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Ausbildungsberuf

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik entwerfen und konstruieren Fluss- und Seeschiffe aller Art, sonstige Wasserfahrzeuge und ortsfeste maritime Konstruktionen. Sie planen und überwachen Fertigungs- und Montageabläufe für Neuanfertigungen und Umbau-, Überhol- oder Reparaturarbeiten.

Arbeitsbereiche/Branchen

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik finden Beschäftigung z.B.

  • in Schiffbaubetrieben, auf Schiffswerften, in der Zulieferindustrie, bei Spezial-Stahlbauunternehmen für meerestechnische Konstruktionen und bei Offshore-Unternehmen

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • bei Wasser- und Schifffahrtsämtern

  • in technischen Überwachungsvereinen

  • in Forschungseinrichtungen (z.B. Schiffbauversuchsanstalten)

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes grundständiges Studium im Bereich Schiffbau, Meerestechnik.

Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern meist ein Masterstudium, ggf. auch die Promotion oder Habilitation.

Sonstige Zugangsbedingungen

Hinweis zum Führen von Berufsbezeichnungen:

Die Bezeichnung "Ingenieur/in" ist geschützt.

Um den gesetzlich geschützten Titel "Beratende/r Ingenieur/in" führen zu können, sind mehrjährige Fachpraxis, die Mitgliedschaft in einer Länderingenieurkammer und die Eintragung in die dortige Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen Voraussetzung.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit unter der Bezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" ist gemäß den landesrechtlichen Ingenieurkammergesetzen reglementiert.

Um auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden, ist für Ingenieure und Ingenieurinnen mit ausländischer Berufsqualifikation grundsätzlich keine berufliche Anerkennung erforderlich. Ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung darf jedoch nicht die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" oder "Beratende/r Ingenieur/in" geführt werden.

Hierfür muss die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle festgestellt werden.

Zuständige Stellen sind z.B. Länderingenieurkammern, Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik sind vor allem in der Herstellung von Wasserfahrzeugen, z.B. Fluss- und Seeschiffe, und maritimen Konstruktionen wie beispielsweise Bohrinseln tätig. Auf Schiffswerften entwickeln sie neue Schiffstypen und -formen und konstruieren die einzelnen Schiffsteile wie Schiffsrumpf, Aufbauten und Ausrüstungen. Sie planen und überwachen die Fertigung und Montage und gegebenenfalls auch Umbau- und Reparaturarbeiten. Sind die Ingenieure und Ingenieurinnen mit der Herstellung eines Wasserfahrzeugs betraut, koordinieren sie alle beteiligten Bereiche vom Betriebsmitteleinsatz bis zum benötigten Fachpersonal. Sie sorgen dafür, dass das benötigte Material rechtzeitig zur Verfügung steht, überprüfen den Fertigungsprozess kontinuierlich und sind dafür verantwortlich, dass Fehler umgehend korrigiert werden. Sind sie im Vertrieb tätig, führen sie Kundengespräche, kalkulieren Kosten, bearbeiten Ausschreibungsunterlagen und erstellen Angebote.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik entwerfen und konstruieren Fluss- und Seeschiffe aller Art, sonstige Wasserfahrzeuge und ortsfeste maritime Konstruktionen. Sie planen und überwachen Fertigungs- und Montageabläufe für Neuanfertigungen und Umbau-, Überhol- oder Reparaturarbeiten.

Konstruktion und Fertigung

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik legen als Projektingenieure und -ingenieurinnen nach den Wünschen des Auftraggebers das bauliche Gesamtkonzept sowie die geometrischen Hauptabmessungen fest, berechnen die auftretenden Einzelmassen und die auf das Schiff wirkenden Kräfte. Sie testen Schiffsmodelle in maßstabsgerecht verkleinerten Versuchsanlagen. Sie müssen die Seetüchtigkeit unter allen vorhersehbaren Betriebsumständen gewährleisten und die erforderliche Antriebsleistung und Ladekapazität bestimmen. Dabei sind zahlreiche Vorschriften und Gesetze über Schiffssicherheit, Unfallverhütung und Klassifikation zu beachten. Die kalkulierten Kosten für Material, Löhne und Zulieferungen, technische Daten und Terminplanungen ergeben dann das Angebot.

Als Objektingenieure und -ingenieurinnen betreuen sie Konzeption und Fertigung eines einzelnen Schiffes oder sonstigen Objektes und steuern die Kooperation zwischen den Abteilungen und gegenüber Zulieferern sowie den Terminplan vom Entwurf bis zur Fertigstellung und Übergabe. Sowohl im Konstruktionsbüro als auch in der Fertigung bedienen sie sich der Computertechnik.

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik konstruieren auch die Baugruppen und Einzelteile für Schiffsrumpf, -ausrüstung und -einrichtung. Sie entwickeln immer effizientere Motoren und Solar-, Wind- oder Biospritantriebe. Ihre Ergebnisse bereiten sie als Werkstattzeichnungen und Arbeitsanweisungen für die Fertigung vor bzw. geben sie als Bestellungen für Material oder Bauteile an die kaufmännischen Abteilungen weiter. In der Fertigung planen und überwachen die Ingenieure und Ingenieurinnen die einzelnen Arbeitsprozesse.

Weitere Einsatzmöglichkeiten

Neben der Schiffbauindustrie können Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik auch in der Zulieferindustrie tätig werden. Dort beschäftigen sie sich beispielsweise mit Maschinentechnik oder Schiffsausrüstung. In Werften gehören der Werftbetrieb und seine anhängige Logistik zu ihren Aufgaben. Außerdem können sie auch in der staatlichen Verwaltung, z.B. bei Wasser- und Schifffahrtsämtern, bei Klassifikationsgesellschaften, Versuchsanstalten und in Ingenieurbüros beschäftigt sein.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Projektierung

  • Schiffe, schiffs- und meerestechnische Anlagen nach Wünschen des Auftraggebers projektieren und entwerfen, dabei Bestimmungen zur Schiffssicherheit, Unfallverhütung und Schiffsklassifikation beachten

  • bauliches Konzept und geometrische Hauptabmessungen festlegen, dabei z.B. Kräfte, Ladekapazitäten und erforderliche Antriebsleistung berechnen

  • Gesamtherstellungskosten kalkulieren

  • Angebote für Zulieferteile und Fremdleistungen einholen

  • Angebot ausarbeiten: Gesamtkosten bestimmen, technische Daten zusammenfassen, Terminplanung ausarbeiten

Konstruktion

  • Bauteile und Baugruppen des Schiffskörpers, der Schiffsausrüstung und -einrichtung mit fachspezifischen Computerprogrammen berechnen und konstruieren

  • dynamische und statische Belastungen ermitteln, Finite-Elemente-Methoden anwenden, Festigkeitsberechnungen durchführen

  • die Verwendbarkeit von Normteilen prüfen

  • Qualitätsstandards festlegen, Prüfunterlagen erstellen

  • Anfertigung von Detailzeichnungen, -konstruktionen in unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen, Ausschnitten, Maßstäben, von Bau- und Montageanleitungen, Stücklisten veranlassen oder ggf. selbst ausführen

  • Daten für die Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und -steuerung erarbeiten

  • Unterlagen für die Bestellung von Material, Bauteilen oder Fremdleistungen zusammenstellen und an die kaufmännischen Abteilungen weitergeben

Fertigung

  • Fertigungs-, Montageplanung für den gesamten Schiffsneubau einschließlich des Einbaus der schiffstechnischen Anlagen durchführen

  • Organisations- und Betriebsmitteleinsatzpläne unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten erstellen

  • termin- und qualitätsgerechte Fertigung und Montage sicherstellen

  • alle am Fertigungs- und Montageprozess beteiligten Bereiche (einschließlich der von Zulieferern und Fremdfirmen zu erbringenden Leistungen) koordinieren

  • Programme für die computergesteuerten Fertigungsanlagen erstellen

  • termingerechtes Beschaffen der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halberzeugnisse für einen reibungslosen Fertigungsablauf sicherstellen

  • betriebliche Lagerhaltung und den Materialfluss wirtschaftlich planen und optimieren

  • die Beseitigung von Fehlerquellen im Fertigungsprozess veranlassen und Sofortmaßnahmen bei Produktions- und Betriebsstörungen überwachen

  • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen und der Unfallverhütungsvorschriften überwachen

  • Erprobung und Abnahme von Teilen und Baugruppen vorbereiten und durchführen

Führungs-, Überwachungs- und technisch-kaufmännische Aufgaben

  • als Objektingenieur/in: Betreuen eines Schiffsneubaus vom Entwurf bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Auftraggeber, Koordinieren aller am Neubau beteiligten Betriebsabteilungen und Zulieferfirmen, Termineinhaltung überwachen und Kosten kontrollieren

