Abfindung
Einmalzahlung schmälert die Altersversorgung nicht
Soll eine Abfindung auf eine Betriebsrente angerechnet werden, braucht es eine Rechtsgrundlage oder eine entsprechende Vertragsgestaltung. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die Anrechnungsmöglichkeit für den Versorgungsberechtigten erkennbar und eindeutig sein muss.
Foto: iStock.com/undefined undefined
Foto: iStock.com/undefined undefined