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Ausbildungsberuf
Textilgestalter/in im Handwerk - Stricken

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken stellen Strickstoffe (Gestricke) oder in Form gestrickte Bekleidungsstücke bzw. Bekleidungsteile her.

Die Ausbildung im Überblick

Textilgestalter/in im Handwerk der Fachrichtung Stricken ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken finden Beschäftigung

  • in Strickereibetrieben

  • in größeren Textil- und Bekleidungsunternehmen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Textilgestalter/in im Handwerk der Fachrichtung Stricken.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Derzeit liegen keine Informationen vor.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Textiles Gestalten:

Angehende Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken müssen eigene Strickmusterentwürfe anfertigen. Kenntnisse in textiler Gestaltung sind dabei unverzichtbar.

Mathematik:

Um Garnlänge und -gewicht zu errechnen oder den Materialbedarf zu ermitteln, sind Kenntnisse der Grundrechenarten sowie der Prozentrechnung unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Textilgestalter/in im Handwerk der Fachrichtung Stricken ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie Fertigungstechniken ausgewählt und festgelegt werden

  • was bei der Auswahl von Materialien zu beachten ist

  • was beim Erstellen von Zeichnungen und Schnitten zu beachten ist

  • wie Entwürfe gestaltet und ausgearbeitet werden

  • was beim Ausführen abschließender Arbeiten zu beachten ist

  • Mängel und Schäden festzustellen und zu dokumentieren

  • Gestricke in kombinierten Stricktechniken und mit verschiedenen Materialien herzustellen

  • worauf es beim Entwickeln von Prototypen und Kleinserien ankommt

  • wie muster- und garnbezogene Einstellungen an Handstrickmaschinen vorgenommen werden und wie das Zusammenspiel zwischen Schlosseinstellung, Abzug, Fadenspannung und Materialelastizität berücksichtigt wird

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Werkstoffe für ein textiles Erzeugnis auswählen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung die Zusatzqualifikation Paramentik erworben werden kann. Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu bilden.

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb (alle Fachrichtungen):

  • Textile Rohstoffe und Produkte

  • Entwickeln, Gestalten und Präsentieren von Entwürfen

  • Experimentelles Arbeiten

  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen

  • Anwenden von Fertigungstechniken

  • Instandsetzen von Produkten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Werkstoffe für ein textiles Erzeugnis auswählen

    • Entwürfe anfertigen und Flächen gestalten

    • Produkte nachstellen

    • Produkte farbig gestalten

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Produkteigenschaften modifizieren

    • branchenspezifische Herstellungsverfahren anwenden

    • Gestaltungselemente anlassbezogen einsetzen

    • textile Produkte nach stilkundlichen Vorgaben entwickeln

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb (fachrichtungsspezifisch):

  • Gestalten und Konstruieren von Gestricken

  • Herstellen von Gestricken

  • Konfektionieren von Gestricken

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • modische textile Produkte entwickeln

  • Kundenwünsche ermitteln und qualitätssichernde Maßnahmen durchführen

  • ein Sortiment unter betriebswirtschaftlichen Aspekten entwickeln

  • einen vollständigen betrieblichen Auftrag realisieren

Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Derzeit liegen keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk - Fachrichtung Stricken

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Strickmaschinen bedienen, Entwürfe anfertigen, Strickstoffe zuschneiden, Einzelteile zusammennähen, Produkte verkaufsfertig machen

  • Umgebung: Textilstaub, Maschinenlärm, ggf. künstliche Beleuchtung in der Werkstatt

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Einfädeln von Garnen, Zuschneiden von Strickstoffen)

    • Zeichnerische Befähigung und Kreativität (z.B. Umsetzen von Kundenwünschen, beim Anfertigen von Entwurfsskizzen und Musterzeichnungen)

    • Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Auswahl von Farben)

    • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. bei Wartung und Reparatur von Betriebsmitteln)

    • Kundenorientierung (z.B. beim Abklären von Kundenwünschen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Strickereien oder Wirkereien): Werkstätten, Lager- und Verkaufsräume, Büroräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Münchberg (Bayern): Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg Schützenstraße 30 95213 Münchberg D +49.9251.99070 +49.9251.990740 http://www.textilschule.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken entwerfen nach Vorgabe von Kunden sowie eigenen Ideen Muster und Bekleidungsschnitte und wählen Materialien und Verarbeitungsweise aus. Mit Strickmaschinen produzieren sie entweder in Form gestrickte Teile ("fully fashioned"), z.B. Ärmel, Vorder-, Rückenteile mit allen Ab- und Zunahmen sowie Arm- und Halsausschnitten oder gerade gestrickte Bahnen, die sie dann für die Bekleidungsherstellung mithilfe von Schnittschablonen zuschneiden. Abschließend Konfektionieren sie die Erzeugnisse, d.h., sie nähen die zugeschnittenen oder in Form gestrickten Einzelteile zusammen und bügeln oder dämpfen sie.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken stellen Strickstoffe (Gestricke) oder in Form gestrickte Bekleidungsstücke bzw. Bekleidungsteile her.

