Die Überwachung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze ist ein wichtiger Bestandteil der Betriebsratsarbeit. Der Betriebsrat hat hier umfangreiche Überwachungs- und Mitwirkungspflichten. Die besten Gesetze nützen nichts, wenn sie von den Beteiligten nicht zur Anwendung gebracht werden. Im Bereich der Schutzgesetze versagen häufiger die Praktiker und weniger der Gesetzgeber. Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmer*innen, die Schutzgesetze ernst zu nehmen, initiativ zu werden und mit praktischen Vorschlägen die Gesetze zur Anwendung zu bringen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Leiharbeit und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Teilzeitarbeit und Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Mutterschutz sowie Elternzeit und Elterngeld (MuSchG, BEEG)
Rechte schwerbehinderter Menschen, SGB IX
Weitere Schutzgesetze (z.B. Pflegezeitgesetz, Berufsbildungsgesetz)
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 09.06.2025 - 13.06.2025 | KE02425 | Verfügbar |