Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie Fertigungstechniken ausgewählt und festgelegt werden
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was bei der Auswahl von Materialien zu beachten ist
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was beim Erstellen von Zeichnungen und Schnitten zu beachten ist
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wie Entwürfe gestaltet und ausgearbeitet werden
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was beim Ausführen abschließender Arbeiten zu beachten ist
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Mängel und Schäden festzustellen und zu dokumentieren
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wie Gestaltungseffekte erzielt werden, z.B. durch das Ändern von Stichrichtung, Garnstärke und Garnspannung
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worauf es beim Anfertigen von Applikationen ankommt
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was beim Versäubern, Spannen, Glätten, Säumen und Abfüttern von Stickereien wichtig ist
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
Zusatzqualifikationen
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung die Zusatzqualifikation Paramentik erworben werden kann. Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu bilden.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb (alle Fachrichtungen):
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Textile Rohstoffe und Produkte
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Entwickeln, Gestalten und Präsentieren von Entwürfen
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Experimentelles Arbeiten
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen
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Anwenden von Fertigungstechniken
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Instandsetzen von Produkten
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Werkstoffe für ein textiles Erzeugnis auswählen
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Entwürfe anfertigen und Flächen gestalten
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Produkte nachstellen
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Produkte farbig gestalten
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2. Ausbildungsjahr:
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Produkteigenschaften modifizieren
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branchenspezifische Herstellungsverfahren anwenden
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Gestaltungselemente anlassbezogen einsetzen
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textile Produkte nach stilkundlichen Vorgaben entwickeln
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb (fachrichtungsspezifisch):
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Gestalten von Stickereien
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Anfertigen von Stickereien von Hand und mit handgeführten Maschinen
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Fertigstellen von Stickereien
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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modische textile Produkte entwickeln
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Kundenwünsche ermitteln und qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
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ein Sortiment unter betriebswirtschaftlichen Aspekten entwickeln
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einen vollständigen betrieblichen Auftrag realisieren
Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Derzeit liegen keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk - Fachrichtung Sticken
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Farben unterscheiden und auswählen, Entwürfe anfertigen, Stickböden zuschneiden, Stickmaschinen einrichten und überwachen, Handsticken, Produkte verkaufsfähig machen
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Umgebung: Textilstaub, Maschinenlärm, ggf. künstliche Beleuchtung in der Werkstatt
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Anforderungen:
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Sorgfalt, Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Umgehen mit feinen Garnen und Sticknadeln, beim Zuschneiden von Stickböden)
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Zeichnerische Befähigung und Kreativität (z.B. Umsetzen von Kundenwünschen, beim Anfertigen von Entwurfsskizzen und Musterzeichnungen)
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Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Auswahl von Farben)
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Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. bei Wartung und Reparatur von Betriebsmitteln)
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Kundenorientierung (z.B. beim Abklären von Kundenwünschen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Textilgestalter/innen im Handwerk der Fachrichtung Sticken werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Textilgestalter-Handwerks): Werkstätten, Lager- und Verkaufsräume, Büroräume
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Münchberg (Bayern):
Staatliches Berufliches
Schulzentrum
Münchberg-Ahornberg
Schützenstraße
30
95213
Münchberg
D
+49.9251.99070
+49.9251.990740
http://www.textilschule.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass