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Ausbildungsberuf

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Baustoffingenieure und -ingenieurinnen erforschen, entwickeln, verbessern und prüfen Baustoffe. Für deren fachgerechten Einsatz sorgen sie bei der Betreuung von Baustellen und -sanierungen. Sie beraten Unternehmen und Bauträger, erstellen Schadensdiagnosen und Gutachten und sind in der Qualitätssicherung, Zulassung und im Recycling von Baustoffen tätig.

Arbeitsbereiche/Branchen

Baustoffingenieure und -ingenieurinnen finden Beschäftigung z.B.

  • in Betrieben der Baustoffindustrie

  • in Ingenieurbüros und Unternehmen für Baustoffprüfungen und Bauwerksdiagnostik

  • bei Prüfbehörden und technischen Überwachungsvereinen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes weiterführendes Studium im Bereich Baustoffingenieurwissenschaft.

Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern ggf. auch die Promotion oder Habilitation.

Sonstige Zugangsbedingungen

Hinweis zum Führen von Berufsbezeichnungen:

Die Bezeichnung "Ingenieur/in" ist geschützt.

Um den gesetzlich geschützten Titel "Beratende/r Ingenieur/in" führen zu können, sind mehrjährige Fachpraxis, die Mitgliedschaft in einer Länderingenieurkammer und die Eintragung in die dortige Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen Voraussetzung.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit unter der Bezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" ist gemäß den landesrechtlichen Ingenieurkammergesetzen reglementiert.

Um auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden, ist für Ingenieure und Ingenieurinnen mit ausländischer Berufsqualifikation grundsätzlich keine berufliche Anerkennung erforderlich. Ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung darf jedoch nicht die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" geführt werden.

Hierfür muss die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle festgestellt werden.

Zuständige Stellen sind z.B. Länderingenieurkammern, Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Baustoffingenieure und -ingenieurinnen planen in der Industrie die Herstellung von Baustoffen. Hierzu forschen sie nicht nur an deren stofflicher Zusammensetzung, sondern optimieren auch die Fertigungstechniken (z.B. Brennen, Mahlen, Trocknen) und Recyclingverfahren. Bei der Produktion achten Baustoffingenieure und -ingenieurinnen auf einen geringen Energieverbrauch, die Einhaltung von Normen und die Qualität der Ausgangsstoffe, die Produktionsprozesse und fertigen Produkte. Zuletzt kümmern sie sich um eine passende Lagerung der Baustoffe. Im Bereich Beratung beurteilen Baustoffingenieure und -ingenieurinnen Bauvorhaben und -sanierungen hinsichtlich der zu verwendenden Materialien oder vorhandener Bauschäden. Sie führen Baustoffprüfungen durch, betreiben Ursachenforschung und prüfen die Umweltverträglichkeit der verbauten Stoffe. Ihre Diagnosen fassen sie in Gutachten zusammen. Vor allem bei Sanierungen übernehmen sie auch die Planung und Baustellenbetreuung und sichern die Qualität der Ausführungen. Bei Behörden können sie beispielsweise bei der Prüfung für die Zulassung von Baustoffen mitwirken und sind als Gutachter/innen und Sachverständige tätig.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Baustoffingenieure und -ingenieurinnen erforschen, entwickeln, verbessern und prüfen Baustoffe. Für deren fachgerechten Einsatz sorgen sie bei der Betreuung von Baustellen und -sanierungen. Sie beraten Unternehmen und Bauträger, erstellen Schadensdiagnosen und Gutachten und sind in der Qualitätssicherung, Zulassung und im Recycling von Baustoffen tätig.

Baustoffentwicklung und -herstellung

In der Industrie entwickeln Baustoffingenieure und -ingenieurinnen Baustoffe und Fertigungsverfahren für die Herstellung. Dazu nutzen sie vor allem ihre Kenntnisse in Bauchemie und Bauphysik. Sie prüfen die Ausgangsmaterialien, testen Stoffmischungen, beispielsweise für Zement, und planen oder optimieren Fertigungstechniken. Je nach Anwendungszweck verändern sie die Produktionsbedingungen, wodurch die Materialien andere Eigenschaften erhalten. Im Fokus der Baustoffhersteller stehen vor allem Stoffe, die Bauwerken eine günstige Energiebilanz verleihen, möglichst wenig die Umwelt belasten und lange haltbar sind.

Die Ingenieure und Ingenieurinnen konzipieren zudem Verfahren, wie Baustoffe kostengünstig recycelt werden können. In Forschung und Entwicklung arbeiten sie z.B. mit Werkstoff- und Bauingenieuren und -ingenieurinnen zusammen. Auch die Herstellung von Baustoffen überwachen die Ingenieure und Ingenieurinnen, entnehmen Proben und testen die Qualität der Endprodukte. Sie achten auf die Wirtschaftlichkeit des Produktionsprozesses und die adäquate Lagerung der fertigen Produkte, beispielsweise in Silos. Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben im Management und Controlling im gesamten Baustoffsektor.

Baustoffprüfung, Baustellenbetreuung und Sanierung

In der Baustoff- und Bauberatung beraten die Ingenieure und Ingenieurinnen den Bauträger zum Einsatz der geeigneten Baustoffe und prüfen die Umweltverträglichkeit der verbauten Stoffe. Hier besetzen sie die Schnittstelle zur Baustoffindustrie. In der Bauwerkerhaltung prüfen sie die Bausubstanz und beurteilen Bauschäden, führen Baustoffprüfungen durch und betreiben Ursachenforschung. Ihre Diagnosen fassen sie in Gutachten zusammen. Sanierungsprojekte planen sie nicht nur, sondern sind häufig auch für die Qualitätssicherung, Bauleitung oder Bauaufsicht zuständig. Bei Behörden oder der Bauverwaltung lassen sie beispielsweise Baustoffe nach eingehender Prüfung zu und sind als Gutachter/innen und Sachverständige tätig.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Baustoffentwicklung und -herstellung

  • Baustoffe erforschen, entwickeln und optimieren

  • Fertigungstechniken und -verfahren für Baustoffe planen und entwickeln

  • Baustoffe einschließlich Fertigungstechnik herstellen

  • Fertigung und Qualität der Produkte überwachen und optimieren

  • Zulassung für Baustoffe, beispielsweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), beantragen

  • Management- und Controlling-Aufgaben im Baustoff- und Materialbereich sowie im Baustoffsektor übernehmen

  • fachgerechtes Recycling von Baustoffen und die Nutzung von Reststoffen planen und überwachen

Baustoffprüfung

  • Materialproben entnehmen, Entnahmestellen von Proben dokumentieren

  • Proben aufbereiten und entsprechend Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften untersuchen

  • physikalische und chemische Bestimmungen und Messungen durchführen, z.B. auf Korngrößenverteilung, Dichte, Härte, Porosität, Feuchtigkeitsgehalt, pH-Wert, Stoffzusammensetzung, Leitfähigkeit und Durchlässigkeit

  • Prüfergebnisse aufzeichnen, auswerten, dokumentieren und grafisch darstellen, Berichte abfassen und an den Kunden weitergeben und erläutern

Baustellenbetreuung, Bausanierung und Qualitätssicherung

  • Baustoff- und Bauberatung durchführen

  • qualifizierte Schadensdiagnosen erstellen, Ursachenforschung betreiben, Gutachten ausarbeiten

  • Qualitätssicherung bei Bauvorhaben durchführen

  • Bausanierung planen und überwachen, Bauleitung durchführen

  • Baustoffe als Verantwortliche/r bei Behörden bzw. beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zulassen

Wissenschaftliche Forschung und Lehre (ggf. nach Promotion)

  • an Forschungsvorhaben mitwirken

  • Vorlesungen und Seminare vorbereiten bzw. abhalten, Unterricht nachbereiten, ggf. Prüfungen abnehmen

  • Forschungsberichte verfassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.299 bis € 4.739

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Ingenieur/in - Baustoffe

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Baustoffingenieur/in

Arbeitsorte

Baustoffingenieure und -ingenieurinnen arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • im Freien auf Baustellen

  • in Testlabors und an Prüfständen

  • in Produktionshallen

  • in Besprechungsräumen

Arbeitssituation

Baustoffingenieure und -ingenieurinnen übernehmen planende, leitende, koordinierende und überwachende Tätigkeiten in Forschung und Entwicklung von Baustoffen. Die Neuentwicklung und Verbesserung von Baustoffen erfordern analytische Fähigkeiten, kreatives Denken und eine sorgfältige Arbeitsweise. Laboruntersuchungen sind Präzisionsarbeit und setzen genaues Beobachten, hohe Konzentration und Durchhaltevermögen voraus. Mit Sorgfalt beachten sie die Einhaltung rechtlicher und umwelttechnischer Vorschriften. Wenn sie ein Team führen, motivieren sie ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Dabei greifen sie auf ihre kommunikativen Fähigkeiten zurück. Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen benötigen sie z.B. im Rahmen internationaler Projekte. Um gute Verhandlungsergebnisse zu erreichen, setzen sie im Kundengespräch ihr Verhandlungsgeschick professionell ein.

