Zugang zur Tätigkeit
Für den Zugang zur Tätigkeit wird laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) die persönliche und fachliche Eignung vorausgesetzt. Zur fachlichen Eignung gehört der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, die in der Regel nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen werden.
Sonstige Zugangsbedingungen
Auszubildende ausbilden darf gemäß Berufsbildungsgesetz nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung setzt sich zusammen aus beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen. Der Nachweis der beruflichen Kenntnisse erfolgt durch
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eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis
oder
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eine anerkannte Prüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung mit anschließender Berufspraxis
oder
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einen Abschluss eines Hochschulstudiums mit anschließender Berufspraxis
Die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen.
Wer vor dem 1. August 2009 erfolgreich und ohne Beanstandung ausgebildet hat, muss auch weiterhin kein Zeugnis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vorlegen.
Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.
Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung liegen derzeit nicht vor.
Für die spätere Ausübung der Tätigkeit als Ausbilder/in für Anerkannte Ausbildungsberufe ist nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) die fachliche und persönliche Eignung nachzuweisen.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgendem Bereich bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Pädagogik/Didaktik:
In der Weiterbildungsprüfung ist u.a. eine Ausbildungseinheit praktisch durchzuführen. Dafür benötigen die angehenden Ausbilder/innen eingehende didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten.
Um im späteren Berufsalltag Lernprozesse optimal gestalten und Auszubildende im Betrieb unterweisen und beurteilen zu können, sind fundierte pädagogische und didaktische Kenntnisse unerlässlich.