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Ausbildungsberuf

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management entwerfen, errichten und betreiben versorgungs-, sicherheits- und kommunikationstechnische Anlagen beispielsweise in Bürogebäuden, Einkaufszentren oder Krankenhäusern. Bei der Bauausführung leiten und überwachen sie die Arbeiten. Im Facility-Management sorgen sie für die Funktionssicherheit der Anlagen.

Arbeitsbereiche/Branchen

Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management finden Beschäftigung z.B.

  • in Ingenieurbüros für die Planung von gebäudetechnischen Ausrüstungen

  • bei Facility-Management-Unternehmen

  • bei technischen Überwachungsvereinen

  • in Betrieben der Versorgungstechnik, bei Hausverwaltungsfirmen, in der öffentlichen Verwaltung sowie in Krankenhäusern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes grundständiges Studium im Bereich Facility-Management, Technisches Gebäudemanagement oder Gebäudetechnik, Gebäudeenergietechnik.

Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern meist ein Masterstudium, ggf. auch die Promotion oder Habilitation.

Sonstige Zugangsbedingungen

Hinweis zum Führen von Berufsbezeichnungen:

Die Bezeichnung "Ingenieur/in" ist geschützt.

Um den gesetzlich geschützten Titel "Beratende/r Ingenieur/in" führen zu können, sind mehrjährige Fachpraxis, die Mitgliedschaft in einer Länderingenieurkammer und die Eintragung in die dortige Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen Voraussetzung.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit unter der Bezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" ist gemäß den landesrechtlichen Ingenieurkammergesetzen reglementiert.

Um auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden, ist für Ingenieure und Ingenieurinnen mit ausländischer Berufsqualifikation grundsätzlich keine berufliche Anerkennung erforderlich. Ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung darf jedoch nicht die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" geführt werden.

Hierfür muss die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle festgestellt werden.

Zuständige Stellen sind z.B. Länderingenieurkammern, Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management planen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie sanitär-, sicherheits- und kommunikationstechnische Einrichtungen von Gebäuden mit den zugehörigen Apparaturen, Rohrleitungen, Kesseln, Mess- und Regeleinrichtungen. Sie fertigen Pläne für die Baumaßnahmen und führen Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch, erstellen Ausschreibungsunterlagen und arbeiten technische Details in den Verträgen aus. Bei der Bauausführung leiten die Ingenieure und Ingenieurinnen die Arbeiten. Nach der Abnahme überwachen sie ggf. den Betrieb der Anlagen und sorgen für die laufende Instandhaltung, wobei sie beispielsweise auch den effizienten Einsatz von Energie sicherstellen.

Im Facility-Management können ihre Tätigkeitsschwerpunkte im technischen Management, im Instandhaltungs- und Qualitätsmanagement, aber auch in der Akquisition von Kunden liegen. Sie sorgen für die Funktionssicherheit der technischen Infrastruktur eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung und legen z.B. den Zyklus von Wartungstätigkeit und Reinigungsarbeiten fest. Serviceleistungen erledigen sie dabei meist nicht selbst, sondern planen, beauftragen und überwachen sie. Zudem beraten sie Kunden über Möglichkeiten zu rationellem und umweltschonendem Energieeinsatz und sind ggf. im Vertrieb tätig.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management entwerfen, errichten und betreiben versorgungs-, sicherheits- und kommunikationstechnische Anlagen beispielsweise in Bürogebäuden, Einkaufszentren oder Krankenhäusern. Bei der Bauausführung leiten und überwachen sie die Arbeiten. Im Facility-Management sorgen sie für die Funktionssicherheit der Anlagen.

Planung und Projektierung

Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management planen oder projektieren gebäudetechnische Anlagen in Planungsbüros oder Bauverwaltungen. Diese Anlagen, zum Beispiel die eines Krankenhauses, müssen bedarfsgerecht errichtet und sowohl betriebssicher, wirtschaftlich, kostengünstig als auch umwelt- und energiesparend betrieben werden. Bei der Projektierung wählen die Ingenieure und Ingenieurinnen Bauelemente und Baugruppen aus, z.B. Rohre, Kessel, Elektroinstallationssysteme, Steuerungen und Regelungen, bemessen und kombinieren sie so, dass die Anforderungen erfüllt werden. Sie führen Wärmebedarfs- und Luftdurchsatzberechnungen durch, bestimmen Volumenströme und ermitteln den Bedarf an elektrischer Energie. Die Berechnungsergebnisse setzen sie in technische Unterlagen um - insbesondere in Rohr- und Apparatepläne sowie in Installationspläne für elektrische Einrichtungen der Energie- sowie der Kommunikationstechnik. In diesen Plänen sind der Verlauf, die Dimensionen und die Funktion der Rohre, Apparate, elektrischen Netze und Betriebsmittel genau festgelegt.