In den Produktionsstätten und im Labor tragen Baustoffingenieure und -ingenieurinnen Schutzkleidung, z.B. Einweghandschuhe, Laborkittel und Schutzbrille. Einen Großteil ihrer Arbeit erledigen sie in Laboren, meist bei künstlicher Beleuchtung. Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben führen sie in Büroräumen am Computer durch, die Produktion von Baustoffen überwachen sie in Fertigungshallen. Wenn sie auf Baustellen tätig sind, können sie den Witterungsbedingungen sowie Staub, Dämpfen, Maschinenlärm oder Vibrationen ausgesetzt sein. Bei Tätigkeiten im Vertrieb sind sie viel unterwegs, auch im Ausland. Wenn Störungen an Produktionsanlagen behoben werden müssen, arbeiten Baustoffingenieure und -ingenieurinnen häufig unter Zeitdruck. Bei überwachenden Tätigkeiten in der Fertigung richtet sich ihre Arbeitszeit nach den Produktionsrhythmen des jeweiligen Betriebs, sodass auch Schichtarbeit anfallen kann.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Kundenkontakt (z.B. im Rahmen einer Sachverständigen- oder Gutachtertätigkeit)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (verschiedene Laborgeräte und -apparaturen, Mess- und Prüfgeräte)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Untersuchungen dokumentieren oder Angebote erstellen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (bei der Durchführung von Versuchsreihen und Materialprüfungen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. Schadensfälle bei Kunden begutachten)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Normen und technische Regelwerke)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzbrille im Labor und bei Tätigkeiten im Fertigungsprozess bzw. auf Baustellen)

  • Arbeit im Labor (Entwicklungs- und Prüflaboratorien)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Arbeitsabläufe planen und dokumentieren)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. bei der Baustellenbetreuung im Freien)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Staubentwicklung während der Fertigungsprozesse in Produktionsstätten oder auf Baustellen)

  • Arbeit unter Lärm (laufende Produktionsmaschinen, Baustellenlärm)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. bei chemischen Analysen im Labor)

  • unregelmäßige Arbeitszeiten (z.B. bei der Fehlerbehebung und Instandhaltung von Anlagen)

  • Schichtarbeit (bei überwachenden Tätigkeiten in der Fertigung: Arbeitszeit entsprechend den Produktionsrhythmen des Betriebes)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsobjekte und Erzeugnisse, z.B.: Böden, Beton, Mörtel, Kies, Sand, vorgefertigte Bauteile aus Beton und Asphalt, Baustoffe, bitumenhaltige Bindemittel, Zement

Maschinen, Apparate und Geräte, z.B.: Druckprüfmaschinen, Apparaturen zur Bestimmung der Säurebeständigkeit, Messgeräte

Unterlagen, z.B.: Versuchsdokumentationen, Prüfberichte, Genehmigungs- und Ausführungspläne, Baustofflisten, Leistungsverzeichnisse, Terminpläne, Kalkulationsunterlagen, Schadensdiagnosen und Gutachten, Prüfvorgaben, Normtabellen, Gütevorschriften, Rechtsvorschriften (z.B. Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen)

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Projektmanagement- und Laborsoftware

Arbeitsbereiche/Branchen

Baustoffingenieure und -ingenieurinnen finden Beschäftigung z.B.

  • in Betrieben der Baustoffindustrie

  • in Ingenieurbüros und Unternehmen für Baustoffprüfungen und Bauwerksdiagnostik

  • bei Prüfbehörden und technischen Überwachungsvereinen

Branchen im Einzelnen

  • Baustoffe

    • Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips a. n. g.

    • Herstellung von Zement

    • Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips

    • Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau

    • Herstellung von Faserzementwaren

    • Herstellung von Kalk und gebranntem Gips

    • Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.

    • Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)

    • Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau

    • Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips

    • Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung

  • Hochbau, Beton- u. Stahlbetonb., Feuerungs- u. Schornst.bau

    • Baugewerbe a. n. g.

  • Gerüstbau, Baustellenvorbereitung

    • Test- und Suchbohrung

  • Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, Fachakademien

    • Universitäten

    • Allgemeine Fachhochschulen

  • Abfallwirtschaft, Recycling

    • Rückgewinnung sortierter Werkstoffe

    • Rückgewinnung

  • Öffentliche Verwaltung

    • Öffentliche Verwaltung

    • Allgemeine öffentliche Verwaltung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Bauphysik, Werkstofftechnik, Verfahrenstechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Hochschulabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch eine Weiterbildung als REFA-Ingenieur/in für Industrial Engineering).

Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation . Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Ingenieurrecht der einzelnen Bundesländer

Die Länderregelungen orientieren sich am

Musteringenieur(kammer)gesetz (Stand: 18.11.2003, beschlossen von der Wirtschaftsministerkonferenz am 10./11.12.2003), geändert durch Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 26./27.06.2018

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255 S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2020/548 vom 25.08.2021 (ABl. EU L 444, S. 16)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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