Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Technische/r Fachwirt/in.
Zugangsmöglichkeiten bieten sich auch für Absolventen einer Weiterbildung als Technische/r Betriebswirt/in.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf jeweils in Verbindung mit entsprechender Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung
In der Regel ist bei Fachwirt-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann.
Wer nicht über den jeweils geforderten Abschluss verfügt, aber durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann i.d.R. ebenfalls zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Hinweis: Diese Angaben gelten für bundesweit oder kammerrechtlich geregelte Weiterbildungen. Für die landesrechtlich geregelte Weiterbildung Fachwirt/in für Organisation und Führung im Schwerpunkt Sozialwesen sowie ggf. für intern geregelte Fachwirt-Weiterbildungen gelten abweichende Regelungen.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Um Prüfungsaufgaben zu volks- und betriebswirtschaftlichen sowie rechtlichen Themen bearbeiten zu können, sind gute Kenntnisse in diesen Bereichen erforderlich.
Im Berufsleben benötigen Technische Fachwirte und Fachwirtinnen Kenntnisse aus diesem Bereich, um z.B. Angebote oder Kostenvoranschläge auszuarbeiten.
Rechnen/Mathematik:
In der Prüfung sind u.a. statistische Berechnungen, Gewinn-und-Verlust- sowie Kosten- und Leistungsrechnungen durchzuführen.
Im Beruf berechnen Technische Fachwirte und Fachwirtinnen z.B. fertigungstechnische Größen bei Belastungen und Bewegungen sowie Kosten und Erlöse.
Technisches Zeichnen:
Das Anfertigen und Lesen technischer Zeichnungen und Funktionsskizzen ist Prüfungsbestandteil.
Im Berufsalltag müssen Technische Fachwirte und Fachwirtinnen technische Zeichnungen einschließlich technischer Dokumentationen unter Berücksichtigung der Zeichnungsnormen lesen und auch selbst technische Zeichnungen erstellen können.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Technische/r Fachwirt/in ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen