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Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 5: Umsetzung des Teilhabeplans

Schwerbehindertenvertretung (SBV) und Teilhabepolitik (THP)

Kategorie

  • Schwerbehindertenvertretung (SBV) und Teilhabepolitik (THP)

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG
  • § 179,4 SGB IX

Weitere Informationen

Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • SBV

Weitere Informationen

0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Genesen, aber nicht geheilt - 7,9 Millionen Menschen sind schwerbehindert, 13 Mio. haben eine Behinderung und viele mehr von Behinderung bedroht. Im Alter werden Erkrankungen immer häufiger und wahrscheinlicher, was auch die Arbeitswelt maßgeblich betrifft und herausfordert. Gesetzliche Präventionsmaßnahmen bekommen durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine stärkere zentrale Bedeutung. Nach § 167 SGB IX muss der Arbeitgeber bei Leistungen zur Teilhabe die Rehabilitationsträger, bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuziehen. Es gibt nur noch einen Antrag und einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsspektrum in einem Teilhabeplanverfahren leitet. Der Arbeitgeber steht in der Antragspflicht. Betroffene können jetzt eine*n Berater*in oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die betriebliche Reha-Berater*in aus dem Kreis des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung. Dazu ist es wichtig, die Grund lagen der Prävention und der Schutzgesetze, allen voran dem SGB IX, zu kennen und bei physischen oder psychischen Problemen die Betroffenen kompetent zu beraten. Eine feste Ansprechperson für das Unternehmen, die die betrieblichen Bedingungen und die Beschäftigten kennt, verspricht große Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben. Die beste Voraussetzung hierfür ist eine umfangreiche Ausbildung. Die angebotene Ausbildungsreihe erfolgt in fünf Seminarteilen von drei bis fünf Tagen und schließt mit der Prüfung beim TÜV Rheinland ab. Für die Zertifizierung und Anerkennung als Reha-Berater*in muss an allen Teilen teilgenommen werden und eine betriebliche Fall-Beratung schriftlich nachgewiesen und präsentiert werden.

Themen im Seminar "Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 5: Umsetzung des Teilhabeplans"

Zum Abschluss unserer Ausbildungsreihe üben wir die praktische Umsetzung des Teilhabeplans und der Eingliederungshilfe - eine grundlegende Kompetenz für die Zertifizierung. Bestandteil der Zertifizierung ist die Teilnahme an allen fünf Seminaren sowie eine betriebliche Beratung mit nachgewiesener Planung und Durchführung.

Aktuelle Seminar Termine "Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 5: Umsetzung des Teilhabeplans"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Sprockhövel 03.02.2025 - 06.02.2025SF00625Verfügbar
Sprockhövel 02.02.2026 - 05.02.2026SF00626Verfügbar
Standort
Sprockhövel
Zeitraum
 03.02.2025 - 06.02.2025
Seminar-Nr.
SF00625
Verfügbarkeit
Verfügbar
Standort
Sprockhövel
Zeitraum
 02.02.2026 - 05.02.2026
Seminar-Nr.
SF00626
Verfügbarkeit
Verfügbar