Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Windenergietechnik.
Sonstige Zugangsbedingungen
Der Führerschein der Klasse B ist erforderlich. Für Tätigkeiten im Offshorebereich ist das Absolvieren eines Offshore-Sicherheitstrainings nachzuweisen.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.
Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss .
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
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die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
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eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
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je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Rechnen/Mathematik:
In der Weiterbildungsprüfung sind u.a. kaufmännische Kalkulationen und Berechnungen für Konstruktionen durchzuführen.
Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Preise zu kalkulieren oder Windkraftanlagen zu berechnen, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik Mathematikkenntnisse.
Physik:
Die Windenergietechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus dem Bereich der technischen Physik beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.
Damit Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik in der späteren Berufstätigkeit beispielsweise die Wirkung von Luftströmungen abschätzen können, sind Physikkenntnisse notwendig.
Technisches Zeichnen:
In der Weiterbildung sind Konstruktionspläne zu lesen und anzufertigen.
Damit die angehenden Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik im Berufsleben Entwurfszeichnungen lesen und anfertigen können, benötigen sie Kenntnisse des technischen Zeichnens.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Windenergietechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen