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Ausbildungsberuf
Bootsbauer/in - Technik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik bauen elektronische und andere technische Einrichtungen in Boote ein, reparieren und warten sie.

Die Ausbildung im Überblick

Bootsbauer/in der Fachrichtung Technik ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik finden Beschäftigung

  • auf Bootswerften

  • in handwerklichen Bootsbau- und Reparaturwerkstätten

  • in Zulieferbetrieben, die technische Bauteile und Einrichtungen für den Bootsbau herstellen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bootsbauer/in der Fachrichtung Technik.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es in den Ausbildungsbereichen Handwerk sowie Industrie und Handel insgesamt 33 Ausbildungsanfänger/innen. 64 Prozent der zukünftigen Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik verfügten über die Hochschulreife , 27 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Neun Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Für angehende Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik ist es notwendig, z.B. Flächen- und Rauminhaltsberechnungen durchführen sowie mit Maßen und Gewichten umgehen zu können.

Physik:

Kenntnisse physikalischer Sachverhalte, etwa der Wasserverdrängung oder Kraftübertragung, erleichtern Berechnungen und Überlegungen, die sowohl Sicherheit als auch Manövrierfähigkeit der Boote gewährleisten. Beispielsweise müssen Masseberechnungen erstellt werden.

Werken/Technik:

Technisches Werken sollte angehenden Bootsbauern und Bootsbauerinnen der Fachrichtung Technik zusagen, denn sie arbeiten handwerklich mit Werkzeugen, Kleinmaschinen und Materialien wie Metallen und Kunststoffen. Sie müssen genaue Skizzen und Pläne anfertigen bzw. danach arbeiten können. Bereits vorhandene Kenntnisse im technischen Zeichnen erleichtern den Einstieg in die Ausbildung.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Bootsbauer/in der Fachrichtung Technik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie Hölzer, Holzwerkstoffe, Kunststoffhalbzeuge sowie Eisen- und Nichteisenmetalle ausgewählt werden

  • Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen zu verschrauben und zu nieten

  • wie Luken und Fenster einzupassen, einzudichten und zu montieren sowie auf Funktion und Dichtigkeit zu prüfen sind

  • wie man Tank-, Rohr- und Schlauchleitungssysteme einbaut und auf Dichtigkeit prüft

  • Inspektionen von Anlagen und Systemen vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren

  • Bestandteile und Funktionen von elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen, Antriebs- und Vortriebsanlagen sowie hydraulischen und mechanischen Anlagen zu unterscheiden

  • wie man Wasseraufbereitungsanlagen zur Erwärmung, Filterung und Entsalzung montiert und wartet

  • wie der Aufbau, die Funktionen und Vernetzungen von bordelektrischen und bordelektronischen Systemen unterschieden werden

  • wie man Rigg- und Montagepläne liest und anwendet

  • wie technische Anlagen und Systeme ausgewintert werden und die Betriebsbereitschaft wiederhergestellt wird

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Technische Anlagen einbauen, Ver-, Entsorgungs- und Komfortsysteme einbauen und instand halten)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 24. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb (fachrichtungsübergreifend) und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Vorrichtungen

  • Bearbeiten, Verarbeiten und Lagern von Werkstoffen, Herstellen von Werkstücken

  • Herstellen von Verbindungen

  • Herstellen und Verarbeiten von Faserverbundwerkstoffen

  • Behandeln von Oberflächen

  • Herstellen von Vorrichtungen, Schablonen und Modellen

  • Einbauen von Ausrüstungsteilen im Bereich Deck und Aufbau

  • Setzen von Masten und Spieren

  • Einbauen von technischen Geräten, Anlagen und Systemen, Durchführen von Funktionsprüfungen

  • Anwenden von Dämm- und Isolierungstechniken sowie Maßnahmen zum Brandschutz

  • Instandhalten

  • Transportieren und Lagern

Ausbildung in der Berufsschule (fachrichtungsübergreifend) in folgenden Lernfeldern:

  • Beruf und Betrieb präsentieren und typische Produkte beschreiben

  • Bauteile manuell herstellen

  • Verbindungen und Baugruppen herstellen

  • Bauteile maschinell herstellen

  • Boote und Bootsteile transportieren und lagern

  • Faserverbundteile herstellen

  • Rumpfkonstruktionen auswählen

  • Deckskonstruktionen auswählen

  • Technische Anlagen einbauen

Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres

25. - 42. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb (fachrichtungsbezogen) und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Prüfen von technischen Anlagen und Systemen

  • Montieren und Warten von Ver- und Entsorgungseinrichtungen

  • Installieren und Warten von bordelektrischen und bordelektronischen Komponenten

  • Montieren und Warten von Energiespeichern, Nutzen von Energiequellen

  • Montieren und Warten von mechanischen und hydraulischen Systemen sowie von Ausrüstungen

  • Montieren und Warten von antriebs- und vortriebstechnischen Anlagen

  • Ausrüsten, Montieren, Warten und Trimmen von Riggsystemen

  • Montieren und Warten von technischen Bordeinrichtungen

  • Ein- und Auswintern von technischen Anlagen und Systemen

Ausbildung in der Berufsschule (fachrichtungsbezogen) in folgenden Lernfeldern:

  • Antriebs-, Vortriebs- und Ruderanlagen einbauen

  • Elektrische und Elektronische Bordsysteme einbauen und instand halten

  • Ver-, Entsorgungs- und Komfortsysteme einbauen und instand halten

  • Boote mit Riggsystemen ausrüsten und instand halten

  • Antriebs-, Vortriebs- und Ruderanlagen instand halten

Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 835 bis € 1.060

2. Ausbildungsjahr: € 925 bis € 1.111

3. Ausbildungsjahr: € 1.000 bis € 1.170

4. Ausbildungsjahr: € 1.060 bis € 1.241

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Im Bereich Handwerk liegen derzeit keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Bootsbauer/Bootsbauerin - Fachrichtung Technik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Maschinen, Wellen und Ruderanlagen einbauen und montieren, bordelektrische bzw. bordelektronische Komponenten wie Datenleitungen installieren und warten

  • Umgebung: Maschinenlärm in Werkstätten und Werkhallen, Witterungseinflüsse im Freien (z.B. auf dem Wasser)

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Handschuhe)

  • Arbeitszeit: ggf. saisonbedingte Arbeitsspitzen

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Bedienen von handgeführten Maschinen oder beim Montieren von Bootsbauteilen)

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. Heben und Tragen von z.B. schweren Motorenteilen oder Komponenten von Ankereinrichtungen)

    • Sorgfalt (z.B. Einhalten von Maßen und Toleranzen beim Herstellen von Einzelbauteilen)

    • Umsicht und Schwindelfreiheit (z.B. bei der Arbeit auf Gerüsten)

    • Teamfähigkeit (z.B. beim Ausrüsten, Montieren, Warten und Trimmen von Riggsystemen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Bootswerften bzw. Bootsbaubetriebe): Produktionshallen, Werkstätten, im Freien bei Montage- oder Instandhaltungsarbeiten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in Lübeck-Travemünde (Schleswig-Holstein): Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck Wiekstraße 5 23570 Lübeck-Travemünde D +49.4502.887400 +49.4502.887407 http://www.bs-hwk-luebeck.de service@bs-hwk-luebeck.de

  • für die Länder Bremen und Niedersachsen in Wesermarsch (Niedersachsen): Berufsbildende Schulen für den Landkreis Wesermarsch Gerd-Köster-Str. 4 26919 Brake D +49.4401.9220 +49.4401.927100 https://www.bbs-wesermarsch.de/ info@bbs-wesermarsch.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik montieren und warten technische und elektronische Einrichtungen von Motor- und Segeljachten, aber auch kleineren Fischkuttern, Barkassen und anderen Nutzfahrzeugen der Binnen- und Seeschifffahrt. Von Spannungsquellen und Energiespeichern über die Bordelektronik und -elektrik bis hin zu Kabeln, Leitungen, Pumpen, Motoren oder Generatoren sind dies alle Arten von technischen Systemen und Anlagen. Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik prüfen diese, stellen Störungsursachen fest und beheben sie. Sie installieren nach gesetzlichen Vorschriften und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beispielsweise Feuerlöschsysteme, Kühlaggregate oder Ankereinrichtungen. Wenn sie Boote ein- und auswintern, beurteilen sie den Zustand der Bordtechnik, ergreifen Maßnahmen zum Korrosions- oder Frostschutz bzw. stellen im Frühjahr die Betriebsbereitschaft und alle Funktionen der Systeme wie z.B. des Antriebs wieder her.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik bauen elektronische und andere technische Einrichtungen in Boote ein, reparieren und warten sie.

Versorgungstechnik und Bordelektronik

Für jeden Zweck gibt es das passende Wasserfahrzeug: Sportboote, Motorboote, Segeljachten, Fischereiboote, Arbeitsboote, Behördenfahrzeuge z.B. der Wasserschutzpolizei, Rettungsboote oder Marinefahrzeuge. Viele sind mit technischen Komponenten wie Bordelektronik, Versorgungssystemen oder Generatoren und Motoren ausgestattet.

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik befassen sich hauptsächlich mit dem Einbau, der Reparatur und Wartung der Bestandteile technischer Anlagen und Systeme. Dies sind Antriebs- und Vortriebsanlagen, hydraulische oder mechanische Anlagen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bordelektrische und bordelektronische Komponenten sowie Energiespeicher, Windenausrüstungen, Motoren, Sicherheitseinrichtungen, Heizungsanlagen oder Feuerlöschsysteme. Diese installieren sie mit den geeigneten Werkzeugen und Maschinen. Sie warten und prüfen technische Einrichtungen, stellen Störungsursachen fest und beheben sie. Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik sorgen somit dafür, dass die Energieversorgung, Trinkwasser- und Abwassersystem, Heizungsanlagen, Kühlaggregate, Navigationseinrichtungen und Antriebsaggregate an Bord einwandfrei funktionieren.

Bei Wartungs- oder Installationsarbeiten richten sie sich nach Kabellaufplänen, Herstellerangaben und auch Vorgaben von Konstrukteuren und Eignern. Strikt befolgen sie die Sicherheitsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften z.B. zur Installation von Gasanlagen.

Wenn sie Aggregate zusammenbauen, sind sie in Werkshallen tätig oder auch im Freien, etwa in Außenanlagen von Werften und in Docks.

Winterdienst für Bordtechnik

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik rüsten nicht nur neue Boote technisch aus, sie bauen auch Boote und Jachten um und führen Wartungs- sowie Instandsetzungsarbeiten aus. Neben kurzfristig notwendigen Reparaturen sind sie vor allem außerhalb der Saison, d.h. in den Wintermonaten, mit Pflege- und regelmäßigen Wartungsarbeiten beschäftigt. Außerdem sorgen sie für den Winterservice von Booten: Sie überprüfen die technischen Anlagen und dokumentieren deren Zustand. Zur Ein- und Auswinterung erstellen sie Servicepläne, beheben mögliche Mängel und wintern beispielsweise Heizungs- und Klimaanlagen, Pumpensysteme oder Tankanlagen korrosions- und frostsicher ein. Im Frühjahr stellen sie die Betriebsbereitschaft wieder her und prüfen alle Funktionen, bevor ein Wasserfahrzeug wieder in den regulären Betrieb geht.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeitsabläufe planen und dokumentieren

  • technische Unterlagen anwenden

  • Maschinen, Wellen und Ruderanlagen einbauen und montieren

  • Masten und Spieren ausrüsten, Riggsysteme montieren, trimmen und warten

  • Ver- und Entsorgungseinrichtungen montieren, z.B. zur Trinkwasserversorgung

  • Schalt- und Installationspläne für bordtypische Netzsysteme erstellen

  • bordelektrische bzw. bordelektronische Komponenten wie Datenleitungen installieren und warten

  • Löten, Schweißen, Nähte verputzen, Lackierungsarbeiten durchführen

  • Instandsetzungs- und Überholungsarbeiten ausführen

  • technische Anlagen bzw. Systeme prüfen und bei Störungen Fehlerursachen feststellen und beheben, Schäden an technischen Einrichtungen reparieren

  • Einzelbauteile nach technischen Vorgaben herstellen

  • Boote transportieren und lagern

  • technische Anlagen und Systeme ein- und auswintern, z.B. Tankanlagen korrosions- und frostsicher einwintern

  • Kunden beraten und informieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,72 bis € 20,22

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Bootsbauer/in - Technik

Frühere Berufsbezeichnung

  • Bootsbauer/Bootsbauerin (ohne Fachrichtungen)

    (Ausbildungsberuf von 1934 bis 2011)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Bootbauer/in

  • Bootsfachwart/in

Österreich

  • Bootbauer/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Boat builder (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Technicien/Technicienne de constructions et de réparations navales

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und Werkhallen

  • an Bord von Wasserfahrzeugen (im Trockendock oder zu Wasser)

