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Ausbildungsberuf
Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe führen den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse durch. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.

Die Weiterbildung im Überblick

Ausbilder/in für Anerkannte Ausbildungsberufe ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe finden Beschäftigung in Betrieben aller Branchen sowie im öffentlichen Dienst.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Für den Zugang zur Tätigkeit wird laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) die persönliche und fachliche Eignung vorausgesetzt. Zur fachlichen Eignung gehört der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, die in der Regel nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen werden.

Sonstige Zugangsbedingungen

Auszubildende ausbilden darf gemäß Berufsbildungsgesetz nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung setzt sich zusammen aus beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen. Der Nachweis der beruflichen Kenntnisse erfolgt durch

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis

    oder

  • eine anerkannte Prüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung mit anschließender Berufspraxis

    oder

  • einen Abschluss eines Hochschulstudiums mit anschließender Berufspraxis

Die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen.

Wer vor dem 1. August 2009 erfolgreich und ohne Beanstandung ausgebildet hat, muss auch weiterhin kein Zeugnis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vorlegen.

Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung liegen derzeit nicht vor.

Für die spätere Ausübung der Tätigkeit als Ausbilder/in für Anerkannte Ausbildungsberufe ist nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) die fachliche und persönliche Eignung nachzuweisen.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgendem Bereich bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Pädagogik/Didaktik:

In der Weiterbildungsprüfung ist u.a. eine Ausbildungseinheit praktisch durchzuführen. Dafür benötigen die angehenden Ausbilder/innen eingehende didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten.

Um im späteren Berufsalltag Lernprozesse optimal gestalten und Auszubildende im Betrieb unterweisen und beurteilen zu können, sind fundierte pädagogische und didaktische Kenntnisse unerlässlich.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • an den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs mitwirken

  • Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen

  • prüfen, ob Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden können (Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung)

  • im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmen

Ausbildung vorbereiten, bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

  • auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen

  • den Kooperationsbedarf ermitteln und sich mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule , abstimmen

  • Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwenden

Ausbildung durchführen

  • die Probezeit organisieren, gestalten und bewerten

  • betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten

  • Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen

  • Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen, die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern

  • Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungsgespräche führen

Ausbildung abschließen

  • Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung vorbereiten, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen

  • für die Prüfungsanmeldung sorgen

  • an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen: 15 Unterrichtseinheiten

  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken: 20 Unterrichtseinheiten

  • Ausbildung durchführen: 45 Unterrichtseinheiten

  • Ausbildung abschließen: 10 Unterrichtseinheiten

Gesamt: 90 Unterrichtseinheiten

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Ausbilder für Anerkannte Ausbildungsberufe/Ausbilderin für Anerkannte Ausbildungsberufe

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, an Berufsakademien und bei privaten Bildungsanbietern statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe setzen die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen in die Praxis um. Sie wählen die neuen Auszubildenden aus, überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, kontrollieren die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) und unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes. Dazu müssen die einzelnen Lernschritte in angemessenen Unterrichtssequenzen aufbereitet und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden. Zudem melden die Ausbilder/innen die Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer an. Nach Abschluss der Ausbildung beraten sie die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und stellen die Ausbildungszeugnisse aus.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • betrieblichen Teil der Berufsausbildung durchführen

    • Aus- und Weiterbildung planen und durchführen

    • Ausbildungsverträge mit neuen Auszubildenden im Namen des Ausbildungsbetriebes abschließen oder beim Abschluss mitwirken

    • betriebliche Ausbildungs- und Versetzungspläne für die Auszubildenden erstellen und deren Einhaltung überwachen

    • Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) inhaltlich und formal kontrollieren

    • Leistungen, Lernfortschritte und Verhalten der Auszubildenden bewerten

    • Probleme zwischen Auszubildenden und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen oder Vorgesetzten bereinigen

    • Ausbildungsakten führen

    • Auszubildende theoretisch und praktisch unterrichten, bei Verständnisproblemen und Lernschwierigkeiten individuell fördern

    • zielgruppenspezifische Lernprogramme einsetzen und ggf. entwickeln

    • regelmäßigen Berufsschulbesuch der Auszubildenden überwachen

    • Auszubildende zu Zwischen- und Abschlussprüfung oder Lehrgängen anmelden

    • Ausbildungszeugnisse verfassen oder bei ihrer Erstellung mitwirken

  • darüber hinausgehende Aufgaben erledigen

    • ggf. in der überbetrieblichen Berufsausbildung in Theorie und Praxis mitwirken

    • bei Vorliegen der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilder/innen (ReZA) Ausbildungsgänge für Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO planen und durchführen

    • ggf. Auszubildende in persönlichen Problemsituationen oder bei Lernschwierigkeiten beraten

    • ggf. im Prüfungsausschuss oder Berufsbildungsausschuss einer Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.303 bis € 5.804

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Ausbildungsleiter/in

  • Berufsausbilder/in

Arbeitsorte

Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • an betrieblichen Lernorten, z.B. in (Lehr-)Werkstätten oder Produktionshallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe führen Maßnahmen der betrieblichen Ausbildung durch und optimieren Bildungsprozesse. Für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten benötigen sie viel pädagogisches und didaktisches Geschick. Sie arbeiten mit Auszubildenden, Personal- und Geschäftsleitung sowie Ausbildungsleitern und -leiterinnen zusammen und haben Kontakt zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern. Dies erfordert Kontaktbereitschaft und Kommunikationsgeschick. Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe gehen einfühlsam auf die Auszubildenden ein, müssen sich aber auch durchsetzen und Konflikte lösen können. Bei der Umsetzung von Ausbildungsordnungen ist Sorgfalt notwendig.