  • Mitarbeiter/innen im eigenen Verantwortungsbereich führen, anleiten und beurteilen und bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung mitwirken

  • im Unternehmensmanagement: Projekte nach technischen und kaufmännischen Kriterien überprüfen, betriebliche Kennzahlen aufarbeiten, Vorschläge für die betriebliche Reorganisation und die Optimierung von Fertigungsabläufen ausarbeiten, Investitionsentscheidungen vorbereiten

  • überwachende Tätigkeiten bei Behörden übernehmen

  • im technischen Vertrieb: Kundengespräche führen, Kosten kalkulieren, Ausschreibungsunterlagen bearbeiten, Angebote erstellen

Wissenschaftliche Forschung und Lehre (i.d.R. nach Masterabschluss und ggf. Promotion)

  • an Forschungsvorhaben mitwirken

  • Vorlesungen und Seminare vorbereiten bzw. abhalten, Unterricht nachbereiten, ggf. Prüfungen abnehmen

  • Forschungsberichte verfassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 5.003 bis € 6.324

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Ingenieur/in - Schiffbau und Meerestechnik

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Schiffbauingenieur/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Naval architect (m/f)

Berufsbezeichnungen in französischer Sprache

  • Ingénieur (m/f) en construction navale

  • Ingénieur (m/f) en génie maritime

Arbeitsorte

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik arbeiten in erster Linie

  • in Büro- und Besprechungsräumen

  • in Werkstätten und Produktionshallen

  • auf Werften

  • in Entwicklungslabors und Versuchsanlagen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik übernehmen eigenverantwortlich technische, organisatorische oder betriebswirtschaftliche Aufgaben bei der Neuentwicklung, Optimierung, Fertigung oder Instandhaltung von Fluss- und Seeschiffen. Dazu benötigen sie eine sorgfältige Arbeitsweise, technisches Verständnis, analytisches und betriebswirtschaftliches Denken. Wenn Störungen an Produktionsanlagen zu beheben sind, müssen die Ingenieure und Ingenieurinnen rasch und entschieden reagieren. Führen sie ein Team, motivieren sie ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Dabei sind kommunikative Fähigkeiten und Durchsetzungsvermögen erforderlich, im Kundengespräch Verhandlungsgeschick. Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen sind z.B. im Rahmen internationaler Projekte gefragt. Bei Tätigkeiten im Vertrieb sind Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik häufig unterwegs, auch im Ausland.

Häufig arbeiten sie im Büro am Computer, z.B. wenn sie Entwürfe, Konstruktionszeichnungen oder Angebote erstellen. Sie optimieren technische Maschinen und Anlagen, z.B. Fertigungsanlagen für den Schiffsbau. In Testlabors und an Prüfständen kontrollieren sie z.B. die Funktion produzierter Maschinenteile und stellen somit die Qualität sicher. Wenn sie in den Werfthallen und auf den Docks tätig sind, tragen sie Schutzkleidung, z.B. Helm und Sicherheitsschuhe und achten umsichtig auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, um Unfälle zu vermeiden. Bei Tätigkeiten im Freien oder an Deck sind sie der Witterung ausgesetzt. Bei überwachenden Tätigkeiten in der Fertigung richtet sich ihre Arbeitszeit nach den Produktionsrhythmen des jeweiligen Betriebs, sodass auch Schichtarbeit anfallen kann.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Kundenkontakt (z.B. je nach Aufgabenbereich Kontakt mit Auftraggebern, Schiffseignern oder Behörden)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. zahlreiche Vorschriften und Gesetze über Schiffssicherheit, Unfallverhütung und Klassifikation beachten)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (Schiffe bei den vorgeschriebenen Prüfungen auf ihren technischen Zustand hin kontrollieren)

  • Bildschirmarbeit (z.B. an Computerarbeitsplätzen bei Planungs- und Konstruktionsaufgaben z.B. CAD-, CAM-, CAP-, CIM- und 3-D-Software anwenden)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. mit Fertigungsanlagen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. beim Überwachen der Baumaßnahmen in der Schiffskonstruktion in geschlossenen und offenen Bau- und Ausrüstungsdocks)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (Arbeits- und Fertigungsabläufe auf Werften und in Werk- und Produktionshallen koordinieren und überwachen)

