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Ausbildungsberuf
Techn. Produktdesigner/in - Produktgestaltung u. -konstrukt.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion sind an der Entwicklung technischer Produkte und am Design von Gebrauchsgegenständen beteiligt. Sie erstellen dreidimensionale Datenmodelle und technische Dokumentationen für Bauteile und Baugruppen.

Die Ausbildung im Überblick

Technische/r Produktdesigner/in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion finden Beschäftigung

  • in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen insbesondere von Industrieunternehmen, z.B. des Fahrzeug-, Flugzeug-, Möbel- und Innenausbaus, der Medizintechnik, der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie

  • in Konstruktionsbüros und bei Industriedienstleistern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Technische/r Produktdesigner/in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 324 Ausbildungsanfänger/innen. 65 Prozent der zukünftigen Technischen Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion verfügten über die Hochschulreife , 29 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Vier Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss , ein Prozent konnte keinen Hauptschulabschluss vorweisen.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Wird eine neue Produktkomponente geplant, berechnen angehende Technische Produktdesigner/innen Längen und Flächen, Volumen und Masse sowie den Schwerpunkt des Produkts. Dazu müssen sie mathematische Kenntnisse besitzen und geometrische Gesetzmäßigkeiten beherrschen.

Werken/Technik:

Bevor ein neues Produkt hergestellt werden kann, müssen z.B. dreidimensionale Ansichten des Bau- oder Einzelteils, Skizzen, Entwürfe und Konstruktionsunterlagen angefertigt werden. Methoden und Fertigkeiten im Bereich technisches Zeichnen sind deshalb in der Ausbildung gefragt.

Physik:

Technische Produktdesigner/innen gestalten Baugruppen und Einzelteile von Gebrauchsgegenständen. Um abzuschätzen, ob bestimmte Materialien oder Konstruktionsmerkmale den Anforderungen an das Produkt (z.B. im Hinblick auf elektrotechnische Sicherheit) genügen, sind Physikkenntnisse erforderlich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Technische/r Produktdesigner/in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie technische Dokumente erstellt werden und wie man sie anwendet

  • wie rechnergestützt konstruiert wird

  • Werkstoffe sowie Fertigungsverfahren und Montagetechniken zu unterscheiden, Werk- und Hilfsstoffe zu beurteilen

  • wie Berechnungen ausgeführt werden

  • wie man Bauteile und Produkte plant und konzipiert und vom Entwerfen bis zum Ausarbeiten und Berechnen entwickelt

  • welche Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken ausgewählt werden müssen

  • wie man Simulationen ausführt

  • wie man Objekte gestaltet, entwirft und konstruiert

  • wie man mit Freiformflächen konstruiert

  • wie Simulationen und Präsentationen erstellt werden

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Technische Systeme analysieren und erfassen, Bauteile und Baugruppen nach Vorgabe computerunterstützt erstellen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 3. Ausbildungshalbjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Einfache Bauteile und Baugruppen darstellen

  • Technische Dokumente erstellen

  • Bauteile werkstoff-, fertigungs- und montagegerecht gestalten und erstellen

  • Konstruktionsprozess umsetzen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Technische Systeme analysieren und erfassen

    • Bauteile und Baugruppen nach Vorgabe computerunterstützt erstellen

    • Auswirkungen ausgewählter Fertigungsverfahren und Werkstoffe auf die Bauteilkonstruktion berücksichtigen

    • Aufträge kundenorientiert ausführen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Bauteile aus metallischen Werkstoffen unter Berücksichtigung von Umformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln

    • Bauteile aus Kunststoffen unter Berücksichtigung von Ur- und Umformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln

    • Bauteile unter Berücksichtigung von trennenden Fertigungsverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln

    • Bauteile aus metallischen Werkstoffen unter Berücksichtigung von Urformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln

Teil 1 der Abschlussprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres

4. - 7. Ausbildungshalbjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren

  • Produkte entwerfen, gestalten und konstruieren

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 3. Ausbildungsjahr:

    • 3-D-Datensätze von Baugruppen unter Berücksichtigung von Fügeverfahren und Montagetechniken erstellen und modifizieren

    • 3-D-Datensätze von Bauteilen nach Designvorgaben erstellen und modifizieren

    • 3-D-Datensätze von Baugruppen unter Verwendung von Normteilen sowie Kaufteilen erstellen und modifizieren

  • 4. Ausbildungsjahr:

    • 3-D-Datensätze von komplex aufgebauten Baugruppen aus Designideen erstellen und modifizieren

    • Produktentwicklung kundenorientiert ausführen

Teil 2 der Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 981 bis € 1.154

2. Ausbildungsjahr: € 1.029 bis € 1.187

3. Ausbildungsjahr: € 1.102 bis € 1.261

4. Ausbildungsjahr: € 1.177 bis € 1.330

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin - Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Entwurfszeichnungen erstellen, Einzelteile und Baugruppen an CAD-Anlagen entwickeln

  • Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen

  • Anforderungen:

    • Zeichnerische Befähigung (z.B. beim technisch korrekten Darstellen von Produkten)

    • Technisches Verständnis (z.B. Kenntnis der grundsätzlichen Herstellungsverfahren von Produkten)

    • Sorgfalt (z.B. beim Anfertigen präziser und normgerechter Zeichnungen)

    • Räumliches Vorstellungsvermögen und rechnerische Fähigkeiten (z.B. beim räumlichen Darstellen von Bauteilen, beim Errechnen von Materialeigenschaft und Belastbarkeit)

    • Kundenorientierung (z.B. beim Umsetzen der Kundenwünsche)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Industriebetriebe, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleister): Büroräume, Werkstätten, Designlabors, technische Versuchslaboratorien, Besprechungsräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in Chemnitz (Sachsen): Richard-Hartmann-Schule - Berufliche Schulzentrum für Technik III Annaberger Straße 186 09120 Chemnitz D +49.371.4884900 +49.371.4884999 https://www.rhs-chemnitz.de/ info@rhs-chemnitz.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion entwerfen und konstruieren Bauteile, Baugruppen oder Produkte nach Kundenwunsch. Dabei greifen sie ggf. auf bereits bestehende Modelle und Lösungen zurück, optimieren diese und passen sie neuen Anforderungen an. Für die Erstellung von 3-D-Datenmodellen nutzen sie v.a. CAD-Systeme. Ihre Konstruktionen bereiten sie für unterschiedliche Zwecke auf, z.B. durch Schnittbilder und Detail-Ausarbeitungen. Sie wählen Werkstoffe, Normteile sowie Fertigungs- und Montagetechniken aus und beachten dabei Kostenaspekte sowie technische und gestalterische Anforderungen. Zudem erstellen sie die technische Dokumentation.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion sind an der Entwicklung technischer Produkte und am Design von Gebrauchsgegenständen beteiligt. Sie erstellen dreidimensionale Datenmodelle und technische Dokumentationen für Bauteile und Baugruppen.

Von der Planung zum (virtuellen) Produkt

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion begleiten die Entwicklung eines Produkts von der Konzeption über die Umsetzung bis hin zur Erstellung von Datensätzen, vom Prototyp bis zur Freigabe der von ihnen gestalteten Modelle für die Serienfertigung. Ihre Aufgabe ist es, die komplexen Designvorgaben von Ingenieuren und Ingenieurinnen mithilfe von 3-D-CAD-Systemen in dreidimensionale Konstruktionen umzusetzen. Detailkonstruktionen mit den entsprechenden Begleitunterlagen führen sie häufig selbstständig durch.

Sie erstellen ggf. zunächst Freihandskizzen, beschaffen und konvertieren schon vorhandene Daten, berechnen Längen, Flächen, Winkel, Volumen sowie Massen und bringen die Ergebnisse in die Konstruktion ein. Beim 3-D-Modell ergänzen sie Bemaßungen und weitere Angaben, wie etwa Form- und Lagetoleranzen. Auch kennen sie die Eigenschaften der eingesetzten Werk- und Hilfsstoffe und wählen Halbzeuge, Normteile und Bauteile nach konstruktiven und wirtschaftlichen Kriterien aus. Einzelne Bauteile oder das gesamte Produktmodell werden z.T. im Additiven Fertigungsverfahren (3-D-Druck) hergestellt.

Mit speziellen Produktmodellen führen sie Simulationen und Tests durch, mit denen sie das Verhalten von Bauteilen und Baugruppen und so die Praktikabilität der Entwürfe prüfen. Auf diese Weise ermitteln sie beispielsweise, wie sich ein Material im Dauergebrauch oder unter verschiedenen äußeren Einflüssen verändert. Wenn Testläufe und Simulationen nicht zufriedenstellend verlaufen, modifizieren sie in Absprache mit der Entwicklungsabteilung ihre Entwürfe.

Angaben für die Fertigung

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion leiten aus ihren 3-D-Modellen fertigungsgerechte Zeichnungen ab. Mit unterschiedlichen Schnittdarstellungen stellen sie z.B. Elemente, die sich normalerweise innerhalb eines Bauteils befinden, sichtbar dar. Auch fertigen sie Explosionszeichnungen von Baugruppen mit ihren Einzelteilen an, um für die Montage den Aufbau der Baugruppen verständlich zu machen.

Werden auf einer Zeichnung zwei oder mehrere Teile dargestellt, ordnen Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion anhand einer Stückliste Menge, Bezeichnung, Norm, Material und Fertigungsstufe zu jedem Einzelteil zu.

Wirtschaftlichkeit und Qualität im Blick

Bei ihren Konstruktionen berücksichtigen Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion die vielfältigen an ein Produkt gestellten Anforderungen, z.B. auch hinsichtlich Design und Formgebung. Ebenso behalten sie den Kostenaspekt stets im Auge. Dies kann bedeuten, dass sie etwa bewährte Modelle optimieren, bereits vorhandene Entwürfe wirtschaftlicher gestalten und so für eine Reduzierung der Projektierungs-, Fertigungs- oder Montagekosten sorgen.

Ergänzend zum 3-D-Datensatz erstellen sie technische Dokumentationen und veranschaulichen Daten durch Tabellen, Diagramme und Präsentationen. Auch die fachgerechte Archivierung der Datensätze kann zu ihren Aufgaben gehören.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Entwurfszeichnungen und Skizzen erstellen

  • Produkte, Einzelteile, Baugruppen in allen Details mit 3-D-CAD-Systemen funktions- und montagegerecht entwickeln, konstruieren, gestalten und darstellen, dabei geeignete Werkstoffe, Halbzeuge und Normteile auswählen sowie Designvorgaben und Kundenwünsche berücksichtigen

  • Objekte auch mit Freiformflächen konstruieren

  • alle notwendigen Berechnungen durchführen, Bemaßungen anbringen

  • wirtschaftliche und qualitätssichernde Aspekte bei den Arbeiten einbeziehen

  • Bauteile und Baugruppen mit Computersimulationen und speziellen Tests prüfen, ggf. Anpassungen und Korrekturen an den Konstruktionen vornehmen

  • technische Dokumentationen erstellen

  • Fertigungsunterlagen, Stücklisten, Normlisten erstellen, technische Daten pflegen und verwalten

  • Vorgehen mit den beteiligten Betriebsabteilungen, z.B. Entwicklung und Produktion, koordinieren

  • Arbeitsergebnisse präsentieren

  • den Produktionsprozess bis hin zum fertigen Produkt begleiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.219 bis € 3.537

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techn. Produktdesigner/in - Produktgestaltung u. -konstrukt.

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin (ohne Fachrichtungen)

    (Ausbildungsberuf von 2005 bis 2011)

  • Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin Fachrichtung Holztechnik

    (Ausbildungsberuf von 1937 bis 2011)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Mikrozeichner/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Technical product designer (m/f) - specialising in product design and construction

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Concepteur/Conceptrice technique de produit - spécialisation conception et construction de produit

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Designlabor oder im technischen Versuchslabor

  • in Besprechungsräumen

Arbeitssituation

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion designen, entwickeln und simulieren Produkte vorwiegend im Büro am Computer mithilfe von CAD-Programmen. Ihre Aufgaben erledigen sie eigenständig, bei großen Projekten auch im Team. Sie stehen in engem Kontakt mit Fachkräften aus anderen am Projekt beteiligten Abteilungen.

Bei der Konstruktion benötigen sie zeichnerisches Talent, Kreativität, räumliches Vorstellungsvermögen und technisches Verständnis. Sie arbeiten äußerst präzise und sorgfältig, da selbst kleinste Abweichungen von den Normen große wirtschaftliche und produktionstechnische Auswirkungen haben können. Beim Ausarbeiten der Konstruktionszeichnungen berücksichtigen sie die Wünsche der Auftraggeber sowie technische Regelwerke und gesetzliche Vorgaben.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Bildschirmarbeit (z.B. Fertigungszeichnungen mithilfe von 3-D-CAD-Programmen erstellen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Ateliers/Studios

  • Arbeit im Labor (im Design- und technischen Versuchslabor)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. technische Regelwerke sowie Norm- und Tabellenbücher)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Entwürfe, Datenmodelle, Konstruktionsunterlagen, technische Dokumentationen

Maschinen und Anlagen, z.B.: Plotter, Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck)

Software, z.B.: 3-D-CAD-Systeme, Darstellungsprogramme

Zeichengeräte und -material, z.B.: Zirkel, Papier

Unterlagen, z.B.: Regelwerke, Norm- und Tabellenbücher

Arbeitsbereiche/Branchen

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion finden Beschäftigung

  • in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen insbesondere von Industrieunternehmen, z.B. des Fahrzeug-, Flugzeug-, Möbel- und Innenausbaus, der Medizintechnik, der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie

  • in Konstruktionsbüros und bei Industriedienstleistern

Branchen im Einzelnen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, z.B. in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen der Automobilindustrie

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau, z.B. in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen der Luftfahrtindustrie

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von medizintechnischen Apparaten und Materialien a. n. g., z.B. bei Herstellern von Endoskopen

  • Möbel

    • Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln, z.B. in der Konstruktionsabteilung von Möbelproduzenten

    • Herstellung von sonstigen Möbeln

  • Papierverarbeitung, Verpackungsmittelherstellung

    • Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Sonstige Ingenieurbüros

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign

  • Sonstige Konsumgüter

    • Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g.

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, Produktgestaltung).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Design einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik oder die Prüfung als Technische/r Fachwirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Produkt- und Industriedesign oder Produktentwicklung).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Design

Für die Herstellung von Prototypen ist die Technik der Additiven Fertigung (3-D-Druck) bereits im Einsatz, nun erobert sie zunehmend auch das Design. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Mit dieser Methode werden bereits individuelle Designerstücke wie Möbel, Lampen oder auch Schmuck nach Kundenwunsch hergestellt, die mit den herkömmlichen Herstellungsverfahren nicht oder nur sehr aufwändig produziert werden könnten. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Designer/innen mit der neuen Technik vertraut machen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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