Ausführung und Betrieb

Die Ingenieure und Ingenieurinnen leiten und überwachen häufig auch die Umsetzung des Bauvorhabens und die Ausführung der Montage auf der Baustelle. Sie kontrollieren den entwurfs- und termingerechten Fortgang der Montage, sorgen für den sachgemäßen Materialfluss zur Baustelle, regeln den Einsatz der Arbeitskräfte, koordinieren den Geräteeinsatz, stellen Abrechnungen auf, überwachen das Aufmaß, führen die Inbetriebnahme durch und sind bei den Abnahmen zugegen. Außerdem tragen sie die Verantwortung für die Unfallverhütung auf der Baustelle.

Im Facility-Management überwachen und betreiben die Ingenieure und Ingenieurinnen die fertiggestellten gebäudetechnischen Einrichtungen. Sie definieren Anforderungen und erarbeiten Lösungen, um Gebäude effektiv und möglichst kostengünstig zu bewirtschaften. Sie sorgen für die Funktionssicherheit der technischen Infrastruktur von Gebäuden, indem sie beispielsweise sicherstellen, dass Büros ökonomisch gereinigt, beleuchtet und beheizt werden, dass Informations- und Kommunikationseinrichtungen funktionieren, Zugangswege verkehrssicher sind und Fertigungsanlagen oder Ver- und Entsorgungseinrichtungen optimal funktionieren. Sie planen den Bedarf an Serviceleistungen wie Reinigungs- und Sicherheitsdienste oder Wartungsarbeiten und beauftragen und koordinieren diese im Auftrag. Technische Überwachungsaufgaben führen sie auch selbst aus; so kontrollieren sie Einrichtungen von der Messwarte aus oder durch Fernüberwachung am PC und sorgen für einen optimalen Betrieb der haustechnischen Anlagen.

Weitere Einsatzmöglichkeiten

Auch die Sicherheitstechnik sowie die Informations- und Kommunikationstechnik in Gebäuden gehören zum Betätigungsfeld von Ingenieuren und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management. Sie beraten auch zu Optimierungsmaßnahmen, z.B. zur Energieeinsparung, und kontrollieren Gebäudeeinrichtungen und -prozesse, stellen beispielsweise das Energiecontrolling sicher. Sofern sie eine Zusatzqualifikation im Bereich des energiesparenden Bauens nach dem Gebäudeenergiegesetz besitzen, können sie Gebäudeenergieausweise ausstellen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Planung und Projektierung

  • technische Unterlagen wie Schalt-, Montage-, Installations- oder Rohrleitungspläne erstellen

  • gebäudetechnische Berechnungen durchführen, z.B. Festlegen der dynamischen und statischen Belastungen

  • Steuer- und Regeleinrichtungen für technische Einrichtungen projektieren, zugehörige Steuerprogramme entwerfen

  • Wärmebedarfsberechnungen durchführen, Schallschutzmaßnahmen planen

  • erforderliche Dimensionen, Werkstoffe und Bauteile für lüftungstechnische Anlagen errechnen

  • bei Sanitäreinrichtungen die Normteile festlegen, dabei Durchflussmengen und Korrosionsbeanspruchung der Teile beachten

  • sicherheits- und kommunikationstechnische Anlagen projektieren

  • Unterlagen für Genehmigungsverfahren bei genehmigungspflichtigen Anlagen erstellen

  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen

  • Ausschreibungsunterlagen bearbeiten

Betrieb und Überwachung

  • termin- und fachgerechte Montage der Anlagen bzw. Geräte planen und organisieren, Baustellenbetrieb organisieren, Mitarbeiter/innen anleiten

  • Probeläufe durchführen und überwachen, Anlagen ab- und in Betrieb nehmen, Bedienpersonal einweisen

  • Emissionen und andere Umweltdaten erfassen und auswerten

  • Funktionstüchtigkeit der zu betreuenden Anlagen bzw. Geräte sichern, Betrieb an Messwarten oder durch Fernüberwachung laufend überwachen

  • raumlufttechnische Anlagen oder Anlagen zum Rauch- und Wärmeabzug hinsichtlich der brandschutztechnischen Sicherheit prüfen und bewerten

