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Ausbildungsberuf

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Projektingenieure und Projektingenieurinnen planen, organisieren und überwachen die Abwicklung technischer Projekte, wie z.B. im Bereich Fahrerassistenzsysteme, und übernehmen die Projektleitung während der Realisierungsphase.

Arbeitsbereiche/Branchen

Projektingenieure und -ingenieurinnen finden Beschäftigung

  • in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, z.B. in Unternehmen der Chemie-, Elektro- oder IT-Branche

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes grundständiges Studium im Bereich Projektmanagement, -ingenieurwesen oder in einem Fachgebiet der jeweiligen Branche.

Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern meist ein Masterstudium, ggf. auch die Promotion oder Habilitation.

Sonstige Zugangsbedingungen

Hinweis zum Führen von Berufsbezeichnungen:

Die Bezeichnung "Ingenieur/in" ist geschützt.

Um den gesetzlich geschützten Titel "Beratende/r Ingenieur/in" führen zu können, sind mehrjährige Fachpraxis, die Mitgliedschaft in einer Länderingenieurkammer und die Eintragung in die dortige Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen Voraussetzung.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit unter der Bezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" ist gemäß den landesrechtlichen Ingenieurkammergesetzen reglementiert.

Um auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden, ist für Ingenieure und Ingenieurinnen mit ausländischer Berufsqualifikation grundsätzlich keine berufliche Anerkennung erforderlich. Ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung darf jedoch nicht die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" geführt werden.

Hierfür muss die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle festgestellt werden.

Zuständige Stellen sind z.B. Länderingenieurkammern, Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Projektingenieure und -ingenieurinnen konstruieren und optimieren Anlagen, Fahrzeuge oder andere Güter und betreuen den kompletten Prozess von der Idee bis zur Freigabe bzw. Inbetriebnahme. Dabei halten sie vorher exakt definierte Zielvorgaben wie Kosten oder Termine genauestens ein. Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen zeigen sie alle möglichen Lösungsansätze auf, bewerten deren Vor- und Nachteile und stellen die verschiedenen Möglichkeiten den Entscheidern vor.

Sie analysieren sowohl bestehende Produktionsprozesse, vorhandene Produkte bzw. Dienstleistungen als auch neue Produktionsverfahren z.B. im Hinblick auf technische, kommerzielle, Umwelt- oder Rationalisierungsaspekte und erarbeiten Vorgaben und Ausführungsunterlagen. Schließlich planen, organisieren oder überwachen sie die Realisierung des jeweiligen Projektes und wirken ggf. an allen oder einzelnen Projektphasen selbst mit.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Projektingenieure und Projektingenieurinnen planen, organisieren und überwachen die Abwicklung technischer Projekte, wie z.B. im Bereich Fahrerassistenzsysteme, und übernehmen die Projektleitung während der Realisierungsphase.

Entwicklung und Projektmanagement

Projektingenieure und Projektingenieurinnen betreuen ein Projekt von der Kundenanfrage bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme. Dabei kann es sich z.B. um digital vernetzte Produktionssysteme handeln, um Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck) oder um automatische Transporteinrichtungen. Bei technischen Anlagen müssen Komponenten häufig neu entwickelt werden, ansonsten sind die Ingenieure und Ingenieurinnen für die Änderung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozesse verantwortlich. Sie ermitteln die Anforderungen des Kunden oder Auftraggebers, planen Kosten und legen die Projektstrukturen fest. Beispielsweise klären sie den Lieferumfang und die Projekttermine. Sie erarbeiten Ausführungsunterlagen und berücksichtigen dabei technische, kommerzielle, Umwelt- oder Rationalisierungsaspekte.

Inbetriebnahme und Kundenbetreuung

Während des laufenden Projekts kontrollieren Projektingenieure und -ingenieurinnen die Kosten und dokumentieren sämtliche Projektschritte. Darüber hinaus übernehmen sie die technische Koordination zwischen den Projektbeteiligten, beraten Kunden, koordinieren sämtliche Arbeiten und schulen die späteren Nutzer. Sie koordinieren Montage oder Versand und stellen für die Nutzer alle für den laufenden Betrieb benötigten Unterlagen zusammen. Beim Kunden nehmen sie Maschinen und Anlagen in Betrieb oder führen Abnahmen von Produkten mit dem Kunden durch. Schließlich geben sie gemeinsam mit dem Kunden das Projekt für den Regelbetrieb frei.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Entwicklung und Projektmanagement

  • Anforderungsanalyse und Anforderungsdefinition erstellen

  • bestehende Produktionsprozesse analysieren

  • Fertigungsmittel planen

  • Ausführungsunterlagen erstellen und dabei technische, kommerzielle, Umwelt- oder Rationalisierungsaspekte berücksichtigen