  • Arbeit im Freien (z.B. die Fertigung auf der Werft überwachen)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft

  • Unfallgefahr (bei überwachenden Tätigkeiten auf Werften)

  • unregelmäßige Arbeitszeiten (bei Schiffsüberprüfungen in Abhängigkeit von Ebbe und Flut)

  • Schichtarbeit (bei überwachenden Tätigkeiten in der Fertigung: Arbeitszeit entsprechend den Produktionsrhythmen des Betriebes)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Wasserfahrzeuge und Bauwerke, z.B.: Passagier-, Container-, Fischerei- und Sportschiffe, Tanker, Autofähren, Jachten, U-Boote, Unterwasserroboter, Bohrinseln

Technische Anlagen, Einrichtungen und Geräte, z.B.: Schiffsmaschinenanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Anker- und Verholeinrichtungen, Ladekühlräume, Rettungseinrichtungen, Be- und Entladeeinrichtungen, Prüfstände, Mess- und Prüfgeräte

Software, z.B.: CAD-, CAM-, CAP-, CIM-Software

Unterlagen, z.B.: Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen, Bau- und Montageanleitungen, Stücklisten, Fertigungs-, Organisations-, Material- und Maschineneinsatzpläne, Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungs-, Angebots- und Kalkulationsunterlagen, betriebliche Kennzahlen, Prüfunterlagen, Rechtsvorschriften (z.B. Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen)

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik finden Beschäftigung z.B.

  • in Schiffbaubetrieben, auf Schiffswerften, in der Zulieferindustrie, bei Spezial-Stahlbauunternehmen für meerestechnische Konstruktionen und bei Offshore-Unternehmen

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • bei Wasser- und Schifffahrtsämtern

  • in technischen Überwachungsvereinen

  • in Forschungseinrichtungen (z.B. Schiffbauversuchsanstalten)

Branchen im Einzelnen

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

    • Boots- und Yachtbau

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Stahl- und Leichtmetallbau, z.B. Zulieferbetriebe für den Schiffbau

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge), z.B. Schiffsmotorenhersteller

  • Erdöl, Erdgas

    • Gewinnung von Erdöl, z.B. Offshore-Unternehmen

    • Gewinnung von Erdgas, z.B. Offshore-Unternehmen

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Sonstige Ingenieurbüros, z.B. Sachverständige für das Schiffbauwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign

  • Öffentliche Verwaltung

    • Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht, z.B. Wasser- und Schifffahrtsämter

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. technische Überwachungsvereine

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schiff-, Bootsbau und Meerestechnik, Produktions- und Fertigungstechnik, Forschung und Entwicklung oder Projektmanagement).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Schiffbau einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Ingenieure und Ingenieurinnen für Schiffbau und Meerestechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Hochschulabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch eine Weiterbildung als Schweißfachingenieur/in).

Bachelorabsolventen können ihre Berufs- und Karrierechancen durch ein weiterführendes Studium ausbauen, z.B. im Studienfach Schiffbau, Meerestechnik oder Konstruktionstechnik.

Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation . Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Boots- und Schiffbau

3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Für die Herstellung von Prototypen und Bauteilen für Bootsbau, Schifffahrt und maritime Industrie ist die Technik des 3-D-Drucks bereits im Einsatz. Es wird nun auch nach Möglichkeiten geforscht, ganze Boots- bzw. Schiffskörper im 3-D-Druckverfahren herzustellen. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Leasing von kollaborativen Robotern (Cobots)

Kollaborative Roboter (Cobots) unterstützen Fachkräfte in der Industrie bei unterschiedlichen Arbeitsschritten und steigern durch die Automatisierung neben der Geschwindigkeit auch die Qualität der Produktion. Allerdings ist der Einsatz von Cobots je nach Einsatzgebiet mit hohen Kosten verbunden, was für kleinere und mittlere Unternehmen eine schwierige Investitionsentscheidung sein kann. Als Lösung bieten immer mehr Unternehmen Leasing-Angebote für Cobots an, mit denen anfängliche Investitionskosten minimiert werden können und die gleichzeitig den Zugang zur Technologie ermöglichen. Führungskräfte, die in der industriellen Produktion arbeiten, werden sich mit den Möglichkeiten von Cobot-Leasing auseinandersetzen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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