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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Windenergietechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik planen, organisieren und kontrollieren die Montage, Demontage, Wartung und Reparatur von Windkraftanlagen bzw. Anlagenteilen und führen selbst Arbeiten an Windkraftanlagen aus.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Windenergietechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik finden Beschäftigung

  • im Windkraftanlagenbau

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • in Serviceunternehmen für Windparks

  • bei Herstellern von Windkraftgeneratoren

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Windenergietechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Der Führerschein der Klasse B ist erforderlich. Für Tätigkeiten im Offshorebereich ist das Absolvieren eines Offshore-Sicherheitstrainings nachzuweisen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildungsprüfung sind u.a. kaufmännische Kalkulationen und Berechnungen für Konstruktionen durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Preise zu kalkulieren oder Windkraftanlagen zu berechnen, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik Mathematikkenntnisse.

Physik:

Die Windenergietechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus dem Bereich der technischen Physik beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik in der späteren Berufstätigkeit beispielsweise die Wirkung von Luftströmungen abschätzen können, sind Physikkenntnisse notwendig.

Technisches Zeichnen:

In der Weiterbildung sind Konstruktionspläne zu lesen und anzufertigen.

Damit die angehenden Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik im Berufsleben Entwurfszeichnungen lesen und anfertigen können, benötigen sie Kenntnisse des technischen Zeichnens.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Windenergietechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Naturwissenschaften: Mechanik, Thermodynamik, Elektrostatik

  • Anlagentechnik: Anlagenkonzepte, Betriebsführung, Aerodynamik

  • Regelungstechnische Systeme, Leistungselektronik: Regelsysteme, Prozessbeobachtung, Hydraulik

  • Instandhaltungsmanagement: Instandhaltungskonzepte, Koordinierung

  • Belastungs- und Strukturbeanspruchung: Statische und dynamische Belastungen

  • Energietechnische Systeme: Energieumwandlung, Generatoren, Netztechnik

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch/Kommunikation, Englisch, Betriebswirtschaft (Wirtschaft, Recht, Betriebsführung)

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Doppelqualifikation nach einjähriger Zweitausbildung in einer artverwandten Fachrichtung

  • Ergänzungskurse, die dem Teil IV der Meisterprüfung entsprechen

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Berufsbezogene Unterrichtsfächer:

    • Naturwissenschaften: 160 Unterrichtsstunden

    • Anlagentechnik: 320 Unterrichtsstunden

    • Regelungstechnische Systeme/Leistungselektronik: 320 Unterrichtsstunden

    • Instandhaltungsmanagement: 160 Unterrichtsstunden

    • Belastungs- und Strukturbeanspruchung: 120 Unterrichtsstunden

    • Energietechnische Systeme: 120 Unterrichtsstunden

    • Technische Kommunikation: 120 Unterrichtsstunden

    • Elektrotechnik: 120 Unterrichtsstunden

    • Maschinentechnik: 80 Unterrichtsstunden

    • Qualitätsmanagement: 80 Unterrichtsstunden

  • Berufsübergreifende Unterrichtsfächer:

    • Deutsch/Kommunikation: 160 Unterrichtsstunden

    • Englisch: 160 Unterrichtsstunden

    • Mathematik: 240 Unterrichtsstunden

    • Betriebswirtschaft: 160 Unterrichtsstunden

    • Wirtschaft/Politik: 80 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

2.400 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur im genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:

Schleswig-Holstein:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Fachbereich Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Firmen der Windenergiebranche (z.B. im Rahmen von Projektarbeiten und Praktika)

  • Windenergieanlagen (z.B. im Rahmen von Exkursionen)

