Hierzu sind Kenntnisse in Werken bzw. Technik hilfreich.

Mathematik:

Der Stoff muss in der korrekten Länge und Breite zugeschnitten werden. Für die Serienproduktion gilt es, angemessene Mengen an Material zu berechnen. Zukünftige Produktgestalter/innen - Textil sollten daher auf Kenntnissen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung aufbauen können.

Chemie:

Um die Prozesse beim Mischen von Farben und beim Bedrucken unterschiedlicher Materialien zu verstehen, sind Kenntnisse in Chemie von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Produktgestalter/in - Textil ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • welche zeichnerischen und malerischen Grundtechniken es gibt und wie man Zeichengeräte und -material handhabt

  • wie man Ideen sammelt, Skizzen anfertigt, Grundformen variiert, Vorlagen gestaltet, variiert oder verfremdet, Dessins entwickelt und ausarbeitet

  • wie Rapporte bestimmt und berechnet und wie technische Zeichnungen erstellt werden

  • wie man Bilddaten am Bildschirm bearbeitet, korrigiert, verändert und wie man rechnergestützte Programme kreativ und technisch zur Entwurfsbearbeitung nutzt

  • welche textilen Rohstoffe und Produkte es gibt und wie man sie unterscheidet

  • wie Marktinformationen ausgewertet, Kostenkalkulationen erstellt, Kundenwünsche ermittelt und Beratungsgespräche vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden

  • wie man Dessins entwirft und aufbereitet

  • wie man technische Zeichnungen für die Herstellung der Datenträger vorbereitet, maschinentechnische Informationen auf Musterdatenträger überträgt, Datenträger erstellt und kopiert

  • wie man inhaltliche und gestalterische Vorgaben sowie Verfahrenswege abstimmt, Aufgaben im Team plant und Arbeitsabläufe dokumentiert

  • wie man die Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellt, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen umsetzt, Produktions- und Qualitätsdaten dokumentiert

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Entwickeln und Variieren von Musterelementen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • textile Rohstoffe und Produkte

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen

  • Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

  • Anwenden von Zeichentechniken

  • Entwickeln und Entwerfen von Dessins

  • Herstellen und Umsetzen von Entwürfen

  • elektronische Bildbearbeitung

  • Produkte und Marketing

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Analysieren textiler Mustervorlagen

    • Anfertigen von Studien nach dreidimensionalen Vorgaben

    • Entwickeln und Variieren von Musterelementen

    • Abwandeln mehrfarbiger Dessins

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Herausarbeiten von stilkundlichen Merkmalen verschiedener Epochen

    • Entwickeln von neuen Mustern nach stilkundlichen Vorgaben

    • Erzielen von Veredlungseffekten

    • Bestimmen und Modifizieren von Produkteigenschaften

    • Entwickeln von Produkten nach eigenen Vorstellungen

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

  • Produktentwicklung

  • produktionstechnisches Umsetzen

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Auswählen von Herstellungsverfahren zur Umsetzung vorgegebener Entwürfe

  • Erstellen von Musterdatenträgern zur maschinentechnischen Umsetzung

  • Ermitteln von Kundenwünschen und Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen

  • Entwickeln einer Kollektion nach Kundenwünschen

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Textilindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 855 bis € 1.015

2. Ausbildungsjahr: € 910 bis € 1.072

3. Ausbildungsjahr: € 965 bis € 1.183

Quelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2022

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Produktgestalter - Textil/Produktgestalterin - Textil

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): am Computer mit entsprechenden Grafikprogrammen Dessins entwerfen, Entwürfe in technische Unterlagen umsetzen, Musterdatenträger herstellen

  • Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen, Maschinenlärm in Produktionshallen

  • Anforderungen:

    • Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Entwickeln von Entwürfen, beim Entwerfen eigener Dessins)

    • Geschicklichkeit und zeichnerische Fähigkeiten (z.B. beim Umgang mit Zeichengeräten, beim Anfertigen von Entwurfsskizzen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Berücksichtigen der Fertigungsmöglichkeiten bei der Musterentwicklung)

    • Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei der Kundenberatung)

    • Sorgfalt (z.B. beim Erarbeiten technischer Unterlagen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Produktgestalter/innen - Textil werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Industriebetriebe der Textilbranche): Ateliers, Studio- und Büroräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Münchberg (Bayern): Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg Schützenstraße 30 95213 Münchberg D +49.9251.99070 +49.9251.990740 http://www.textilschule.de mail@textilfachschule.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Produktgestalter/innen - Textil entwerfen Muster für Textilien aller Art, z.B. für Bekleidung, Vorhänge, Kissen, Sitzbezüge, Teppiche oder technische Textilien. Vorgegebene Musterentwürfe setzen sie nach Kundenwunsch um. Sie entwickeln und entwerfen Dessins aber auch nach eigenen Vorstellungen. In jedem Fall achten sie darauf, dass Textilmuster in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht produzierbar sind. Sie gestalten Dessins vorwiegend mithilfe elektronischer Bildbearbeitungssysteme bzw. Grafik- und Designsoftware. Bei ersten Skizzen zeichnen sie auch von Hand. Ist ein Musterentwurf fertig, erstellen sie entsprechende Musterdatenträger zur Steuerung der Textilmaschinen und die erforderlichen technischen Unterlagen für die Fertigung. Schließlich wird ein Prototyp hergestellt, den sie z.B. auf Farbtöne oder Strukturbeschaffenheit überprüfen. Wenn das Ergebnis letztendlich zur Zufriedenheit des Kunden ausfällt, kann die Serienfertigung beginnen.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Produktgestalter/innen - Textil erstellen nach vorgegebenen Musterentwürfen oder eigenen Dessins Mustervorlagen für Web- und Maschenwaren, Bodenbeläge, bestickte und bedruckte Stoffe oder technische Textilien. Dabei berücksichtigen sie die Vorstellungen der Kunden sowie die wirtschaftliche Rentabilität und die technische Produzierbarkeit eines Musters.

Musterhafte Fantasie

Der Weg vom allerersten Muster bis zum fertigen Entwurf ist weit. Formen in unterschiedlicher An- und Zuordnung sind zu zeichnen, zu gruppieren, zu variieren, zu verkleinern, zu vergrößern oder zu verfremden. Anregungen dazu finden Produktgestalter/innen - Textil oft in ihrer Umgebung: Die Maserung einer Holzplatte, Rindenflächen, ein Schneckenhaus, Wolken, Luftblasen - die Umwelt ist für sie voller Motive, die sie fantasievoll verarbeiten. Mithilfe spezieller Bildbearbeitungsprogramme stellen sie in Ateliers für Textildesign die Farben für ein Muster am Rechner harmonisch zusammen oder experimentieren mit Farbkontrasten und Licht- und Schatteneffekten. Sie fertigen immer neue Entwürfe, Montagen und Print-Outs an. Wenn sie am Zeichentisch arbeiten, greifen sie auf ihr manuelles Geschick zurück und wenden unterschiedliche Mal- und Zeichentechniken an, um Skizzen anzufertigen oder erste Ideen festzuhalten. Ist ein Dessin fertig gestellt, wird das Muster rapportiert, d.h. in seine kleinsten, sich immer wiederholenden Einheiten eingeteilt. Durch dieses Zerlegen in Rapporte kann ein Muster für verschiedene Stoffbreiten und -längen verwendet werden. Außerdem kann man die einzelnen Rapporte beliebig kombinieren, so dass sich aus einem Dessin ohne größeren Aufwand mehrere Muster entwickeln lassen.

Dessins und Textilmaschinen

Auch in den Produktionshallen und -werkstätten sind sie unterwegs, denn Produktgestalter/innen - Textil müssen bei ihren Entwürfen beachten, dass diese sich auf den Textilmaschinen auch produzieren lassen. Sie kennen die spezifischen Eigenschaften der Textilien, für die sie die Dessins entwickeln, und orientieren sich u.a. an der Gewebe- bzw. Maschenstruktur. Außerdem berücksichtigen sie Glanz, Lichtbrechung, Farbton oder Struktur von Fäden und Stoffen, können diese doch z.B. die Farbwirkung beeinflussen. Wenn ein Musterentwurf in die Kollektion eingeht, erstellen Produktgestalter/innen - Textil eine Musterzeichnung, die alle für die Fertigung wichtigen Daten enthält, z.B. Farb- und Garnnummerierungen, Materialverbrauch, Maschinenrüstzeiten, das Bindungsschema (d.h. die Web- oder Strickart) sowie die Art und Verteilung der Farben. Außerdem stellen sie Musterdatenträger her, die in die Mustersteuerung einer Textilmaschine eingelegt werden, und erstellen die Prototypen.

Neulich auf der Messe

Produktgestalter/innen - Textil müssen die aktuellen Modetrends kennen und immer auf der Höhe der technischen Entwicklung bleiben. Deshalb besuchen sie Stoff- und Modemessen, halten sich durch Fachbücher, Stilkunden, Fachzeitschriften und sonstige Veröffentlichungen auf dem Laufenden und informieren sich über Entwicklungen auf dem Textilmaschinensektor. Dabei setzen sie auch ihre Fremdsprachenkenntnisse ein.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Art und Verwendungszweck des anzufertigenden Produkts, Preisniveau und Stilvorgaben mit dem Auftraggeber klären

  • fertigungstechnische Daten einholen, z.B. über Musterungsmöglichkeiten, Warenbreiten, Mustersysteme, geplante Losgrößen (Stoffmenge, die mit dem jeweiligen Muster hergestellt werden soll)

  • Muster für Stoffe aller Art entwickeln

    • Musterelemente wie z.B. geometrische und figurative Grundformen oder Ornamente bearbeiten, zeichnen und gruppieren

    • perspektivische Zeichnungen anfertigen

    • Musterelemente und Motive umzeichnen, verfremden, vergrößern, verkleinern und schattieren

    • verschiedene Möglichkeiten der Motivanordnung prüfen, Motive zu homogenen Mustern zusammenstellen

    • verschiedene Kolorierungen der Musterentwürfe anfertigen

    • Musterentwürfe begutachten, Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche einarbeiten, anwendungstechnische und Qualitätsdaten berücksichtigen

  • Entwürfe mithilfe von CAD-Systemen (Bildbearbeitungssystemen) erstellen bzw. bearbeiten

  • Skizzen und Ideen auch von Hand anfertigen bzw. festhalten

  • Musterentwürfe rapportieren und in technische Zeichnungen (Patronen) übertragen, die die wichtigsten Informationen für die Fertigung enthalten

  • Musterdatenträger für die Steuerung der Musterführung von Textilmaschinen anfertigen

  • Prototypen überprüfen, ggf. Änderungen vornehmen

  • Musterentwürfe, Mustervorlagen und Stammdaten archivieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.780 bis € 3.397

Quelle:

Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik - WSI-Tarifarchiv

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Produktgestalter/in - Textil

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Formgestalter/Formgestaleralterin Fachrichtung Flächengestaltung

  • Textilgewebegestalter/Textilgewebegestalterin (Fachschule)

  • Textilzeichner/Textilzeichnerin

    (Ausbildungsberuf von 1964 bis 1990)

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Tapisserist/Tapisseristin

    (Ausbildungsberuf von 1939 bis 2003)

  • Textilmustergestalter/Textilmustergestalterin Fachrichtung Gewebe

    (Ausbildungsberuf von 1978 bis 1998)

  • Textilmustergestalter/Textilmustergestalterin Fachrichtung Handstickerei

    (Ausbildungsberuf von 1978 bis 1998)

  • Textilmustergestalter/Textilmustergestalterin Fachrichtung Masche

    (Ausbildungsberuf von 1978 bis 1998)

  • Textilmustergestalter/Textilmustergestalterin Fachrichtung Maschinenstickerei

    (Ausbildungsberuf von 1978 bis 1998)

  • Textilmustergestalter/Textilmustergestalterin Fachrichtung Textildruck

    (Ausbildungsberuf von 1978 bis 1998)

  • Textilmustergestalter/Textilmustergestalterin Fachrichtung Tufting (Nadelflor)

    (Ausbildungsberuf von 1978 bis 1998)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Product designer (m/f) - textiles

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Styliste (m/f) de produits textiles

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Produktgestalter/innen - Textil arbeiten in erster Linie

  • in Muster- und Entwurfsateliers

  • in Studio- und Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Produktionshallen

Arbeitssituation

Produktgestalter/innen - Textil entwickeln Dessins vorwiegend am Computer mit speziellen Grafikprogrammen. Musterideen skizzieren sie jedoch immer noch von Hand. Sie arbeiten vorwiegend in Ateliers und Büroräumen. Gelegentlich haben sie in Produktionshallen zu tun, z.B. bei der Anfertigung von Prototypen. Viele Tätigkeiten erledigen sie im Sitzen, an Computerarbeitsplätzen und Zeichentischen.

Zeichengeräte handhaben sie geschickt. Kreativität, ein gutes Auge und zeichnerische Begabung benötigen sie für die Erstellung der Musterentwürfe. Technisches Verständnis ist wichtig, um die technische Produzierbarkeit der Muster zu gewährleisten. Ihre Kunden beraten sie serviceorientiert, z.B. über die Umsetzbarkeit von Musterwünschen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Scanner, Digitizer, Plotter)

  • Bildschirmarbeit (z.B. mit speziellen Bildbearbeitungsprogrammen Farben für ein Muster zusammenstellen)

  • Handarbeit (Skizzen und Ideen auch von Hand anfertigen bzw. festhalten)

  • Arbeit in Ateliers/Studios

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden in Design-Ateliers bzw. in Studios für Textildesign beraten)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Mustervorlagen für Textilien, Prototypen, Musterdatenträger

Software, z.B.: CAD-Systeme, Grafik- und Bildbearbeitungssoftware

Zeichengeräte und -material, z.B.: Digitizer, Zeichenkohle, Wachsstifte, Pinsel, Aquarellfarben

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, Fachzeitschriften und -bücher

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Plotter

Arbeitsbereiche/Branchen

Produktgestalter/innen - Textil finden Beschäftigung

  • in Unternehmen der Textilindustrie

  • bei Bekleidungsherstellern

  • in Ateliers für Textildesign

  • in Betrieben, die sich auf die Herstellung von Teppichböden oder technischen Textilien spezialisiert haben

Branchen im Einzelnen

  • Textilien

    • Veredlung von Textilien und Bekleidung

    • Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung), z.B. Fertigungsbetriebe für Möbelbezüge, Planen, Zelte

    • Herstellung von Teppichen, z.B. Teppichwebereien

    • Weberei, z.B. für Möbel- und Gardinenstoffe

    • Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff, z.B. Wirkereien für Gardinenstoff

    • Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung), z.B. Teppichböden

    • Herstellung von technischen Textilien, z.B. Planen und Zelte

  • Bekleidung

    • Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung), z.B. Textil- und Bekleidungsbetriebe

    • Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff, z.B. Strumpfwaren

  • Design, Gestaltung

    • Industrie-, Produkt- und Mode-Design, z.B. Ateliers für textile Designmuster

    • Interior Design und Raumgestaltung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Textildesign, Produktgestaltung, Textilveredlung, CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Textilwirtschaft).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textildesign oder Produktentwicklung).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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