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Ausbildungsberuf

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Leiter/innen der Maschinenanlage stellen als ranghöchste technische Offiziere bzw. Offizierinnen an Bord eines Schiffes den reibungslosen Betrieb des maschinellen Antriebs und der technischen Anlagen eines Schiffes sicher.

Arbeitsbereiche/Branchen

Leiter/innen der Maschinenanlage finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben der See- und Küstenschifffahrt sowie der Meeresfischerei

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Schiffbaubetrieben

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für den Zugang zur Tätigkeit wird das Befähigungszeugnis "Leiter der Maschinenanlage TLM" gefordert. Die Qualifizierungswege führen über ein Hochschulstudium oder eine Weiterbildung.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Mindestalter für die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis beträgt 18 Jahre.

Für den Einsatz auf Tankschiffen oder Ro-Ro-Fahrgastschiffen sind zusätzliche Befähigungsnachweise erforderlich.

Üblicherweise sind die Anforderungen an die seemännische Ausbildung nach dem internationalen Standard der STCW zu erfüllen.

Die Seediensttauglichkeit muss nachgewiesen werden.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Leiter/in der Maschinenanlage ist reglementiert. Gemäß Richtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten vom 27.06.2022 (ABl. EU L 169, S. 45) erfordert die Ausübung der Tätigkeit entsprechende Mindestanforderungen, hier z.B. das Befähigungszeugnis "Leiter der Maschinenanlage TLM".

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist eine berufliche Anerkennung notwendig für folgende ausländische Bescheinigungen:

  • nautische und technische Befähigungszeugnisse

  • Seefunkzeugnisse

  • Befähigungsnachweise für den Dienst auf Tankschiffen

Zuständige Stelle ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg D +49.40.31900 +49.40.31905000 https://www.bsh.de posteingang@bsh.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Leiter/innen der Maschinenanlage (auch Leitende/r Ingenieur/in oder "Chief" genannt) leiten und organisieren auf Schiffen die Abläufe im Maschinenbetrieb in enger Absprache mit dem Kapitän oder der Kapitänin. Sie überwachen den Maschinenbetrieb und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, legen den technischen Wachdienst fest und unterstützen ggf. die Wachingenieure und -ingenieurinnen, kontrollieren technische Daten wie Trimm, Stabilität und Belastung, stellen die Durchführung von Wartungen und Reparaturen sowie die Versorgung mit Betriebsmitteln wie Brenn- und Hilfsstoffen oder Ersatzteilen sicher. Auch für Lade- und Löschvorgänge, die Frachtsicherung und das ordnungsgemäße Schließen der Ladepforten tragen sie Mitverantwortung.

Die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowie Pflichten der Offiziersbesatzungen, Aufgaben, Einteilung und Ablauf der Wachdienste sind durch den STCW-Code, ein gemeinsames Übereinkommen, dem sich nahezu alle seefahrenden Nationen verpflichtet haben, genau definiert.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Maschinenbetrieb planen, durchführen und überwachen, dabei Sicherheit und Einhaltung rechtlicher Vorschriften gewährleisten, z.B. durch Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen und Fehlerverhütungsverfahren, Wartung und Instandsetzung organisieren

  • Besatzung führen und anleiten

  • in Absprache mit dem Kapitän oder der Kapitänin für einen sicheren technischen Wachdienst sorgen, z.B. auch Maschinenwache während des Hafenaufenthalts festlegen

  • Antriebsanlage und Hilfsmaschinen einschließlich der damit verbundenen Systeme in Betrieb und außer Betrieb nehmen

  • Brennstoff- und Ballastbetrieb durchführen

  • elektrische und elektronische Leit- und Überwachungseinrichtungen inklusive der Wechselsprechanlagen für die Nachrichtenübermittlung bedienen und instand halten

  • nach Absprache mit Kapitän oder Kapitänin Bevorratung des Schiffes festlegen und organisieren

  • Trimm, Stabilität und Belastung kontrollieren

  • Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und der sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes gewährleisten

  • Notfallpläne ausarbeiten, Feuerlöschübungen und Übungen zum Verlassen des Schiffes durchführen

  • an Land z.B. in Reedereien ingenieurtechnische Aufgaben im Schiffbau übernehmen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 6.136 bis € 6.657

Quelle:

Heuertarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt (HTV-See)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Leiter/in - Maschinenanlagen

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Ingenieur/in Schiffsbetriebstechnik

  • Schiffsingenieur/in

Arbeitsorte

Leiter/innen der Maschinenanlage arbeiten in erster Linie an Bord von Schiffen.