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik bauen Windkraftanlagen oder Anlagenteile auf bzw. ab, warten und reparieren diese. Zudem installieren und testen sie die Hard- und Softwarekomponenten und führen Fehlerdiagnosen und Inspektionen durch. Im Rahmen der Qualitätssicherung dokumentieren sie Messdaten und ausgeführte Arbeiten. Nach Inbetriebnahme von Anlagen weisen sie das Bedienungspersonal ein und organisieren bzw. betreuen den Benutzerservice. In der Arbeitsvorbereitung und im technischen Projektmanagement arbeiten sie an der Projektierung von Aufträgen mit, z.B. indem sie die Fertigungs- und Montageschritte vorbereiten. Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben in der Entwicklung, Optimierung und Konstruktion von Windenergieanlagen bzw. Anlagenteilen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • an der Entwicklung, Optimierung, Konstruktion und Erprobung von Windenergieanlagen bzw. Anlagenteilen mitwirken

    • an der Planung von intelligenten Stromnetzen und Stromfernleitungen mitwirken

    • Messgeräte und Prüfverfahren auswählen

    • Messdaten auswerten und dokumentieren; Diagramme und Bedienungs- oder Betriebsanleitungen erstellen

    • Werkzeuge und Messgeräte pflegen

  • in Arbeitsvorbereitung und technischem Projektmanagement mitwirken

    • Aufträge im Bereich Windenergietechnik projektieren

    • Umfeldparameter berücksichtigen, z.B. Windanalysen durchführen und auswerten

    • technische Kommunikation sicherstellen, z.B. Messdaten dokumentieren

    • Fertigungs- und Montageschritte planen

  • Aufgaben in Montage, Wartung und Service übernehmen

    • Baustelle vorbereiten und absichern, für den Transport der Bauteile sorgen

    • Anlagen bzw. Anlagenteile montieren und demontieren, z.B. Austausch von Großkomponenten wie Rotorblättern, Getrieben oder Generatorlagern

    • Windkraftanlagen und Anlagenteile warten und reparieren, z.B. Hydraulik- und Getriebeöle wechseln, Anlagenfernüberwachung durchführen

    • Hard- und Softwarekomponenten installieren und testen

    • Endkontrolle von Montage- und Installationsarbeiten beim Kunden durchführen, Anlagenabnahme begleiten

    • Fehlerdiagnosen und vorbeugende Inspektionen durchführen, ggf. Inspektionen mittels Drohnen veranlassen

    • Dokumentation der ausgeführten Arbeiten durchführen bzw. veranlassen

    • Bedienungspersonal von Windkraftanlagen in die Anlagenbenutzung einweisen

    • Kundenservice organisieren und betreuen

  • Aufgaben im Technischen Vertrieb übernehmen

    • in Bereichen wie Kundenakquisition, technische Angebotsbearbeitung, Kundenbetreuung mitwirken

    • an der Ausarbeitung kundenspezifischer Lösungen mitwirken

    • über neue Entwicklungen im Bereich regenerativer Energien informieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.998 bis € 4.379

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Windenergietechnik

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Servicetechniker/in - Windenergieanlagen

  • Servicetechniker/in - Windkraftanlagen

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik arbeiten in erster Linie

  • im Freien an Windkraftanlagen

  • in Werkstätten und Werkhallen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik planen, koordinieren und überwachen die Montage, Wartung und Reparatur von Windkraftanlagen eigenständig. Sorgfältig und verantwortungsbewusst achten sie auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Qualitätsnormen. Im Umgang mit Kunden sind Serviceorientiertheit und Verhandlungsgeschick wichtig.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Konstruktion, Planung und Fernüberwachung. Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik arbeiten viel vor Ort und sind dabei der Witterung ausgesetzt. Sie verwenden Schutzausrüstung wie Schutzhelm und Absturzsicherungen und müssen sowohl mit der Arbeit in großen Höhen als auch dem Aufstieg innerhalb der hohen Masten zurechtkommen. Bei Wartungsarbeiten am Generator bzw. an der Turbine kommen sie mit Schmierstoffen in Kontakt. Bei Montage- und Kundendiensttätigkeiten sind sie viel unterwegs. Um längere Ausfallzeiten der Anlagen zu vermeiden, leisten die Techniker/innen teilweise Bereitschaftsdienste an Sonn- und Feiertagen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Kundenkontakt (z.B. Bedienungspersonal in die Benutzung der Anlagen einweisen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Richtlinien bei der Einspeisung von erzeugter Elektrizität ins öffentliche Stromnetz)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Handarbeit (z.B. Windkraftanlagen bzw. Anlagenteile per Hand und maschinell montieren und demontieren)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Temperatursensoren einbauen und justieren)

