Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Industriemeister/in oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine erfolgreiche Prüfung als Techniker/in oder Technische/r Fachwirt/in. Auch mit einem Abschluss als Ingenieur/in und einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis ist eine Zulassung möglich.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft und Recht:
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Inhalte gehören zum Pflichtbereich der Weiterbildung. Um wirtschaftlich planen und handeln und z.B. das zur Verfügung stehende Budget einhalten zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich nötig.
Um im Berufsleben erfolgreich einen Betrieb führen zu können, benötigen Technische Betriebswirte und -wirtinnen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern.
Mathematik:
In der Prüfung sind u.a. statistische Berechnungen, Gewinn-und-Verlust- sowie Kosten-und-Leistungs-Rechnungen durchzuführen.
In der Praxis gehört Mathematik zum täglichen Geschäft, z.B. beim Berechnen von fertigungstechnischen Größen sowie von Kosten und Erlösen.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Technische/r Betriebswirt/in ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
-
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
-
Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
-
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
-
Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
-
Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen