Mitbestimmung
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei technischer Überwachung

Führt ein Unternehmen zentral und für alle Betriebe Microsoft Office 365 ein, besteht wegen der Kontrollmöglichkeiten ein Mitbestimmungsrecht. Dieses steht allein dem Gesamtbetriebsrat zu.

5. Juni 20235. 6. 2023


Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Dem Gesamtbetriebsrat ist nach Paragraf 50 Absatz 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nur die Behandlung von Angelegenheiten zugewiesen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können.

Erforderlich ist, dass es sich zum einen um eine mehrere Betriebe betreffende Angelegenheit handelt und zum anderen objektiv ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Regelung besteht. Ob ein zwingendes Erfordernis gegeben ist, bestimmt sich nach Inhalt und Zweck des Mitbestimmungstatbestands, der einer zu regelnden Angelegenheit zugrunde liegt. Maßgeblich sind stets die konkreten Gegebenheiten im Unternehmen und in den einzelnen Betrieben. Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinationsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zu begründen.


Alle Anwendungen zentral gesteuert

Im konkreten Streitfall ging es um die unternehmensweite Nutzung des Softwarepakets Office 365 von Microsoft in Form einer „1-Tenant-Lösung“. Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts, welche vom Bundesarbeitsgericht nicht beanstandet wurden, erfordert dieses Softwarepaket aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung. Dass bei einzelnen Modulen benutzerbezogene Einstellungen vorgenommen werden können, führe nicht zu einer anderen Bewertung der Zuständigkeitsfrage. Unerheblich ist auch, dass für die Nutzung einzelner Module betriebsspezifische Regelungen getroffen werden können. Nach dem Grundsatz der Zuständigkeitstrennung obliegt die Regelung einer Angelegenheit entweder ausschließlich den einzelnen Betriebsräten, dem Gesamtbetriebsrat oder dem Konzernbetriebsrat. Diese gesetzliche Kompetenzverteilung ist zwingend und unabdingbar.

Ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, muss er die gesamte Angelegenheit mit dem Arbeitgeber regeln. Die Betriebsparteien dürfen sich dabei nicht auf diejenigen Aspekte oder Inhalte beschränken, die zwingend einer unternehmenseinheitlichen Ausgestaltung bedürfen. Sie haben vielmehr selbst gegebenenfalls bestehende örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Ob der Gesamtbetriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nicht oder – wie der antragstellenden Betriebsrat meinte – nicht im erforderlichen Maß ausgeübt hat, ist für die Zuständigkeitsverteilung nicht entscheidend.

Hier geht es zum Volltext der BAG-Entscheidung vom 8. März 2022 – 1 ABR 20/21.

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Sharifeh Mohammadi, die sich im Iran für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzt, ist wieder zum Tod verurteilt worden. Nachdem das erste Todesurteil Mitte Oktober 2024 aufgehoben worden war, erreichte uns nun die Nachricht eines erneuten Todesurteils. Macht bei unserer Aktion mit!

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Khaing Zar Aung, Gewerkschafterin aus Myanmar, spricht bei einer Demo in Genf.

Gewerkschafterin berichtet über schlimmste Zustände in MyanmarFür Gewerkschaftsarbeit ermordet oder im Gefängnis

Myanmar ist insbesondere für Handels- und Modeunternehmen wichtig für die Herstellung von Textilien und Bekleidung. Gleichzeitig ist Myanmar eines der gefährlichsten Länder für Arbeiter:innen sowie Gewerkschafter:innen. Gewerkschafterin Khaing Zar Aung über die Lage in dem südostasiatischen Land.

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Die IG Metall Branchen - Mehr als Metall, Stahl und Elektro

 Für den gezielten Kontakt mit InteressiertenInfopaket „Wir. Die IG Metall“

Das Infopaket ist speziell im Hinblick auf die Erstansprache von interessierten Kolleginnen und Kollegen zusammengestellt. Darin findet Ihr unter anderem das Magazin „Wir. die IG Metall.“ Als Aktive könnt Ihr das Paket auch in größeren Mengen bestellen. Hier geht es zum Bestellformular.

17. Februar 2025

Azubi an der Bohrmaschine im Ausbildungszentrum der Schunk Group.

Weil Ausbildung JETZT zähltErgebnisse der IG Metall Ausbildungsbilanz 2024

Einmal im Jahr veröffentlicht die IG Metall ihre Bilanz zur Situation auf dem Ausbildungsmarkt mit besonderem Fokus auf ihre Organisationsbereiche. Die Bilanz für 2024 zeigt: Es besteht Grund zur Sorge, denn die Zahlen fallen erneut. Wir haben Material und zeigen Euch, was der Betriebsrat tun kann.

17. Februar 2025

Gefängnismauer mit Stacheldraht

Vier Jahre in HaftBelarussische Gewerkschafterin freigelassen

Zuletzt war sie lebensbedrohlich erkrankt und von den Haftbedingungen schwer gezeichnet. Jetzt wurde die Gewerkschafterin Palina Sharenda-Panasjuk auf internationalen Druck freigelassen. Die IG Metall hatte sich mit Unterschriftenaktionen für ihre Freilassung eingesetzt.

11. Februar 2025

Logo „Tarifbewegung jetzt“ M+E 2024

Materialien Tarifbewegung Metall- und Elektroindustrie 2024M+E-Tarifrunde 2024: FAQ, Präsentation, Grafiken und Videos zum Ergebnis

Wir begleiten die verschiedenen Phasen der Tarifbewegung Metall-Elektro 2024: Hier findet Ihr ein FAQ, eine Präsentation und eine Infografik zum Verhandlungsergebnis. Außerdem eine Infografik zu allen tariflichen Leistungen bis Ende 2026 sowie Videos der Pressekonferenz und von hinter den Kulissen.

11. Februar 2025

Viele Hände mit vielen Hautfarben vereint ineinander gefaltet.

Intolerant gegen IntoleranzWerkzeugkoffer gegen Rechtsextremismus und Rassismus - Aktionsbeispiele für die IWgR 2025

Vereint gegen Hass und Hetze: Rassismus, Rechtspopulismus/ -extremismus usw. haben bei der IG Metall keine Chance. Um diese Botschaft im Betrieb und in der Gesellschaft sichtbarer zu machen, haben wir den „Koffer gegen Rechts“ gepackt. Darin: Infos, Downloads, NEUE Seminare 2025 und Links. ▶️

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