  • Anforderungen für einen sicheren Betrieb und der Nutzung angemessene Dienstleistungen definieren, z.B. Zyklus von Wartungstätigkeit, Häufigkeit von Reinigungstätigkeiten

  • Serviceleistungen wie Wartungs- und Reparaturarbeiten, Reinigungs- und Sicherheitsdienste ggf. in Abstimmung mit Kunden beauftragen, Arbeiten koordinieren und überwachen

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Arbeitsschutzes beim Betrieb versorgungstechnischer Anlagen überwachen

Beratung, Untersuchung und Vertrieb

  • Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen, Wirtschafts- und Landwirtschaftsbetriebe über rationellen/umweltschonenden Energieeinsatz beraten

  • gebäudetechnische Untersuchungen und Aufgaben im Bereich Energiecontrolling übernehmen; ggf. Gebäudeenergieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz für Immobilieneigentümer ausstellen

  • gebäudetechnische Einrichtungen vertreiben

Wissenschaftliche Forschung und Lehre (i.d.R. nach Masterabschluss und ggf. Promotion)

  • an Forschungsvorhaben mitwirken

  • Vorlesungen und Seminare vorbereiten bzw. abhalten, Unterricht nachbereiten, ggf. Prüfungen abnehmen

  • Forschungsberichte verfassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.385 bis € 4.739

Quelle:

Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik - WSI-Tarifarchiv

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Ingenieur/in - Gebäudetechnik/Facility-Management

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Fachingenieur/in für Gebäude- und Versorgungstechnik

  • Ingenieur/in - Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

  • TGA Ingenieur/in

  • Technische/r Objektmanager/in

  • Technische/r Property Manager/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Facility engineer (m/f)

Berufsbezeichnungen in französischer Sprache

  • Ingénieur (m/f) en domotique, automatismes et réseaux pour le bâtiment

  • Ingénieur thermicien (m/f)

Arbeitsorte

Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • auf Baustellen

  • in Werkstätten und Produktionshallen

  • in Testlabors, an Prüfständen sowie in Leitzentralen und Maschinenräumen

  • in Besprechungsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management übernehmen eigenverantwortlich technische, organisatorische oder betriebswirtschaftliche Aufgaben bei Herstellung, Optimierung oder Instandhaltung der technischen Infrastruktur und Ausstattung von Gebäuden. Dazu benötigen sie eine sorgfältige Arbeitsweise, technisches Verständnis, analytisches und betriebswirtschaftliches Denken. Sie tragen große Verantwortung, weil beispielsweise schon kurzzeitige Ausfälle von Energie- oder Klimaanlagen zu hohen Verlusten führen können. Wenn Störungen an gebäudetechnischen Anlagen zu beheben sind, müssen sie daher rasch und entschieden reagieren. Sie beachten die Einhaltung rechtlicher und umwelttechnischer Vorschriften genau. Führen sie ein Team, motivieren sie ihre Mitarbeiter/innen, schulen sie und koordinieren deren Zusammenarbeit. Dabei sind kommunikative Fähigkeiten und Durchsetzungsvermögen erforderlich, ebenso wenn sie z.B. Mieter über anstehende Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen informieren. Bei Tätigkeiten im Vertrieb sind Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management viel unterwegs, auch im Ausland.

Häufig sind sie im Büro am Computer tätig, z.B. wenn sie Installationspläne erstellen oder Wärmebedarfsberechnungen durchführen. Sie arbeiten mit technischen Maschinen und Anlagen, z.B. mit Anlagen für Klimatechnik oder Filteranlagen. Dabei halten sie sich in Maschinen- oder Technikräumen auf, wo sie ggf. Staub, Dämpfen, Maschinenlärm oder Vibrationen ausgesetzt sind. Beim Warten der Klimatechnik auf Dächern müssen sie schwindelfrei sein. Sie übernehmen Bereitschaftsdienste.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Verantwortung für Sachwerte (Sicherheit, Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit von Gebäuden sicherstellen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Normen und technische Regelwerke)

  • Kundenkontakt (z.B. Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen, Wirtschafts- und Landwirtschaftsbetriebe über rationellen/umweltschonenden Energieeinsatz beraten)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (im Kundenservice und in der technischen Anwendungsberatung)

  • Bildschirmarbeit (mit speziellen technisch orientierten CAD- und CAM- bzw. CAFM-Programmen sowie betriebswirtschaftlich orientierten Programmen arbeiten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Arbeit in Büroräumen