Arbeitssituation

Leiter/innen der Maschinenanlage tragen Verantwortung z.B. für den einwandfreien Ablauf des gesamten Maschinenbetriebs von Seeschiffen. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Sorgfältig und verantwortungsbewusst achten Leiter/innen der Maschinenanlage z.B. bei Wartungs- und Reparaturarbeiten darauf, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Organisatorische und verwaltende Arbeiten - ausgeführt im Schiffsbüro - erfordern Genauigkeit und Konzentration. Leiter/innen der Maschinenanlage übernehmen auch praktische Aufgaben. Mit handwerklichem Geschick wechseln sie z.B. Verschleißteile aus und bauen Ersatzteile ein.

Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen und technischen Einrichtungen führen sie mit Handwerkzeugen bzw. handgeführten Geräten durch. Bei manchen Tätigkeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz. Sie leben und arbeiten unter räumlich beengten Umständen in der Bordgemeinschaft. Die Arbeiten an Bord eines Schiffes werden - je nach Seegang - ggf. unter erschwerten Bedingungen ausgeführt. Im unmittelbaren Bereich der Antriebsmaschinen und anderer Aggregate herrschen Maschinenlärm, Vibrationen und Hitze. Die Arbeitszeiten wechseln je nach Dienstplan und umfassen im Allgemeinen auch Sonn- und Feiertage sowie Nachtzeiten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. gemeinsame Übereinkunft fast aller seefahrenden Nationen, den sogenannten STCW-Code, befolgen, Sicherheitsbestimmungen an Bord beachten)

  • Unfallgefahr (bei Arbeiten an Maschinen und Anlagen auf schwankendem Schiff)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Überwachungs-, Lade- und Sicherheitseinrichtungen, Steuerungsanlagen, Kühlsysteme und zahlreiche Messsysteme)

  • Handarbeit (z.B. Wartungs- und Reparaturarbeiten am Schiffsmotor durchführen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe)

  • Arbeit im/am Wasser

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Wartungspläne erstellen)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. Hitze im Bereich der Antriebsmaschinen und verschiedener anderer Aggregate)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Bildschirmarbeit (z.B. die Maschinensteuerung am Monitor kontrollieren)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (während der Schiffsreisen)

  • unregelmäßige Arbeitszeiten (Tag- und Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Technische Anlagen, Einrichtungen und Maschinen, z.B.: Steuerungsanlagen, Versorgungsanlagen, Überwachungs-, Lade-, Lösch- und Brandschutzanlagen, Automationseinrichtungen, Kühlsysteme, Messsysteme, Antriebsmaschinen

Werkzeuge, Geräte und Hilfsstoffe, z.B.: Handwerkzeuge und handgeführte Geräte, Treib-, Schmier- u.a. Betriebsstoffe

Daten und Unterlagen, z.B.: technische Daten und Unterlagen, Wartungspläne, Notfallpläne, Maschinenmessprotokolle, Dienstpläne, Rechtsvorschriften wie Schiffssicherheits-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, reedereiinterne Vorgaben

Arbeitsbereiche/Branchen

Leiter/innen der Maschinenanlage finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben der See- und Küstenschifffahrt sowie der Meeresfischerei

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Schiffbaubetrieben

Branchen im Einzelnen

  • Schifffahrt

    • Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, z.B. Instandhaltung der Antriebsanlagen

    • Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, z.B. Instandhaltung der Antriebsanlagen

  • Fischerei, Fischzucht, Aquakultur

    • Meeresfischerei

Auch denkbar:

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau), z.B. Schiffsreparatur und -instandhaltung auf Werften

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schiffsverkehr, Schiffstechnik, Instandhaltung, Brandschutz).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach Vorbildung - durch ein Studium (z.B. im Studienfach Nautik oder Schiffsbetriebstechnik).

Leiter/innen der Maschinenanlage mit Weiterbildungsabschluss können auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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