Im Büro am Computer entwerfen sie beispielsweise betriebliche Ausbildungspläne. Sind sie in produzierenden Unternehmen tätig, betreuen und begleiten sie die Lernenden auch bei der praktischen Ausbildung in Werkstätten oder Produktionshallen und gehen dabei auch mit den Maschinen, Geräten und Anlagen um, an denen die jeweilige Ausbildung erfolgt.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan, Stoffpläne und ggf. Rahmenlehrpläne des entsprechenden Ausbildungsberufes)

  • Verantwortung für Personen (z.B. Verantwortung für den Lernerfolg der Auszubildenden übernehmen)

  • Unfallgefahr (bei der Unterweisung von Auszubildenden in Werkstätten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. jeweils dem Ausbildungsberuf entsprechende Maschinen, Geräte und Anlagen)

  • Handarbeit (Auszubildende in praktischen Unterweisungen unterrichten)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Bildschirmarbeit (Schriftverkehr erledigen, den betrieblichen Ausbildungsplan konzeptionieren)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen und Software, z.B.: Ausbildungsverträge, -ordnungen, Rahmenlehrpläne, Beurteilungsbögen, Versetzungs- und betriebliche Ausbildungspläne, Ausbildungsnachweise, -zeugnisse, Formulare, Rechtsvorschriften, Fachliteratur, Lernplattformen, Lernapps, Virtuelles Klassenzimmer

Präsentationsmittel, z.B.: (digitale) Tafel, Whiteboard, Flipchart, Beamer, Dokumentenkamera

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe finden Beschäftigung in Betrieben aller Branchen sowie im öffentlichen Dienst.

Branchen im Einzelnen

  • Bau, Architektur

  • Chemie, Pharmazie, Kunststoff

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Glas, Keramik, Rohstoffverarbeitung

  • Handel

  • Holz, Möbel

  • Hotel, Gaststätten, Tourismus

  • IT, DV, Computer

  • Medien, Informationsdienste

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Papier, Druck

  • Textil, Bekleidung, Leder

  • Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung

  • Land-, Forstwirtschaft, Gartenbau

  • Gesundheit, Soziales

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Aus- und Fortbildung, pädagogische Diagnostik, Arbeitsrecht oder Konfliktmanagement).

Darüber hinaus können sich die Trends zur Digitalisierung der betrieblichen Ausbildung sowie zum Einsatz von Virtual Reality und Augmented Reality in der Aus- und Weiterbildung zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Berufspädagoge/-pädagogin).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Berufspädagogik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Digitalisierung der betrieblichen Ausbildung

Digitalisierung und Industrie 4.0 verändern die Ausbildung sowohl hinsichtlich der zu vermittelnden Inhalte als auch hinsichtlich der verwendeten Methoden. Flexible, selbstorganisierte Lernkonzepte und modular aufgebaute Lernangebote werden immer wichtiger - die Auszubildenden melden sich z.B. mit Laptop/Smartphone und Headset in einer digitalen Lernumgebung an und legen die Lerngeschwindigkeit selbst fest. Sie arbeiten mit interaktiven Web-Based-Trainings, Erklärvideos und Quizz-Apps, tauschen sich über Online-Foren aus, erstellen z.T. eigene Blogs oder Wikis und führen ihr Berichtsheft online. Damit die ausbildenden Fachkräfte digitale, selbstgesteuerte Lehr- und Lernprozesse initiieren und begleiten können, benötigen sie die entsprechende medienpädagogische Qualifizierung hinsichtlich Medienkunde und -kritik, Mediennutzung und -gestaltung.

Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) in der Aus- und Weiterbildung

Virtual Learning nutzt Technologien der Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR), um praxisnahe Lernerfahrungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen - unabhängig davon, welche Arbeitsausstattung und -mittel am Lernort verfügbar sind. Mithilfe von VR können Auszubildende beispielsweise in einer virtuellen Werkstatt verschiedene Maschinen bedienen, Montageschritte in der Produktion eines virtuellen Fahrzeugs erlernen oder Arbeitsabläufe im Labor üben. Durch AR können z.B. beim Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln über eine Datenbrille Warnhinweise oder Bedienungsanweisungen projiziert werden. Virtual Learning rückt das handlungsorientierte Lernen in den Mittelpunkt, indem es den Lernenden die Angst vor Fehlern nimmt. Bildungsverantwortliche werden sich damit auseinandersetzen, ob und wie sie virtuelle Hilfsmittel für Schulungen einsetzen.

Hybrid Learning

Die fortschreitende Digitalisierung des Lernens stellt immer größere Anforderungen an die Konzeption von Unterrichts-, Coaching- und Trainingsangeboten. Hybrid Learning steht dabei für die Verschmelzung von verschiedenen digitalen und analogen Lernformen, um den größtmöglichen Lernerfolg für alle Teilnehmer/innen zu erzielen. Dabei werden vorhandene Modelle des Blended Learnings effektiv miteinander verknüpft und passgenau auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten. Beispielsweise wird neben dem Einsatz von Selbstlernmodulen Online-Coaching intensiviert, um Teilnehmer/innen individuell zu unterstützen und Präsenzveranstaltungen gezielter vorzubereiten. Bildungsplaner/innen, Trainer/innen, Pädagogen und Pädagoginnen werden sich künftig intensiv damit auseinandersetzen, wie kombinierte Lernformen an individuelle Lernsituationen und -ziele angepasst werden können.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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