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (bei der Betriebsüberwachung laufender Systeme)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Anlagen, technische Einrichtungen und Geräte, z.B.: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Anlagen der Sicherheitstechnik, Fernwärme- und Wasserversorgungseinrichtungen, Steuer-, Regel- und Optimierungseinrichtungen, Rohre, Leitungen, Mess- und Prüfgeräte

Unterlagen, z.B.: Schalt-, Montage-, Installations- und Rohrleitungspläne, Konstruktionszeichnungen, Leistungsverzeichnisse, Stücklisten, Kalkulations- und Ausschreibungsunterlagen, Normen, technische Regelwerke, Rechtsvorschriften

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-, CAE-, CAM-Software, Ferndiagnosesysteme

Arbeitsbereiche/Branchen

Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management finden Beschäftigung z.B.

  • in Ingenieurbüros für die Planung von gebäudetechnischen Ausrüstungen

  • bei Facility-Management-Unternehmen

  • bei technischen Überwachungsvereinen

  • in Betrieben der Versorgungstechnik, bei Hausverwaltungsfirmen, in der öffentlichen Verwaltung sowie in Krankenhäusern

Branchen im Einzelnen

  • Architektur, Bauplanung

    • Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung, z.B. Planung von gebäudetechnischen Ausrüstungen

  • Sonst. Dienstleistungen für Unternehmen und Privathaushalte

    • Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g., z.B. Sachverständige für Gebäudetechnik

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign

  • Reinigungsdienste

    • Allgemeine Gebäudereinigung, z.B. Facility-Management-Unternehmen, die auch die Überwachung der technischen Gebäudeausstattung übernehmen

    • Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen, z.B. Facility-Management-Unternehmen, die auch die Überwachung der technischen Gebäudeausstattung übernehmen

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. technische Überwachungsvereine

  • Versorgung, Installation

    • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

  • Elektroinstallation

    • Elektroinstallation

  • Immobilien, Gebäudewirtschaft

    • Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte, z.B. Hausverwaltungsunternehmen

    • Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, z.B. Überwachung der Gebäudetechnik im Immobilienbestand von Wohnungsunternehmen

  • Gesundheitswesen

    • Krankenhäuser, z.B. Abteilungen für technisches Facility-Management in Hochschul-, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

  • Öffentliche Verwaltung

    • Allgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Verwaltungseinheiten aller Art mit eigener Immobilienbewirtschaftung

    • Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen, z.B. Gesundheitsämter

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Gebäudesystemtechnik, Facility-Management, Forschung und Entwicklung oder Projektmanagement).

Darüber hinaus können sich die Trends zum vernetzten Wohnen (Smart Living) und zu nachhaltigen und klimaneutralen Bauweisen zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Ingenieure und Ingenieurinnen für Gebäudetechnik und Facility-Management entwickeln. Der Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) zur Beförderung der Energiewende bietet ebenso Weiterbildungspotenzial wie die vorausschauende Instandhaltung von Geräten mittels Sensortechnik und intelligenter Datenanalyse.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Bachelorabsolventen können ihre Berufs- und Karrierechancen durch ein weiterführendes Studium ausbauen, z.B. im Studienfach Gebäudetechnik, Gebäudeenergietechnik, Facility-Management, Technisches Gebäudemanagement oder Versorgungstechnik.

Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation . Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Neues Europäisches Bauhaus und Renovierungswelle

Um das Ziel lebenswerter und vollständig klimaneutraler Städte zu erreichen, hat die Europäische Kommission im September 2020 das "neue Europäische Bauhaus" ins Leben gerufen: Vor dem Hintergrund, dass Gebäude und Infrastrukturen für mindestens 40 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, sollen neue nachhaltige Bauweisen und Designformen entwickelt werden und in Verbindung mit digitalen Technologien wie KI und Big Data die Ressourceneffizienz erhöhen, die Lebensqualität der Menschen verbessern und einen Systemwandel hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ermöglichen. Damit auch der vorhandene Gebäudebestand energieeffizienter und klimaneutral gestaltet werden kann, soll sich die Renovierungsquote bis 2030 mindestens verdoppeln, sodass bis zu 160 000 zusätzliche grüne Arbeitsplätze im Baugewerbe entstehen könnten. Für Fach- und Führungskräfte aus Bereichen wie Stadt- und Regionalplanung, Raumordnung, Bau und Architektur, Design, Energie und digitale Technologien eröffnen sich hier vielfältige und innovative Tätigkeitsfelder.

Energiewende und Künstliche Intelligenz (KI)

Mittels Künstlicher Intelligenz soll der Ausbau der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich beschleunigt, Treibhausemissionen gesenkt und so die Energiewende befördert werden. Energieunternehmen versprechen sich von KI eine grundlegende Steigerung der Energieeffizienz durch smartere Analysen von Sensor- und Wetterdaten im Bereich erneuerbarer Energien, um präzisere Prognosen für die Netzauslastung treffen und so die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit erhöhen zu können. Weitere KI-Anwendungsbereiche sind u.a. die Vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), die Optimierung von Energieanlagen sowie das frühzeitige Erkennen von Cyberattacken auf Infrastrukturen wie Kraftwerke und Energienetze. Für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft bedeutet dies ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Vernetzte, digitalisierte Energiewelt mit Smart Grids und Smart Meter

Smart Grids, also intelligente Netze, steuern und kombinieren Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch mithilfe digitaler Techniken. Analoge Stromzähler werden nach dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende bis 2032 verpflichtend für alle Haushalte und Großverbraucher durch Smart Meter ersetzt, die über das Internet mit den Netzbetreibern verbunden sind. Diese Zähler speichern Daten und analysieren die jeweilige Netzauslastung. Diese Information teilen sie z.B. vernetzten Elektrogeräten mit, die sich dann einschalten, wenn ausreichend Strom im Netz oder der Tarif günstig ist. Smart Grids und Smart Meter verbessern die Transparenz der Daten und optimieren den Energieverbrauch. Fach- und Führungskräften des Energiesektors eröffnet sich hier ein komplexes neues Tätigkeitsfeld.

Nachhaltige Stadtentwicklung

Zukunftsweisende Konzepte zu Themen wie bezahlbarer Wohnraum, Zuwanderung und soziale Integration, Digitalisierung, klimaverträgliche Mobilität und Energieversorgung sollen unsere Städte nachhaltiger machen. Dabei sind u.a. der Wandel der Bevölkerungs- und der Wirtschaftsstruktur zu berücksichtigen, die Veränderung der Einkaufs- und Lebensgewohnheiten sowie die Erfordernisse des Klimaschutzes. Mit den Projekten "Zukunftsstadt 2030" und "Zukunftsstadt goes Europe" fördert die Bundesregierung Kommunen ganz konkret dabei, innovative Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung umzusetzen und zu gestalten. Für Fachkräfte aus Bereichen wie Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung, Architektur und Baugewerbe, Energie- und Gebäudetechnik entstehen auf dem Weg zur Zukunftsstadt neue und umfangreiche Aufgabenbereiche.

Vernetztes Wohnen und Immobilienwirtschaft

Der Smart Living Trend ist nicht nur für Privathaushalte eine Überlegung wert, auch die Immobilienwirtschaft integriert Smart-Home-Anwendungen in Ihre Gebäude. Durch die Vernetzung von Haushaltsgeräten, Licht und Heizung wird der Komfort für die Mieter erhöht und Strom gespart. Intelligente Gebäudeleittechnik kann zudem die Sicherheit von Wohnanlagen steuern und die Instandhaltung effizienter gestalten. Um smarte Gebäude und Quartiere zu schaffen, benötigen Immobilienunternehmen Fachkräfte, die in der Lage sind, die IoT-Technologien mit modernem Wohnen zu verbinden.

Vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance)

Moderne Sensortechnik, digitale Vernetzung und intelligente Datenanalysen ermöglichen im Rahmen von Industrie 4.0 eine vorausschauende Instandhaltung von Maschinen und Geräten. Mittels Sensoren, die z.B. permanent Temperatur, Druck und Feuchtigkeit messen, werden Daten von Maschinen und Anlagen erfasst, analysiert und dadurch etwaige Abweichungen aufgezeigt. Wartungsinformationen wie der Zeitpunkt für das Wechseln eines Verschleißteils werden errechnet und gemeldet, um die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen zu unterstützen und ungeplante Stillstände und Wartungskosten zu reduzieren. Für Fach- und Führungskräfte erfordert dies ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Ingenieurrecht der einzelnen Bundesländer

Die Länderregelungen orientieren sich am

Musteringenieur(kammer)gesetz (Stand: 18.11.2003, beschlossen von der Wirtschaftsministerkonferenz am 10./11.12.2003), geändert durch Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 26./27.06.2018

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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