  • Bildschirmarbeit

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzhelm oder Sicherungshaken)

  • Arbeit im Freien

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (je nach Witterung)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. Windräder in Höhen über 100 Metern montieren)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. regelmäßige Inspektions- und Wartungsarbeiten durchführen)

  • Unfallgefahr (z.B. beim Arbeiten in großen Höhen)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. sich beim Einsatzortwechsel an unterschiedliche Arbeitsbedingungen anpassen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. an wechselnden Einsatzorten arbeiten, z.T. auch im Ausland)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Anlagen, Maschinen und technische Systeme, z.B.: On- und Offshore-Windenergieanlagen, Schaltanlagen, Generatoren, Transformatoren, Mess- und Analysesysteme

Bauelemente und Hilfsstoffe, z.B.: Rotoren, Rotornaben, Ringgeneratoren, Energiewandler, Getriebe, Schalt- und Steuerungsmodule, Sicherungen, Hydraulik- und Getriebeöle

Werkzeuge, z.B.: Lötkolben, Schraubendreher

Unterlagen, z.B.: Wartungs- und Schaltpläne, Montageskizzen, Anlagenbeschreibungen, Prüfberichte, Vertrags- und Auftragsunterlagen, Sicherheitsvorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik finden Beschäftigung

  • im Windkraftanlagenbau

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • in Serviceunternehmen für Windparks

  • bei Herstellern von Windkraftgeneratoren

Branchen im Einzelnen

  • Energieversorgung

    • Elektrizitätserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung, z.B. Service in Windparks

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, z.B. Windkraftanlagen

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Betreuung von Windkraftanlagen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Windenergie, Elektrische Energie- und Anlagentechnik, Prüfbestimmungen in elektrischen Anlagen, Konstruktion).

Darüber hinaus kann sich der Trend zur Beförderung der Energiewende durch den Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Techniker/innen der Fachrichtung Windenergietechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Erneuerbare Energien oder Energietechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Energiewende und Künstliche Intelligenz (KI)

Mittels Künstlicher Intelligenz soll der Ausbau der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich beschleunigt, Treibhausemissionen gesenkt und so die Energiewende befördert werden. Energieunternehmen versprechen sich von KI eine grundlegende Steigerung der Energieeffizienz durch smartere Analysen von Sensor- und Wetterdaten im Bereich erneuerbarer Energien, um präzisere Prognosen für die Netzauslastung treffen und so die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit erhöhen zu können. Weitere KI-Anwendungsbereiche sind u.a. die Vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), die Optimierung von Energieanlagen sowie das frühzeitige Erkennen von Cyberattacken auf Infrastrukturen wie Kraftwerke und Energienetze. Für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft bedeutet dies ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Vernetzte, digitalisierte Energiewelt mit Smart Grids und Smart Meter

Smart Grids, also intelligente Netze, steuern und kombinieren Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch mithilfe digitaler Techniken. Analoge Stromzähler werden nach dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende bis 2032 verpflichtend für alle Haushalte und Großverbraucher durch Smart Meter ersetzt, die über das Internet mit den Netzbetreibern verbunden sind. Diese Zähler speichern Daten und analysieren die jeweilige Netzauslastung. Diese Information teilen sie z.B. vernetzten Elektrogeräten mit, die sich dann einschalten, wenn ausreichend Strom im Netz oder der Tarif günstig ist. Smart Grids und Smart Meter verbessern die Transparenz der Daten und optimieren den Energieverbrauch. Fach- und Führungskräften des Energiesektors eröffnet sich hier ein komplexes neues Tätigkeitsfeld.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 09.11.2022 (BGBl. I S. 2009)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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