Arbeitssituation

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik bauen elektronische und andere technische Einrichtungen in Boote mithilfe von technischen Geräten und Maschinen wie Löt- und Schweißgeräten ein. Von Hand schließen sie z.B. Radargeräte an. Um sich vor Verletzungen zu schützen, tragen sie Schutzkleidung, etwa Sicherheitsschuhe und Gehörschutz. Die meiste Zeit halten sie sich in Werk- und Montagehallen auf, in denen es durch Maschinen laut ist, Schweißrauch sowie Leim- und Lackgerüche in der Luft liegen. Sie kommen mit Chemikalien in Kontakt. Bei der Arbeit im Freien sind sie in und am Wasser der Witterung ausgesetzt. Saisonbedingt, z.B. am Anfang oder Ende der Sommersaison, kann Mehrarbeit und Arbeit am Wochenende anfallen.

Beim Bedienen von handgeführten Maschinen oder Montieren von Bootsbauteilen müssen Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik geschickt arbeiten und eine gutes Auge besitzen. Um etwa die erlaubten Maße und Toleranzen beim Herstellen von Einzelbauteilen nicht zu überschreiten, ist eine sorgfältige und exakte Arbeitsweise erforderlich. Die Arbeit ist körperlich anstrengend, wenn z.B. schwere Motorenteile oder Ankereinrichtungen gehoben und getragen werden müssen. Da zahlreiche Arbeiten im Bootsbau nur gemeinsam erledigt werden können, ist Teamfähigkeit gefragt. Beim Arbeiten auf Gerüsten sind Umsicht, Bewegungskoordination und Schwindelfreiheit wichtig.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. Herstellen und Verarbeiten von Faserverbundstoffen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Hebezeuge, Akkuschrauber, Messgeräte, Löt- und Schweißgeräte)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Atemschutz)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit im Freien (z.B. in Außenanlagen von Werften und in Docks)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schweißrauch, Gerüche von Farben und Lacken)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. bei Arbeiten im Freien)

  • Arbeit im/am Wasser (z.B. Reparaturarbeiten auf im Wasser liegenden Booten ausführen)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei großen Booten auf Arbeitsgerüsten)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Klebstoffe, Lacke, Farben und Imprägniermittel)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten auf Arbeitsgerüsten)

  • schweres Heben und Tragen (z.B. Montieren und Warten von Riggsystemen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. teure Boote reparieren)

  • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. Ausrüsten, Montieren, Warten und Trimmen von Riggsystemen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Wasserfahrzeuge, z.B.: Motor- und Segeljachten, Fischkutter, Barkassen

Komponenten und technische Systeme, z.B.: Motorenkomponenten, Propeller und Schiffsschrauben, Generatoren, Ankeranlagen, Lüftungsanlagen, Spiere, Riggsysteme, elektrische Leitungen, Solarzellen, hydraulische Systeme, bordelektrische Systeme

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Metall, Holz, Kunststoffe, Lacke, Farben, Faserverbundstoffe, Klebstoffe, Imprägniermittel

Maschinen und Geräte, z.B.: Hobelmaschinen, Biegemaschinen, Bohrmaschinen, Löt- und Schweißgeräte, Akkuschrauber

Werkzeuge und Hilfsmittel, z.B.: Handwerkzeuge, Hebezeuge, Seilwinden

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen und Pläne, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik finden Beschäftigung

  • auf Bootswerften

  • in handwerklichen Bootsbau- und Reparaturwerkstätten

  • in Zulieferbetrieben, die technische Bauteile und Einrichtungen für den Bootsbau herstellen

Branchen im Einzelnen

  • Schiffe, Boote

    • Boots- und Yachtbau, z.B. Bootswerften, handwerkliche Bootsbau- und Reparaturwerkstätten sowie entsprechende Zulieferbetriebe

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Bootsbau, Holz-, Kunststoffbearbeitung, Informationstechnik und Mechatronik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Boots- und Schiffbau einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Bootsbauer/innen der Fachrichtung Technik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Bootsbauermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Schiffbau, Meerestechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Boots- und Schiffbau

3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Für die Herstellung von Prototypen und Bauteilen für Bootsbau, Schifffahrt und maritime Industrie ist die Technik des 3-D-Drucks bereits im Einsatz. Es wird nun auch nach Möglichkeiten geforscht, ganze Boots- bzw. Schiffskörper im 3-D-Druckverfahren herzustellen. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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