Muster erstellen und umsetzen

Bekleidungsstücke wie Pullover, Kleider, Röcke oder Strickjacken sowie Accessoires wie Schals, Mützen und Strümpfe, aber auch Objekte für die Raumgestaltung wie Kissen oder Teppiche fertigen Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken in Handarbeit bzw. mithilfe von Handstrickmaschinen oder mechanischen Strickmaschinen.

Ein Kunde gibt z.B. eine Kleinserie Pullover mit speziellem Muster in Auftrag. Im Gespräch beraten die Textilgestalter/innen bezüglich Material und Verarbeitung und legen gemeinsam mit dem Kunden die gewünschten Farben und Materialien wie Baumwoll-, Polyester-, Nylon- oder Leinengarn sowie Veredelungsmöglichkeiten durch Applikationen wie Perlen oder Pailletten fest. Mit kreativem und handwerklichem Geschick setzen sie die Kundenanforderungen um, erstellen z.B. Prototypen und präsentieren sie den Kunden.

Kann die Kleinserie in Produktion gehen, wählen die Textilgestalter/innen Materialien und Arbeitsmittel aus, planen die Arbeitsschritte sowie den benötigten Zeitaufwand und schätzen die Kosten ab. Schließlich fertigen sie Entwürfe und Muster an. Per Hand oder mithilfe entsprechender Grafikprogramme entwerfen sie Skizzen und Zeichnungen für das spätere Strickmuster. Auch erstellen sie eine schematische Zeichnung des Musters, die sogenannte Patrone, damit sie die Musterstruktur bei der Produktion leichter nachvollziehen können. Ebenso werden alle für die Fertigung wichtigen Daten vermerkt, z.B. die Garn- oder Maschenart.

Manuell und maschinenunterstützt

Die Textilgestalter/innen stellen an den Maschinen wichtige Daten wie Maschengröße und -dichte oder Dessinierung (Musterung) ein und fertigen zunächst ein Musterstück an. Wenn notwendig, korrigieren sie die Maschineneinstellungen. Aus den fertigen Strickbahnen schneiden sie die einzelnen Teile wie Ärmel, Vorder-, Rückenteile und Bündchen des geplanten Pullovers zu und konfektionieren sie, d.h., sie setzen sie zu einem Ganzen zusammen. Hierfür bedienen sie auch Kettelmaschinen und wenden verschiedene Nähtechniken an. Wenn sie mit der sogenannten Fully-Fashioned-Technik arbeiten, ist dagegen kein Zuschnitt nötig, denn dabei werden die einzelnen Teile bereits in Passform gestrickt, mit allen Ab- und Zunahmen -- oder es wird gleich der komplette Pullover gefertigt. Anschließend bügeln und formen die Textilgestalter/innen die fertigen Kleidungsstücke und bringen ggf. Verschlüsse an.

Kleinserien und Unikate

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken stellen nicht nur kleine Serien her, sondern fertigen auch Einzelstücke und Sonderanfertigungen, z.B. für Film und Fernsehen. Die einzelnen Bestandteile beispielsweise eines Mantels mit komplizierten Farb- und Maschenmusterungen stellen sie nach detaillierten Kundenvorgaben her.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Entwürfe und Vorlagen nach Kundenwunsch entwickeln und gestalten, z.B. Schnitte und Strickmuster auswählen oder entwerfen

  • Arbeitsabläufe vorbereiten, planen und dokumentieren

    • Unterlagen prüfen und Arbeitsschritte planen

    • Material- und Zeitbedarf ermitteln und festlegen, z.B. geeignete Garn- und Strickmusterarten je nach Verwendungszweck (z.B. als Sommer-, Abend-, Sportpullover) und technischen Möglichkeiten auswählen

    • Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen, z.B. Strickmaschinen einrichten, Garne umspulen und bereitstellen

    • Schnitt und Muster auf eine Fertigungsvorlage (Patrone) zeichnen, die mit allen für die Fertigung erforderlichen Informationen versehen wird (z.B. Garnarten, Maschendichte, Maschenart, Bindung und Bindungselemente)

