Annahmeverzug
Keine Vergütung bei fehlendem Leistungswillen des Beschäftigten
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage nach dem Bestehen eines Anspruchs auf Annahmeverzug befasst. Im konkreten Fall verneinte es den Anspruch wegen nicht vorhandener Leistungswilligkeit des klagenden Arbeitnehmers.
Foto: iStock.com/anizphoto
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21. Oktober 202221. 10. 2022