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Ausbildungsberuf
Innenarchitektur (grundständig)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Das Studium im Überblick

Das grundständige Studienfach Innenarchitektur vermittelt wissenschaftliches und praktisches Grundlagenwissen in Baukonstruktion, Bauphysik und Innenausbau sowie in Entwurf und Gestaltung und führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Zur selbstständigen Tätigkeit als Innenarchitekt/in sind i.d.R. ein Masterabschluss und eine Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes erforderlich.

Innenarchitektur kann man auch im Rahmen von dualen Studiengängen studieren.

Studiengangsbezeichnungen

Beispiele

  • Innenarchitektur (Bachelor)

  • Innenarchitektur - Raum Inszenierung Design (Bachelor)

  • Interior Design (Bachelor)

  • Raumstrategien/Interior Design (Bachelor)

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für das Studium

  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen : die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife

  • an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife

    oder

  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

Informationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.

Bei dualen Studiengängen wird i.d.R. ein Ausbildungs-, Praktikums- oder Arbeitsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen (sog. Praxispartner) vorausgesetzt.

Gegebenenfalls ist ein Vorpraktikum nachzuweisen. Darüber hinaus ist ggf. eine künstlerisch-gestalterische Mappe vorzulegen (beispielsweise mit Zeichnungen, Skizzen, Grafiken, Fotos, Modellen, Collagen).

Auswahlverfahren

Gegebenenfalls führen die Hochschulen Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen zum Nachweis der künstlerischen Eignung durch. Teilweise werden auch Arbeitsproben verlangt.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:

Kunst:

Vertiefte Kenntnisse in der Kunstgeschichte sind für das Studium von Vorteil. Im Freihandzeichnen und Gestalten geschult zu sein, ist außerdem wichtig für Entwürfe von Räumen, Objekten und Einrichtungen.

Mathematik:

Solides mathematisches Schulwissen ist eine gute Basis für das Studienfach. In der Innenarchitektur ist insbesondere die darstellende Geometrie für den technischen Teil des Studiums sehr hilfreich.

Informatik:

Bereits vorhandenes IT-Wissen ist sinnvoll, wenn im Studium branchenspezifische Computeranwendungen vermittelt werden. Grundsätzlich sollte man mit gängigen Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen sowie mit dem Internet umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Seminararbeiten nötig.

Englisch:

Fachliteratur steht häufig nur in englischer Sprache zur Verfügung. Die Studierenden müssen sie lesen und verstehen können. Sie sollten auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen.

Ausbildung

Studieninhalte

Pflichtmodule (beispielhaft):

  • Baukonstruktion

  • Bauphysik

  • Corporate Architecture

  • Darstellung und Gestaltung

  • Designtheorie - Elemente des Innenraums

  • Gebäudelehre

  • Grundlagen der Möbelgestaltung

  • Grundlagen des Lichts

  • Innenausbau

  • Inszenierung

  • Prinzipien des Konstruierens, Baustoffe, Mensch und Umwelt

  • Raum

Wahlpflichtmodule (beispielhaft):

  • Darstellungstechniken

  • Fotografie

  • Grafik-Design

  • Lichtgestaltung

  • Modellbau

Praktische Studieninhalte:

Je nach Hochschule Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. in Planungs- oder Ingenieurbüros oder einem Bauunternehmen)

Zusatzqualifikationen

Der Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen bereits während des Studiums ist sinnvoll und für einen erfolgreichen Berufseinstieg von Vorteil (z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, IT oder Rhetorik) - ebenso wie passende Wahlmodule (z.B. zum Thema Lichtgestaltung) und einschlägige Praktika (z.B. in Planungs- oder Ingenieurbüros oder einem Bauunternehmen).

Angebote zum Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen finden sich bei den Career Centern der Hochschulen (siehe Kontaktdaten der jeweiligen Hochschule):

Hochschulen in Deutschland - Hochschulsuche des Hochschulkompass

Vergütung während des Studiums

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.

Für Praxisphasen - beispielsweise während eines Praktikums in einem Unternehmen - kann eine Entlohnung vereinbart werden.

Die Vergütung während eines dualen Studiums variiert je nach Ausbildungsmodell und Unternehmen.

Studienkosten

Studienkosten

  • Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studierendenwerk, die verfasste Studierendenschaft, Semesterticket)

  • ggf. Studiengebühren

  • Gebühren für "Langzeitstudierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens

  • Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Fachliteratur, Exkursionen

  • Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)

Förderungsmöglichkeiten

Studiendauer

Regelstudiendauer: 6-8 Semester

Durchschnittliche tatsächliche Studiendauer: 7,3 Semester

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht - Statistik der Prüfungen an deutschen Hochschulen - Prüfungsjahr 2022

Studiendauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Regelstudiendauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen festgelegt.

Verkürzung:

Auf das Studium können Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen erbracht wurden, bei Gleichwertigkeit angerechnet werden. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden (z.B. im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung), können bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden und somit zu einer Verkürzung der Studiendauer führen.

Verlängerung:

Die Regelstudienzeit kann aus studienorganisatorischen Gründen (z.B. bei dualen Studiengängen) verlängert werden. Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachteilsausgleich, der auch eine individuelle Verlängerung der Studienzeit beinhalten kann.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen

je nach Studiengang

  • Bachelor of Arts (B.A.)

  • Bachelor of Engineering (B.Eng.)

Studiensituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

  • Lehrveranstaltungen: während des Semesters in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen; ggf. zu Hause an Online-Lehrveranstaltungen teilnehmen

  • Praktische Übungen: z.B. in Werkstätten Modelle bauen und deren Schattenwurf in Lichtlabors testen; in Computerräumen Entwürfe mit CAD-Programmen digitalisieren

  • Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)

  • Organisation: das Studium im Rahmen des vorgegebenen Studienaufbaus eigenverantwortlich planen, vorgegebene Abgabetermine und Studienzeiten einhalten, Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen (Selbstdisziplin und Organisationstalent erforderlich)

  • Berufsvorbereitung: ggf. Praktika absolvieren (z.B. in Planungs- oder Ingenieurbüros oder einem Bauunternehmen), Berufseinstieg vorbereiten

Lernorte

Das Studium findet an Kunsthochschulen und Fachhochschulen statt.

Lernorte sind

  • an der Hochschule : Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliotheken, Lichtlabors, Computerräume, Werkstätten

  • zu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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