  • Projektverlauf dokumentieren und kontrollieren

  • Projektmanagement übernehmen

Inbetriebnahme und Kundenbetreuung

  • Anlagen und Systeme beim Kunden in Betrieb nehmen

  • Qualitätskontrollen durchführen

  • Kunden betreuen und beraten

  • Änderungswesen organisieren

Wissenschaftliche Forschung und Lehre (i.d.R. nach Masterabschluss und ggf. Promotion)

  • an Forschungsvorhaben mitwirken

  • Vorlesungen und Seminare vorbereiten bzw. abhalten, Unterricht nachbereiten, ggf. Prüfungen abnehmen

  • Forschungsberichte verfassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 5.003 bis € 6.324

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Projektingenieur/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Planungsingenieur/in

  • Projektierungsingenieur/in

  • Projektkoordinator/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Project engineer (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Ingénieur projet (m/f)

Arbeitsorte

Projektingenieure und -ingenieurinnen arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Testlabors und an Prüfständen

  • in Produktionshallen

  • in Besprechungsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Projektingenieure und -ingenieurinnen übernehmen eigenverantwortlich technische, organisatorische oder betriebswirtschaftliche Aufgaben bei der Neuentwicklung oder Optimierung von Anlagen, Maschinen oder anderen technischen Gütern oder Dienstleistungen. Wenn sie ein Team führen, motivieren sie ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Dabei greifen sie auf ihre kommunikativen Fähigkeiten zurück. Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen benötigen sie z.B. im Rahmen internationaler Projekte. Um gute Verhandlungsergebnisse zu erreichen, setzen sie im Kundengespräch ihr Verhandlungsgeschick professionell ein. Ausdauer und Durchsetzungsvermögen benötigen sie, um die im Projektplan festgelegten Budget- und Zeitvorgaben einzuhalten.

Häufig arbeiten Projektingenieure und -ingenieurinnen im Büro, z.B. wenn sie Arbeitsabläufe organisieren oder Termine planen. Am Computer erstellen sie Ausführungsunterlagen und Dokumentationen oder setzen spezielle computergestützte Planungs- und Kommunikationssysteme ein. Sie sind aber auch in den Entwicklungs- und Produktionsstätten ihres Betriebes tätig. Manchmal sind längere Reisen erforderlich, z.B. zu Geschäftspartnern, Zulieferer- und Tochterfirmen, z.T. auch im Ausland. In diesen Fällen - oder um eng gesetzte Termine einzuhalten - wird auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit gearbeitet.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für die effiziente Verwendung des Projektbudgets)

  • Kundenkontakt

  • Bildschirmarbeit (Einsatz von elektronischen Planungs- und Kommunikationssystemen, Erstellen von Ausführungsunterlagen und Dokumentationen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. Geschäftsreisen ins Ausland)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. bei Organisation und Präsentation von Arbeitsabläufen, Zeitmanagement und Terminplanung)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (in den Entwicklungs- und Produktionsstätten ihres Betriebes)

  • unregelmäßige Arbeitszeiten (z.B. Mehrarbeit oder Arbeit an Wochenenden bei Testläufen von Prototypen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Anforderungsanalysen, Ausführungsunterlagen, Materialpläne, Stücklisten, Leistungsverzeichnisse, Terminpläne, Kalkulationsunterlagen, technische Normen, Rechtsvorschriften

Software, z.B.: CAD-, CAM- sowie Präsentationssoftware, ggf. Technologien der Künstlichen Intelligenz wie Machine-Learning-Anwendungen

Geräte und Anlagen, z.B.: Mess- und Prüfgeräte, ggf. Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck)

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Projektingenieure und -ingenieurinnen finden Beschäftigung

  • in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, z.B. in Unternehmen der Chemie-, Elektro- oder IT-Branche

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Branchen im Einzelnen

  • Bau, Architektur

  • Chemie, Pharmazie, Kunststoff

  • Elektrotechnik, Elektronik

  • Fahrzeugbau, -instandhaltung

  • Finanzdienstleistungen, Immobilien

  • Glas, Keramik, Rohstoffverarbeitung

  • Holz, Möbel

  • IT, DV, Computer

  • Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik

  • Nahrungs-, Genussmittelherstellung

  • Papier, Druck

  • Textil, Bekleidung, Leder

  • Transport, Verkehr

  • Energie, Ver- und Entsorgung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Projektmanagement, Controlling, Automatisierungssysteme, Fahrzeugtechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Hochschulabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch eine Weiterbildung als REFA-Ingenieur/in für Industrial Engineering).

Bachelorabsolventen können ihre Berufs- und Karrierechancen durch ein weiterführendes Studium ausbauen, z.B. im Studienfach Projektmanagement, -ingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder Technologiemanagement.

Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation . Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Ingenieurrecht der einzelnen Bundesländer

Die Länderregelungen orientieren sich am

Musteringenieur(kammer)gesetz (Stand: 18.11.2003, beschlossen von der Wirtschaftsministerkonferenz am 10./11.12.2003), geändert durch Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 26./27.06.2018

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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