Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien entwickeln, planen, betreiben und überwachen Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen, beispielsweise Windkraftwerke,Fotovoltaikanlagen, solarthermische und geothermische Systeme oder Anlagen, die aus Biomasse Wärme oder nutzbares Gas gewinnen.

Arbeitsbereiche/Branchen

Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien finden Beschäftigung z.B.

  • bei Betreibern oder Herstellern von Wind-, Wasserkraft- und Solaranlagen sowie von geothermischen und Biomasse verwertenden Anlagen

  • in der öffentlichen Verwaltung oder bei Umweltschutzverbänden

  • in Forschungsinstituten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes grundständiges Studium im Bereich Erneuerbare Energien.

Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern meist ein Masterstudium, ggf. auch die Promotion oder Habilitation.

Sonstige Zugangsbedingungen

Hinweis zum Führen von Berufsbezeichnungen:

Die Bezeichnung "Ingenieur/in" ist geschützt.

Um den gesetzlich geschützten Titel "Beratende/r Ingenieur/in" führen zu können, sind mehrjährige Fachpraxis, die Mitgliedschaft in einer Länderingenieurkammer und die Eintragung in die dortige Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen Voraussetzung.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit unter der Bezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" ist gemäß den landesrechtlichen Ingenieurkammergesetzen reglementiert.

Um auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden, ist für Ingenieure und Ingenieurinnen mit ausländischer Berufsqualifikation grundsätzlich keine berufliche Anerkennung erforderlich. Ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung darf jedoch nicht die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" geführt werden.

Hierfür muss die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle festgestellt werden.

Zuständige Stellen sind z.B. Länderingenieurkammern, Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien planen oder optimieren Windkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, solarthermische und geothermische Systeme, Biogasfeuerungsanlagen oder innovative Antriebskonzepte für Fahrzeuge. Ebenso sind sie für Betrieb und Instandsetzung dieser Anlagen zuständig. Sie entwickeln Konzepte, um alternative Energiequellen wirtschaftlich und umweltgerecht zu nutzen und gleichzeitig die Energieversorgung der Verbraucher dauerhaft sicherzustellen. Außerdem beraten sie in Energiefragen und entwerfen Energiekonzepte. Dazu ermitteln sie, wie und wo sich Energie einsparen lässt und damit der Energieverbrauch insgesamt gesenkt werden kann. Im Vertrieb kalkulieren sie Angebote für Energieanlagen und präsentieren diese den Kunden.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien entwickeln, planen, betreiben und überwachen Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen, beispielsweise Windkraftwerke,Fotovoltaikanlagen, solarthermische und geothermische Systeme oder Anlagen, die aus Biomasse Wärme oder nutzbares Gas gewinnen.

Wind, Sonne, Biogas

Ob ein Windpark gebaut werden soll, der Standort einer neuen Biogasanlage festgelegt werden muss oder der Wirkungsgrad von Sonnenkollektoren überprüft werden soll - Ingenieure und Ingenieurinnen Erneuerbare Energien finden wirtschaftlich und technisch umsetzbare Lösungen, um erneuerbare Energiequellen nutzbar zu machen. Auf der Grundlage von Forschungsdaten berechnen sie mögliche Energieerträge und planen bzw. optimieren die technische Ausstattung z.B. einer Windenergieanlage, indem sie deren Bauweise den jeweiligen üblichen Windverhältnissen des ausgesuchten Standorts anpassen. Wichtig ist auch die Materialauswahl: Für Anlagen im Meer z.B. müssen Materialien der starken Korrosionsgefährdung durch das salzhaltige Meereswasser standhalten können.

Als Projektleiter/innen sind Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien für den gesamten Prozess verantwortlich: Sie finden den geeigneten Standort der Energieanlagen, erstellen die Konzeption und führen das Genehmigungsverfahren durch, planen und überwachen den Anlagenbau und stellen den Anschluss an das öffentliche Stromnetz sicher. Sie können auch z.B. Konzepte für Bioenergiedörfer unter Einbeziehung der Abwärme aus Biogasanlagen, großen Holzenergieanlagen und Nahwärmenetzen erstellen. Als Vertriebsingenieure und -ingenieurinnen beobachten sie die Marktveränderungen, handeln Verträge aus, beraten Kunden in technischen Belangen und präsentieren mögliche Systementwicklungen.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Ingenieuren und Ingenieurinnen Erneuerbare Energien stehen viele Arbeitsfelder offen. Neben Planung, Konstruktion und Bau von Energieanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, können sie auch bei Energieversorgungsunternehmen tätig sein, die diese Anlagen betreiben, z.B. im Bereich Service. Hier sind sie für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zuständig, um eine gleichbleibende Energieversorgung zu gewährleisten. Bei Behörden und Technischen Überwachungsvereinen überprüfen sie, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Wenn sie in der Verbands- und Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, erstellen sie z.B. Informationsmaterialien hinsichtlich effizienter Energiespartechniken oder umweltfreundlicher Produktionsprozesse und beobachten und analysieren rechtliche, technische und politische Entwicklungen der Umwelt- und Energiebranche.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Konzeption und Konstruktion

  • Anlagen der regenerativen Energietechnik planen und projektieren bzw. Projekte zur Dekarbonisierung (Umstellung auf kohlenstofffreie Energiequellen) von bestehenden Anlagen verantworten (Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen, Wind-, Wasserkraft-, Biogas- und Geothermieanlagen)

  • Maschinen und Anlagenkomponenten zur Energienutzung sowie den Anschluss an das öffentliche Stromnetz planen, berechnen und konstruieren

  • Energieprogramme und -systeme im Bereich Erneuerbare Energien mit Hilfe von Simulationsprogrammen und Versuchsanlagen optimieren

  • bei der Entwicklung innovativer Antriebskonzepte für Fahrzeuge mitwirken

  • Testergebnisse, Messdaten und Teststrategien für die Erprobung z.B. neuer Bauteile für Anlagen der regenerativen Energietechnik bewerten, Erprobungsaktivitäten koordinieren und steuern

Inbetriebnahme, Sicherheit und Dokumentation

  • Lieferung der Anlagenkomponenten und Montage der Anlagen überwachen

  • Emissionen prüfen und bewerten

  • Standsicherheit der Anlagen gewährleisten

  • Prozesse dokumentieren, Betriebsanleitungen erstellen

Vertrieb, Kundenbetreuung, Verbands- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Ausschreibungsunterlagen bearbeiten

  • Neukunden akquirieren, beraten und informieren, Bestandskunden und Investoren betreuen

  • Angebote für Energieanlagen kalkulieren und Konzepte präsentieren

  • geeignete Standorte für unterschiedliche Anlagen der Energieerzeugung ermitteln, Märkte beobachten

  • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen des jeweiligen Anlagentyps erstellen und prüfen

  • Anlagen an den Kunden übergeben, Betriebspersonal einweisen

  • für Wartung und Instandhaltung der Energieanlagen sorgen

  • in der Verbands- und Öffentlichkeitsarbeit Informationsmaterialien erstellen, Vorträge und Reden vorbereiten und halten

Wissenschaftliche Forschung und Lehre (i.d.R. nach Masterabschluss und ggf. Promotion)

  • an Forschungsvorhaben mitwirken

  • Vorlesungen und Seminare vorbereiten bzw. abhalten, Unterricht nachbereiten, ggf. Prüfungen abnehmen

  • Forschungsberichte verfassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 5.003 bis € 6.324

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Ingenieur/in - Erneuerbare Energien

Berufsbezeichnungen in englischer Sprache

  • Renewable energy engineer (m/f)

  • Sustainability engineer (m/f)

  • Sustainable energy engineer (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Ingénieur (m/f) - énergies renouvelables

Arbeitsorte

Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • beim Kunden bzw. bei der Energieanlage

  • in Besprechungsräumen

  • in Entwicklungs- und Prüflabors

  • in Produktions- und Fertigungsstätten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien übernehmen eigenverantwortlich technische, organisatorische oder betriebswirtschaftliche Aufgaben bei der Neuentwicklung, Optimierung, Fertigung oder Instandhaltung von Anlagen der regenerativen Energietechnik. Dazu benötigen sie eine sorgfältige Arbeitsweise, technisches Verständnis, analytisches und betriebswirtschaftliches Denken. Sie beachten die Einhaltung rechtlicher und umwelttechnischer Vorschriften. Wenn Störungen z.B. an Windkraftanlagen zu beheben sind, müssen sie rasch und entschieden reagieren. Führen sie ein Team, motivieren sie ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Dabei sind kommunikative Fähigkeiten und Durchsetzungsvermögen erforderlich, im Kundengespräch Verhandlungsgeschick. Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen sind z.B. im Rahmen internationaler Projekte gefragt. Bei Tätigkeiten im Vertrieb sind Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien viel unterwegs, auch im Ausland.

Häufig sind sie im Büro am Computer tätig, z.B. wenn sie Entwürfe, Konstruktionszeichnungen oder Angebote erstellen. Sie arbeiten mit solarthermischen und geothermischen Systemen oder Anlagen. Bei überwachenden Tätigkeiten in der Energieerzeugung richtet sich ihre Arbeitszeit nach den Produktionsrhythmen des jeweiligen Betriebs, sodass auch Schichtarbeit anfallen kann.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Kundenkontakt (z.B. technischen Kundendienst leisten; Energiekonzepte vorstellen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. technische Regelwerke, Umweltschutzrichtlinien und Gesetze)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (bei der Montageüberwachung und in der technischen Anwendungsberatung)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten sowie Simulationen an computerunterstützten Arbeitsplätzen ausführen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Anlagen in Betrieb nehmen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. beim Koordinieren und Überwachen der Produktion)

  • Arbeit im Labor (z.B. in Entwicklungs- und Prüflaboratorien)

  • unregelmäßige Arbeitszeiten (z.B. bei der Inbetriebnahme von Anlagen)

  • Schichtarbeit (bei überwachenden Tätigkeiten in der Energieerzeugung: Arbeitszeit entsprechend den Produktionsrhythmen des Betriebes)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Technische Anlagen, Systeme und Geräte, z.B.: Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen, Wind-, Wasserkraft-, Biogas- und Geothermieanlagen, solarthermische und geothermische Systeme, Mess- und Prüfgeräte, technische Endoskope

Bauelemente und Komponenten, z.B.: Sonnenkollektoren, Rotorblätter

Unterlagen, z.B.: Energiekonzepte, Material- und Maschineneinsatzpläne, Stücklisten, Konstruktionszeichnungen, Leistungsverzeichnisse, Kalkulationsunterlagen, Prüfberichte, Bedienungsanleitungen, Präsentationsunterlagen, Beratungs- und Informationsmaterialien, DIN-Normen, rechtliche und umwelttechnische Vorschriften

Software, z.B.: CAD-, CAE-, CIM- und CAM-Software, Simulationsprogramme

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien finden Beschäftigung z.B.

  • bei Betreibern oder Herstellern von Wind-, Wasserkraft- und Solaranlagen sowie von geothermischen und Biomasse verwertenden Anlagen

  • in der öffentlichen Verwaltung oder bei Umweltschutzverbänden

  • in Forschungsinstituten

Branchen im Einzelnen

  • Energieversorgung

    • Elektrizitätserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung, z.B. Stromerzeugung mittels Wind-, Wasserkraftanlagen, Solaranlagen, geothermischen Anlagen

    • Elektrizitätserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung

    • Gaserzeugung

    • Wärme- und Kälteversorgung

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g., insbesondere für die Gewinnung regenerativer Energie, beispielsweise Windkraftanlagen, Solaranlagen, geothermische Anlagen

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

    • Herstellung von elektronischen Bauelementen, z.B. Einzelsolarzellen

  • Öffentliche Verwaltung

    • Allgemeine öffentliche Verwaltung

    • Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht, z.B. Gewerbeaufsichtsämter, Patentämter

  • Politische Parteien, Verbände, Organisationen

    • Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g., z.B. Umweltschutzverbände

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, insbesondere auf den Gebieten regenerative Energietechnik, Umwelt

  • Sonst. Dienstleistungen für Unternehmen und Privathaushalte

    • Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g., z.B. Gutachtenerstellung im Versicherungsingenieurwesen

  • Unternehmensberatung

    • Unternehmensberatung, insbesondere Energieberatung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Erneuerbare Energien, Elektrische Energie- und Anlagentechnik, Energieberatung, Forschung und Entwicklung oder Projektmanagement).

Darüber hinaus kann sich der Trend zur Beförderung der Energiewende durch den Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Ingenieure und Ingenieurinnen für Erneuerbare Energien entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Hochschulabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch eine Weiterbildung als REFA-Ingenieur/in für Industrial Engineering).

Bachelorabsolventen können ihre Berufs- und Karrierechancen durch ein weiterführendes Studium ausbauen, z.B. im Studienfach Erneuerbare Energien, Energietechnik oder Umwelttechnik.

Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation . Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Smartes und energieeffizientes Fensterdesign

Neue Technologien machen Fenster energieeffizienter und smarter. Beispielsweise ist automatisiertes Lüften dank eines im Fensterprofil integrierten und individuell einstellbaren Lüftungssystems möglich. Sensoren messen die Luftqualität im Raum und liefern automatisch frische Luft von außen nach innen und das ohne Wärmeverlust. Moderne Fenster lassen sich zudem mit weiteren Smart-Home-Anwendungen koppeln, z.B. mit einem automatisierten Heizungssystem. Auch die Stromproduktion mithilfe von Solarfenstern wird fortwährend weiterentwickelt und ist bereits technisch umsetzbar. Mittels transparenter Solarmodule soll zukünftig Sonnenlicht in Energie umgewandelt werden, um beispielsweise große Fensterfassaden zur Stromversorgung für Gebäude zu nutzen. Fach- und Führungskräfte im Bereich Fenster- und Fassadenbau sowie im Bereich Solarenergie werden sich mit diesen Entwicklungen beschäftigen.

Innovation durch Wasserstoff

Klimafreundlicher, per Elektrolyse aus Sonnen- oder Windstrom erzeugter Wasserstoff ist als Alternative zu fossilen Brennstoffen und Energiequellen ein Schlüsselelement der deutschen Energiewende und hilft dabei, den CO2-Ausstoß in Industrie und Verkehr zu verringern. In der nahen Zukunft sollen Lastwägen, Schiffe, Flugzeuge und Züge mit Wasserstoffantrieb Güter und Menschen transportieren. Grüner Wasserstoff soll künftig z.B. auch als Rohstoff in der Chemie- und Kosmetikindustrie dienen und zum Betreiben von Anlagen im Maschinenbau, in der Fertigungs- und Automatisierungstechnik oder für die klimaneutrale Stahlerzeugung genutzt werden. Fach- und Führungskräfte aus Bereichen wie Energie- und Anlagentechnik, Maschinen-, Fahrzeug- und Flugzeugbau oder Logistik und Verkehr werden sich künftig vermehrt mit der Frage befassen, wie man Wasserstoff klimaneutral erzeugen, speichern, transportieren und verteilen kann bzw. für welche konkreten technischen Anwendungen in Industrie und Verkehr er sich einsetzen lässt.

Energiewende und Künstliche Intelligenz (KI)

Mittels Künstlicher Intelligenz soll der Ausbau der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich beschleunigt, Treibhausemissionen gesenkt und so die Energiewende befördert werden. Energieunternehmen versprechen sich von KI eine grundlegende Steigerung der Energieeffizienz durch smartere Analysen von Sensor- und Wetterdaten im Bereich erneuerbarer Energien, um präzisere Prognosen für die Netzauslastung treffen und so die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit erhöhen zu können. Weitere KI-Anwendungsbereiche sind u.a. die Vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), die Optimierung von Energieanlagen sowie das frühzeitige Erkennen von Cyberattacken auf Infrastrukturen wie Kraftwerke und Energienetze. Für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft bedeutet dies ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Vernetzte, digitalisierte Energiewelt mit Smart Grids und Smart Meter

Smart Grids, also intelligente Netze, steuern und kombinieren Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch mithilfe digitaler Techniken. Analoge Stromzähler werden nach dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende bis 2032 verpflichtend für alle Haushalte und Großverbraucher durch Smart Meter ersetzt, die über das Internet mit den Netzbetreibern verbunden sind. Diese Zähler speichern Daten und analysieren die jeweilige Netzauslastung. Diese Information teilen sie z.B. vernetzten Elektrogeräten mit, die sich dann einschalten, wenn ausreichend Strom im Netz oder der Tarif günstig ist. Smart Grids und Smart Meter verbessern die Transparenz der Daten und optimieren den Energieverbrauch. Fach- und Führungskräften des Energiesektors eröffnet sich hier ein komplexes neues Tätigkeitsfeld.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Ingenieurrecht der einzelnen Bundesländer

Die Länderregelungen orientieren sich am

Musteringenieur(kammer)gesetz (Stand: 18.11.2003, beschlossen von der Wirtschaftsministerkonferenz am 10./11.12.2003), geändert durch Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 26./27.06.2018

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255 S. 22), zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2024/505 vom 07.02.2024 (ABl. EU L, S. 1)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

Newsletter bestellen