  • Stricktechniken auswählen und anwenden, z.B. verschiedene Strickmuster oder Anschlage-, Zu- und Abnahmetechniken

    • Fasereigenschaften beachten, z.B. Festigkeit, Drehung

    • Bahnen, Fully-Fashioned-Stücke oder Schläuche herstellen, z.B. in Deck-, Zopf-, Versatz-, Abspreng-, Noppen- und Jacquardmuster

    • Gestricke konfektionieren, z.B. Strickteile zusammennähen, Knopflöcher nähen, Knöpfe und sonstiges Zubehör annähen

    • Bündchen, Kragen, Blenden, Besätze anketteln (unsichtbares Verbinden der Maschen) bzw. annähen

    • fertige Modelle bügeln oder dämpfen

  • Muster- oder Prototypenfertigung

    • Einzelstücke in Passform (regulär) oder in Bahnen, die später zugeschnitten werden, stricken

  • Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Maschinen bedienen und instand halten

    • Arbeitsmittel auswählen

    • Maschinen einrichten, bedienen und warten, z.B. Mustereinrichtungen, Warenabzug, Fadenzuführung, Zusatzeinrichtungen

    • Störungen beheben

  • Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen

  • Kunden beraten

    • Kundenkontakte aufbauen und pflegen

    • Kundenwünsche ermitteln und umsetzen

  • Strickprodukte präsentieren und verkaufen

Verdienst/Einkommen

Aussagen zu den Verdienstmöglichkeiten bei dieser beruflichen Tätigkeit können nicht getroffen werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Textilgestalter/in im Handwerk - Stricken

Frühere Berufsbezeichnung

  • Stricker/Strickerin

    (Ausbildungsberuf von 1934 bis 2011)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Textilgestalter/in - Schwerpunkt Strickwaren

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Textile designer (m/f) (craft trades) - specialising in knitting

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Créateur/Créatrice de l’artisanat textile - spécialisation tricot

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Ausstellungs- und Verkaufsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Büroräumen

  • im Lagerräumen

  • in Werkhallen

Arbeitssituation

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken richten Strickmaschinen ein und überwachen sie. Sie erstellen am Computer oder mit Stift und Papier eigene Entwürfe oder setzen Kundenwünsche bzw. Entwürfe von Designern/Designerinnen um. Vorwiegend arbeiten sie in Werkstätten, wo es durch Maschinen laut ist und Faserstaub in der Luft liegt. Hitze entsteht durch Bügelmaschinen.

Sorgfältig und geschickt ziehen sie Garne in die Führungen von Strickmaschinen ein. Kreativ und mit Sinn für Ästhetik wählen sie Farben, Muster und Schnitte aus. Dabei ist ein gutes Auge unabdingbar. Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Maschinen erfordern handwerkliches Geschick und technisches Verständnis. Ihre Kunden beraten Textilgestalter/innen serviceorientiert, z.B. über Garne und Strickmuster.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Rund- und Flachstrickmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Knöpfe und sonstiges Zubehör an Strickwaren annähen, Einrichten und Warten von Strickautomaten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (in Werkstätten z.B. Strickmaschinen einrichten, bedienen und warten)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Arbeitsabläufe vorbereiten, planen und dokumentieren)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Textil- und Faserstaub beim Maschinenstricken)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (feuchtwarmes Klima bei der Arbeit mit Bügelmaschinen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Fäden vernähen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden/Auftraggeber über Garne, geeignete Schnitte, Strickmuster, Farbauswahl beraten)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Strickstoffe, gestrickte Bekleidungsstücke und Bekleidungsteile

Materialien, Hilfsmittel und Zubehör z.B.: Leinen-, Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Chemiefasergarne, Nähfaden, Maßbänder, Reinigungsmittel

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: handgeführte bzw. mechanische Flach- oder Rundstrickmaschinen, Nähmaschinen, Bügeleisen, Nadel, Scheren, Bürsten

Unterlagen, z.B.: Musterentwürfe, Musterpatronen

Arbeitsbereiche/Branchen

Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Stricken finden Beschäftigung

  • in Strickereibetrieben

  • in größeren Textil- und Bekleidungsunternehmen

Branchen im Einzelnen

  • Textilien

    • Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff, v.a. Betriebe des Textilgestalter-Handwerks, z.B. Strickereien

  • Bekleidung

    • Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff

  • Design, Gestaltung

    • Industrie-, Produkt- und Mode-Design, z.B. Modeateliers, Theaterwerkstätten

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Textilerzeugung, Bekleidungsdesign, Produktgestaltung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Textilgestaltermeister/in oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Textiltechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textildesign oder Textil-, Bekleidungstechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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