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Wohin mit meinem bestellten Päckchen?

Wenn der Postbote zweimal klingelt und keiner da ist: Wer werktags arbeitet, kommt oft nicht dazu, bestellte Päckchen entgegenzunehmen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lassen sich deshalb ihre Pakete an den Arbeitsplatz liefern. Doch ist das überhaupt zulässig?

17. Mai 202217. 5. 2022


Grundsätzlich gilt: Das Bestellen von privaten Paketen an die Arbeit sollte zuvor mit der Vorgesetzten abgesprochen sein. Hat der Chef etwas dagegen, sollte man das besser lassen. In manchen Betrieben ist in Betriebsvereinbarungen geregelt, ob das Zustellen privater Päckchen an den Arbeitsplatz erlaubt ist. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser hier ein Mitbestimmungsrecht.

Auch auf andere Art und Weise kann es erlaubt oder geduldet sein, dass sich Beschäftigte Pakete an den Arbeitsplatz liefern lassen. Gilt kein explizites Verbot und bekommen auch die Kolleginnen und Kollegen Päckchen, können sich Beschäftigte am gelebten Arbeitsalltag orientieren. Davor einmal bei den Vorgesetzten und Kollegen nachzuhaken, schadet dennoch nicht.


Recht nicht missbrauchen

Doch auch wenn es Beschäftigten erlaubt ist, sich ihre Pakete in den Betrieb liefern zu lassen, sollten sie dieses Recht nicht überstrapazieren. Zum einen deshalb, weil sonst die betriebseigene Poststelle unnötig überlastet wird, zum anderen kann es beim Chef sowie bei den Kolleginnen Misstrauen wecken, wenn ein Mitarbeiter ständig Pakete bekommt. Deshalb ist es ratsam, auch wenn kein Verbot besteht, die Vorgesetzte zu informieren.

Auch die eigenen Arbeitsabläufe dürfen auf keinen Fall von Paketlieferungen betroffen sein. Wer sich am Arbeitsplatz mehr mit seinen neuen Paketen als mit der Arbeit beschäftigt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Zudem bedeutet die Erlaubnis, sich Pakete an die Arbeit schicken zu lassen, noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist, seine Produkte vom Arbeitsplatz aus zu bestellen. Das macht man am besten weiterhin zuhause.

Ein echtes No-Go ist es, private Pakete vom Arbeitsplatz aus zu verschicken. Das stört nicht nur den Betriebsablauf, sondern kostet den Arbeitgeber auch Geld. Dieser Missbrauch kann sogar zur Kündigung führen.


Alternativen suchen

Glücklicherweise gibt es Alternativen zum Lieferort Arbeitsplatz: Meist bieten Online-Versandhäuser und auch die Post sogenannte Annahmestellen beziehungsweise Paketshops an. An diese kann man sich seine Pakete schicken lassen und dann bequem auf dem Nachhauseweg abholen. Normalerweise sind solche Annahmestellen recht lange am Tag geöffnet und ermöglichen es Beschäftigten, ohne Stress ihre Pakete entgegenzunehmen.

Noch bequemer geht es, indem Beschäftigte auf Packstationen zurückgreifen. Die sind nämlich rund die Uhr zugänglich und lassen sich sowohl für Zustellung als auch für Versand nutzen. Nicht selten befindet sich eine Packstation in unmittelbarer Nähe zur Firma. Für die Nutzung ist lediglich eine Vorab-Registrierung im Internet notwendig.

 

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